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Mutter beantragt Pässe der Kinder um ins Ausland mit Freund wegzuziehen
#1
Hallo Freunde,

trotz meines Widerspruchs gegen einen Pass schreibt mir das Rathaus folgenden Brief:

Leben Eltern (verheiratet, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein

der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.



Deshalb kann Ihre geschieden Frau den Pass oder Personalausweis für Ihre gemeinsamen Kinder allein, ohne Ihre Zustimmung, beantragen.





Mit freundlichen Grüßen
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#2
Was spricht denn dagegen, dass sie einen Pass beantragt?
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#3
Eigentlich nichts.

Ich kann die Kinder nicht mehr sehen an den wochenenden (14 tägig) soll aber den Unterhalt weiterhin in voller Höhe an das von ihr angegebene Konto überweisen.

So what?
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#4
In dem Fall solltest du deine Energie lieber in andere Dinge investieren als Pässe.
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#5
Wer hat das ABR?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
Scheidung war vor 6 Jahren und es wurde kein Wort zum Thema ABR gesagt.
Somit ist das wohl gemeinsam.
Aber ich werde meine Energie für was anderes nutzen, danke iglu.
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#7
Jo, sieh zu dass du wieder ein Familienleben mit deinem Kind organisierst. Warum ist das abgerissen?
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#8
Mit Kindern ins Ausland ziehen hat für Muddi gravierende Nachteile:
- Es gibt nirgends Unterhaltsvorschuss
- Für frisch Eingewanderte gibts kein Arbeitslosengeld, Sozialhilfe etc.
- Sie ist also abhängig von deinen Unterhaltszahlungen (sehr wahrscheinlich) oder sie hat einen Freund, dem es nichts ausmacht fremde Kinder durchzufüttern (unwahrscheinlich)
- Sie geht selbst buckeln für die Kids (eher unwahrscheinlich)
- Falls die Kids über 12 Sind, werden die schon anfangen dagegen zu rebellieren...

Also würde ich 2 Dinge machen:
1. Mal ganz locker lässig das ABR ansprechen und dass du mit einem solchen Umzug nicht einverstanden bist.
2. Mal ganz dezent anmerken, dass bei dir plötzliche Armut/Arbeitslosigkeit droht und man einem nackten Mann nicht in die Tasche fassen kann und es im Ausland kein UV gibt.

Normalerweise sollte das bereits einen Umdenkprozess in Gang setzen.
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#9
(27-05-2014, 18:55)Pinoccio schrieb: Somit ist das wohl gemeinsam.

Dann widersprich dem Wegzug der Kinder schriftlich. Die Mutter müßte in diesem Fall beim Familiengericht Deine Zustimmung ersetzen lassen. I. d. R. wird das nicht ganz lustig für sie, weil ihr ein erheblicher Teil der Umgangskosten angelastet wird.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
Einen Pass darf sie beantragen. Das Kind ins Ausland dauerhaft mitzunehmen ist aber eine sorgerechtlich relevante Sache und da solltest du schleunigst widersprechen, wenn du möchstest dass das Kind da bleibt. Wie weit sind ihre Pläne denn gediehen? Was willst du, Kind soll dableiben?
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#11
Habe ich etwas überlesen? Wo steht denn, dass ein Umzug ins Ausland ansteht?
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#12
danke für den Tip aber ich habe immer ein Familienleben mit den kiddies
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#13
Ja, was denn nun? In Beitrag #3 deutetest du an, dass kein Umgang mehr stattfindet.
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#14
(27-05-2014, 19:23)iglu schrieb: Ja, was denn nun? In Beitrag #3 deutetest du an, dass kein Umgang mehr stattfindet.

Ja selbstverständlich, denn #3 ist die zynische Antwort auf Deine Frage in #2. Rolleyes
Und die Überschrift des Threads führt Dich weiter in der Beantwortung der Frage, ob Du was verpasst hast... Undecided
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#15
(27-05-2014, 19:11)Pinoccio schrieb: aber ich habe immer ein Familienleben mit den kiddies

Gut. Um was geht es dir? Würdest du den Wegzug akzeptieren, wenn die Mutter dann das Kind zu ihren Kosten bringt und holt? Wäre das überhaupt möglich? Oder soll das Kind zu dir, wenn die Mutter wegzieht? Was ist dein Wunsch?

