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Tatsächliches Recht auf Zeugniskopien?
#1
Moin zusammen
Ich habe von meiner Tochter (letztes Jahr Abi gemacht) seit der 8. Klasse kein Zeugnis mehr gesehen - mein Advokat meinte, man hätte nur ein Anrecht auf einen "Schulbesuchs-Nachweis" nicht aber auf das Zeugnis selber.

Nun möchte ich aber definitiv das Abi-Zeugnis sehen, bevor mein Kind zum Studium geht - wie stelle ich das an, ohne gleich wieder Gerichte zu bemühen und unsinnige Kosten zu produzieren?

Gibt es tatsächlich eine eindeutige Rechtsgrundlage?
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#2
Wenn Du sorgebrechtigt bist, hast Du ein uneingeschränktes Informationsrecht. Andernfalls könntest Du ja auch nicht die notwendigen Entscheidungen treffen.

Du scheinst aber nicht sorgeberechtigt zu sein. Wenn Du der leibliche Vater bist, hast Du ein Auskunftsrecht über Deine leiblichen Kinder gegenüber der Sorgerechtsinhaberin. Das müsstest Du in Deinem Fall vielleicht einklagen. In jedem Fall beinhaltet das Einsicht in die Zeugnisse des Kindes. Genaueres hier.

Am besten suchst Du Dir einen neuen Anwalt für Familienrecht.
https://t.me/GenderFukc
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#3
Wir hatten gemeinsame Sorge, hat aber niemanden interessiert.
Meine Tochter ist 21 Jahre, Abi fertig, nicht mehr privilegiert, da interessiert die Sorge nicht mehr.

"Sorgen" habe ich mir über die Jahre genug gemacht, das darfst du mir glauben - inzwischen interessiert mich nur noch, wann sie endlich eine Ausbildung antritt und ob diese Sinn macht, ich habe keine Lust, mich länger verarschen zu lassen.
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#4
Hallo Suppenkasper,

Dein Anwalt hat wohl Recht. Mir fällt auch keine Grundlage ein, auf der Du Einsicht in das Abizeugnis verlangen könntest.

Wenn Eure Tochter nun Unterhalt fordert, muss sie ja auf jeden Fall die Immatrikulationsbescheinigung vorlegen (falls sie sich für ein Studium entschieden hat). Damit hast Du dann den Nachweis, dass sie das Abi zumindest hat.

Ich nehme an, Du möchtest Einsicht, um Eure Tochter bezüglich der Studien-/Berufswahl zu beraten. In diesem Fall kannst Du lediglich ohne Druck agieren. Biete ihr doch ein Gespräch an, z.B. bei einem netten Abendessen, und lass sie an Deiner Lebenserfahrung teilhaben.

Erzwingen kannst Du nichts (und 'mal ehrlich: Ich habe mir von meinen Eltern damals zum Glück auch nicht bei meiner Studienwahl dreinreden lassen, denn sonst stünde ich heute nicht da, wo ich tatsächlich stehe).
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#5
Bei ner Volljährigen halte ich das auch nicht für möglich.
Bei ner Minderjährigen schon.
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#6
so ähnlich hatte ich mir das gedacht - ich dachte da an die Formulierung, dass das Kind etwas "seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechend" zu studieren hat und nicht etwas, das dem völlig entgegenläuft.

Wieso sollte ich etwas finanzieren, was 1. dies nicht tut und 2. auf dem Arbeitsmarkt keinerlei Aussichten hat -

Aber, wen interessiert es? Ich habe mal wieder zu blechen und ansonsten die Klappe zu halten. Armes Deutschland.
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#7
(29-07-2014, 17:55)suppenkasper schrieb: Wieso sollte ich etwas finanzieren, was 1. dies nicht tut und 2. auf dem Arbeitsmarkt keinerlei Aussichten hat -
Das ist unlogisch. Fakt ist, dass Du zumindest eine Ausbildung/Studium mitfinanzieren musst. Das heisst aber nicht, dass sich Kind auf die faule Haut legen kann, denn auch wenn Kind 18 ist, hast Du Anspruch auf Auskünfte bzgl. Fortgang der/des Ausbildung Studium.

Wenn Kind meint, diese Auskünfte nicht geben zu wollen, sieht es nicht gut aus für weiteren Unterhalt.

Ein Reinreden Deinerseits, was es machen/erlernen/studieren "soll", hast Du allerdings nicht mehr.
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#8
Na ja, so arm nun auch wieder nicht.

