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Pfändung ausserhalbEU möglich?
#26
Das ist ein uraltes Problem: Ich habe im Internet gelesen, dass ...

Ich bin jetzt raus.
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#27
Dass der Beschuldigte nicht mithelfen muss steht in dem "handbuch zur unterhaltsflucht",findet man über google. Habs komplett gelesen und finds interessant...
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#28
Ich glaube, die Fragen zur Pfändung sind beantwortet: Dein Haus und Besitz im Ausland nicht, aber deine Rente problemlos. Deine Frage klang so, als wären dir die notwendigen vorherigen Schritte klar gewesen. Waren sie aber gar nicht, den wichtigeren und schwierigeren Sockelteil deines Problems hast du komplett ausgelassen.

Ich fasse zusammen, was die Gegenseite für dich vor hat:
1. Schritt: Du wirst in die rechtliche Vaterschaft gezwungen - zum Vater erklärt.
2. Schritt: Du wirst zu Unterhalt in einer bestimmten Höhe verurteilt. In Abwesenheit, Versäumnisurteil.
3. Schritt: Was danach nicht durch dich bezahlt wird, wird dir weggepfändet.

Nun also wieder ganz zurück auf Los, die Feststellung des Vaterschaft. Normalerweise erfordert die einen Abstammungsnachweis. Wenn du greifbar bist, kann dafür Zwang angewendet werden §178 FamFG: "Soweit es zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist, hat jede Person Untersuchungen, insbesondere die Entnahme von Blutproben, zu dulden, es sei denn, dass ihr die Untersuchung nicht zugemutet werden kann. (...) Bei wiederholter unberechtigter Verweigerung der Untersuchung kann auch unmittelbarer Zwang angewendet, insbesondere die zwangsweise Vorführung zur Untersuchung angeordnet werden."

Das droht dir, wenn du in Deutschland auftauchst. Nun stellt sich die Frage, ob du auch ohne Abstammungsnachweis zum Vater erklärt werden kannst, wenn du im Ausland bleibst? Ja, sagt der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 10.2.1993. Du wirst bei Weigerung einer Untersuchung so gestellt, als hätte die Untersuchungen keine schwerwiegenden Zweifel an deiner Vaterschaft erbracht. Es kommt dann nur auf die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Mutter und eventueller Zeugen an. Damit haben die deutschen Prädikatsjuristen aber wieder mal die Rechnung ohne den gesunden Menschenverstand gemacht. Wenn daraus Vaterschaft verordnet wird und mittels Unterhaltstitel im Ausland vollstreckt werden soll, wird im Ausland nämlich in aller Regel ein ordre-public-Verstoß angenommen, der dazu führt, dass der Titel nicht anerkannt und folglich nicht für vollstreckbar erklärt und demnach auch nicht vollstreckt werden kann. In der restlichen Welt hält man eine Vaterschaft ohne Nachweis für das, was sie ist: Schwachsinn, der die Rechtsordnung grob verletzt.

Dein Problem ist aber, dass die Gegenseite genau weiss, dass sie das gar nicht muss. Du erhälst dein Geld aus Deutschland, da muss gar nix mit Ausland laufen, um dir deine Kohle wegzunehmen. Und deshalb wird die Gegenseite alles daransetzen, dich auch ohne Abstammungsnachweis zum Vater zu machen. Gelingt das, wird deine Rente schrumpfen wie ein Sparkonto in den Sommerferien.
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#29
(05-10-2014, 19:03)p schrieb: Gelingt das, wird deine Rente schrumpfen wie ein Sparkonto in den Sommerferien.

Eben. selbstgenutzes Wohneigentum, eventuell eine Lebensgefährtin. Geringeren Lebensstandard.

Ich sehe Dein pfändungsfreies Einkommen bei etwa 50 % Deines jetzigen Einkommens. Wenn Du davon auch in Mittelamerika leben kannst, viel Spass

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#30
Er hat das ja nicht mal gelesen und wiederholt stattdessen erneut das Märchen vom Selbstbehalt. Ich hatte es schon ausführlich in diesem Thread geschrieben. Wenn er zum Mindestunterhalt verurteilt wird, gilt §850d ZPO und es kann ohne Beschränkungen gepfändet werden. Um sich zu wehren, muss er aus der Deckung.
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#31
Erstaunlich wie schnell sich sowas erledigt hat. Echte Fachkompetenz ist nicht gefragt.
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#32
Er ist weg, ohne die letzten Antworten zu lesen, insgesamt zwei Tage Anwesenheit im Forum. Aber das ist egal, der Thread ist auch für alle Informationssuchenden nützlich, die sich Ausland sicher wähnen, aber irgendwelche Bezüge, Pensionen, Renten aus Deutschland erhalten. Das Forum ist ja keine Privatberatung, sondern eine Sammlung öffentlich gemachter Probleme samt Lösungs-/Verbesserungsansätzen.
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#33
Es gibt ja Pfändungsgrenzen für 850d. Bei mir sind das 801€.
Welche greift hier wenn man im Ausland lebt? Der Gerichtsstand?

