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Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ? 
#1
Hallo liebe Forumsmitglieder

Bin Mänlich und seit 2008 zum zweite mal verheiratet und seit März 2013 Getrent . wir haben eine Gemeinsame Sohn 4 jahe alt ,und ich Selber 2 kinder von meine der erste Ehe 20 und 18 jahre alt sind . Beide leben seit 1998 jahr bei mir damals meine tochter war 2/5 jahre alt und meine sohn 4 jahre alt. Bin allenzihede vater seit fast 16 jahre .

Nachdem ja in letzter Zeit mit jetzige Frau bei uns alles schief gelaufen ist was schief laufen konnte geht es jetzt endlich bergauf. Wie haben Friede, Freude ALLES IN ROSA. Ja Ich habe in den ganze jahre seit wir getrent sind aber wirklich eine Menge für Meine frau getan.

Nun zu sache Am 26 Maj 2014 meine Frau ist einfach Weg weis keiner wo sie ist ,ich kann sie nicht mehr erreichen sie hat neu Handy nr usw.

Am 27 maj bin zu Poliezei gegangen anzege als vermissten melden und der Polizei sagte mir das Meine Frau geht,s ganz gut ich soll mir keine sorgen machen ich soll mir der Jugendamt in verbindung setezn . Am nächste bin ich zum Jugendamt gefahren und eine mitarbeite sagte mir das sie die sache schnel wie möglich weiter leitet und ich bekomme auf jeder fall bescheid.
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Am Freitag bekomme ich eine Post Von Familiengericht und Jugendamt

Termin zu Eröterung wird bestimmt auf Dienstag 1 Juli 2014

Das persönliche erscheinen der kindesmutter und des kidersvaters wird eingeordnet.

In der familiensachen betreffend die ehrliche sorge für mein kind vertreten durch den verfahrensbeistand. Retsanwalt....
beteiligte



Kind geboren.... seid 02.06.14 in eine notpflegestelle unter gebracht

Vorgeschichte:

Die Vorgeschichte ist teilweise aus dem verfahren bekannt
Frau .... wurde durch das amt für jugend familie in zeitraum 06.06.13 - 15.01.14 durch eine massnahme nach dem SGB VIII familienhilfe unterstützt
von 16.01- 27.02.14 war ein kriesendienst FAM familien aktivierungs management in der familie instaliert
seid dem 13.03.14 wird tochter aus erster ehe im rahmen eine erziehungsbeistandsschaft ISE intensive soziale einzelbetreuung unterstützt.
im verlauf der massnahme finden auch gespräche mit frau ... statt

Befund/Diagnose Kind

Kind ist ein altersentsprechende entwickelter junge.

Befund/Diagnose Mutter:

Hier wird davon ausgegangen dass frau ... unverschuldet erziehungsunfähig ist. Frau ... leidet unter verschiedenen krankheiten; es liegt eine essstörung eine Parkinson erkrankung, eine bordeline erkrankung und eine depression mit suizdialen schpben vor.

Frau.. ist kaum in der lage tipps bzw anregungen aus dem verschiedenen massnahmen umzusetzen.
in dr letzten zeit gelang es frau... nicht, sich nicht an ansprachen zu halten.

Bfeund Diagnose Ich---Vater:

Vater ist in seinem verhalten schwer einschätzbar auch er hat schwierigkeiten sich an absprachen zu halten.

Aktuelle situation

Am 26.05.14 fand ein kriesengespräch im mütterlichen haushalt statt. Im vorfeld ist mit frau.. erarbeitet worden, dass sie sich schutz in eine familen haus in müchen sucht. Frau.. reiste am nächsten tag tatsächlich nach müchen und fuhr am gleichen abend wieder nzüruk da ihr kind krank sei. diese verhalten war für die beteiligten personen jugendamt familen hilfe nicht nachvolllziehbar. Fachkräfte zu seine eigene schutz in obhut genommen . Frau .. war mit der massnahme einverstanden.

