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Erbe ausschlagen schiefgegangen, 550 EUR Gebühren
#1
Hallo, also es ging um eine Erbschaft meiner Kinder, die Ausgeschlagen werden musste.
Das Problem war das meine Exfrau mir nicht wirklich den Termin sagte und mich dann mit einer falschen Eidesstattlichen vor das Amtsgericht zog. Der Witz an der Geschichte war ich war sogar beim Jugendamt damals und habe ihr mein Problem erzählt, das meine KInder wohl was erben und ich nicht weiß wo ich verzichten kann weil sie mir keine Daten usw. zukommen läßt usw.
Ja, und nun kommen nach und nach die komischen Briefe von denen.
Es find an mit 30 Euro für das Verzichten. Ging dann weiter mit 7,50 Euro und nun heute, ne gestern 550 Euro.
Die ersten beiden, da wollte ich keine Öl ins Feuer kippen weil ich ansonsten vielleicht die Kinder nicht mehr bekommen hätte. Ja, was ja ein leichtes ist. Aber nun sehe ich das etwas anders. 550 Euro.
Was mich sehr wunderte war folgendes: Ich sagte der Richterin das die Eidesstattliche falsch und erlogen war was sie aber nicht interessierte. Ihr ging es nur um das Verzichten oder so ... Also das war ja auch nie ein Thema, wer will schon das die Kinder Schulden erben.
Hat sowas schon mal einer hier gehabt?
Also ich werde wohl einen Anwalt hinzuziehen. Also das Amtgericht scheint es mit der Ehrlichkeit auch nicht so zu haben, weil ich damals wo ich unterschrieb fragte ob es damit dann aus der Welt sei... was sie bejahten...
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#2
Was hat denn deine Exfrau deiner Meinung nach falsch an Eides statt versichert?

Wofür sind die Kostennoten 2 und 3. Also die 7,50 € und die 550 €?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#3
7,50 Euro Vorschüsse Zahlungsanzeige in einer Kostenrechnung
550 Euro Verfahren im Allgemeinen (Einstweilige Anordnung in Kindschaftssachen)

Was sie falsch versichert hat?
- Erstens gibt es eine Eltern Vereinbarung Jugendamt bevor man juristisch aktiv wird das man dort ein Vermittlungsgespräch ersucht. Diese tat ich weil meine Exfrau mir keine Information gab wo und wie ich auf das Erbe verzichten kann. Schilderte ihr mein Problem usw.

In der Eidesstaatlichen Versicherung was dort falsch war bzw. erlogen?

Es lief alles mündlich ab sie sagte mir einen Termin aber wenn sie genaueres weiß meldet sie sich noch mal was sie nicht tat. Ich wollte eine Adresse bzw Namen haben. Auf meine Anrufe bei ihr keine Reaktion. An dem Tag wo die Erbausschlagung statt fand rief ich auch an, da ging sie ran und schrie mich an und legte auf. Punkt.
In den 3 nachfolgenden Tagen suchte ich sie auf um zu fragen wo ich den nun hinmüsste um das Erbe auszuschlagen. Ihre Antwort du weißt wo du hin musst. Nein weiß ich eben nicht. Am 3 Tag grinste sie mich nur an und zeigte mit den Stinkefinger da war mir klar was wieder kommt.
Fakt ist das ich eine 6 Wöchige Frist habe um zu prüfen ob die Erbschaft sinnvoll wäre oder nicht. Was erlogen ist in der Eidesstattlichen das keine Kommunikation mit mir stattfand bzw. nicht möglich war. usw usw. fakt war sie gab mir weder Adresse noch Namen noch irgendwas ? Wie läuft sowas den normal ab?
Nun weiß ich auch warum das so dringend wurde. Es ging um die Wohnung der Oma die verstorben ist. Also das dann Miete angefallen wäre wenn das nicht in dem Monat abgeschlossen würde.
Aber ist das der Weg den man dann gehen muss=`?
Was auch witzig ist da stehen dinge drin das ich was als Angriff sah sonstige Gefühlsempfindungen die per Ferndiagnose von ihr gestellt werden und in der Eidesstattlichen Versicherung stehen.
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#4
(01-08-2014, 10:44)michxo schrieb: Wie läuft sowas den normal ab?

