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Titulierung des Kindesunterhaltes
#1
Hallo zusammen,

ich möchte gern Eure Meinung zu folgenden Fall bzw. zu meiner geplanten Vorgehensweise hören:

Ausgangslage:

Wir wohnen im Bundesland Hessen. Meine Töchter sind 5 und 10 Jahre. Meine Exfrau geht halbtags arbeiten. Die Kinder sind durch Eltern (beide Rentner) der Ex betreut. Meine jetzige Lebenspartnerin und ich haben einen gemeinsamen Sohn (15 Monate alt). Nach der Elternzeit ist meine Lebenspartnerin nun Arbeit suchend.

Aufgrund meines bereinigten monatlichen Nettogehaltes (nicht mit spitzen Bleistift gerechnet, sondern eher zum Wohle der Exfrau) und 4 Unterhaltberechtigten Personen, schlägt die Düsseldorfer Tabelle einen Zahlbetrag in Höhe von 566,00 vor. Ich zahle derzeit 600,00 Euro (Zahlbetrag) Kindesunterhalt an meine Exfrau. Diesen Betrag zahlte ich bereits vor der Geburt meines Sohnes und habe ich nie reduziert.

Meine Exfrau gerne mal ein paar Spitzen. Grundsätzlich verstehen wir uns ganz gut. Aber nur weil ich die Bemerkungen seit Jahren über mich ergehen lasse. Ihre Bemerkungen gehen in die Richtung, dass ihr ja eigentlich mehr Unterhalt für die Kinder zusteht. Aufgrund dessen, habe ich mich zum Thema Kindesunterhalt und Unterhalt zur Betreuung der Kinder ein wenig belesen und habe mir die folgende Vorgehensweise überlegt:

Geplante Vorgehensweise:

Da ich keinen Grund sehe mich bei meiner Ex für meine Unterhaltszahlungen zu rechtfertigen, möchte ich das Heft des Handels selbst in die Hand nehmen und aktiv mit einem Notar Kontakt aufnehmen und bei ihm den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (derzeit für beide Kinder 497,00 Euro Zahlbetrag) titulieren lassen. Dies hätte zusätzlich den Vorteil, dass ich den Streitwert eines möglichen gerichtliches Verfahrens reduziere (wer weiß, was irgendwann noch alles kommt)

Außerdem werde ich die Punkte "Befristung des Unterhaltstitels bis zum 18 Geburtstag der Kinder" und "Reduzierung des Unterhaltes bei Zahlungsschwierigkeiten" regeln lassen.

Ob ich die Unterhaltszahlung nun dynamisch oder statisch in dem Titel festschreiben lasse, weiß ich noch nicht. Dynamisch könnte den Vorteil haben, dass ich vor der Ex Ruhe habe. Statisch hätte natürlich den Vorteil, dass der Betrag erstmal dauerhaft so bleibt. Zumindest bis sie mehr einklagt.

Nach der beschriebenen Titulierung werde ich dann den Unterhalt reduzieren. Bin mir aber auch noch nicht ganz schlüssig, ob ich den Kindesunterhalt auf 497,00 Euro (Mindestunterhalt) oder 566,00 Euro (Stufe 3 der DT) kürze.

Habt Ihr für mich eventuell einen hilfreichen Rat? Bzw. habe ich einen Blickwinkel übersehen? Kann mein aktives Vorgehen gravierende Nachteile mit sich bringen?
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#2
Der Rat lautet: Nur titulieren, wenn du dazu aufgefordert wirst.
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#3
Wenn es eine Exfrau gibt, dann gab es auch eine Scheidung und dann sollte der Unterhalt auch gerichtlich geregelt sein. Das kannst du nicht einfach durch einen neuen Titel, der zudem in gravierenden Punkten nicht rechtswirksam ist, ersetzen.
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#4
(15-07-2014, 13:48)the notorious iglu schrieb: Wenn es eine Exfrau gibt, dann gab es auch eine Scheidung und dann sollte der Unterhalt auch gerichtlich geregelt sein.

Das ist absolut nicht notwendig. Liegt im Ermessen der Eheleute, ob sie das mitverhandelt haben wollen oder nicht. Wir haben das ohne Gericht geregelt.
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#5
In der Regel ist es unwahrscheinlich, dass die Sache bislang noch keiner rechtsverbindlichen Klärung, in welcher Weise auch immer, zugeführt wurde. Kann grundsätzlich sein, ist aber unwahrscheinlich.

