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Hartz4 und Konfirmation
#26
In unserem Jobcenter steht ein Kopiergerät. Du bist auch nicht verpflichtet deine Dokumente aus der Hand zu geben. Du kannst die Lakaien beim Jobcenter auch zum kopieren schicken. Das hat dann einen gewissen Spaßfaktor.

Du musst schon deine Bescheide hier einstellen, sonst kann dir keiner helfen.

Zitat:"Die auf Grund der vorläufigen Bewilligung erbrachten Leistungen wurden angerechnet. Sie erhalten daher eine Nachzahlung in Höhe von 39,56 Euro."

Hier ist bereits ein Hinweis, warum der Auszahlungsbetrag geringer ist als der Erstattungsbetrag.
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#27
Ok, dann brösel ich das mal auseinander....

Der letzte Bescheid mit den 39,56€ Nachzahlung ist vom 19.03.14 und ist die endgültige Festsetzung von laufenden Leistungen für den Monat 12/2013.
Ich bin Aufstocker und habe jeden Monat auf Grund von Stundenlohn ein anderes Einkommen. Mein Bewilligungsbescheid für 07-12/2013 ist von einem anrechenbarem Einkommen von monatlich 1700€ ausgegangen. Mein anrechenbares Einkommen im Dezember war niedriger, folglich die Nachzahlung zum schon erhaltenen Geld für Dezember.


Der 2. Bescheid über 240€ Nachzahlung ist vom 18.03.14 und ist ein Bescheid über die Änderung von Laufenden Leistungen für die Zeit vom 01.06.2013 bis zum 30.11.2013.
Hier habe ich für die Bescheide der Monate 6, 7 und 8/2013 einen Überprüfungsantrag gestellt und für die Monate 9, 10 und 11/2013 Widerspruch eingelegt. Grund dafür war, das meine betriebliche Altersvorsorge in Höhe von 40€ mal wieder als Einkommen angerechnet wurde. Da es sich bei den 40€ bei mir um Nichtbereite Mittel handelt, sind sie nicht anrechenbar. Macht bei 6 Monaten mal 40€ die genannten 240€ Nachzahlung.


Nun zum ersten Bescheid mit der Nachzahlung von 456,34€ vom 17.03.14. Auch das ist ein Bescheid über die Änderung von laufenden Leistungen, hier für die Monate 12/2011 bis 04/2013. Ich hatte für diese Monate einen Überprüfungsantrag gestellt wegen des Abzuges von Geld beim anteiligen Sozialgeld für meine Große in Höhe ihres Kindergeldüberhangs.

Als Beispiel mal der Dezember 2011 auf dem Änderungsbescheid:

" Dezember 2011
Sie erhielten anteiliges Sozialgeld in Höhe von 47,33 Euro.
Zugestanden hat Ihnen für die Betreuung Ihrer Tochter Vorname Nachname ein anteiliges Sozialgeld in Höhe von 83,67 Euro. Dies ergibt sich aus der Anzahl der Tage, an denen Vorname mehr als zwölf Stunden bei Ihnen war, multipliziert mit einem Dreißigstel des Sozialgeldes, das Ihrer Tochter zustände.
251,00[Sozialgeld] / 30 [Kalendertage] * 10 [Tage Aufenthalt > 12 Std.] = 83,67 Euro
Daher zahlen wir Ihnen den Differenzbetrag von 36,34 Euro nach. "

Diese 36,34€ sind genau der Kindergeldüberhang im Dezember 2011 meiner Großen, der bei meiner Ex als Einkommen der Mutter angerechnet wurde, meine Große aber in meinem Bescheid für Ihren Umgang bei mir zu nutzen hat.

Dieses obige Beispiel wiederholt sich in dem Änderungsbescheid für fast jeden Monat des genannten Zeitraumes, nur die Höhe vom abgezogenen Kindergeldüberhang variert. Dadurch summiert sich die Nachzahlung für 16 Monate auf 456,34€.


Die 3 Bescheide zusammen ergeben eine Nachzahlung 735,90€, bekommen habe ich am 21.03.14 eine Nachzahlung von 350,90€. Fehlen also noch 385€.
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#28
Stell die Bescheide ein oder schick sie einem Foristen deines Vertrauens. Das hat so keinen Zweck.

