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Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit
#1
Hallo Leute,

vorab, klasse Forum, lese schon lange Zeit hier mit.

Bei mir tritt nun folgender Fall ein:
Mein Sohn wird nächsten Monat 18 und leider besteht seit 2004 ein unbefristeter Titel, den ich gerne aus der Welt schaffen will. Glücklicherweise habe ich ein super Verhältnis zu meinem Sohn, welches durch tiefes gegenseitiges Vertrauen geprägt ist.
Mein Plan nach Erreichen der Volljährigkeit sieht folgendermaßen aus:
Allgemeinen Termin beim Jugendamt vereinbaren, wo die Beistandschaft besteht (ist bei mir nicht gleich um die Ecke). Dort mit meinem Sohn aufkreuzen und die sofortige Herausgabe des Titels fordern.

Kann das Jugendamt die Herausgabe verzögern bzw. andere Gründe anführen, die dies verhindern ? Gibt es beispielsweise Fristen oder werden Titel ausschließlich per Post versendet ? Wird gar die Mutter noch involviert ?
Was ist der normale Weg, den das Jugendamt begeht, nach Erreichen der Volljährigkeit bzw. Ende der Beistandschaft ?

RR9, unverheiratet und seit ca. 2002 von der Mutter des Kindes getrennt, Kind macht im Frühjahr 2015 Abitur, ist demnach privilegiert.
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#2
Die Beistandschaft erlischt sowieso mit der Volljährigkeit. Ab Volljährigkeit musst du ihn auffordern den Titel herauszugeben. Vorher würde ich prüfen, ob das überhaupt Sinn macht. Wenn er als priviligierter Volljähriger bei der Mutter wohnt und sie kein Einkommen hat, muss sich an der Höhe des Unterhalts nicht notwendigerweise etwas ändern.
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#3
Das Jugendamt darf überhaupt nichts, ein Volljähriger ist selber Herr seiner Angelegenheiten. Endlich. Wenn das Jugendamt das nicht automatisch macht, soll er den Titel dort abholen. Auch ein Verzicht nach §129 und §371 BGB ist möglich.
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#4
Solange Dein Sohn und Du sich einig sind, wird unterhaltsseitig das laufen, was ihr vereinbart. Wenn er den Titel an Dich herausgibt, heißt das aber nicht, dass Du gegenüber ihm nicht mehr unterhaltspflichtig bist. An der Berechnung ändern wird sich etwas, weil das Kindergeld in voller Höhe zu berücksichtigen ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
Danke für die schnellen Antworten.
Was ich meinte ist:
Kann das Jugendamt in irgendeiner Weise die Herausgabe des Titels verzögern ?
Wie erwähnt ist das Jugendamt ziemlich weit entfernt und ich will nicht zum von mir vereinbarten Termin mit meinem Junior erscheinen, um dann zu erfahren, dass das Jugendamt den Titel nicht an meinen Sohn herausrückt, weil diverse Formalitäten vorher geklärt werden müssen oder der Titel bei einer anderen Behörde liegt.
Unterhaltsmäßig wird sich nicht viel ändern, da meine Ex noch 2 kleine Kinder zuhause hat und noch nicht arbeitet. Ich will nur diesen verdammten Titel aus meinem Leben haben.
Da sie ab Volljährigkeit auch barunterhaltspflichtig ist und bei privilegierten Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht, frage ich mich, ob sie angehalten ist wieder zu arbeiten um ihren Teil zum Unterhalt beizutragen? Sie ist Beamtin und die kleinen Kinder sind 2 und 4.
Kann mein Sohn eigentlich verlangen, dass das Kindergeld direkt auf sein Konto überwiesen wird ?
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#6
Nun, seine Mutter wird zunächst in gleichem Umfang unterhaltspflichtig eurem gemeisamen Sohn gegenüber wie Du. Ob sie leistungsfähig ist oder nicht, spielt zum jetzigen Zeitpunkt keine Rolle. Das muss sie dem Sohn gegenüber offenlegen.
Als Beamtin hat sie ein sicheres Einkommen; wenn sie derzeit an der Dienstausübung gehindert ist wegen kleiner Kinder - nun, dann hat sie noch einen Ehemann, mit dem sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Ob und wie viel die Mutter zum Unterhalt und zur Ausbildung des Sohnes beitragen muss, wird man beurteilen können wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Offensichtlich hast du die Kernaussagen nicht richtig erfasst. Ab Volljährigkeit ist das Jugendamt operativ raus aus der Nummer. Du brauchst also keine Termine machen und da groß anreisen.

Du kannst das dann alles mit deinem Sohn regeln. Ich weise auch noch einmal darauf hin, das ein alter Titel, vor allem wenn er statisch ist, durchaus nicht nachteilig sein muss.
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