Wieviel Kinder, wie alt? Wie weit weg will die Mutter?
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#16
(27-05-2014, 23:15)bubble schrieb: [
Ja selbstverständlich, denn #3 ist die zynische Antwort auf Deine Frage in #2. Rolleyes
Und die Überschrift des Threads führt Dich weiter in der Beantwortung der Frage, ob Du was verpasst hast... Undecided

Na, dann ergibt das natürlich Sinn.Big Grin Ich habe in der Forenübersicht nur gelesen Mutter beantragt Pässe.

Dann kommt es wohl darauf an, ob die Gute nach Dänemark oder Nicaragua ziehen will. Wie alt die Kinder sind, und ob sie das gut finden oder ob sie lieber bleiben möchten. Und grundsätzlich darauf, dass der TO sich nicht alles aus der Nase ziehen lässt, wenn er hier ein paar Ratschläge haben möchte. Sorgeberechtigt scheint er ja zu sein.

Vielleicht will er sich auch einfach nur mitteilen.
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#17
Hallo zusammen,

zwischenzeitlich hat sich Neues ergeben:

Schreiben vom Amtsgericht:

Anbei wird Ihnen das Gesuch um Verfahrenskostenhilfe zusammen mit der Antragsschrift übersandt. Sie können zu diesem Gesuch um Verfahrenskostenhilfe innerhalb von 2 Wochen Stellung nehmen.

Die Antragsschrift geht Ihnen zur Kenntnisnahme zu. Mit der Zusendeng ist keine förmliche Zustellung und nicht der Eintritt der sich an die Zustellung anschließenden Rechtsfolgen beeabsichtigt.

Für das beabsichtigte Verfahren ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben.

Hintergrund: Das Rathaus lehnt die Erteilung der Persos an die Kinder ( zwei Mädchen im Alter von 12 und 14 Jahren) ab. Es wurden nur vorläufige Ausweispapiere befristet bis zum 4. September 2014 erteilt.

Es hängt ein Sorgerechtsantrag der KM am Schreiben vom Amtsgericht mit an.

Was sollte ich jetzt unternehmen?

Es besteht GsR.
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#18
Hallo raid,

danke für Deine Antwort. Ich werde wohl um einen Anwalt nicht rumkommen.


Ich dachte nur weil "p" geschrieben hat das die KM auch ohne meine Zustimmung den Ausweis beim Rathaus bekommt habe ich so und so keine Möglichkeit mehr etwas gegen die Erteilung zu unternehmen und hatte mich an Iglu`s Rat gehalten und mich auf mein Leben konzentriert.

Nun ist die Sache erst am Anfang
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#19
Das Rathaus hat befristete Pässe erstellt. Weil es endgültige Pässe nicht erstellen DARF. Oder hat die KM bereits die Alleinsorge inne?

Passangelegenheit für Kinder ist im Rahmen gemeinsamer elterlicher Sorge Entscheidung von erheblicher Bedeutung. Erteilung nach dem Gesetz ergo nur nach beider Eltern Einverständnis. Liegt derzeit nicht vor. Und das Einverständnis vom TO wurde auch nicht durch Gerichtsbeschluss ersetzt. Eilbedürftigkeit in Sachen Erteilung Reisepässe für die Kinder scheint auch nicht gegeben zu sein. Es sei denn, es steht geplanter Urlaub an, der "zufällig" am wahrscheinlich Lebensort des Freundes der Mutter stattfinden soll.

Es findet KEIN Umgang statt. Die KM will mit den Kindern zum Freund ins Ausland ZIEHEN. Die KM HAT Sorgeantrag (Alleinsorge) gestellt.

Drei erhebliche Gründe für den TO, sein Einverständnis NICHT freiwillig zu erteilen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#20
Mal was Grundsätzliches zu Passangelegenheiten.

Antworten dazu, wie sie leider auch hier allzuoft kommen, sind der "ideale" Nährboden für jede Menge Kreidekreismütter, die FAKTEN schaffen und den ihren Kinder hinterhereilenden Vätern "schon" Steine in Sachen Beziehung zu ihren Kindern Leben "können" in den Weg legen, noch BEVOR die überhaupt wahrnehmen, dass sie es mit KREIDEKREISMÜTTERN zutun haben.