Schliesslich wurde Kind ma 02.06.2014 von Beteiligten Fachkräfte zu seine eigene schutz in obhut genommen . Frau war mit der Massnahme einverstanden.
Auch der vater signalisierte im rahmen eines telefonates verstandniss.

Zusammenfassende beurteilung und Endscheidungsvorschlag:

Wir regen an ein gutachter BZGL der erziehungsfähigkeiten der eltrn erstellen zu lassen, gleichzeitig regen wir an für kind eine vormundschaft einzurichten so dass es für ihn eine verlässliche instanz gibt.


NUN MEINE FRAGEN:

Kann mir das Jugendamt vorübergehend das Aufenthaltsbestimmungrecht am mich übertragen ?

Vielen dank im voraus
LG Pantelis
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#2
Hallo Pantelis.

In dem Schreiben stehen ja eine ganze Menge Sachen, zu denen du selber kein Wort sagst.
Wie ist denn dein Standpunkt zu den Ereignissen und Problemen deiner Ex?

Wer hat denn diesen Schrieb verfasst und wie kommen die zu einer Beurteilung über dich? Haben die sich mit dir schon mal unterhallten?
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#3
hallo Pantelis,

hu, da scheint ja einiges schiefgelaufen.
Zitat:Bfeund Diagnose Ich---Vater:

Vater ist in seinem verhalten schwer einschätzbar auch er hat schwierigkeiten sich an absprachen zu halten.

Wie kommen die darauf? Ist das so oder hat das die KM behauptet?

Zitat:Schliesslich wurde Kind ma 02.06.2014 von Beteiligten Fachkräfte zu seine eigene schutz in obhut genommen . Frau war mit der Massnahme einverstanden.
Auch der vater signalisierte im rahmen eines telefonates verstandniss.
wieso hast du da nicht interveniert und deine Bereitschaft signalisiert, dass das Kind bei dir leben kann? Oder hast du das getan und es wurde ignoriert?

Zitat:seid dem 13.03.14 wird tochter aus erster ehe im rahmen eine erziehungsbeistandsschaft ISE intensive soziale einzelbetreuung unterstützt.

Warum ist das so?

Sorry, ich kapiere das vorne und hinten nicht.
Du hast offenbar erfolgreich 2 Kinder ab ziemlich jungem Alter alleien großgezogen, was dir gut gelungen ist. Nun hattets du erneute geheiratet, deine 2.te Frau hat massive, psychische Probleme und ihr hattet eine Familienhilfe (oder sie?).
Wieso hast du dich da schon nicht angeboten, das Kind in deinen Haushalt zu nehmen?

Und ganz wichtig, was beppo frug

Zitat:Wer hat denn diesen Schrieb verfasst und wie kommen die zu einer Beurteilung über dich? Haben die sich mit dir schon mal unterhalten?
mmm
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#4
(22-06-2014, 16:40)Pantelis schrieb: Kann mir das Jugendamt vorübergehend das Aufenthaltsbestimmungrecht am mich übertragen ?

Nein. Aber bist Du sicher, dass Du das fragen wolltest?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
Zitat:Hallo Pantelis.

In dem Schreiben stehen ja eine ganze Menge Sachen, zu denen du selber kein Wort sagst.
Wie ist denn dein Standpunkt zu den Ereignissen und Problemen deiner Ex?

So geht meine geschichte :

Seit März 2013 wir sind Getrent . wir haben eine Gemeinsame Sohn 4 jahe alt.Und es gab eine absprache zwischen Meine Frau und ich dahihegehnd, dass das kind nämlich meien Sohn bei der mutter verbleibt. Im übrigen war es so, das Ich ein groszügiger umgang nach absprache eingeräumt werden soll.Meine Frau da in Kopf krank ist sagte zu dem Richteraus Angst wegen kinderentführung sollte der Umgang mit meine sohn nur durch Kindeschuntzbund mit eine Begliter gemacht.

