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Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist
#51
Das JA darf Erwachsene nicht vertreten.
Deswegen heißt es auch Jugendamt.
Es hat also in diesem Falle nicht mehr zu sagen als der Bäcker oder der Friseur.

Du kannst denen zuhören, musst du aber nicht.
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#52
Das Jugendamt darf sich sehr wohl um "Volljährige" im Sinne des SGB VIII kümmern, sie beraten und sie in bestimmten Konstellationen auch vertreten. Letzteres trifft hier wohl allerdings nicht zu.

Der TO scheint ein Problem damit zu haben einfach nichts zu tun, bis er rechtswirksam von seinem Kind zu einer Handlung aufgefordert wird.
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#53
(01-07-2014, 21:16)the notorious iglu schrieb: Der TO....

Eine ganz dumme Frage: was genau heisst TO?
Das mit dem Jugendamt und der Beratung für Volljährige habe ich auch gehört/gelesen. Das Jugendamt wird mir auf jeden Fall schreiben - muss ich dann überhaupt darauf reagieren?
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#54
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid137751

Nein, du sollst einfach nichts tun. Man sollte meinen, dass das nicht so schwer ist. Ich persönlich tue es ganz gerne: Nichts!

Und zwar so lange bis du von deinem Kind oder seinem Rechtsbeistand förmlich, postalisch und hochoffiziell zur Einkommensauskunft oder Unterhaltszahlung aufgefordert wirst. Und bis dahin, einen Titel willst du ja nicht haben: Einfach nichts!
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#55
Hallo liebe Forenmitglieder - liebe Experten!

Nun, nach langer Zeit habe ich ein Schreiben de JA bekommen. Mit der KM habe ich keinerlei Kontakt mehr. Allerdings auch nicht mit meinem Sohn (habe überhaupt keinen Überblick über das komplette Leben von Ihm...)

Meine Frage nun mal wieder: ist der Brief des JA so rechtlich? Habe ich denn überhaupt die Möglichkeit Informationen über das ,,Leben" meines Sohnes anzufordern? Ich werde mir wohl nächste Woche einen Termin beim RA machen - denn mit dem JA werde ich nicht in irgendeiner Form kommunizieren. Hierzu vielleicht noch eine Frage, wenn ich mir einen RA nehme, muss dann auch mein Sohn einen RA sich nehmen oder läuft das dann weiterhin alles über das JA?

Vielen Dank schon mal an alle die mir schreiben werden!!



Sehr geehrter Herr XXX,

nachdem Ihr Sohn das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann er soweit er sich noch in Ausbildung befindet und das 21. Lebensjahr noch nicht erreichbar von uns in der Unterhaltssache beraten und unterstützen lassen.

Damit seine Mutter weiterhin tätig werden kann, hat er diese mit Vollmacht ermächtigt seine Interessen wahrzunehmen. Damit hat das Jugendamt die Aufgaben nach § 18 Sozialgesetzbuch, Teil VIII tätig zu werden.

Ihr Sohn besucht weiterhin die Integrierte Gesamtschule XXX und zwar bis voraus-sichtlich 31.03.2015. Eine erneute Schulbescheinigung können Sie Anfang des nächsten Schuljahres erhalten.

Durch den Besuch einer allgemeinbildenden Schule gilt Ihr Sohn als privilegierter Volljähriger, sodass die Unterhaltspflichtigen einen Selbstbehalt von 1000€ haben. Das Einkommen der Mutter liegt un-terhalb des Selbstbehalts (siehe Kopie der Gehaltsabrechnung), sodass sich der Unterhalt ausschlielich nach Ihrem Einkommen richtet.

Um den zu zahlenden Unterhalt ermitteln zu können, bedarf es einer aktuellen Einkommensüberprüfung. Bitte reichen Sie uns daher Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate, sowie den Steuer-bescheid für 2013 ein. Das dann ermittelte unterhaltsrechtlich relevante Einkommen führt dann zur entsprechenden Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle. Anzurechnen ist dann das volle Kindergeld.


Was Einkommen und Vermögen Ihres Sohnes betrifft, so haben wir die Auskunft erhalten, dass es eine Schenkung der Oma zur Geburt mit einem Betrag von 1400 € gibt, die für den Führerschein ein-gesetzt wird. Außerdem eine Ausbildungsversicherung die mit dem 21. Lebensjahr ausgezahlt würde.