Normal läuft es auch so ab, dass die Erben bzw. die gesetzlichen Vertreter schon selbst darum kümmern müssen, entweder einen Erbschein zu erhalten oder eben die Erbschaft rechtzeitig innerhalb der 6-Wochenfrist auszuschlagen.

Ich nehme 'mal an, es handelte sich um die Oma mütterlicherseits, also die Mutter Deiner Ex. Normalerweise erfahren die nächsten Verwandten oder der Ehepartner bezüglich des Todes durch das Krankenhaus oder die Polizei.

Um alles weitere müssen sie sich selbst kümmern. Da kommt keine Supernanny aus dem Busch gesprungen, um den potentiellen Erben zu sagen, was nun zu tun ist.

In Eurem Fall war es wohl so, dass die gute Oma nichts oder sehr wenig oder sogar nur Schulden hinterlassen hat, so dass es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten günstiger war, die Erbschaft auszuschlagen bzw. dies für Eure Kinder zu tun. Dazu bedarf es der Unterschrift von beiden Sorgeberechtigten.

Nun ist es so, dass die Ausschlagung beurkundet werden muss (meines Wissens nach muss das beim Amtsgericht oder Notar erfolgen).

Um diese Beurkundung muss man sich ebenfalls selber kümmern, wenn man sie denn machen will. In Eurem Fall hat sich wohl Deine Ex um einen Termin bei Gericht gekümmert, diesen Dir mitgeteilt, wenn auch bezüglich des Ortes wohl nicht so klar, wie Du dies Dir gewünscht hättest.

Anstatt Dich nun selber darum zu kümmern, wo Du genau hinmusst (Anruf beim Amtsgericht hätte alles geklärt), hast Du weiter versucht, die Infos von Deiner Ex zu kriegen, obwohl klar war, dass sie Dir keine weiteren Auskünfte geben wird.

Und weil Du selber nicht in die Puschen gekommen bist, hast Du ihr natürlich eine Steilvorlage gegeben, Dir eins auszuwischen: Sie hat einen einstweiligen Verfügungstermin für die gerichtliche Erzwingung Deiner Zustimmung beantragt und wegen der Eilbedürftigkeit natürlich auch bekommen.

Die Kosten für das Verfahren hast Du verursacht, weil Du die Beurkundung nicht gemacht hast, und deshalb hat man sie Dir dann auferlegt.

Ich weiß jetzt nicht, ob diese Kostenentscheidung isoliert anfechtbar ist. Selbst wenn sie es wäre, hättest Du wohl schlechte Karten, denn die EV der Kindesmutter stimmt ja wohl insoweit, als sie Dir zumindest den Termin ja mitgeteilt hat. Jetzt kann man darüber streiten, ob sie auch verpflichtet gewesen wäre, Dir auch das Zimmer mitzuteilen, oder ob man von Dir erwarten hätte können, das selber in Erfahrung zu bringen.

Von daher hast Du wohl schlechte Karten, die 500 Ocken weggebügelt zu bekommen.
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#5
Verschoben und nichtssagenden Betreff angepasst.

Mehr als Ratenzahlung ist jetzt nicht mehr drin. Das Erbe schlägt man beim Nachlassgericht aus, indem man dies dort zu Protokoll gibt, dort beurkundet oder eben über einen Notar. Aber das ist Schwachsinn, der gibt es auch nur an das Nachlassgericht weiter und schreibt noch eine eigene Kostennote.

Zuständiges Nachlassgericht ist neuerdings nicht mehr nur das im Bezirk des Verstorbenen, sondern auch das des Erbenwohnorts.
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#6
(02-08-2014, 10:26)p schrieb: Zuständiges Nachlassgericht ist neuerdings nicht mehr nur das im Bezirk des Verstorbenen, sondern auch das des Erbenwohnorts.

Stimmt das ? Was ist in einem Fall, bei dem der Vater einen Erbverzicht gegenüber seinen Eltern erklärt hat, und der im Ausland aufwachsende Sohn, also der Enkel, nach 10 Jahren Ansprüche erhebt?
https://t.me/GenderFukc
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#7
Ich weiss nicht, wie die Fristen liegen, lässt sich aber leicht recherchieren. Das Nachlassgericht am Wohnort des Erben informiert jedenfalls das Nachlassgericht des Verstorbenen.
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#8
(02-08-2014, 10:37)p schrieb: Das Nachlassgericht am Wohnort des Erben informiert jedenfalls das Nachlassgericht des Verstorbenen.

