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Auskunftspflicht der KM
#1
Ich hab mal ne Frage zu ner anderen Baustelle.

Es gibt ja die theoretische Auskunftspflicht der KM.
Wie schaut das in der Praxis aus?

Ich bekomm nichts, absolut nichts an Infos über die Kinder.
Von meiner grossen hab ich nach Jahren kleine Infobrocken über ne grössere Zahnbehandlung und Auslandsaufenthalte und jetzt über einen KH-Aufenthalt. Leider nix konkretes.
Zeugnisse Fehlanzeige.

Wie schaut das bei Euch aus und wie kann mann wirklich was bewegen (zumindest was die Infos betrifft)

BTE

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#2
Ich habe gerade vor ein paar Tagen freundlich die KM gefragt, ob sie mir die letzten beiden Zeugnisse meiner jüngsten Tochter senden möge nebst Auskunft, auf welche Schule sie demnächst gehen wird.

Sie wird nicht antworten.

Nach abgelaufener Frist, gibts eine Klahe nach § 1686 BGB. Ist kurz verfasst. Dazu bedarf es nicht viel.
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#3
Wie läuft sowas ab?
Wird mann hier besser behandelt vor Gericht?
Wird hier auch mal auf die Pflicht der KM vom Richter gepocht?

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#4
@raid: das hab ich schon ettliche male gemacht, sogar per Anwaltsschreiben. Des iss der scheissegal

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#5
Immer wieder und wieder Klage einreichen. Solange bis der Richter mega genervt ist und der KM mal richtig einen reinwuergt. Danach wird es halbwegs laufen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Hier im Forum hat hier einer einen Link zu der Thematik gepostet. Den fand ich ziemlich hilfreich. Leider finde ich den hier via Tapatalk nicht auf die Schnelle.
Bei mir sieht es genauso aus, wie bei dir. Infos gibt es nicht. Auch ich habe die Ex mehrmals auf ihre Pflicht hingewiesen. Und auch wenn es mir unter den Fingern juckt, verzichte ich derzeit, dass ganze vor den Kadi zu ziehen. Zum Einen sind mir derzeit andere Sachen wichtiger (Umgang, Sorgerecht) und da will ich nicht den Ruf weghaben, alles gleich via Gericht durchboxen zu müssen. Auf der andere Seite können solche erzwungenen Infos zu den persönlichen Verhältnissen des Kindes sehr dünn und wenigsagend sein, sodass man es hätte gleich lassen können.
Wenn du noch andere Baustellen hast, dann konzentriere dich vielleicht erstmal darauf, anstatt den Unwillen bei deiner Ex noch weiter auszubauen. Wenn Du allerdings keine weiteren Ambitionen in anderen Bereichen hast, dann kannst du versuchen es gerichtlich durchzusetzen. Achte dann aber vorher, dass Du der Mutter genau beschrieben hast, welche Informationen Du möchtest.
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#7
Ich habe april 2013 eine Klage nach §1686 für 2 Kinder angestrengt,nach einigem hin und her wurde im Februar 2014 ein Beschluss erlassen.

Natürlich gab es da immer noch keine Auskunft sondern eine sofortige Beschwerde beim OLG die auf Grund der nicht zuständigkeit dieses Gerichts abgewiesen wurde. Mittlerweile hatte ich dann ein Zwangsgeld beantragt das wieder bis zum OLG durch gereicht wurde mit dem Ergebniss das für ein Kind, da mittlerweile Volljährig das Zwangsgeld aufgehoben wurde und nur für einen bestätigt wurde.n

Den Gerichtsvollzieher den ich mit der Beitreibung beauftragt habe wurde jetzt von Mami auf diese Woche vertröstet, angelich liegt eine Eingabe zum Zwanggsgeld bei Gericht. Wohlgemerkt das ist für die erste Auskunft 2014.

Die zweite Auskunft ist bereits fällig und ich habe hierfür nun erneut einZwangsgeld sowie ersatzweise Haft beantragt.

Mein Fazit ist das ich nach eineinhalb Jahren immer noch nichts habe, die Mutter keine Sanktionen fürchten muss nein im gegenteil sie kann sich zurücklehnen und ihren Anwalt machen lassen den sie bekommt die Verfahren ja auch noch bezahlt.