Es gab dan auch regelmässige umgangskontakte, wobei da ich im August 2013 eine berfuliche tätigkeit In Kiel aufgenomen und hierdurch die umgangs kontakte nicht mehr wie ursprünglich beabstitig vorgenommen werdn könnten. Die berufliche tätigkeit wurde dann ende oktober beendet Ich kehrte nach hause zurück und es gab regelmäßige kontakte, nicht nur mit kind sondern auch mit meine Ex Frau

Im ergebniss kamen wir langsam aber sicher nocheinmal miteinander zu versuchen im hinblick auf die erfahrungen in der vergagngenheit. Wir sollte es jedoch zunächst bei getrennte wohnungen verbleiben und wieder besser verstanden,
Nachdem ja in letzter Zeit bei uns alles schief gelaufen ist was schief laufen konnte geht es jetzt endlich bergauf. Wie haben Friede, Freude ALLES IN ROSA. Ja Ich habe in den ganze jahre seit wir getrent sind aber wirklich eine Menge für Meine frau getan.

Es gab überhaupt keine notwendigkeit mehr mit den jugendamt in kontakt zu treten
Die entwicklung zwischen uns verlief weiterhin positiv meien Frau kündikgte ihre wohnung es bestand die absicht das sie weder zu mir kommen.

Wir hätten noch am 25.05.2014 getroffen Ich hatte meine sohn um 12uhr zu mir genommen es war abgesrpochen das meine Sohn am späten abend wieder zur mutter zurück bringen um 21 uhr. Meine sohn wurde zur kindesmutter zurück gebrach- Am 26 Maj versuchte ich meine Frau gegen 14uhr anzurufen auch am diesen tag wollte ich mit meine Frau sprechen zu mal das man auch an diesem tag wiederrum gemeinsam Unserer Sohn aus dem kindergarten abholen wollte Meine Frau war jedoch nicht errichbar.

Ich verzichte vor dem hintergrund auch darauf, alleine zum kindergarten zu gehen.Ich habe mehrfach versucht meien Frau zu erreichen Gegen 16:30 uhr ,Ich meine doch telefonisch erreichen können, meine Frau war nieder geschlagen, sie weinte und teilte mir übrigen mir mit sie wäre jetz einige tage nicht da und würde aber ende der woche wieder zuhause sein.

Ich ersuchte nährer information zu erlangen,meine Frau blockte ab. Sie weiss jedoch darauhin das sie mit meine sohn verreisen wollen und sicherte im übrigen ausdrücklich zu ende der woche wieder zuhause zu sein . Meine Frau sprach noch davon, nach Ungarn reisen zu wollen auch hier hatte ich keine einwände.Ich habe meine Frau noch per sms eine unterkunft empholen habe .Ich war einerseits in sorge, andereseits hatte er jedoch das vertrauen zu meine frau gewonnen und wollte mit ihr daher nicht über die sinnhaftigkeit einer derartige reise diskutieren.

Nach 26 Maj teilte meine Frau jedch mit,das sie bis Nürnber gefahren sein, jetzt jedoch wieder zurück kommen möchte.

Am 27 Maj hatte ich meine Freau gegen 1:30 uhr vom Hauptbahnohof abgeholt und ist nach hause gefahren gemeinsam mit meine sohn .

Am27.05.2014 aber auch am 28 .05 .2014 versuchte ich mehrfach meine Frau zu erreichen –leider vergleblich .Selbst eine SMS der inhaltes er müsse die Polizei informieren, blieb ohne beantwortung.Ich bin gleichwohl am 28 Maj zur polizei gegangen, dort konnte man mir jedoch nicht helfen.