Vermögen das zur Deckung des Unterhaltsbedarfs einzusetzen wäre ist demnach nicht vorhanden. Ob die Ausbildungsversicherung später heranzuziehen ist, müsste dann sicher noch geklärt werden und ist sicherlich auch von den näheren Umständen abhängig. (in welcher Höhe wird diese gezahlt? wer hat die Prämien gezahlt? usw.)

Da Ihr Sohn dringend auf Unterhaltszahlungen angewiesen ist und um Rückstände zu vermeiden bitten wir Sie monatlich mindestens den Mindestunterhalt von 304 € zu zahlen. Kindergeld ist dabei bereits voll in Abzug gebracht worden.

Sollten Sie zur Klärung noch offener Fragen ein persönliches Gespräch wünschen, bitten wir Sie mit uns telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
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#56
(02-08-2014, 14:57)TONO schrieb: Hierzu vielleicht noch eine Frage, wenn ich mir einen RA nehme, muss dann auch mein Sohn einen RA sich nehmen oder läuft das dann weiterhin alles über das JA?

Nur für Gerichtsanträge wird ein Anwalt benötigt - leider. Alles andere geht ohne Anwalt. Das Schreiben ist wie bereits im Thread gesagt als Bitte des Jugendamts zu werten.

Nicht ganz schlau werde ich aus folgendem Passus:

Jugendamt schrieb:Damit seine Mutter weiterhin tätig werden kann, hat er diese mit Vollmacht ermächtigt seine Interessen wahrzunehmen. Damit hat das Jugendamt die Aufgaben nach § 18 Sozialgesetzbuch, Teil VIII tätig zu werden.


§18 SGB VIII ist der bekannte Paragraf, der das Jugendamt ermächtigt, ab 18 noch beraten zu dürfen: "Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen.". Aber was soll das mit einer Vollmacht für die Mutter zu tun haben? Was soll das überhaupt für eine Vollmacht sein? Eine Vollmacht durch den Unterhaltsberechtigten, die einen Unterhaltspflichtigen berechtigten würde, Unterhalt geltend zu machen wäre aufgrund des starken Interessenkonflikts der Unterhaltspflichtigen mit der schwächeren Partei sittenwidrig. Die Mutter hat auch sonst keine Rechte, sie ist kein Anwalt der Mandate übernehmen kann.

Was ist denn das für eine Gehaltsabrechnung? Anzugeben sind alle Einkünfte, nicht nur Gehalt. Wo ist der Steuerbescheid? Genügt die Mutter ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, arbeitet sie Vollzeit?

Der Umgang mit dem Kindergergeld ist nicht korrekt. Wenn du Unterhalt zahlst, geht es auf dein Konto, du reichst es dann mit dem Unterhalt an das Kind weiter. Das ist wichtiger wie du denkst, denn der Sohn bekommt dann einen grösseren Haufen Geld aufs Konto als wenn du nur kindergeldbereinigt Unterhalt zahlst und die Kindergeldkasse zahlt weiteer direkt an die Mutter, die das dann direkt einsackt. Wenn wie erwartet die Mutter weiterhin danach giert, ihn kräftig für Kost und Logis abzockt, dann bezahlt er das explizit an sie und er merkt schnell, wo die mütterlichen Motivationen liegen.
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#57
(02-08-2014, 16:22)p schrieb: Der Umgang mit dem Kindergergeld ist nicht korrekt. Wenn du Unterhalt zahlst, geht es auf dein Konto, du reichst es dann mit dem Unterhalt an das Kind weiter. Das ist wichtiger wie du denkst, denn der Sohn bekommt dann einen grösseren Haufen Geld aufs Konto als wenn du nur kindergeldbereinigt Unterhalt zahlst und die Kindergeldkasse zahlt weiteer direkt an die Mutter, die das dann direkt einsackt. Wenn wie erwartet die Mutter weiterhin danach giert, ihn kräftig für Kost und Logis abzockt, dann bezahlt er das explizit an sie und er merkt schnell, wo die mütterlichen Motivationen liegen.