Armes Deutschland kann ich da nur sagen .
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#8
wenn ich das so lese, frage ich mich manchmal wo und wie diese richter jura studiert haben. Ein Volkshochschulkurs war es hoffentlich nicht, obwohl man es teilweise denken könnte.
Und es hat keine Seltenheit, das die KM nichts zu befürchten hat. Da werden Ordnungsgelder oder gar Ordnungshaft einfach nicht angewendet.Da fragt man sich wirklich, ob Recht und Gesetz noch vorhanden sind oder ob man sich hier erst dann Schwanz abschneiden muss um Recht zu bekommen.
Macht Mann das gleiche, da könnt ihr euch ja denken wie die Geschichte endet oder ?

Das einzige was vielleicht helfen könnte wäre ein normales Verhältnis mit der Mutter, aber leider ist dies oft nicht möglich. Man kann das Jugendamt nerven und Einladungen für gemeinsame Gespräche und Lösungen versuchen zu finden. Betreff Auskunfspflicht der Mutter. Sollte sie auch das verweigern, so sollte man das Gericht beauftragen und mit seinen Anwalt darüber diskutieren ob da nicht etwas vorliegt welches vielleicht die Prozesskostenhilfe der Mutter in Frage stellt.
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#9
Man muss bei der ganzen Thematik eines im Auge behalten: Zwangs- und Ordnungsgelder sind dazu gedacht, ein Einlenken zu bewirken. Nicht als Sanktion.

Es nützt also nichts, solche Vorfälle zu sammeln und dann in einem Schwung anzumahnen in der Hoffnung, dass für die Masse an Nichterfüllungen jetzt ein besonders großer Hammer fällt. So funktioniert das nicht.

Information A einmal einfordern, Frist setzen, ggf. nochmal nachhaken - wenn nichts passiert, den nächsten eskalativen Schritt zu Gericht gehen.

Wenn dann zum vierten oder fünften Mal geklagt werden muss, weil sich jemand einfach zu wichtig hält, Informationen mit dem anderen Elternteil zu teilen, fühlen sich früher oder später die Richter/innen auch vorgeführt. So nach dem Motto "Sprach ich denn Chinesisch?!".

Aber dieser Effekt entsteht eben nur, wenn man da kontinuierlich dran bleibt mit dem Fokus, durch das Ordnungsgeld zu erreichen, dass die Informationen fließen.

Alles andere und insbesondere alles, was das Ordnungsgeld zur Sanktion umfunktioniert, wird mehr oder weniger in den Mühlen verpuffen.
Viele nützliche Artikel - Lesenswert: www.trennungmitkind.com
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#10
Man kann da wieder eine Endlos Diskussion mit all den unterschiedlichen Ergebnissen, die das "Familienrecht" zu bieten hat, führen.
Nichts desto Trotz, ist es eine Illusion, eine Mutter, die sich nicht mal in der Lage sieht, Auskunft zu geben (das tut nicht weh und dauert auch nicht lange), mit guten Worten zu erreichen.

Ich bin da ganz bei "Ibykus" (Gerald Emmermann): Man muss die Gerichte immer und immer wieder bemühen und bis zur letzten Instanz. Anders werden wir dieser Sache niemals Herr.

Die Mutter ist zur Auskunft verpflichtet. Basta.

An das Amtsgericht.....

Kläger:

Beklagte: Mutter

Auskunftsklage gemäß § 1686 BGB

Begründung: .......

... wird beantragt den Beklagten zu verurteilen, Auskunft über .... zu erteilen.


-------------------------------------------------------------


Ich selbst konnte nie Verfahren zuende führen, weil ich 1. grottenschlechte und gierige Anwälte hatte und 2. grottenschlechte verrufene Richter.
Meist kam ich gar nicht bis vor's Gericht, weil man immer VKH ablehnte. Die Mutter bekam es aber. Ich wurde jahrelang nur eingeseift.
Die Richter und das Amtsgericht hier sind über alle Grenzen bekannt. Am Ende war ich verurteilt (§ 170 StGB und hatte die Kinder gar nicht mehr).

Das war 2011.

Danach habe ich nichts mehr gemacht.

Habe mich 3 Jahre lang erholt. Bewährung ausgesessen. Geld verdient und gesammelt. Büro eingerichtet. Mein Buch fertig gestellt. Wissen angesammelt. Kontakt zu Gerald aufgebaut. Bin 3 Schritte zurück gegangen. Mama wähnt sich nun in Sicherheit. Bin 3 Schritte zurück gegangen. Aber zum Anlauf nehmen.....