Rechtsgrundlage scheint FamFG § 343 Örtliche Zuständigkeit zu sein. Und nach Abs.2 könnte das Gericht in Berlin/Schönefeld zuständig werden, welches nach diser Formulierung:
Zitat:(2) Ist der Erblasser Deutscher und hatte er zur Zeit des Erbfalls im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig. Es kann die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht verweisen.
sogar noch die Zuständigkeit ins Ausland abgeben könnte.

Der hypothetische Fall eines Deutschen der nach China umzieht und dort verstirbt, könnte dann in Österreich verhandelt werden, wenn nur der Erbanspruch eines Erben in Österreich in Deutschland beantragt wird.

Wozu haben wir eigentlich einen Deutschen Pass? Demnächst entscheiden die Gerichte in der Antarktis über Deutschen Nachlass.
https://t.me/GenderFukc
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#9
(02-08-2014, 10:26)p schrieb: Verschoben und nichtssagenden Betreff angepasst.
Das Erbe schlägt man beim Nachlassgericht aus, indem man dies dort zu Protokoll gibt, dort beurkundet oder eben über einen Notar. Aber das ist Schwachsinn, der gibt es auch nur an das Nachlassgericht weiter und schreibt noch eine eigene Kostennote.

Das habe ich vor 10 Jahren bei dem Nachlass von meinem alten Herrn so gemacht, das wir uns mit einigen Verwandten vor dem Gericht getroffen und gemeinsam den Verzicht auf das Erbe erklärt haben. Dafür ist nur einmalig die Schreibgebühr von damals 20 Euro angefallen. Die Rechtspflegerin mußte eben nur ein paar Namen mehr aufschreiben. Im Ergebnis hatten wir dann weniger als 5 Euro Kosten pro erbberechtigter Person.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#10
Habe ich auch vor einigen Monaten für meine Tochter machen müssen.

Meine Ex hatte mir mitgeteilt, das wohl ein Erbe für meine Tochter da wäre. Das wurde wohl schon von allen in der Erbfolge vor ihr ausgeschlagen, da es nur Schulden wären.
Also war sie beim Amtsgericht/Nachlassgericht und hat es dort für sich und ihre Kinder(incl. unserer Tochter) ausgeschlagen. Da wir das gemeinsame Sorgerecht haben musste ich es auch noch machen. Ich habe deswegen vom Gericht ein schreiben bekommen bezüglich der Erbschaft und habe dies dann bei meinem Ortsgericht für meineTochter ausgeschlagen. Hat mich glaub 7 Euro Schreibgebühr und ne Briefmarke fürs Schicken ans Nachlassgericht gekostet.

