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BVerfG 1 BvR 2076/03: Bundesweite Bewerbungen nicht immer zumutbar
#2
wieso muss sich jemand bundesweit bewerben? ich dachte immer, dass man in deutschland wohnen darf wo man selbst will. gilt dann nicht das gleiche für frauen? frauen mit kindern ist ein umzug auch zumutbar. also können frauen dahin umziehen, wo es eine kinderbetreuung gibt, so dass sie einer arbeit nach gehen können. ich bin doch ein wenig verwirrt.
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RE: BVerfG 1 BvR 2076/03: Bundesweite Bewerbungen nicht immer zumutbar - von Exilierter - 22-08-2008, 04:47

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