Hallo
bei mir ist der fall ähnlich ( in 3 wochen sohn 18).
wie kann ich denn an das kindergeld kommen, wenn es ja im moment an die mutter ausgezahlt wird...?
hab die km vor 4 monaten darauf hingewiesen, dass sich das unterhaltsrecht ändert, wenn sohn 18 wird - seitdem kein kontakt mehr...
soviel zum stellenwert eines zahlvaters... ;-)
gruß
bernd
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#58
Es ist auch kein Kontakt mehr nötig, sie hat nichts mehr zu sagen. Es ist eine herrliche Befreiung, wenn sich die Vorrechte dieser Person auflösen und sie sich nicht mehr fett vor dem Kind hocken darf.
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#59
Allerdings ist das eine herrliche Befreiung von dieser Frau!! Jedoch habe ich weder eine Kontonummer meines Sohnes noch irgendeine Möglichkeit ihn zu kontaktieren. Mutter sitzt immer noch mit ihrem fetten Ar.... auf ,,ihrem" Sohn, der eh alles macht was diese Person will. Jetzt habe ich mir einen Termin bei einem RA gemacht - allerdings zahlt die Rechtsschutzversicherung nur das erste Beratungsgespräch. Gibt es denn keine andere Möglichkeit sich Informationen über Ämter einzuholen, die die Väter unterstützen und beraten? Das JA kann man ja wohl vergessen.....
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#60
Du bist immer noch im Dienermodus, der uns Vätern mit Gewalt aufgezwungen wird. Ab 18 hat aber das erwachsene Kind zu fordern und vorzulegen. Keine Nanny mehr, die ihm die Windeln nachträgt. Die Auskünfte, die dazugehörigen Nachweise, die Forderungen und schliesslich die Kontonummer muss es vorlegen, wenn es Unterhalt will. Wenn nicht - sein Problem, nicht deins.

Verehrtes Frl. Jugendamt,

ihr Schreiben vom X.X.XXXX habe ich erhalten. Bedauerlich, dass mein volljähriger selbstverantwortlicher Sohn nicht in der Lage ist, selbst zu schreiben und bedauerlich, dass ihrem Schreiben wesentliche Informationen fehlen, ohne die ein Unterhaltsanspruch nicht begründet werden kann.

Bedauerlich, dass sie doch täglich massenhaft Briefe im Namen von Kindern versenden mit weitreichenden Auskunftsforderungen an Unterhaltspflichtige und gleichzeitig in ihrem Schreiben an mich nicht einmal dem Mindestunfang einer unterhaltsrechtlichen Auskunft genügen. Um die Haftungsquote zwischen den Eltern festzustellen, sind selbstverständlich Nachweise über das gesamte Einkommen des anderen Elternteils nötig, nicht nur eine einzelne Gehaltsabrechnung einer Tätigkeit. Bitte halten sie sich an ihren eigenen Standard-Fragebogen zur Einkommenermittlung.

Bedauerlich ist ferner ihre Fehlmeinung zum Kindergeld, das ab Volljährigkeit selbstverständlich nicht mehr automatisch die Mutter, sondern der Elternteil zu Händen des Kindes erhält, der mehr Unterhalt bezahlt. Sie selbst schreiben, dass dies nicht die Mutter sein wird.

Bedauerlich, dass sie es sogar versäumt haben, mir die Bankverbindung des Kindes mitzuteilen. Soll ich ihm den Unterhalt etwa in bar vorbeibringen?

Mich verwundert ferner ihr Satz von einer Vollmacht der Kindes an die Mutter. Sie werden mir doch nicht erzählen wollen, dass der unterhaltsberechtigte Volljährige seiner unterhaltspflichtigen Mutter eine Vollmacht in Unterhaltsangelegenheiten erteilt hat? Der Gläubiger überlässt einem Schuldner zu Lasten des anderen Schuldners eine Vollmacht? Sollten sie so einen Rat erteilt haben, wäre das aufgrund des eindeutigen Interessenkonflikts grob sittenwidrig und nachgerade kriminell.

In tiefer Trauer

Ihr Pasta al Tonno
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#61
Perfekt formuliert, sollte man genauso abschicken Big Grin
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#62
Allerdings!! Vielen Dank! Werde ich genauso noch heute abschicken. Hoffentlich werden die netten Fräuleins auf dem Amt nicht böse?!
Hat denn einer hier schonmal in dieser Form so ein Schreiben an das JA versendet? Wenn ja, wie war die Reaktion? Naja, werde ich dann ja erfahren....
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#63
Ich glaube, sie werden dich holen und nach Guantanamo Bay verschleppen.
Dort wirst du dann durch Waterboarding und fingierte Erschießungen gefügig gemacht.