Auch wenn Du gegenwärtig nicht das beste Verhältnis zum Fräulein Tochter hast, würde ich ihr in diesem Fall etwas mehr Vertrauen schenken. Was in fünf Jahren auf dem Arbeitsmarkt gefragt sein wird, kann eh keiner vorhersagen.

Von daher ist es wirklich am besten, sie wählt nach ihrer Neigung aus. Denn nur dann wird sie wirklich mit vollem Herzen bei der Sache sein und gute Leistungen erbringen.

Das mit dem FSJ im Ausland war ja schon einmal ein sehr guter Schritt, der zeigt, dass sie nicht nur auf Faulenzerei aus ist, sondern sich wirklich um Erweiterung ihres Horizonts bemüht. Dazu zeugt es von Mut, der Bereitschaft, ausgetretene Pfade zu verlassen, sich auf veränderte Lebensumgebungen einzustellen, Durchsetzungsfähigkeit und den Willen zur Selbständigkeit.

Ich denke, Du musst Dir um diese Tochter wohl eher keine Sorgen machen. Die wird bestimmt ihren Weg finden, egal welches konkrete Studium sie jetzt beginnt. Die oben genannten Eigenschaften sind fast überall gefragt.
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#9
"Das mit dem FSJ im Ausland war ja schon einmal ein sehr guter Schritt..."

Ja, das war echt ne Bombenidee! Sich einfach in den Flieger zu setzen, ohne abzuklären, wozu es gut sein soll, ohne abzuklären, wer das Ganze finanziert und dann einfach eine Anwältin vorschicken und 13 Tausend Euro verlangen, für NULL Nachweis, für NULL Auskunft etc.

Am Ende stehen: 1000 Euro Anwaltskosten, x-Kosten für die Staatskasse, ansonsten: ich kann es echt nicht erkennen, sorry.

Außer Spesen nix gewesen.
Und so wird es auch weitergehen - Vertrauen fängt mit Kommunikation an und nicht umgekehrt. Das ist dahin, seit Jahren.
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#10
Ob es jetzt noch geht mit der Zeugnisvorlage, ist fraglich. Die Einsichtnahme ins Zeugnis bei Volljährigen ergibt sich aus der Verpflichtung, die Ausbildung zu finanzieren, daraus korrespondierend das Recht der Eltern zu einer informativen Kontrolle der Berufsvorbereitung, weshalb z.B. die Vorlage von Zeugnissen, Scheinen usw verlangt werden kann (OLG Celle FamRZ 1980, 914, 915).

Solange Unterhalt gezahlt wird, haben die Eltern Kontrollrechte zur Überprüfung, ob die Ziele zur Ausbildung auch eingehalten werden, §1605 BGB gilt in beide Richtungen: Zeugnisse und andere Ausbildungsnachweise müssen vorgelegt werden.

Aber nun ist das Abitur vorbei, du hast bereits gezahlt, ein nachträglicher Anspruch wird nicht mehr so leicht zu begründen sein. Um Unterhalt kann es nicht mehr gehen, denn das ist Vergangenheit.
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#11
Naja p, ich denke ja mal, dass spätestens im September die erneute Unterhaltsforderung auf mich zukommen wird - im Zweifel schreibt man sich halt irgendwo an der Uni ein, nachdem man jetzt 1 Jahr sich in Bolivien gesonnt hat.

Ich habe jahrelang um Zeugnisse / Informationen etc etc gebettelt...da kam nichts, nur Hohn und neue unverschämte Forderungen der Anwältin.

Kann ich ab Unterhaltsforderung tatsächlich das Abi-Zeugnis einfordern, bzw. einklagen? Ich glaube, dies mal würde ich sogar diesen Schritt gehen, mir reichts echt.
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#12
(29-07-2014, 22:14)suppenkasper schrieb: Naja p, ich denke ja mal, dass spätestens im September die erneute Unterhaltsforderung auf mich zukommen wird

Dafür ist aber das Abiturzeugnis piepegal. Das Abitur ist Vergangenheit, der Unterhalt zu Schulzeiten ist Vergangenheit. Wenn sie immatrikuliert ist, dann hat das Abitur für ihr Studienfach offenbar ausgereicht, dann darf sie diese Ausbildung machen und sie kann von beiden Eltern Unterhalt dafür verlangen. Verlangen kannst du dann laufende Vorlage von Scheinen, Noten, alles was du benötigst um dich vom zügigen Fortgang ihres Studiums zu überzeugen. Auch hier ist das Abiturzeugnis dafür ebenso irrelevant wie das Grundschulzeugnis.

Kämpfe nicht auf irrelevanten Nebenschauplätzen, fang keine Händel auf ungünstigem Gelände an.
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