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Trennung - aber wie?
#51
(17-09-2014, 11:27)Micha aus Bayern schrieb: keine andere Wahl hat als sich arbeitsunfähig schreiben zu lassen

Ist dir im Ernst entgangen, dass er längst arbeitslos ist? Er bewirbt sich und fürchtet, dass er nur noch bei Zeitarbeitsfirmen unterkommt.

Ich gratuliere dir zu deinen guten finanziellen Verältnissen, aber hast du schon bemerkt, dass er Probleme auf anderer als deiner Ebene hat, die natürlich ganz toll und wichtig und beispielhaft und und und ist? Hast du Tips für ihn, die über Standard-Gemeinplätze hinausgehen, die sowiso überall wohlfeil abgelassen werden?

Hier fragt jemand um Hilfe. Hast du keine neuen konkreten Tips, dann brauchst du auch nichts zu schreiben.
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#52
(17-09-2014, 11:27)Micha aus Bayern schrieb: Mir sind im Monat in den ganzen Jahren immer mehr als 1200 Euro von meinem Gehalt geblieben, ....
Wenn das nach Unterhaltszahlung und Anwaltskosten so war und keine Lücken mit Arbeitslosigkeit bestanden, dann lebst du eben in recht guten Verhältnissen. Dann hast du wohl eine gute Qualifikation, einen guten Job (oder Beamter), lebst in einer prosperienden Region sowie hast etliches Glück gehabt und dich auch angestrengt.

Gerade dann klingen deine Sprüche hier ein wenig nach Maire Antoinette "Das Volk ruft nach Brot - sollen sie doch Kuchen essen". Bekanntlich hatte sie wenig später erhebliche Schwierigkeiten mit ihren oberen Extremitäten.

Fakt ist:
Das Durchschnittseinkommen lag 2013 (destatis.de) im bundesschnitt bei 3449€ brutto und ca. 2123 netto (in Berlin ca. 3237 brutto = 2022 netto). Wer z.b. in Berlin für 3 Kinder (9,10, 12 Jahre) Mindestunthalt (272+272+334=878) bezahlt, hat nur noch 1144€ übrig. Bereits dann wird er zum Aufstocker, insbesondere wenn er mehr als Standardumgang hat:

Bedarf:
650 Wohnung
391 Regelsatz Vater
87 anteilig Kind an 10 Tagen monatlich
87 anteilig Kind an 10 Tagen monatlich
87 anteilig Kind an 10 Tagen monatlich
------
1302 Gesamtbedarf

Einkommenanrechnung:
2022 netto
- 330 Erwerbstätigkeitsfreibetrag
- 878 Kindesunterhalt
------
814 verbleibend

= 488€ Aufstockung

Und klar, würde ich dem Vater das Nachdenken empfehlen: Solange er in der Aufstockung ist, kann er auch weniger Arbeiten. Seine Haushaltseinnahme ist immer dieselbe - dann wird eben die Aufstockung höher. Erst wenn sein Brutto auch unter 1500 sinkt, sinkt auch der Erwerbstätigkeitsbonus.

@MichaausBayern: ist das richtig, dass jemand mit Durchschnitteinkommen durch Kindesunterhalt in die Aufstockung kommt? Ist daran der Vater "schuld"?
Was sollen die Väter tun, die weniger als Durchnittseinkommen verdienen? Was soll jemand mit künftigem "Mindestlohn" tun?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#53
Wobei in Bezug auf Durchschnittseinkommen ja keinesfalls die Fallzahl gleichverteilt ist, m. a. W.: Einer geringeren Zahl überdurchschnittlicher Einkommen steht eine weitaus größere Zahl von unterdurchschnittlichen Einlommen gegenüber.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#54
(17-09-2014, 11:38)Sixteen Tons schrieb: Wen genau? Nur keine Hemmungen.

Das zu erraten dürfte nicht schwer sein. Es gibt nur einen, der öffentlich verkündet, dass er einen seelischen Behinderungsgrad von 70 hat.

Er verwechselt nur eine seelische Behinderung mit einer geistigen.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#55
@Micha aus Bayern:

Es geht hier um einen TO, dem bis auf die "formale" Ehe schon alles um die Ohren geflogen ist und der sich eher krampfhaft bemüht, den letzten Deckel noch auf dem Topf zu behalten.


Wenn hier um Umfeld niemand da ist, der ihn in dunklen Phasen aufrichten kann, dann ist es höchste Zeit, um eine qualifizierte Fachklinik bzw. Beratung aufzusuchen. Da schließe ich mich den Vorschreibern an.

Stabilisierung der (seelischen) Gesundheit ist der Schlüssel! Das wird dann vermutlich nur über eine totale Auszeit erfolgen können.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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