Jedenfalls halte ich das für die wahrscheinlichste Variante!
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#64
(04-08-2014, 14:20)TONO schrieb: Hoffentlich werden die netten Fräuleins auf dem Amt nicht böse?!

Wenn ich so etwas lese! Angry

Wenn Du das nicht ironisch gemeint hast (und ich befürchte nach Deinen Postings, daß es so ist), dann hast Du den deutschen Untertanenmodus aber wirklich zutiefst verinnerlicht! Dodgy

Wen interessiert das, ob die "netten" Fräuleins auf dem Amt böse werden oder nicht? [Bild: d015.gif]

Hoffentlich kommst Du von alleine auf die richtige Antwort! Tongue

P hat Dir den Brief hervorragend vorfomuliert!

Simon II
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#65
Natürlich war das nur ironisch gemeint! Und P hat ihn allerdings hervorragend formuliert!! Werde ich so ganz genau übernehmen. Ich hab nämlich jetzt echt die Schnauze voll mir ständig irgendeinen Scheiß anzuhören von solchen Mannsweibern! Ih schreib ihr diesen Brief genauso und den Rest soll dann nächste Woche mein Anwalt machen.
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#66
(04-08-2014, 18:48)TONO schrieb: Natürlich war das nur ironisch gemeint!

Jetzt bin ich erleichtert! Smile

(04-08-2014, 18:48)TONO schrieb: Und P hat ihn allerdings hervorragend formuliert!! Werde ich so ganz genau übernehmen.

Gut so!

Simon II
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#67
Guten Morgen an Alle!
Habe die Email 1:1 an das JA abgeschickt! Auf die Reaktion bin ich gespannt und werde euch direkt Bescheid geben wenn die Antwort darauf kommt!

Vielen Dank nochmal an alle, die mich hierbei so tatkräftig unterstützen!!!
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#68
So, habe eben eine völlig unspektakuläre Antwort-Email erhalten vom JA.

Sehr geehrter Herr xxx,
bitte schicken Sie mir doch auch Ihre Nachweise. Schließlich sind Sie ebenso zur Auskunft verpflichtet.
Die Mutter war wohl vor ihrem Arbeitsverhältnis -Eintritt 1.4.2014- im Krankengeldbezug. Nachweise habe ich abgefordert.
Freundliche Grüße
Xxx

Ich hab ja noch nicht mal irgendwelche Nachweise erhalten vom JA diesbezüglich!
Also, sende ich denen auch nicht meine Unterlagen erstmal zu! Da ich ja erst nächste Woche einen Beratungstermin bei meinem RA habe, kann ich doch auch solange damit auch noch warten?!
Soll ich der netten Dame vom JA mitteilen, dass ich zum RA gehe oder geht das diese Personen nichts an. Androhen kann man dies doch oder biete ich damit dann eine Angriffsfläche?
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#69
Naja, das Recht als zweiter zu senden hat man nicht.
Das hätten ja sonst beide und somit bekäme man nie etwas.
Nur, nachdem du deine Unterlagen geschickt hast, endet der Zug erstmal.
Ich würde sie allerdings nicht dem JA schicken, sondern deinem Kind.
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#70
Ich würde dem JA antworten, dass es sich melden soll, sobald die Nachweise der Mutter dort vollständig vorliegen.

Dann zum Jugendamt und die eigenen Nachweise Zug um Zug gegen Erhalt der mütterlichen Nachweise übergeben.
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#71
(05-08-2014, 15:30)TONO schrieb: Also, sende ich denen auch nicht meine Unterlagen erstmal zu! Da ich ja erst nächste Woche einen Beratungstermin bei meinem RA habe, kann ich doch auch solange damit auch noch warten?!

Da Du sowieso einen Anwalt eingeschaltet hast, solltest Du meiner Meinung nach dem JA ohne Absprache mit dem RA gar nichts mehr zusenden!

(05-08-2014, 15:30)TONO schrieb: Soll ich der netten Dame vom JA mitteilen, dass ich zum RA gehe oder geht das diese Personen nichts an.

Ich würde auf die obige Mail gar nicht reagieren, sondern alles ausdrucken und die Sachen nächste Woche dem RA vorlegen.

Ab da geht der Schriftwechsel mit dem JA nur noch über Deinen RA!