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#34
§ 850d ZPO kennt für Renten oder Pensionen keine bezifferten Pfändungsgrenzen, die legt das Vollstreckungsgericht individuell fest. Im Fall von Habsgemacht führt das zum vollen Durchgriff, denn wenn er die Grenzen hochsetzen will, muss er aus seiner Deckung. Anträge bei Gericht kann er nicht anonym stellen.
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#35
Der 850d gilt generell für Einkommen und da EURente als normales Einkommen gilt hat sich das erledigt. Ich hab beim zuständigen Rechtspfleger per Mail diesbezüglich nachgefragt damit ich eine schriftliche Antwort habe.
Ich werde noch entsprechend berichten inwieweit meine EuRente angegriffen wurde.

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#36
(07-10-2014, 16:25)Blumentopferde schrieb: Der 850d gilt generell für Einkommen und da EURente als normales Einkommen gilt hat sich das erledigt.

Nicht generell. Es wird durchaus unterschieden. Von den § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezügen hat ihm mindestens die Hälfte des nach § 850a unpfändbaren Betrages zu verbleiben.
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#37
@Blumentopferde
Das wäre gut zu wissen in wie weit Renten gepfändet werden und wie hoch der Selbstbehalt ist. Ich selbst habe die Renten- Zahlungen an staatliche Organisationen seit Jahren eingestellt. Ich habe bestenfalls eine Rente von 800EUR zu erwarten.

Gruß Pennfred
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#38
(07-10-2014, 18:44)Pennfred schrieb: @Blumentopferde
Das wäre gut zu wissen in wie weit Renten gepfändet werden und wie hoch der Selbstbehalt ist. Ich selbst habe die Renten- Zahlungen an staatliche Organisationen seit Jahren eingestellt. Ich habe bestenfalls eine Rente von 800EUR zu erwarten.

Gruß Pennfred

Da macht es keinen Sinn, dieses System weiter zu füttern.

Mein Fall: Exe bekommt unbefristet, d.h. lebenslänglich nachehelichen Unterhalt von mir. Derzeit ca. 1.400.- Euro monatlich. Wenn ich selbst die Altersgrenze überschritten habe und Rente beziehe, wird Exe nur ca. 600.- Euro eigenen Rentenanspruch haben - selbst angesammelt plus Versorgungsausgleich von mir im Scheidungsverfahren.
Da Exe mit 600.- Euro nicht wird überleben können, wird man den "Rest" von meiner Rente wegpfänden. Im Endeffekt dümpeln wir beide dann auf Hartz 4-Niveau herum.

Da macht es wirklich keinen Sinn mehr, weitere Ansprüche aufzubauen - damit Exe nachher mehr pfänden kann?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#39
Irgendwie macht ihr dem Typen alle Angst, obwohl unbegruendet!

Zuerst muss er erstmal rechtlich die Information erhalten, das er wegen einer Vaterschaft in Haftung genommen werden soll. Das JA hat ihm ein Schreiben geschickt, das er aber ungeoeffnet zurueckgeschickt hat. Also muss das JA annehmen, das er von dem Schreiben keine Kntniss hat. Somit ist er erstmal als Unwissend einzustufen.
Als naechstes muss das JA eine gerichtliche Klage vorantreiben und das Gericht muss den Putativvater suchen. Finden sie ihn nicht, was einige Zeit dauern wird, koennten sie ganz am Ende einen oeffentlichen Aushang machen wo er dann zwar immer noch keine Kenntnis davon hat, aber das Gericht durch Prozessliche Gesetze davon ausgehen darf, das er es wissen kann.