Vielleicht geht der TO noch einmal darauf ein.
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#6
(15-07-2014, 13:48)the notorious iglu schrieb: Wenn es eine Exfrau gibt, dann gab es auch eine Scheidung und dann sollte der Unterhalt auch gerichtlich geregelt sein. Das kannst du nicht einfach durch einen neuen Titel, der zudem in gravierenden Punkten nicht rechtswirksam ist, ersetzen.

Eine Scheidung gab es. In diesem Verfahren haben meine Ex und ich angegeben, dass keine weiteren Regelungen notwendig sind. Konkret brauchten wir nicht werden. Es wurden keine Eurobeträge genannt
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#7
Wenn kein Titel besteht, kannst du einfach weniger bezahlen, und kannst dann abwarten, was passiert. Du solltest allerdings dreimal überlegen, ob deine Einsparung die möglichen Konsequenzen wert ist.
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#8
(15-07-2014, 13:41)Nucki schrieb: Außerdem werde ich die Punkte "Befristung des Unterhaltstitels bis zum 18 Geburtstag der Kinder" und "Reduzierung des Unterhaltes bei Zahlungsschwierigkeiten" regeln lassen.
Kann mein aktives Vorgehen gravierende Nachteile mit sich bringen?

Ja, zunächst wird Dein bisheriges gutes Verhältnis zur Ex schlagartig vorbei sein. Und was ein gutes Verhältnis bedeutet, wenn man durch gemeinsame Kinder noch aneinander gebunden ist, wirst Du spätestens dann wissen, wenn Du es nicht mehr hast.

Zweitens dürfte die von Dir beabsichtigte Klausel bezüglich temporärer Zahlungsschwierigkeiten nicht möglich sein (Titel sind im allgemeinen bedingungsfeindlich, d.h. es muss ohne weiteres zu erkennen sein, ob daraus vollstrekt werden kann oder nicht).

Selbst wenn der Notar das aufnehmen würde, könnte die Ex den Titel als solchen anfechten.
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#9
(15-07-2014, 15:26)Theo schrieb:
(15-07-2014, 13:41)Nucki schrieb: Außerdem werde ich die Punkte "Befristung des Unterhaltstitels bis zum 18 Geburtstag der Kinder" und "Reduzierung des Unterhaltes bei Zahlungsschwierigkeiten" regeln lassen.
Kann mein aktives Vorgehen gravierende Nachteile mit sich bringen?

Ja, zunächst wird Dein bisheriges gutes Verhältnis zur Ex schlagartig vorbei sein. Und was ein gutes Verhältnis bedeutet, wenn man durch gemeinsame Kinder noch aneinander gebunden ist, wirst Du spätestens dann wissen, wenn Du es nicht mehr hast.

Zweitens dürfte die von Dir beabsichtigte Klausel bezüglich temporärer Zahlungsschwierigkeiten nicht möglich sein (Titel sind im allgemeinen bedingungsfeindlich, d.h. es muss ohne weiteres zu erkennen sein, ob daraus vollstrekt werden kann oder nicht).

Selbst wenn der Notar das aufnehmen würde, könnte die Ex den Titel als solchen anfechten.
Deine Anmerkung zu dem Punkt Zahlungsschwierigkeiten kann ich nachvollziehen. Wahrscheinlich wird er wegfallen.

Das mit dem guten Verhältnis wird auch stimmen. Jedoch glaube ich damit Leben zu können. Ich sehe nicht ein mehr zu zahlen als ich muss. Nur damit die Stimmung gut bleibt. Hast Du einen anderen Vorschlag den Unterhalt zu reduzieren, als den Weg über den Notar?
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#10
Das mit den "Zahlungsschwierigkeiten" kannste knicken. Wenns zu speziell wird, denkt der Notar noch er könnte Geschäftsgebühr verlangen.

Nach deinen Angaben (Du EK im Bereich DT 3 - deine Frau derzeit keine Arbeit und 3 KU-berechtigte Kids + Umgang) bist du m.M. nach derzeit in der Situation, dass du vermutlich mit ALGII ergänzend aufstocken könntest (wenn kein größeres Vermögen + Wohneigentum vorhanden).