In der folgetagen hatte ich weiterhin versucht meienFrau zu erreichen leider blieb es bei den erfolglosen versuchen
Ich bin auch beim jugendamt vorgesprochen, dort wurde mir jedoch mitgeteil, man habe keine weitergehende informationen von meine Frau und meine Sohn
Am 2 Juni 2014 wande ich erneut an das jugendamt und konnte Herr..... erreichen, Er teilte mir mit das er keine näheren information von meine Fraubetreffend habe,dass betraf auch meine Sohn und im übrigen wurde mir gebeten as ich am Freitag nochmals zu melden

SO SIND DIE GESCHICHTE

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Am Freitag bekomme ich eine Post Von Familiengericht und Jugendamt mit fogendes

Termin zu Eröterung wird bestimmt auf Dienstag 1 Juli 2014

Das persönliche erscheinen der kindesmutter und des kidersvaters wird eingeordnet.

In der familiensachen betreffend die ehrliche sorge für mein kind vertreten durch den verfahrensbeistand. Retsanwalt....
beteiligte



Kind geboren.... seid 02.06.14 in eine notpflegestelle unter gebracht

Vorgeschichte:

Die Vorgeschichte ist teilweise aus dem verfahren bekannt
Frau .... wurde durch das amt für jugend familie in zeitraum 06.06.13 - 15.01.14 durch eine massnahme nach dem SGB VIII familienhilfe unterstützt
von 16.01- 27.02.14 war ein kriesendienst FAM familien aktivierungs management in der familie instaliert
seid dem 13.03.14 wird tochter aus erster ehe im rahmen eine erziehungsbeistandsschaft ISE intensive soziale einzelbetreuung unterstützt.
im verlauf der massnahme finden auch gespräche mit frau ... statt

Befund/Diagnose Kind

Kind ist ein altersentsprechende entwickelter junge.

Befund/Diagnose Mutter:

Hier wird davon ausgegangen dass frau ... unverschuldet erziehungsunfähig ist. Frau ... leidet unter verschiedenen krankheiten; es liegt eine essstörung eine Parkinson erkrankung, eine bordeline erkrankung und eine depression mit suizdialen schpben vor.

Frau.. ist kaum in der lage tipps bzw anregungen aus dem verschiedenen massnahmen umzusetzen.
in dr letzten zeit gelang es frau... nicht, sich nicht an ansprachen zu halten.

Bfeund Diagnose Ich---Vater:

Vater ist in seinem verhalten schwer einschätzbar auch er hat schwierigkeiten sich an absprachen zu halten.

Aktuelle situation

Am 26.05.14 fand ein kriesengespräch im mütterlichen haushalt statt. Im vorfeld ist mit frau.. erarbeitet worden, dass sie sich schutz in eine familen haus in müchen sucht. Frau.. reiste am nächsten tag tatsächlich nach müchen und fuhr am gleichen abend wieder nzüruk da ihr kind krank sei. diese verhalten war für die beteiligten personen jugendamt familen hilfe nicht nachvolllziehbar. Fachkräfte zu seine eigene schutz in obhut genommen . Frau .. war mit der massnahme einverstanden.

Schliesslich wurde Kind ma 02.06.2014 von Beteiligten Fachkräfte zu seine eigene schutz in obhut genommen . Frau war mit der Massnahme einverstanden.
Auch der vater signalisierte im rahmen eines telefonates verstandniss.

Zusammenfassende beurteilung und Endscheidungsvorschlag:

Wir regen an ein gutachter BZGL der erziehungsfähigkeiten der eltrn erstellen zu lassen, gleichzeitig regen wir an für kind eine vormundschaft einzurichten so dass es für ihn eine verlässliche instanz gibt.
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#6
du solltest sofort das Telefongespräch leugnen und dann der Inobhutnahme widersprechen. Würde ich sagen. Obwohl Gerichtstermin is ja bald.
Wenn ihr verheiratet seid hast du das ABR!! Ansonsten ist die Einschätzung über dich garnicht so schlecht. Vernichtend für die Mutter. Hast du sie denn für erziehungsfähig gehalten? Wie ist das mit der Borderline-Erkrankung?
Sieh zu das du das Kind siehst. Hört sich so an als ob du derzeit keinen Kontakt zum Kind hast.
Wenn du meinst du kannst für das Kind die Verantwortung übernehmen und es bei dir bleiben soll, wäre es gut wenn es vor der Verhandlung zu dir kommt.
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#7
@Pantelis

Was möchtest Du erreichen und was ist mit Deiner Tochter aus erster Ehe?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
Zitat:du solltest sofort das Telefongespräch leugnen und dann der Inobhutnahme widersprechen. Würde ich sagen. Obwohl Gerichtstermin is ja bald.