Beim Gerichtstermin wird der Putativvater nicht sofort zum Vater erklaert. Ist er nicht anwesend, muss der Richter noch schaerfer abwegen, ob die Aussage der Mutter stimmt, das der Vater auch er ist.
Danach muss ein gerichtlicher Vaterschaftstest angeordnet werden und somit wieder von vorn begonnen werden mit der Suche des Putativvaters.
Da er aber im Ausland lebt, wird dies wiederum sehr lange Zeit in Anspruch nehmen.
Bis hierher rede ich von einer Zeitlaenge von mindestens zwei Jahren, wenn nicht, sogar mehr. Also ist bis hierher nix mit Pfaendung von Rente weil immer noch kein Urteil vorliegt!
Folgender Fall ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen:
Wenn eine Vaterschaftfestellungsklage vor einem deutschen Gericht eingereicht wurde, der Beklagte aber nicht auffindbar ist und am Ende eine oeffentlicher Aushang der Klage stattfand, der Beklagte aber nicht bei Gericht zum Termin erscheint und sich der Richter nur auf die Aussage der Mutter berufen kann, hat noch kein Richter sofort den Beklagten zum Vater erklaert und den Kindesunterhalt festgesetzt! Wenn es nicht einen Anhaltspunkt auf den Verbleib des Beklagten gibt, wird es kein Richter wagen, einfach nur auf die Aussage der Mutter des Kindes zu setzen.
Ist sicher, das der Beklagte im Ausland lebt, gelten hier sogar verschaerfte Fristen (laengere).
Das ganze kann man ewig in die Laenge ziehen und somit ohne Probleme mindestens 5 Jahre hinauszoegern!

Hier werden aber im Moment schon ueber Dinge geredet, die noch gar nicht aktuell sind. Schritt fuer Schritt, und die Pfaendung der Rente ist noch in weiter Ferne!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#40
(08-10-2014, 03:03)gleichgesinnter schrieb: Wenn es nicht einen Anhaltspunkt auf den Verbleib des Beklagten gibt, wird es kein Richter wagen, einfach nur auf die Aussage der Mutter des Kindes zu setzen.

Gefunden haben sie ihn ja bereits, sogar über einen offiziellen Kanal, die Rentenversicherung. Das ist ein anhaltender Pferdefuss, denn er bekommt sein Geld von ihr aus Deutschland. Dem Geld können sie immer nachgehen und am Ende des Geldflusses finden sie immer ihn.
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#41
Dazu passt diese Meldung aus dem Schweizer Tagesanzeiger von heute:

"Ex-Ministerin erstreitet sich Unterhaltszahlungen" - Multimillionär in Abwesenheit und ohne Vaterschaftstest in Frankreich verurteilt, allerdings kommt er mit 2500 Euro noch "billig" davon, in D wären es vermutlich 25.000 ...

http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/leu...y/20140398
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#42
Das nutzt dem Fragesteller wenig, sondern besagt nur, dass in Frankreich dasselbe Prinzip herrscht wie im BGH-Urteil: Ein verweigerter Vaterschaftstest ist kein Indiz, dass der Beklagte NICHT der Vater ist. Wenn die Mutter es schafft, einen Mann glaubhaft als Vater hinzustellen, nutzt das Fehlen eines Abstammungsgutachtens auch nichts mehr.
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#43
(08-10-2014, 10:08)p schrieb: Wenn die Mutter es schafft, einen Mann glaubhaft als Vater hinzustellen, nutzt das Fehlen eines Abstammungsgutachtens auch nichts mehr.

So ist es. Dann ist der vom Familiengericht erklärte Vater in der Beweispflicht, dass er nicht der Vater ist.

Damit sind die Rentenbezüge des TS futsch. Und da nutzt es auch nichts mehr, dass er voll erwerbsgemindert ist. Er hätte schon auf Abänderung klagen müssen, als er sich noch in Deutschland aufhielt.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#44
(08-10-2014, 09:46)suppenkasper schrieb: Dazu passt diese Meldung aus dem Schweizer Tagesanzeiger von heute:

"Ex-Ministerin erstreitet sich Unterhaltszahlungen" - Multimillionär in Abwesenheit und ohne Vaterschaftstest in Frankreich verurteilt, allerdings kommt er mit 2500 Euro noch "billig" davon, in D wären es vermutlich 25.000 ...

http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/leu...y/20140398

Das wird doch nicht unser Pennfred sein....?

(08-10-2014, 10:22)Camper1955 schrieb:
(08-10-2014, 10:08)p schrieb: Wenn die Mutter es schafft, einen Mann glaubhaft als Vater hinzustellen, nutzt das Fehlen eines Abstammungsgutachtens auch nichts mehr.

So ist es. Dann ist der vom Familiengericht erklärte Vater in der Beweispflicht, dass er nicht der Vater ist.

Damit sind die Rentenbezüge des TS futsch. Und da nutzt es auch nichts mehr, dass er voll erwerbsgemindert ist. Er hätte schon auf Abänderung klagen müssen, als er sich noch in Deutschland aufhielt.

LG

Robert

Oder er macht es jetzt wie Juergen Hass.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#45
(08-10-2014, 13:33)Austriake schrieb: Oder er macht es jetzt wie Juergen Hass.