Derzeit zahle ich den Unterhalt unter den 100% DDT und nur die Summe die der Strafrichter festlegte ;-) Und der konnte nicht rechnen.
Aus "aussichtsloser" Lage heraus, habe ich derzeit die Auskunft verlangt und ein neues - für die Gegenseite überraschendes - Umgangsverfahren angestrengt. Ohne Anwalt, aber mit Kontakt zu Gerald und Co. die beim Schriftverkehr helfen.
Und ich werde diese Dinge jetzt durchziehen, bis zur letzten Instanz und bis das Amtsgericht auf meiner Akte einen roten Punkt kleben hat.
Wir werden sehen, wer länger Luft hat.

Man hat mir den Krieg erklärt, meine Existenz seinerzeit vernichtet, ich musste meinen Beruf aufgeben, mich veruteilen lassen, diffamiert, die Kinder entzogen.

Dumm nur, dass ich jetzt entscheide, wann der Krieg aufhört. Und wenn nun alle Gut-Papas mich für bekloppt halten und behaupten, "es ginge mir nicht mehr um die Kinder", so halte ich dagegen, dass ich mich schlicht weigere "mich am Nasenring durch die Manege ziehen zu lassen" und mich dem Gejammere vieler hingebe.
Nun ziehe ich!

Ganz nebenbei wollte man mir mein (Rest-Immobilien) Vermögen klauen. Nun, das habe ich dem Insolvenzverwalter gegeben und der war gar nicht erfreut ob der Zustände.
Meine Ex darf jetzt meinen Anteil des Kredites mit abzahlen ;-)

Wenn wir Väter nicht lernen, uns gegen dieses Unrechtssystem aufzulehnen, wird sich auch nichts ändern. Nur mit Opfern kann man machen was man will.
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#11
(26-08-2014, 11:47)Hampelchen schrieb: Man muss bei der ganzen Thematik eines im Auge behalten: Zwangs- und Ordnungsgelder sind dazu gedacht, ein Einlenken zu bewirken. Nicht als Sanktion.[...]
Aber dieser Effekt entsteht eben nur, wenn man da kontinuierlich dran bleibt mit dem Fokus, durch das Ordnungsgeld zu erreichen, dass die Informationen fließen.
[...]

Volle Zustimmung auf das ganze Posting (in diesem Punkt habe ich leider auch gravierende Fehler gemacht).

Simon II
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#12
Ich habe auch vor das alles bis zum Ende durch zu ziehen. Habe jetzt noch 7 Jahre Zeit bevor auch das zweite Kind Volljährig ist .

Bislang lief es von Gerichtsseite her nach meinen Wünschen, insbesondere das OLG sehe ich da schon recht gerecht handelnd. Im Beschwerdeverfahren wurden ihr die Kosten auferlegt .

Dem Gerichtsvollzieher hat sie angekündigt das sie das Zwangsgeld zahlt ,gut mir bringt das ja immer noch keine Auskunft.
Das nächste Zwangsgeld wird wohl höher ausfallen und was passiert wenn sie nicht zahlen kann? Ersatzsweise Haft würde dann folgen aber glaubt hier wirklich jemand das das bei einem Minderjährigen im Haushalt auch umgesetzt wird.
Ich habe da meine Zweifel!

Und so werden die Jahre vorbei gehen!
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#13
@nappo

Genau deswegen, wenn ich deine Geschichte so lese, hatte ich mich entschlossen, dem deutschen System die lange Nase zu zeigen und bin ins Ausland.
Kind ist jetzt 18 Jahre alt und nun ist Schicht im Schacht!
Die deutsche Justiz und die Mutter des Kindes, das ich mit ihr gezeugt hatte, haben von mir bis heute keinen Cent gesehen und alle Anstrengungen an mein Geld zu kommen, sind klaeglich gescheitert.
Meine Schulden in Deutschland sind jetzt bei ca. 75.000 Euro, aber das interessiert mich jetzt nicht mehr weil diese in Spanien nicht mehr eintreibbar sind und ich seit Jahren meine Lebensqualitaet wiederhabe was unbezahlbar ist.
Einen solchen Stress mit der deutschen Justiz wollte ich mir nie antun und das habe ich nie bereut.
Habe das Kind nie sehen duerfen und das war meine Strafe an das deutsche System denn Geldentzug wiegt immer noch am schwersten.
Damals hat man sich mir gegenueber unkooperativ verhalten, mir gedroht und wollte mir an den Karren pinkeln und gab sich siegessicher, aber ich wusste schon, die werden sich an mir die Zaehne ausbeissen und das haben sie getan.

