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Kinderunterhalt 18 Jahre / Mutter gibt falsche Zahlen an
#1
Hallo zusamen,
zuersteinmal herzlichen Dank an meine Facebookbekannschaft die mir diese Seite empfohlen hat.
Wie im Bereff erwähnt geht es auch bei mir um Kinderunterhalt.
Ein Thema das schon hunderte male erörtert wurde.
Dennoch scheint es hier etwas dümmer gelaufen zu sein.

Bevor ich meine Frage stelle zuerst meine Geschichte:
Ich habe einen 19 jährigen Sohn und eine zwölf Jahre alter Tochter.
Als ich meine Frau geheiratet habe wusste ich das Sie von einem anderen Mann schwanger war.
Mir war klar das ich ein hohes Risiko eingehe.
Das Kind hätte z.b. auch Behindert zur Welt kommen können.
Jedoch stand für mich fest, dieses Kind wie mein eigenes aufzuziehen.
Gücklicherweise lief alles gut. Mein Sohn macht jetzt das Abi und wird Medizin studieren.
Er kennt nun seid fünf Jahren auch seinen biologischen Vater.

Auch bin ich nicht er biologische Vater meiner Tochter.
Hier hat die Medizin nachgeholfen.

Ich zahle für meine Tochter KU, in der vierten Stufe der DDT, alo 398 €.
Hinzu kommen nochmals 54 € für erhöten Mehrbedarf.
Da meine EX ebenfalls arbeitet und öfters Nachtschicht hat oder erst gegen 19 Uhr von Ihrem Dienst wiedekommt bleibt meineTochter in dieser Zeit bei einer Tagesmutter.
Hierfür erhällt meine EX auch Zuschuss vom JA.
Das JA hat mich auf diese Summe tituliert.
Ich habe imJuni 2014 unterschrieben.

Sieid dem mein Sohn volljährig ist zahle ich Ihm jeden Monat 334 €.
Auch hier liegt eine Titulierung vor.
Diese ist aus dem Jahr 2010. Zum damaligen Zeitpunkt verdiente ich noch nicht das Geld wie heute.
In dieser Titulierung steht folgendes:

"Ich verpflichte mich ......vom 01.09.2010 100% des jeweiligen Mindestunterhalt der dritten Alterstufe zu zahlen."

Der Sachbearbeiter beim JA sagte mir allerdings, das ich für meinen Sohn gar nichts mehr zahlen müsste da die Titulierung ja nur bis zur dritten Alterstufe gültig wäre.

Somit habe ich meinem Sohn vor zwei Monaten denn KU um die Hälfte gekürzt mit der Begründung das ich ja gar nicht wissen könnte was ich nun wirklich an Ihn zahlen muss, da ja nun auch seine Mutter Barunteraltspflichtig sei.
Darauf hin hat meine EX soviel Psychoterror auf meinen Sohn ausgeübt das er nun beim JA war um seinen Anspruch un gegenüber dokomentieren zu lassen.
Das Resultat war, das ich nun im Monat 13 € weniger zahlen müsste, als vorher.
Eine schriftliche Bestätigung hierüber habe ich vom JA bis heute nicht erhalten.
Auch keine neue Titulierung.
Ich kann mir aber nicht vorstellen das die Berechnung korrekt ist.
Meine EX hat ein monatliches Einkommen, übt nebenberufliche Tätigkeiten aus und hat ein nettes "Sparbuch" im hohem fünfstelligem Bereich.
Hierfür erhält sie Zinsen.
Ich muss nun davon ausgehen das Sie dem JA nicht alles vorgelgt hat.
Für unserem Sohn haben wir in den Jahen einen exakten fünfsteligen Betrag angespart.
Dieses Geld hat er mit Volljährigkeit ausgezahlt bekommen.
Dieses Geld liegt ebenfalls auf der Bank.

Nun meine Frage:
Ich beabsichige meinem Sohn diesen Monat wieder nur die Hälfte der o.g. 334 € zu zahlen.
Zum anderen ziehe ich Ihm davon noch die Handykosten ab, die ich übrigends auch schon seid Jahren zahle.

Wie ist es denn nun mit er Titulierung aus dem Jahr 2010.
Hat diese noch Gültigkeit??

Wird sein Sparvermögen bei der Berechnung berücksichtigt.
Kann er Barfög beantragen. Würde dies mich etwas finaziell entlasten??