Ich habe mit niemanden telefoniert das ich mein einverständiss dafür gebe das mein sohn in eine pflegefamilie kommt .

Mein Sohn [Kindname] ist keine Puppe, die man ablegt und dann -irgendwann wieder aufnimmt

Zitat:Wenn ihr verheiratet seid hast du das ABR!! Ansonsten ist die Einschätzung über dich garnicht so schlecht.

wie sind immer noch Verheiratet .

Zitat:Vernichtend für die Mutter. Hast du sie denn für erziehungsfähig gehalten? Wie ist das mit der Borderline-Erkrankung?

Hier link was ist Borderline-Erkrankung?
http://tinyurl.com/c3yyo8

Zitat:Sieh zu das du das Kind siehst. Hört sich so an als ob du derzeit keinen Kontakt zum Kind hast.

Ich bin jeden tag bei Jugendamt .eine mitarbeite sagt, das Er keine zeit hat ,und das er schlimere als meine situtuatione hat und schaft er nicht. meine Anwalt hat schon vor 2 woche eingeschriben bis heute keine reaktion .

Zitat:Wenn du meinst du kannst für das Kind die Verantwortung übernehmen und es bei dir bleiben soll, wäre es gut wenn es vor der Verhandlung zu dir kommt.

Ich selber bin 16 jahre Alleinezihende Vater von meine erste Ehehe von 2 kinder damlas 2 und 4 jahre alt . Ich habe meine beide Kinder von erste Ehe alleine gröss Erzogen .ich habe eine Familie, die auch mir dazu unterstützt z.B meine 68 järige Mama , meien 19 jahrige Tochter und meine 21 jahrige Sohn .Ich wurde mit meine Kleine sohn so Erzienen wie ich mit meine beide Kinder von der erste EHE erzogen habe die ICH doch auch ohne ihre Mutter konstruktiv und kompromissbereit an der Erziehung beteiligen gearbeitet und vernünftig aufgezogen. Warum sollte das bei einem dritten Kind nicht möglich sein? Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild zu sein,

(22-06-2014, 22:45)wackelpudding schrieb: Was möchtest Du erreichen und was ist mit Deiner Tochter aus erster Ehe?

Das ist nicht meine leibliche Tochter .das ist von meiner Frau Tochter von ihre erste Ehe
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#9
Ich verstehe auch gar nicht, dass du überhaupt dein Einverständnis für die Fremdunterbringung deines Sohnes gegeben hat. Wieso hast du ihn nicht gleich zu die geholt?
da musst du jetzt unbedingt dranbleiben, der muss so schnell Wie möglich zu dir.
Dass du schon 2 Kinder aufgezogen hat kommt dir, zusammen mit der nicht allzu schlechten Einschätzung, sicherlich zu gute.

Ich hab immer noch nicht kapiert, was es da für Probleme.mit der grossen Tochter gibt. Nicht, dass das dir noch auf die Füsse fällt.

Nach deinem Anwalt Druck. Der Junge muss zeitnah zu dir.
Wenn der erstmal in einer Pflegefamilie ist wird's noch schwerer, ihn zu dir zu holen.
Dann kommen die wieder mit “der muss zur Ruhe kommen bei den Pflegeeltern“ und so.

mmm
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#10
(23-06-2014, 01:29)Pantelis schrieb: meine Anwalt hat schon vor 2 woche eingeschriben bis heute keine reaktion .

Wenn in Deinen postings nicht wesentliche Informationen fehlen, kann ich das Verhalten des JA nicht nachvollziehen. Dann gehe dem Jugendamt jeden Tag auf den Keks, dass Du Dein Kind zurück haben willst.