Ein Überprüfungsantrag ist auch nur bis zum 01.01. des Vorjahres wirksam. Insofern spielt es auch eine Rolle, wann du den gestellt hast.
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#29
??? Was soll denn daran nicht zu verstehen sein???

Der letzte Bescheid ist ganz normal, erhalte ich jeden Monat.
Angenommenes Einkommen-> Zahlung Monatsanfang-> einreichen Abrechnung-> Nachzahlung (hier 39,56€)

Verzögerung der Nachzahlung , weil Widerspruch und Überprüfungsanträge Ende November2013 eingereicht und dann ewig bearbeitet wurden.

2. Bescheid ist auch normal, ist wie bei einem positiv beschiedenen Widerspruch.
Bescheid-> angerechnetes Einkommen zu groß-> Widerspruch-> Positiv beschieden-> Nachzahlung (hier 240€)

Der 1. Bescheid ist denke ich genauso wie ein Widerspruch zu sehen, nur für einen länger zurück liegenden Zeitraum. Der erste bemängelte Bescheid der Überprüft werden sollte war vom 23.01.2012, Überprüfungsantrag gestellt am 05.12.2013, somit noch überprüfbar alle Bescheide ab 01.01.2012.
Bescheide, Bescheide, Bescheide-> Überprüfungsantrag-> Überprüfungsantrag stattgegeben-> Nachzahlung (hier 456,34€)

Ausgezahlt 350,90€ Rest fehlt

Nachzahlung heißt für mich, es wurde vorher zu wenig ausgezahlt.

Kann dir gerne wenn ich die Zeit dazu finde die Bescheide einscannen und zuschicken, denke 43 Seiten sind ein wenig zuviel fürs Forum und auch viel arbeit sie zu anonymisieren...
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#30
Das ist genauso als ob du eine Fernanalyse des Zustands deines Herzens verlangst, ohne das EKG herauszurücken. Das kann und sollte man sich von vornherein sparen.

Leistungsempfänger gehen gerne davon aus, dass sie übers Ohr gehauen werden, schlicht, weil sie die Bescheide nicht verstehen. Häufig wird auch tatsächlich gerne übers Ohr gehauen, ohne die Bescheide wird das keiner nachvollziehen können.
So berichtest du von einem Überprüfungsantrag bis ins Jahr 2011 hinein. Wenn du ihn in diesem Jahr gestellt hast, kann das schon einmal nicht sein. Noch nicht einmal, wenn du ihn im letzten Jahr gestellt hast.

Wenn dir das zu blöd und aufwändig ist, kannst du hier jemanden in deiner Nähe aufsuchen:

http://www.my-sozialberatung.de/adressen
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#31
Der Bescheid für den Monat 12/2011 ist vom 23.01.2012 und fällt somit in den Zeitraum, da wie schon geschrieben der Überprüfungsantrag am 05.12.2013 gestellt wurde.
Ich bekomme meinen Lohn immer bis zum 15. des Folgemonats. Die Lohnabrechnung habe ich dann in der Regel bis zum 20. in der Hand. Die Abrechnung leite ich bzw. meine Frau dann weiter ans JC. In der Regel erfolgt das über eine für soziales zuständige Mitarbeiterin unserer Gemeinde, die dann meine Abrechnung in unserem beisein zum JC faxt. Danach erhalte ich dann einen endgültigen Bescheid und fast immer eine Nachzahlung.
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#32
Ich habe dir jetzt ein bis drei Möglichkeiten genannt, wie dir halbwegs effektiv geholfen werden kann und damit verabschiede ich mich jetzt auch aus diesem Thread.
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#33
Nach nochmaligen Anschauens der Bescheide und Durchrechnen der einzelnen Monate bin ich auf ein Ergebnis gestoßen. Die Idee dazu kam mir gerade unter der Dusche.

Im 3. Bescheid(Überprüfung Kindergeldüberhang) bekomme ich lt. Bescheid eine Nachzahlung für die Monate Januar , Februar und April des Jahres 2013 in Höhe von jeweils 23,78€, macht zusammen 71,34€. zusammen mit der Nachzahlung vom 1. Bescheid(39,56€) und vom 2.Bescheid(240€) macht das die ausgezahlte Summe von 350,90 €. Es fehlt also die Nachzahlung für die Monate 12/2011 bis 12/2012 vom 3. Bescheid.