Simon II
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#72
So, gestern kam nun endlich das Schreiben vom JA:

Sehr geehrter Herr xxx,

in Ergänzung unseres vorangegangenen Schreibens vom 17.7. möchten wir zunächst nochmals darlegen auf welcher gesetzlichen Grundlage wir tätig werden.
Das Jugendamt kann aufgrund des Paragraphen 18 Sozialgesetzbuch, Teil VIII auch jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in unterhaltssachen beraten und unterstützen. Ihr Sohn hat durch Vollmacht seiner Mutter ermächtigt diese Beratung und Unterstützung einzuholen.

Was die rechtliche Vertretungsberechtigung der Mutter anbelangt, so kann jeder jede Person seines Vertrauens mit der Vertretung beauftragen und muss dann die daraus entstehenden Folgen akzeptieren. Dieses Recht hat ihr Sohn in Anspruch genommen und stellt auch die übliche Praxis dar. Insbesondere steht der Vertretung durch die Mutter nichts entgegen, da die Mutter ihren Sohn lediglich bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche gegenüber Ihnen vertritt.

Was die ihrerseits aufgeworfenen Fragen zum Kindergeld betrifft, so verweisen wir auf unsere Ausführungen in unserer Email. Kurz zusammengefasst heißt das, dass die Mutter unabhängig von der Höhe der Unterhaltsverpflichtung von Vater und Mutter vorrangig Kindergeldberechtigt ist, solange XXX in deren Haushalt lebt.

Eine aktuelle Schulbescheinigung kann nach den Sommerferien vorgelegt werden. Derzeit Fügen wir schon mal im Vorgriff die Bescheinigung vom August 2012 bei. Die Einkommensunterlagen der Mutter erhalten sie, sobald sie ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dargelegt haben. Uns liegen die Unterlagen bereits vor. Jedoch können wir schon jetzt beurteilen, dass die Mutter aufgrund der Einkünfte des vergangenen Jahres mit dem durchschnittlichen Einkommen weit unter dem selbstbehalt lag. Dass das Einkommen in Zukunft auch nicht über dem Selbstbehalt der Mutter liegt, konnten sie der Ihnen bereits zur Verfügung gestellten gehaltsabrechnung entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Die idioten vom JA

Ich bin stinkesauer! Eine Schulbescheinigung von 2012!! Die wollen mich doch verarschen!!! Eine gehaltsabrechnung von der Alten hab ich ebenfalls nicht bekommen.
Drecksgeier sind das alle!!!!
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#73
(10-08-2014, 11:50)TONO schrieb: "Derzeit Fügen wir schon mal im Vorgriff die Bescheinigung vom August 2012 bei."
Ich bin stinkesauer! Eine Schulbescheinigung von 2012!!

Dann "füge doch mal im Gegenzug eine Gehaltsbescheinigung vom August 2012 bei" Big GrinTongue
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#74
Das Jugendamt darf ab 18. LJ nur beraten und unterstützen, egal ob es die Mutter oder den jungen Erwachsenen betrifft.

Ich würde ggü. dem Jugendamt gar keine Unterlagen rausrücken. Erstmal die aktuelle Schulbescheinigung abwarten. Sobald diese vorliegt einen Termin mit dem Jugendamtsmenschen machen und die Sache nochmal im Gespräch versuchen zu klären. Auch während des Gesprächs natürlich keine Unterlagen rausgeben.

Und weise den Bearbeiter gleich darauf hin daß die Mutter auch einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt falls das Kind noch in der allgemeinen Schulausbildung steckt. Mit Gehaltsabrechnungen unter dem Selbstbehalt brauchst Du Dich nicht abspeisen zu lassen, die kann sich die Mutter sonstwo hinstecken.
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#75
(10-08-2014, 11:50)TONO schrieb: Insbesondere steht der Vertretung durch die Mutter nichts entgegen, da die Mutter ihren Sohn lediglich bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche gegenüber Ihnen vertritt.

Jugendamtliche Betrügerbande. Einen Absatz vorher schreiben sie noch, die Mutter würde das Kind doch nur bei der Beratung vertreten. Plötzlich ist es die Geltendmachung. In einer Sache, die sie unmittelbar selbst betrifft, denn ihr eigener Haftungsanteil hängt wesentlich davon ab, was sie aus dir herausholt! Das ist durchaus nicht übliche Praxis, sondern ein sittenwidriger Interessenkonflikt zu deinen Lasten, den du nicht zu akzeptieren brauchst.
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