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Unterhalt nach Schulabschluss
#1
Hallo,

wie sieht es denn Eurer Meinung nach in folgendem Fall aus:

Der Vater zahlt zur Zeit Barunterhalt an seinen volljährigen 18 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter wohnt. Die Mutter muss ebenfalls Unterhalt bezahlen. Dieses wurde entsprechend berechnet.

Nun sieht es so aus, dass der Sohn sich ein paar Mal um einen Ausbildungsplatz beworben hat. Es gab zwar entsprechende Einstellungstests, aber er hat bisher nur Absagen erhalten. Es handelt sich auch um einen Ausbildungsberuf, der sehr begehrt ist und wo es nicht so einfach ist, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Er hat so wie er sagt, nun aber keine Lust, sich mit Alternativen auseinander zu setzen. Nun wird er bald die Schule abgeschlossen haben und sein Fachabitur haben.

Wie verhält sich das mit der Orientierungsphase und dem Zahlen von Unterhalt? Müssen in diesem Fall, wo das Kind sich weigert, sich ernsthaft mit seiner Situation auseinander zu setzen ab Schulabschluss 4 Monate lang weiter Unterhalt an ihn gezahlt werden? Können die Eltern denn eventuell verlangen, dass er etwas dazu verdient? Muss er denn nachweisen, dass er sich in diesen 4 Monaten um eine Ausbildung bemüht?

Es ist natürlich ganz klar, sollte er eine Ausbildung machen, dann ist ggf. je nachdem wieviel er verdient Unterhalt zu zahlen. Auch, wenn er jetzt auf einmal doch einen Ausbildungsvertrag hätte, der im Oktober beginnen würde, dann müsste wohl für die Übergangszeit Unterhalt geleistet werden.

Vielen Dank für die Antworten im voraus.
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#2
Vier Monate sind keine Regel! Wenn er keine Bemühungen unternimmt, sich eine Ausbildung zu suchen, dann gibts auch keinen Unterhalt. Unterhaltsberechtigt ist man nicht für Dauerurlaub, sondern für zügige Ausbildung oder sehr begrenzt für den Weg dahin. Beides tut er nicht, also sollte der Unterhalt mit Ende der Schule eingestellt werden. Er kann jobben.
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#3
Da er bei der Mutter wohnt, hat er ja keine weiteren Kosten. Man könnte ihm entgegenkommend ja das Kindergeld und etwas Taschengeld geben.
Auf eine Unterhaltsdiskussion würde ich mich also bei ihm nicht einlassen. Jedoch habe ich das so gelesen, dass er ja einen konkreten Berufswunsch hat und sich dahingehend auch bemüht.
Man mag mir nachsehen, dass unter diesen Umständen meine persönliche Meinung ist, ihm ein gewisses Zeitfenster der Fairneß halber zu geben, in dem er die Möglichkeit haben soll, weiter nach seiner Wunschausbildungsstelle suchen zu dürfen.
Ich denke, man muss sich als Eltern vorstellen, dass ein Junge der seinen Wunschberuf erlernen darf viel motivierter und somit erfolgreicher an die sache heran gehen wird.
Es gibt nichts Schlimmeres, als wenn man als Lehrling irgendwo rein gerdrückt wird. Ich denke da an meine eigene "berufliche Karriere".
Ich hoffe für Euch, dass sich Vater und Mutter als Ex dort hoffentlich einig werden könnten im Umgang mit dem Sohn und dieser Einsicht zeigt.
Geht es auf diesem Wege nicht, gelten die üblichen im Forum vielfach aufgezeigten rechtlichen Grundlagen für Unterhalt ab 18.
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#4
(14-06-2014, 05:11)Isabell schrieb: Er hat so wie er sagt, nun aber keine Lust, sich mit Alternativen auseinander zu setzen.
Da wird er nicht dran vorbei kommen. Wenn eine Ausbildung seines Berufswunsches im derzeitigen Bundesland nicht möglich ist, sollte er sich auf andere Bundesländer konzentrieren. Was ist denn sein Wunsch?

Ansonsten wird er so langsam lernen müssen, dass das Leben kein Wunschkonzert ist. Smile
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#5
nun im groben könnte man sagen, dass er Beamter werden will, aber leider gibt es Anhaltspunkte, dass er sich selbst mit dem Beruf, wo er sich derzeit beworben hat nicht ausreichend auseinandergesetzt hat und das ist nach seinen Worten sogar schon im Bewerbungsgespräch aufgefallen.
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#6
Auf Wünsche kommt es nicht an, sondern auf den tatsächlichen Beginn einer Ausbildung. Unterbleibt das, gibts auch keinen Unterhalt.

Wenn er Zeit für eine Entscheidung braucht, kann er nebenher jobben. Oder soziales Jahr / Bundeswehr machen. Oder eben gar nichts. Aber dafür gibts kein Geld.
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