Das Gutachten solltest Du ablehnen, denn gegen Dich hat das JA ja nichts entscheidungsrelevantes vorgetragen. Wenn Dein Anwalt Familienrechtler ist, wird er wohl gerichtliche Anträge gestellt haben, dass das Kind an Dich herausgegeben wird. Das Familiengericht kann das ABR allein auf Dich übertragen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
Du hast also kein Einverständnis gegeben für die Unterbringung in einer Pflegefamillie.
Hat dein Anwalt dem denn schon widersprochen in dem Schriftsatz.
Weil dein Kind in einer Pflegefamilie ist, heisst es ja nicht das du es nicht sehen darfts. Sonst heisst es später das Kind hätte sich dort gut eingelebt und ein erneuter Wechsel zu dir würde dem Kind schaden. Wer weiss wie weit die Pflegeeltern von dir entfernt sind. Da könnte es später mit Umgang schwer werden.
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#12
(23-06-2014, 01:29)Pantelis schrieb: Ich bin jeden tag bei Jugendamt .eine mitarbeite sagt, das Er keine zeit hat ,und das er schlimere als meine situtuatione hat und schaft er nicht. meine Anwalt hat schon vor 2 woche eingeschriben bis heute keine reaktion.
Falls das Anliegen hier wirklich korrekt dargestellt wurde, hättest Du der Inobhutnahme sofort widersprechen sollten und mit mindestens 5 Anträgen bei Gericht bzgl. eintweiligen Erlass erscheinen müssen.

Irgendwie nicht verständlich, was der TO hier von sich gibt. Sad
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#13
@blue: Das sehe ich aehnlich, da rennt man nicht jeden Tag zum Jugenamt sondern stellt Antraege auf EA bei Gericht! Mir ist die ganze Geschichte irgendwie so nicht wirklich plausibel. Eine psychisch und koerperlich kranke Mutter und ein offensichtlich erziehungsfaehiger Vater und das Kind kommt in Obhut und wird nicht rausgerueckt? Selbst nach den ganzen Horrorgeschichten hier im Forum halte ich das so nicht fuer wahrscheinlich.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#14
Ich verstehe auch gar nicht, dass du überhaupt dein Einverständnis für die Fremdunterbringung deines Sohnes gegeben hat. Wieso hast du ihn nicht gleich zu die geholt?

Schliesslich wurde meine SOHN ma 02.06.2014 von Beteiligten Fachkräfte zu seine eigene schutz in obhut genommen . Frau ..... war mit der Massnahme einverstanden.

-->> Auch der vater signalisierte im rahmen eines telefonates verstandniss. -- >> JUGENDAMT LÜGT

Ich habe mit niemanden telefoniert das ich mein einverständiss dafür gebe das meine sohn in eine pflege familie kommt.
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da musst du jetzt unbedingt dranbleiben, der muss so schnell Wie möglich zu dir.

Ich bliebe jeden tag Dran aber keine erreichen kann . jees mal sagen das shef ist nicht das lasen meine nachricht aif seine tisch .
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Dass du schon 2 Kinder aufgezogen hat kommt dir, zusammen mit der nicht allzu schlechten Einschätzung, sicherlich zu gute.

die wiessen das das ich 2 kinder gross erzogen
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Ich hab immer noch nicht kapiert, was es da für Probleme.mit der grossen Tochter gibt. Nicht, dass das dir noch auf die Füsse fällt.