Und das sich vor allen hier im Forum jede Menge der benannten Mütter top dazu belesen, wie gut wir als betroffene Väter auf solche Taktiken vorbereitet sind, wie sie der TO in Bezug auf die Mutter seiner Kinder dargelegt hat. DAS muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit NICHT immer wieder wiederholt werden.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#21
Zum besseren Verständnis:

Sorgerechtsantrag

In Sachen

XX,XX Straße,XX Stadt -Antragsttellerin-

Verf.bev. Rechtsanwalt XY

gegen

Pinoccio, Pinoccio Straße, Pinoccio Stadt -Antragsgegner-


wegen elterlicher Sorge


hier: Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis in einer einzelnen Angelegenheit gemäß § 1628 BGB


zeige ich ausweislich in Ablichtung beiliegender Vollmacht die anwaltliche Vertretung der Antragstellerin an. Für diese beantrage ich:

Der Antragstellerin wird die alleinige Entscheidung darüber übertragen, dass für die Kinder (Mädchen 1) geb XX und (Mädchen 2)
geb XX bei der Stadt XX ein Personalausweis beantragt wird.



Begründung würde ich noch nachliefern aber um das hier nicht zu lang werden zu lassen und wenn von Euch Interesse besteht.
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#22
@Pinoccio...

Es geht also um die Ausschliessung deiner Person bezüglich einer "ansich" Sache von ERHEBLICHER Bedeutung bezüglich von Entscheidung für das Kind im Rahmen bestehender GEMEINSAMER Sorge von euch Eltern.

Sowas musst Du auch gleich zu Beginn EINDEUTIG zum Ausdruck bringen. Damit es möglichst zu KEINEN Irritationen "Unter uns" kommtWink
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#23
Sorry @ Dzombo,

war wohl nicht sauber formuliert von mir.

Was könntest Du mir denn jetzt empfehlen oder zuraten?
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#24
Guckst Du hier:

http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverw...hrige.html

MMn kann das Schreiben des Amtes fehlerhaft sein, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Da Du nur allein Deinen "Fall" detailliert kennst, mußt Du das beurteilen. Sollte es so sein, müßte der gegnerische Anwalt gegen die Gemeinde vorgehen.

Dies sind inzwischen Bundesangelegenheiten, sodaß von bundesweit einheitlicher Handhabung ausgegangen werden kann.

Wie schon früher geschrieben, liegt Deine Baustelle ja wohl eher darin zu verhindern, dass die KM mit den Kindern ins Ausland zieht. Dem sollstest Du schriftlich gegenüber der KM widersprechen. Dann wäre es ohne anderslautenden Gerichtsentscheid Kindesentführung nach Haager Abkommen.

Perso-/Paßerstellung und Wegzug sind unterschiedliche Angelegenheiten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#25
Sorry @Pinoccio...

Wer, wenn nicht wir HIER, sollte größeres Interesse am Inhalt der Begründung des kindsmütterlichen Antrages hinsichtlich deines Ausschlusses als Vater bezüglich der Entscheidung auf Ausstellung von WELTWEIT gültigen Reisepässen für eure GEMEINSAMEN Kinder haben?

Du kannst die Begründung ja vielleicht via pN an am Besten @p schicken. Er verschlüsselt sie bestimmt gerne in deinem Namen so, dass Du NICHT von DrittInnen erkannt wirst. Das Verfahren läuft ja noch! Da muss MANN ganz besonders vorsichtig sein mit dem ausplaudern von Dingen zu Verfahren, die sich quasi noch in der Schwebe befinden. Ergo KLAR mitteilen bei möglichst hoch verschlüsselter Identität sozusagen.

Und glaube mir. Wer Ahnung vom Pass- und Meldewesen hat, liest locker den Unterschied zwischen vorläufig und endgültig heraus.

Ansonsten hat @wackelpudding vollkommen recht. Passwesen und Wegzug ins Ausland sind zwei völlig verschiedene Angelegenheiten.

Wenn die Mutter deiner Kinder in endgültige Pässe für eure Kinder gelangt, ist sie wahrscheinlich schon gestern mit euren gemeinsamen Kindern weg. Dann hast Du erstmal keine Familie (Kinder) mehr, mit der/denen Du objektiv deine ganz eigene "Vater-Kind/er Beziehung" pflegen kannst.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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