Heute bin ich froh, das ich so gehandelt habe und wuerde es wieder so machen!

Wer die Moeglichkeiten hat ins Ausland zu gehen um der deutschen Unterhaltsvernichtungsmaschine gegen Unterhaltspflichtige zu entgehen, der sollte es tun um somit seine Lebensqualitaet wieder zu erlangen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#14
@gleichgesinnter: Leider sah ich für mich damals nicht diese Möglichkeit. Hatte ja auch am Anfang Umgang. Naja, oft habe ich an das Auswandern gedacht. Würde es heute wohl auch tun.
Beruflich sah ich keine Chance. Habe das aber auch nicht weiter verfolgt. Aber ich gebe Dir Recht: Wenn man nichts zu verlieren hat, kann das eine Option sein und bereichert die Lebenserfahrung.
Sofern man bereit ist, auch jeden Job anzunehmen und was dafür zu tun. Viele Deutsche sind fürs Ausland nicht geeignet ;-)
Glückwunsch an Dich! Im Hinterkopf hatte ich das auch immer.
Es ist anders gekommen. Auch gut.
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#15
Das sehe ich genauso.
Der Deutsche Staat ka.... mich mal.
jetzt sind es bald 2,5 Jahre im Ausland.
Gruss Wunder
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#16
Ja im Ausland war und bin ich immer mal wieder , leider bekomm ich mein Geld in Deutschland ( Rente) und so muss ich mich weiter mit dem Deutschen Rechtssystem rum ärgern . Ich hab sie aber sicherlich schon mehr gekostet als sie mir abholen konntenBig Grin
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#17
(27-08-2014, 17:19)anor-al-mal schrieb: Ja im Ausland war und bin ich immer mal wieder , leider bekomm ich mein Geld in Deutschland ( Rente) und so muss ich mich weiter mit dem Deutschen Rechtssystem rum ärgern . Ich hab sie aber sicherlich schon mehr gekostet als sie mir abholen konntenBig Grin

Google mal den Namen "Jürgen Hass".

Der hat eine sehr, sehr effektive Methode entwickelt das deutsche Rechtssystem mit den eigenen Mitteln zu schlagen. Und der Bundesgerichtshof hat ihm vor kurzem auch noch Recht gegeben....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
Kann es sein, dass die Diskussion etwas "off topic" wird?
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#19
Geringfügig

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#20
Bei allen möglichen Verfahren geht es natürlich zunächst um die Sache selbst.

Ein deutscher Familienrichter entscheidet in erster Linie, wie er das immer macht, zugunsten von Müttern.

So nach dem zehnten Verfahren wird er langsam in der Lage sein, sich ein Bild von den Schlangen zu machen. Mit einem Verfahren zur Auskunftspflicht kann die Alte keinen Blumentopf gewinnen.

Irgendwann sollt sich auch beim voreingenommensten Richter das Blatt wenden.

Insofern scheinen solche Auskunftsverfahren optimale Instrumente zu sein, um die Anzahl der Verfahren hoch zu setzen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#21
(26-08-2014, 12:48)Nappo schrieb: Ich bin da ganz bei "Ibykus" (Gerald Emmermann): Man muss die Gerichte immer und immer wieder bemühen und bis zur letzten Instanz. Anders werden wir dieser Sache niemals Herr.

Es nützt nichts, nur die Gerichter immer wieder zu bemühen und bis zur letzten Instanz zu gehen - das füllt nur die Geldsäckle der Juristen -, man muss vor allem intelligenter als die Richter sein, kreativ und unberechenbar. Ansonsten geschieht nur ein gut eingespieltes PingPong von Schriftsätzen zwischen dem eigenen Anwalt und dem Richter, dem er wohlgewogen bleiben möchte.