Frau .... wurde durch das amt für jugend familie in zeitraum 06.06.13 - 15.01.14 durch eine massnahme nach dem SGB VIII familienhilfe unterstützt.
von 16.01- 27.02.14 war ein kriesendienst FAM familien aktivierungs management in der familie instaliert
seid dem 13.03.14 wird tochter aus erster ehe im rahmen eine erziehungsbeistandsschaft ISE intensive soziale einzelbetreuung unterstützt.im verlauf der massnahme finden auch gespräche mit frau ... statt

Seit meine frau ausgezogen ist dan angefangen Richtig probleme mit ihre Tochter. mit 14 jahre ihre tochter angefangen mit jungs dan mit rauchen mit Alkohol mit droge usw, da meine Frau leidet unter mehrere krankeiten dan hatte Hilfe von Jugendamt bekommen.ihre Tochter hält zuhase keine Regeln machte was sie will. Jugendamt gemrkt das sie hält kien regeln Zuhase dan meien Frau war Einverstande das Tochter am 22.05.2014 zum pflege abgegebn .

entschuldigung wegen schreib fehler,ich schreibe mit handy

[quote='Absurdistan' pid='136950' dateline='1403513614']
Du hast also kein Einverständnis gegeben für die Unterbringung in einer Pflegefamillie.

Ich habe mit niemanden telefoniert das ich mein einverständiss dafür gebe das mein sohn in eine pflege familie kommt

Hat dein Anwalt dem denn schon widersprochen in dem Schriftsatz.

Ja meine Nwalt hat schon widerspruch gemacht wir warte noch und gericht ist am 1 Juli aber bis dahin ich kann garnicht schlafen
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#15
Neu Post von ANWALT MEINES KINDES


In der familien sache

Betreffend ehrliche sorge für das KIND

Wird wie folgt berichtet

1.In persönlichen gespräch erklärte die kindes mutter, dass sie die aktuellen entwicklungen nachvolziehen könne. Gemeinsam mit dem Jugendamt sei sie zu dem entschluss gekommen, dass sie mit kind in süddeuschland ganz neu anfang müsse. Das Jugendamt habe sich daraufhin um eine platz in eine Frauenhaus in der nähe von München bemüht. Auf dem Weg dorthin habe kind plötzlich fieber bekommen.

Sie sei mit der ganze situation überfprdert gewesen auf der hälfte der strecke habe sie sich dann entschlossen wieder nach hause zurück zu kehren. Ursachlich hier für war unter anderem der umstand das der Kindervater ihr die entführung kindes vorgeworfen hätte.

Des weiteren bemänglte die Kindemutter, das sie ihre sohn nun seid über 2 Woche nicht gesehen habe sie vermisse ihn sehr und möchte ihn unbedingt sehen der jetzige zustand sei für sie unerträglich . Angesprochen auf ihre erkrankung erklärte die Kindesmutter, das sie sich zur zeit in behandlung bei psychologin befunde.
Ihr geht es den umständen entsprechend gut besonders schlimm war die erkrankung als sie noch mit dem Kindesvater zusammen war seiner zeit fing sie sich an zu Ritzen und hatte auch Suizidalen gedanken dies sei seiddem sie von dem kindesvater gerennt lebe nicht mehr so.

2.Der Kindesvater konnte nicht nachvollziehen weshalb sein sohn in eine pflegefamilie untergebracht wurde er hätte sein sohn gerne zu sich genommen immerhin habe er seine beiden nun mehr volljährige kinder, allein groß gezogen diese wohin bei ihm im hauslaht gemeinsam mit seine mutter. Nach seine angabe hätte er seine sohn ohne weiteres aufnehemn können sein einverstädniss zu unterbringung will er nicht erteilt habe der kindesvater möchte sein sohn unbedingt in sein haushalt aufnhemen

Schließslich habe ich noch kind in der notpflegestelle besucht er war sehr zurückhaltend und schien heimweh zu haben der pflegemutter bestätigte der eindruck von der kind. Sie weiss ergenzend daraufhin das er sehr oft nach seine mutter frage auffälligkeiten habe sie bei kind nicht bemerkt er sei altergerecht entwickelt und diefizite in der entwicklung seien nicht erkennbar.

3.Die idee der kindesmutter bzw . auch des Judengamtes sich gemeinsam mit kind schutz in eine frauenhaus in de nähe von München zu suchen, kann hier nicht ganz nachvollzogen werden.

