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Initiative: Der nicht Sorgeberechtigte erhält das Recht ...
#1
Meine Frage hier wäre, ob es nicht in der CH möglich sein sollte, eine Gesetzesinitiative zu starten. Das nicht sorgeberechtigte oder/und nicht obhutsberechtigte Elternteil erhält das Recht, eine kinderpsychologische Untersuchung zu veranlassen, wenn es den Eindruck haben sollte, dass die Kinder ihm entfremdet werden.

So ähnlich bei gemeinsamer Sorge: Da erhalten beide dieses Recht.

Ja, ich weiss, es würde mit der konkreten Umsetzung, also wenn es so ein Gesetz gäbe, schwierig werden, aber ich meine, es ist so kein Zustand. Die [Unterschreitung des Mindestniveaus] können heute u n g e s t r a f t dem Vater (manchmal ist es auch umgekehrt) die Kinder entfremden, und das ganze ereignet sich in einem sogenannten Rechtsstaat und kein Betroffener kann sich zu Wehr setzen. .... Das stinkt so zum Himmel.
Und dann würde das diskutiert werden hier in der CH, allein das wäre schon ein Riesenvorteil und würde viele Gelegenheit bieten für LD hierher zu kommen .... :-) Man könnte bei der Gelegenheit auf die USA verweisen, wo es inzwischen so ist, dass derjenige, der am wenigsten Gewähr leisten kann, dass die Beziehung zum anderen Elternteil erhalten bliebt, das Sorgerecht e n t z o g e n bekommt.

Wäre froh, wenn die Experten hier im Forum sich dazu äussern könnten. Ich wäre bereit, mich für solch ein Projekt zu engagieren.
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