Auch keine schlechte Idee. Das kann ich aber doch auch von Deutschland aus in Deutschland machen. Für Bürgerinnen, die in Deutschland leben.

6.000 Rentenpunkte. Das hat schon was für sich.

Ich tituliere beim Jugendamt und stocke dann beim Sozialamt auf. Ich habe ja Einkommen durch meine Rente. Was kann ich dafür, wenn der Rentenpunkt nur 28 € und a paar zerquetschte wert ist.



LG

Robert
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#46
Der Rentner kapiert hat das System nicht und kann obendrein nicht zuhören. Ich würde meinen Wohnsitz ganz flott nach Deutschland verlegen, Konto eröffnen. Dann den Vaterschaftstest machen und wenn man diesen verliert, dann wird das Gericht einen recht geringen Unterhalt ausrechnen müssen. Sein Einkommen ist gering und an sein Vermögen kann man eh nicht gehen, außer er zahlt den Unterhalt nicht und das Pfänden ist zwar möglich, aber eben doch sehr schwer. Dann die Anmeldeadresse in Deutschland lassen und wieder zurück ins Lieblingsland. Ich kann das Problem nicht erkennen. In diesem speziellen Fall würde ich das Prozedere nicht vom Ausland aus machen, weil die Gefahr groß ist, dass die Rente fett gekürzt wird. Nebenbei kann Opa seine kleinen und großen Krankheiten in Deutschland behandeln lassen, dass er möglichst lange lebt.

(08-10-2014, 03:03)gleichgesinnter schrieb: Finden sie ihn nicht, was einige Zeit dauern wird

Seine Anschrift ist bekannt. Das Gericht sendet den Kram an die deutsche Botschaft und die stellt die Klage zu. Das geht wunderbar. Damit schafft man höchstens einige Monate, mehr nicht.
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#47
@Austriake

Leider bin ich kein Multimillionär, auch nicht obwohl Exe solche Sachen sicher behauptet hat.

Zum Thema:
Ich würde LD zustimmen. In DE anmelden, mit der geringen Rente das Verfahren angehen, evtl. Prozesskostenhilfe beantragen, sofern Vaterschaft bewiesen, Minimum zahlen und im Ausland leben.

Gruß Pennfred
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#48
(09-10-2014, 04:27)Pennfred schrieb: Ich würde LD zustimmen. In DE anmelden, mit der geringen Rente das Verfahren angehen, evtl. Prozesskostenhilfe beantragen, sofern Vaterschaft bewiesen, Minimum zahlen und im Ausland leben.

Gruß Pennfred

Vaterschaft gilt als erwiesen, wenn die Kindesmutter glaubhaft machen kann, dass er der einzige Mann zum fraglichen Zeitpunkt war und das Familiengericht aufgrund dessen die Vaterschaft fest stellt.

Hinterher zu sagen: "Ihr habt gar keinen Test gemacht, also ist gar nichts bewiesen", gilt nicht.

Dann muss er schon beweisen, dass er nicht der Vater ist. Aber vielleicht kommt der TS drauf, dass er besser auf die Ratschläge von "p" oder anderen gehört hat, wenn die Rentenzahlung ausbleibt.


LG

Robert
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#49
Vielleicht kommt er auch von selber drauf. Das gelingt automatisch, wenn man sich in die Gegenseite hineinversetzt. Aus deren Sicht ist es geradezu ideal, wenn er im Ausland bleibt. Passentzug, mühevolle Pfändung im Ausland, das wäre kontraproduktiv. Seine Ängste sind eigentlich Eigentore für die Gegenseite.

Sein Geldfluss entspringt in Deutschland, offen und leicht abzugreifen. Wenn er weg bleibt und sich nur Versäumnisurteile einfängt, ist das geradezu ideal für die Gegenseite. Papi fort, aber Geld da, traumhaft.

Es kann auch sein, dass es hier eine Dame gerade deshalb probiert, ihm zum Vater zu machen. Den Ex-Bekannten beim Jugendamt angeben, weil da die gute Chance besteht dass er zum Vaterschaftstest nicht auftaucht, sie aber nachweisen kann dass sie mal eine Affäre hatten und sie auch weiss, dass er Rentenbezieher ist, sehr weit weg auswandert. Das ist viel lohnendender wie den arbeitslosen Nachbarn anzugeben, mit dem sie betrunken im Hausflur... ähm, ihr wisst schon. Ausserdem kann sie das immer noch, wenn Plan A schiefgeht. Als Mutter hat sie freie Auswahl, hat keinerlei Verantwortung, die Versuche sind kosten- und risikolos. Zahlen tut erstmal der Staat, es gibt Unterhaltsvorschuss.
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