Er gibt das ganzeGeld an seiner Mutter weiter, auch das Kindergeld wird seiner Mutter überwiesen.

Welche Möglichkeite habe ich.
Trotzt meines hohen Einkommens bebt mir am Ende des Monats nicht vie von dem ganzen Geld übrig, wenn Miete, Strom, Versicherungen etc. bezahlt sind.
Daher bin ich für jeden vorschlag dankbar.
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#2
1. Wenn ein Titel nicht ausdrücklich begrenzt ist, dann gilt er weiter und es kann jederzeit vollstreckt werden. Streich lieber deine freiwilligen Zuwendungen und verweise ihn auf seinen Unterhalt.
2. Sein Vermögen wird insofern berücksichtigt, als dass er Ertrag daraus hat, was bei den derzeitigen Zinsen - und auf dem Sparbuch sowieso nicht - nicht zu einem größeren Effekt führen dürfte.
3. Klar kann er Bafög beantragen. Er kann auch gutes Wetter beantragen.
3.1. Das käme drauf an.
4. Das Basiswissen kannst du in den tfaq nachlesen. Es ist auch nicht so, als würde das hier das erste mal diskutiert werden, insofern kann dir auch die Suchfunktion nützliche Dienste leisten.
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#3
Wenn Dein Sohn das Geld an seine Mutter weiter gibt, ist er leider selbst Schuld. Es ist sein Geld und nicht das seiner Mutter. Da haben mütter leider etwas Schwierigkeiten den Sohn groß werden zu lassen. Es kommt ja dann keine Kohle mehr.

Schau Dir mal diesen Thread von Anfang an an. Er liefert nützliches Wissen:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9000
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#4
Kann mir jemand einen guten RA für Familienrecht im Raum Koblenz empfehlen.
Gerne als PN.
Dank und Gruß
Markga

Ich habe mich bisher nicht dazu durchringen können die Sache zu einem RA zu geben.
Kostet erst mal wieder 500 € ( wenn ich damit hinkomme).
Seid 2009 sind wir wegen jedem Scheiß am prozesieren.
Der Mist hat mich nun schon das dreifach gekostet als damals die Hochzeit.

Aber wenn es nicht anders geht.
Daher wäre ich dankbar wenn hier jemand aus seinen Erfahrungen (in einem ähnlichem Fall) berichten könnte.
Mir geht es nicht darum meinen Kindern eine beschränkte finazielle Zukunft zu bieten, sondern ich bin es einfach satt, das Frau Raff ewig und immer die Hand aufhält, obwohl sie selber schon nicht mehr weiß wohin sie mit all Ihrem Geld soll.
Ich bekomme (obwohl geteiltes sorgerecht) niemals Infos über meine Kinder.
Beide sehe ich regelmäßig, werde aber nie in irgendwelchen Entscheidungen involviert.
Habe diesbezüglich schon mehr als einmal aufgefordert mir diese Infos zukommen zu lassen (manchmal hilft es ja auch, wenn beide Elternteile mit dem Kind über gewisse Dinge sprechen würden).
Mir werden immer nur vollendete Tatsachen präsentiert.
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#5
Ich kann dir keinen Anwalt empfehlen, aber um Anwälte, die dir 500 EUR abnehmen, bloß weil du die Klinke der Kanzlei in der Hand hattest, solltest du einen Bogen machen.
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#6
Wäre ich in der Situation wie du, würde ich den Unterhalt komplett einstellen und den nunmehr erwachsenen auffordern Bafög zu beantragen.
Dann bist du aus dem Schneider.
Das Amt soll rausbekommen wer wie viel zu zahlen hat.

Ob der Titel einfach so weiterläuft ist fraglich, ich habe da auch schon andere Fälle erlebt.
Er ist jetzt kein Kind mehr, sondern erwachsener.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#7
Hallo neuleben,

meine Zahlen sind beim JA bekannt, und auch Zahlen der KM (die aber anzuzweifeln sind)
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#8
Die dem Amt bekannten Zahlen werden mißbräuchlich zur Unterhaltsmaximierung benutzt. Ob die Berechnungen "stimmen" oder die Mutter alles vorgelegt hat, ist denen völlig egal. Hauptsache der Rubel rollt.

Ohne seriöse Berechnung und Verfahren wird hier kein ergebnis erzielt, dass für dich einigermaßen in Ordnung wäre.
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