(26-08-2014, 12:48)Nappo schrieb: Ich selbst konnte nie Verfahren zuende führen, weil ich 1. grottenschlechte und gierige Anwälte hatte und 2. grottenschlechte verrufene Richter

Der eigene Anwalt will nur mit geringstmöglichem Einsatz seine Honorare saldieren und die Richter sind allesamt unfähig, familiäre Probleme zu lösen.

Wer glaubt, dass er (nur zufällig) an gierige Anwälte und schlechte Richter gerät, hat das Spiel noch nicht verstanden, dass da "Bauerntheater" heißt:
http://de.wikimannia.org/Rechtsberatungs...tsuchenden
http://de.wikimannia.org/Vorsicht_bei_de...Österreich

(26-08-2014, 12:48)Nappo schrieb: Meist kam ich gar nicht bis vor's Gericht, weil man immer VKH ablehnte. Die Mutter bekam es aber. Ich wurde jahrelang nur eingeseift.
Die Richter und das Amtsgericht hier sind über alle Grenzen bekannt. Am Ende war ich verurteilt (§ 170 StGB und hatte die Kinder gar nicht mehr).

Für gewöhnlich ist ein Mann erledigt, bevor er überhaupt begriffen hat, wie der Hase läuft. Er wird es auch in aller Regel nicht von seinem Anwalt erfahren, der würde damit ja seine Einkünfte schmälern...

(26-08-2014, 12:48)Nappo schrieb: Habe mich 3 Jahre lang erholt. Bewährung ausgesessen. Geld verdient und gesammelt. Büro eingerichtet. Mein Buch fertig gestellt. Wissen angesammelt. Kontakt zu Gerald aufgebaut. Bin 3 Schritte zurück gegangen. Mama wähnt sich nun in Sicherheit. Bin 3 Schritte zurück gegangen. Aber zum Anlauf nehmen.....

Derzeit zahle ich den Unterhalt unter den 100% DDT und nur die Summe die der Strafrichter festlegte ;-)

Leutnant Dino zahlt nix. Wer ist jetzt besser, er mit seiner Torero-Taktik (ins Leere laufen lassen) oder Sie mit Anlauf?


(26-08-2014, 12:48)Nappo schrieb: Aus "aussichtsloser" Lage heraus, habe ich derzeit die Auskunft verlangt und ein neues - für die Gegenseite überraschendes - Umgangsverfahren angestrengt. Ohne Anwalt, aber mit Kontakt zu Gerald und Co. die beim Schriftverkehr helfen.

Es ist gut, wenn Männer sich untereinander helfen...

(26-08-2014, 12:48)Nappo schrieb: [...] Wir werden sehen, wer länger Luft hat.

[...] Dumm nur, dass ich jetzt entscheide, wann der Krieg aufhört. [...]

Nun ja, es ist die Frage, wer gerne im (ständigen) Krieg leben möchte. Ich nicht.

(26-08-2014, 12:48)Nappo schrieb: Und wenn nun alle Gut-Papas mich für bekloppt halten und behaupten, "es ginge mir nicht mehr um die Kinder", so halte ich dagegen, dass ich mich schlicht weigere "mich am Nasenring durch die Manege ziehen zu lassen" und mich dem Gejammere vieler hingebe.

Man soll sich gewiss nicht am Nasenring durch die Manege ziehen lassen.
Aber Krieg ist auch keine Lebensqualität.
Besser ist es, sich pfändungssicher zu machen und die Gegenseite auflaufen lassen.


(26-08-2014, 12:48)Nappo schrieb: Wenn wir Väter nicht lernen, uns gegen dieses Unrechtssystem aufzulehnen, wird sich auch nichts ändern. Nur mit Opfern kann man machen was man will.

Um sich (erfolgreich) gegen ein Unrechtssystem aufzulehnen, muss man klug, kreativ und unberechenbar sein.
Immer für Gegenvorschläge aufgeschlossen!
http://de.wikimannia.org
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#22
Ich hatte letztes Jahr Auskunft eingeklagt.
Mir selber ging es nicht so sehr um das Ergebnis, sondern um mich zu melden, das ich noch da bin und um mein Kind zu sehen und das er mich sieht. Ich habe alles mir von der Seele geredet , nur halt schriftlich . Selber bei der Verhandlung hat mich die Richterin beleidigt(rechlich hätte ich Auskunftsrecht , nur menschlich nicht und wie ich es wagen kann mein Kind anszusehen u.s.w.) und die Richterin vertrat die Interessen des "Opfers" der kindesmutter.