Scheinbar sind also die Nachzahl-Beträge für die ab 2014 nicht mehr überprüfbaren Bescheide rausgefallen.

@raid. Ich arbeite im Strassenbau, da fallen je nach wetter und umfang immer unterschiedliche Stunden an.

edit: Wer würde denn sich mal die Bescheide anschauen wollen, damit ich nicht so im Regen stehe? Scanne sie als PDF bei mir ein...
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#34
(10-06-2014, 23:16)raid schrieb: Lohn bzw. Gehalt, wenn möglich, immer fix mit dem Arbeitgeber vereinbaren.

So erübrigen sich Nachberechnungen...

Fast jeder ArbeitNEHMER hat schwankendes Einkommen, egal ob das Arbeitsentgelt ein Fixbetrag ist oder nicht. Es sei denn, er müsste nicht mal Lohnsteuer zahlen. Ansonsten hat er gegebenenfalls bereits über den durch den Arbeitgeber durchgeführten Lohnsteuerjahresausgleich schwankendes Einkommen ( § 42b EStG ). Das muß der Arbeitgeber machen, wenn er 10 Leute in seiner Butze beschäftigt. Bei weniger als 10 Mitarbeitern darf er das, muß aber nicht. Freaky darf mich natürlich gerne korrigieren. Big Grin
Ich bekomme daher auch nur vorläufige Bescheide, obwohl ich unter dem Jahr immer das Gleiche verdiene.

(10-06-2014, 23:16)raid schrieb: Ansonsten ist es ohne die Bescheide schwer Genaueres zu sagen.

In der Tat.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#35
Hier nochmal die Frage, wer würde sich meine 3 Bescheide ansehen und uns sagen ob ich recht habe oder nicht?

Gesetz den Fall, es wurde zu wenig an mich überwiesen, wie kann ich weiter vorgehen? Eine Mahnung mit Fristsetzung schreiben?
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#36
Hier nochmal danke an raid fürs durchsehen. Er hat die Bescheide im großen und ganzen für ok befunden.

Sein tip war mal ein Überprüfungsantrag stellen damit die SB nochmal drüber schauen müssen. Kann ich nun Machen. Ich habe festgestellt, das wohl für meine Wohnung die Abzüge wegen Unangemessenheit zu hoch war.

Kann ich da eigendlich pauschal schreiben, das alle Bescheide ab 01.01.2013 überprüft werden sollen oder muss ich die Bescheide einzeln auflisten, die sie überprüfen sollen?

Wegen dem Fehlenden Geld, kann ich das in etwa so ans JC schicken?
Zitat:Betreff: Mahnung, Ihr Zahlungsrückstand in Höhe von 385€


Sehr geehrte Damen und Herren!

Laut Bescheid vom 17.03.2014 sollte ich eine Nachzahlung in Höhe von 456,34€ erhalten.
Laut Bescheid vom 18.03.2014 sollte ich eine Nachzahlung in Höhe von 240,00€ erhalten.
Laut Bescheid vom 19.03.2014 sollte ich eine Nachzahlung in Höhe von 39,56€ erhalten.

Eingegangen auf meinem Konto ist am 21.03.2014 eine Zahlung in Höhe von 350,90€.

Für die drei Bescheide ergibt sich eine Gesamtnachzahlung in Höhe von 735,90€.
Abzüglich der bereits erhaltenen 350,90€ verbleibt eine Restsumme von 385€.

Da sie auf mein Schreiben vom 22.04.2014 nicht reagiert haben, möchte ich Sie hier mit nochmals
zur Zahlung des ausstehenden Geldes auffordern.

Hiermit gebe ich Ihnen eine Frist bis zum 15.07.2014, die ausstehende Zahlung in Höhe von
385€ auf mein Ihnen bekanntes Konto vorzunehmen.


Sollte ich bis zu dem o.g. Termin keinen Geldeingang bei mir feststellen, werde ich mir vorbehalten weitere rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Oder soll ich es erstmal weniger agressiv schreiben?
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