Verstehe deshalb nicht, warum es mit der Ex zusammen beim Gleichen Termin gemacht werden musste.
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#11
In der Situation war ich auch einmal.
Glaube es ist aber schon 15 Jahre her ???
Da ist von Exe auch jemand gestorben und ich sollte irgendwie handeln, damit die Kinder keine Schulden erben.
Habe ich dann auch gemacht.
Komisch war nur, wie ich später erfuhr, daß Exes Schwester den Nachlass anscheinend nicht ausgeschlagen hat.
Ein Jahr später kaufte sie ein Haus.
Wahrscheinlich habe ich den Fehler gemacht und hätter erst mal nachprüfen müssen, ob es sich wirklich um Schulden handelt, die da die Kinder geerbt hätten ????
Also heute würde ich jedenfalls erstmal versuchen zu erfahren, ob es wirklich Schulden gibt.......
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#12
Es ist mir schon klar das so etwas ausgeschlagen werden muss.
Das Problem ist einfach wenn man diese Person nicht kennt die verstorben ist. Ich kannte nicht mal ihren Namen geschweige denn wo sie wohnte.
Also wenn man gar keine Daten hat, und die Exfrau einen keine Adresse oder die Kopie des Erbscheines trotz Aufforderung zu kommen läßt.
Es gab einen Termin mit Erbengemeinschaft, ja das war der 12.11.13. Verstorben ist sie am 24.10.13. Das meine Kinder was erben sollten weiß ich seit dem 06.11.13.
Verblieben sind wir so wenn ich genaueres weiß wo es stattfindet dann melde ich mich bei dir. Das tat sie nicht. Auf Anrufe meinerseits nix. Am 12 ging sie ran schrie mich an und legte auf. Punkt . Wo es nun genau stattfinden sollte wusste ich nicht.
Am 13/14/15.11 war ich bei ihr und fragte sie wo ich denn nun auf das Erbe verzichten könnte. Adresse usw. Es kam nichts von ihr. Außer am 15. ein Grinsen und den Stinkefinger. Zwischenzeitlich war ich auch schon beim Jugendamt gewesen und habe der Dame erzählt das meine Kinder wohl was erben werden aber meine Exfrau mit mir nichts zukommen lässt. usw.Laut Eltern Vereinbarung bevor man juristisch aktiv wird das man ein Elterngespräch usw...
Und was erlogen ist in der Eidesstattlichen ... das ich mich total verweigere und es keine Kommunikation mit mir gibt. Also ich mich verweigere ... All das stimmt ja nicht.
Ich habe den Sachverhalt auch schriftlich dargestellt vor Gericht. Aber der Richterin ging es nur darum das ich Unterschreibe. So wie es aussieht. 30 Euro 7,50 Na, gut um des Friedens Willen aber 550 Euro für was ???

Ich habe nach Bekannt werden der Erbschaft 6 Wochen Zeit diese Auszuschlagen. laut Gesetz. und da wird einfach auf Grund einer Erlogenen Eidesstattlichen etwas in Gang gesetzt.
24.10. Oma tot
06.11 weiß ich von der Erbschaft .. laut Gerichtsbriefe da ist der 12 angegeben
20.11 Post Amtgericht Eilverfahren
22.11 Termin Amtgericht
Wo zum Teufel besteht da eine Eile???
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#13
@michxo...

Wärest Du auf das Dir am nächsten liegende Amtsgericht gegangen, hättest Dir dort den Weg zum Nachlassgericht zeigen lassen, hättest dort geklopt und reingegangen und hättest Dich entsprechend erklärt unter Angaben aller beteiligten Namen, die Dir bekannt waren, wäre es defintiv NICHT zu diesem Erbausschlagungsdesaster gekommen.

Und was beim Jugendamt rumgefaselt wurde, ob mündlich oder schriftlich, interessiert mit Verlaub an Gerichten niemanden.

Stelle doch mal die Kostennote zu den 550 Mücken hier entsprechend geschwärzt ein. Dann kann hier gelesen und fundiert geantwortet werden.

Mit der KM hin und her zu machen, kannste doch in einem eigens von Dir hier eingerichteten Thread machen.

Sammeln, odnen, packen-knicken, lochen, abheften.

Nur auf die Art kommt Ordnung in die Bude rein.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#14
Mit Verlaub, ich habe eine 6 wöchige Schonfrist, um zu prüfen ob die Erbschaft wirtschaftlich Sinnvoll wäre.
Aufgrund einer Eidesstattlichen falschen Versicherung der Ex wurde ein Eilverfahren in die Wege geleitet.
Wenn ich eine Elternvereinbarung habe, wo explizit drin steht. das bevor man juristisch aktiv wird ein Elterngespräch im Vorfeld stattfinden soll, dann mache ich sowas auch.
Das Verfahren ist abgeschlossen. Ich habe keinen Widerspruch damals eingelegt dem Friedens Willen.
Nur das man dann 7 Monate später eine Rechnung bekommt über 550 Euro ist eine andere Sache.
Außerdem das es sich im Grunde darum drehte das die Sache im Monat 11/13 über die Bühne sollte,weil ansonsten Mietkosten usw. fällig geworden wären. Und die Ex mir später erzählt ich habe nur das gesagt was ich sagen durfte. Also relevante Fakten und Wahrheiten durch Lügen ersetzt wurden.
Also bei mir gibts eh nichts zu holen also was wollen die.
Und die Richterin es nicht interessierte das die Versicherung falsch war, ja dann ....
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