Immerhin besteht mit dem kindesvater die gemeinsame elterliche sorge. Für derartige ortwechsel hätte die kindesmutter das einverstädniss des kindersvaters einholen müssen.

Wenn sie denn eine solche reise abbricht kann ihr aus meiner sicht nicht unbedingt vorgeworfen werden in wie weit die erkrankungen die kindesmutter die erziehungsfähikeiten einschrenkt, vermag ich nicht einzuschätzen kind ist allerdings ein alterendtsprechend entwickilter junge.
Er vermisst seine mutter sehr wenn hier ein gutachten zu erziehungsfähkeiten eingeholt werden soll muss aus meiner sicht sehr stark überlegt werden, ob kind nicht zu zwischenzeit wieder in der haushalt des kindesmutter zurpckkehrt entsprechende hilfen mussten dann natürlich instaliert werden.
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#16
Wer hat das geschrieben und was schreibt und beantragt DEIN Anwalt?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#17
(22-06-2014, 17:01)beppo schrieb: Hallo Pantelis.

In dem Schreiben stehen ja eine ganze Menge Sachen, zu denen du selber kein Wort sagst.
Wie ist denn dein Standpunkt zu den Ereignissen und Problemen deiner Ex?

Wer hat denn diesen Schrieb verfasst und wie kommen die zu einer Beurteilung über dich? Haben die sich mit dir schon mal unterhallten?

Diese Schreiben hat JUGENDAMT verfast

(23-06-2014, 22:33)kay schrieb: Wer hat das geschrieben und was schreibt und beantragt DEIN Anwalt?


Der anwalt von meine 3.5 jahre alte sohn hat geschrieben

(23-06-2014, 22:33)kay schrieb: Wer hat das geschrieben und was schreibt und beantragt DEIN Anwalt?



Das schreiben kommt von Anwalt meine kliene kind ,davor ich war eingeladet meine Frau war auch Angeladet . dan Anwalt ist zum Unserer Sohn gefaren und dan geschribe berichte wie er aus seine sicht sieht
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#18
Das hat Dein Anwalt geschireben?!!! Wieso fordert er nicht, dass Dein Sohn bei Dir leben soll? Es wird fuer mich immer raetselhafter....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#19
(23-06-2014, 23:29)kay schrieb: Das hat Dein Anwalt geschireben?!!! Wieso fordert er nicht, dass Dein Sohn bei Dir leben soll? Es wird fuer mich immer raetselhafter....

Anwalt schon vor 2 wochen Geschrieben gegen den die inobhutnahme von meine Kind Antrag auf einstweilige Anordnung die inobhutnahme zu beenden .Ich earte immer noch auf Antwort Gericht ist am1 Juli
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#20
(22-06-2014, 17:01)beppo schrieb: Wer hat denn diesen Schrieb verfasst und wie kommen die zu einer Beurteilung über dich? Haben die sich mit dir schon mal unterhallten?
[Zitate gekürzt]

Schreiben hat Jugendamt verfast
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#21
In Beitrag #14 sollte der Name des Jungen rausgenommen werden.

Danke, erledigt!
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#22
pantelis, ohne detailliertere Informationen kann dir hier keiner helfen. Du musst jetzt echt handeln, die Zeit läuft gegen dich und deinen Sohn.

mmm
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#23
Der Anwalt des Kindes ist wohl der Verfahrensbeistand. Vom eigenen Anwalt schreibt Pantelis bisher kaum etwas. Aber er hat der Inobhutnahme wohl widersprochen.

Es ist ja offensichtlich ein Verfahren eröffnet worden, in dem es um die elterliche Sorge geht. Die Frage ist, wer hat was beantragt. Ich vermute, dass das Jugendamt die elterliche Sorge beantragt hat. Der Sohn lebt ja derzeit nicht zuhause. Möglicherweise steht schon eine Pflegefamilie in den Startlöchern. Bis zur Verhandlung am 1.7. wird sowieso nichts laufen zwecks Rückführung o.ä..
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#24
Ist was rausgekommen bei der Verhandlung?
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