Das würde ich mal gegen-checken.

Wenn das der Fall ist, dann kannst du dich mit Titulierung+Aufstockung weitgehend vor Mehrforderungen schützen.
Das wäre vorallem auch eine Basis, die Gespräche mit der Kimu auf eine sachliche Grundlage zu bringen ohne die "Stimmung" allzu massiv einbrechen zu lassen. "Stimmung" muss man sich schon leisten können.
[PS: Nebenbei-Zahlungen zu Titeln sind ja auch nicht verboten]
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#11
(15-07-2014, 22:32)sorglos schrieb: Das mit den "Zahlungsschwierigkeiten" kannste knicken. Wenns zu speziell wird, denkt der Notar noch er könnte Geschäftsgebühr verlangen.

Nach deinen Angaben (Du EK im Bereich DT 3 - deine Frau derzeit keine Arbeit und 3 KU-berechtigte Kids + Umgang) bist du m.M. nach derzeit in der Situation, dass du vermutlich mit ALGII ergänzend aufstocken könntest (wenn kein größeres Vermögen + Wohneigentum vorhanden).

Das würde ich mal gegen-checken.

Wenn das der Fall ist, dann kannst du dich mit Titulierung+Aufstockung weitgehend vor Mehrforderungen schützen.
Das wäre vorallem auch eine Basis, die Gespräche mit der Kimu auf eine sachliche Grundlage zu bringen ohne die "Stimmung" allzu massiv einbrechen zu lassen. "Stimmung" muss man sich schon leisten können.
[PS: Nebenbei-Zahlungen zu Titeln sind ja auch nicht verboten]
Genau dieser Schutz vor Mehrforderungen ist meine Idee. Möchte mich durch die Titulierung auf Mindestunterhalt absichern. Ob ich dann weiterhin 600,00 Euro zahle, ist dann meine Entscheidung. Werde ich wahrscheinlich machen (habe mir die Tipps aus dem Forum hier nochmal durch den Kopf gehen lassen)...

Zusätzlich würde ich durch die Titulierung des Mindestunterhaltes (muss ich sowieso zahlen) den Streitwert minimieren. Kann interessant sein, falls meine Ex aus irgendwelchen Gründen auf höhere Unterhaltszahlungen verklagen sollte...

PS Danke für den Hinweis mit der Aufstockung. Werde mal versuchen mich dazu mal schlau zu machen.
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#12
Hallo!

Hör ja auf p und lasse auf keinen Fall titulieren, wenn es vermeidbar ist, schon gar nicht selbst!

Lass die Sprüche über dich ergehen (durchs eine Ohr rein, durchs andere Ohr raus) und zahle lieber, sei froh, dass du wenigstens noch diesen Kontakt hast, und dass kein Titel existiert , ich rede aus leidlicher Erfahrung.

(So ein Titel ist doch sofort ohne Umwege aus deinem ganzen(!) Vermögen sofort vollstreckbar, einschließlich Taschenpfändung! D.h. ein GV könnte jeden Tag auf deiner Matte stehen, selbst wenn du krank geworden bist, etc. pp. Ich lebe seit Jahren mit diesem "guten" Gefühl.)
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#13
Bevor auf dich Gerichtskosten zukommen, musst du erst mal ganz offiziell zur Einkommensauskunft und zum Titulieren aufgefordert werden. Also kein voreilender Gehorsam.
Vermutlich weiss deine Exe, dass du mehr bezahlst, als du müsstest, daher lässt sie das so laufen.
Selbst wenn deine Exe Sozialleistungen beziehen sollte, musst du als Unterhaltszahler nicht titulieren obwohl das gerne von den Sozialbehörden gefordert wird. Eine einfache Unterhaltsvereinbarung genügt.
Erst wenn du selbst für dich Sozialleistungen beziehen musst, macht eine Titulierung u.U. Sinn.

Vor Mehrfachforderungen brauchst du keine Angst zu haben, du überweist sicher, also hast du Belege. Unterhalt kann nicht nachträglich gefordert werden, erst ab Inverzugsetzung.

Was Sinn macht: Vorbereitung auf eine mögliche Titulierungsforderung. Daher z.B. Einkünfte unterhaltssenkend gestalten, soweit möglich.
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