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Umgangskosten vom Jobcenter
#1
Wer weiß wie das mit den Umgangskosten gerechnet wird?

Sind es 0,20 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke oder für die Gesamtgefahrenen Kilometer? Huh
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#2
Für jede Richtung.

Die Entfernungskilometer gibt es nur im Steuerrecht.
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#3
Sind 10 cent pro km. Macht 20 Cent pro km bei Einfacher Strecke.
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#4
Das Jobcenter argumentiert mit § 6 Abs. 1 Nr. 3b ALG II VO
Wenn ich das richtig gelesen habe geht es hier doch um die Entfernung zur Arbeit. Das hat doch nichts mit dem Umgang zu tun. Oder sehe ich das falsch?
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
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#5
Machs so, wie @raid schreibt, aber per Fax oder Brief(und gestempelter Abgabe bzw. Boten). Nicht per Mail.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
Hallo,
Wie ist das eigentlich, wenn man kostengünstiger mit der Bahn fahren könnte und nur aus Bequemlichkeit das Auto benutzt. Bezahlt das JC dann auch? Oder interessiert das kein Schwein?
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#7
Da fragst Du zweckmäßigerweise ´mal im Schweinestall nach.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
Das interessiert die schon.
Vorausgesetzt, dort fällt jemandem ein, das eine Bahnfahrt
billiger sein könnte. Naja, aber man sollte das Ziel schon noch einigermaßen zügig erreichen. Bringt ja nix, wenn man das halbe Wochenende in der Bahn verbringen muß.

Ich hatte dazu mal etwas in den Gerichtsurteilen gepostet, da ging es um
einen Weg von 3 Stunden oder so...
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#9
Es kann schon eine Diskussion aufkommen, welches Verkehrsmittel günstiger ist. Da kommen auch zunehmend die Fernbusse ins Spiel. Aber es muss generell zumutbar sein, d.h. der Umgang muss auch zeitlich stattfinden können und nicht durch Absitzen von Umsteigemöglichkeiten verbraucht werden.

Limitiert ist der Mehrbedarf im Regelfall eh durch 100% des Regelsatzes. Bei einigen Fällen kommen wir an oder über diese Grenzen. Z.B. Berlin-München mit Fahrtkosten, Übernachtungsmöglichkeit, anteiligem Regelsatz. Da ist dann Bahn, ggf. Fliegen günstiger und auch zuverlässiger und bequemer als PKW.

Gezahlt wird auch nicht, wo strecken schon mit vergünstigten Regionaltickets zu bewältigen sind. Hier sind dann ggf. zusätzlich die Fahrtkosten der Kinder in Anschlag zu bringen. Oder die Kinder können schon allein fahren.

Es gibt auch ein Gerichtsurteil, wo zusätzlich die Fahrtkosten der Mutter übernommen wurden, die das Kind zum näcshten Flughafen bringt. (glaube SG Reutlingen, Az. hab ich grad nicht parat).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
Die Idee mit der Bahn hatten sie auch aber das ist nicht möglich bei mir. Freitags ist das aufgrund der Abholzeit nicht machbar wenn ich Feierabend habe fährt kein Zug mit dem ich es rechtzeitig schaffen würde.
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#11
Ich hab Post vom Jobcenter bekommen.

Meinem Widerspruch wurde stattgegeben Ich bekomme jetzt 0.20 Euro je gefahrener KilometerSmile

Wenigstens denkt das Jobcenter an das Wohl meines Kindes.
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#12
Glückwunsch und gute Umgänge!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#13
Glückwunsch!
Kann man die 0,20 Euro eigentlich auch rückwirkend bekommen oder gilt ab Antragstellung?
Muss man jedesmal nachweisen, dass der Umgang auch stattgefunden hat? Z.b. Tankquittungen oder Bahntickets?

@ Zala
Hast du nur die Fahrtkosten beantragt oder auch betreuungsgeld während des Umgangs?
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#14
(08-07-2014, 00:02)Zala schrieb: Meinem Widerspruch wurde stattgegeben Ich bekomme jetzt 0.20 Euro je gefahrener KilometerSmile

Prima!

Simon II
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#15
Ohne euch und diesem Forum hätte es mit meinem Umgangsrecht sehr schlecht ausgesehen. Ich denke das 20 Cent je Kilometer schnell Standard werden wird.
Ich bin ja mal gespannt wie lange das der KM jetzt passt das ich meinen Lütten wieder zu mir holen kann.
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