Ich habe abgeschaltet und gelächelt über die Richterin , das war eine show vom feinsten.
Die haben sich alle mühe gegeben mich klein zu kriegen ,damit ich den kompromis der Kindesmutter eingehe.
Ich habe sie ins lehre quatschen lassen und keinen Kompromis zugestimmt.Laut Antragstellung beantragt und gesagt ich gehe weiter.
Erreicht habe ich 2 mal Auskunft im Jahr mit Zeugnissen . Fotos keine , da mein Kind es nicht will. 25000 Euro zwangsgeld oder Haft
Das reicht mir.
Erschrocken war ich über die unprofessionalität der Richterin , die unter einer Decke mit dem Jugendamt steht. Man kennt und schätzt sich.Die Argumente der Richterin nicht mehr nachzuvollziehen. Das erinnert mich wirklich an dunkle Zeiten deutscher geschichte in Gerichtssaal!Hätte noch gefehlt das Sie mich als "Lumpen" bezeichnet hätte.

Trotzdem mußte sie laut Gesetz mir was zugestehen, das wußte ich.

Leider steht man ganz alleine da und die Kinder machen voll mit und wollen noch die so überglückliche Familie und die Mutti und sozialen Vater schützen.
Erschreckend wie mit den Kindern in ihrer naivität gespielt wird, manipuliert und beeinflusst werden.

Bleibt nur zu hoffen, das mein Sohn auffwacht ,spätestens dann( ich hoffe nicht) ,wenn er das gleiche Schicksaal trifft wie mich. Er eventuell auf dem gleichem Stuhl sitzt im Gerichtssaal und sich von der gleichen Richterin beschimpfen läßt.
Vielleicht wird ihm dann klar , wie er als Kind verarscht wurde und um welche Interessen es in wirklichkeit geht.
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#23
Ja, kenne ich auch;

Die Alte vom Jugendamt steckt mit der Richterin unter einer Decke.

Jugendamt stellt Sachverhalt fest und Gericht macht sich deren Beurteilung zu eigen.

Da hat ein Trennungsvater keine Chance.

Das wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern, solange keine Beschlüsse gegen eine Kindesmutter getroffen werden können.

Da kann nur der europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Änderung herbeiführen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
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(Donovan)
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#24
(10-01-2016, 20:14)Cappuccino schrieb: damit ich den kompromis der Kindesmutter eingehe

Was wäre das für ein Kompromiss gewesen? Wie alt ist das Kind?

Was die Richterin da abgelassen hat, ist leider nicht so selten. Mit welcher Begründung hat sie denn dich zum Unmenschen erklärt?
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#25
(10-01-2016, 20:14)Cappuccino schrieb: Selber bei der Verhandlung hat mich die Richterin beleidigt(rechlich hätte ich Auskunftsrecht , nur menschlich nicht und  wie ich es wagen kann mein Kind anszusehen u.s.w.) ...

Mitschreiben und Notizen mit dem Anwalt abstimmen! Das nutzt Dir erstmal zwar nicht, könnte aber wichtig werden, wenn es um Grundrechte vor BVG oder EUGMR geht

(10-01-2016, 20:44)CheGuevara schrieb: Die Alte vom Jugendamt steckt mit der Richterin unter einer Decke.

eine Standardsituation - mit der Konstellation kannst Du die nächsten Jahre mit Klagen verbringen - ungefähr so lange, bis Deine Kinder volljährig sind


(10-01-2016, 20:44)CheGuevara schrieb: Da kann nur der europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Änderung herbeiführen.

Der Weg ist in Deutschland so weit. dass Du in den nächsten drei bis fünf Jahren das Theater über Dich ergehen lassen musst. Und selbst, wenn Du es schaffen solltest, über das OLG hinaus (die werden einen Rechtsmittelausschluss erklären, wogegen Du dann nochmal gesondert vorgehen müsstest) bis zum Verfassungsgericht zu kommen, ist die Hürde beim EUGMR selbst noch einmal hoch. Mit einer normalen Sorgerechtssache hast Du da keine Chance, denn davon kriegen die jeden Tag zehn auf den Tisch, wovon dann 9,991 abgewiesen werden.
https://t.me/GenderFukc
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