Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KU-Anpassung
#1
Hallo,

verfolge schon lange euer Forum, finde es sehr informativ und interessant...Nun habe ich selbst mal ein "kleines" Problem und hoffe, jemand hat hilfreiche Tipps oder Hinweise.
Ich hoffe, die wichtigen Details, für Hinweise zu meiner Frage im Anschluss zu nennen. Sollte einiges fehlen, bitte nachfragenBlush

Vor einem Jahr wurde ich von meiner Exe geschieden, Grundlage einer schnellen Scheidung war eine Scheidungsfolgevereinbarung. Inhalt dieser war u.a. ein in Summe genannter Kindesunterhalt, den meine Exe an mich für unsere Tochter zahlen mussUndecided Meine Tochter ist elf Jahre alt, wir betreuen sie beide in einem echten Wechselmodell. Da meine Ex ein sehr hohes Einkommen im Vergleich zu mir hat, haben wir den Ausgleichbetrag berechnen lassen und in die Notarvereinbarung einfließen lassen ohne den Zusatz der Vollstreckbarkeit...
Nun hat meine Exe mich zur Auskunft über mein Einkommen über ihren Anwalt aufgefordert. Dem bin ich nachgekommen, weil sich an meinen Verhältnissen nichts geändert hat, an ihren übrigens auch nicht, außer dass sie jetzt nebenher eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Nun hat Ihr Anwalt daraufhin erneut Berechnungen anhand der Unterlagen durchgeführt und mitgeteilt, dass sie zukünftig nur noch ein Drittel zahlen kann (Sprich, sie hat sich extrem arm rechnen lassen...) Nun hat sie über ihren Anwalt angekündigt, nur noch diese reduzierte Summe zu zahlen, was sie diesen Monat auch schon getan hat...


Was kann ich nun tun...?
Zitieren
#2
(22-05-2014, 18:31)Andreas schrieb: nun tun...?
Aktuelle Auskunft von ihr verlangen mit Frist - Reduzierung widersprechen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#3
Ein in mehreren Aspekten ungewöhnlicher Fall.
Schon die Auskunft hätte ich nicht gegeben. Das war nur ein Türöffner-Trick, um den Unterhalt neu zu berechnen. Andererseits ist bei gemeinsamer Betreuung generell Auskunft und eventueller Unterhalt gar nicht von Elternteilen geltend zu machen, weil die alleinige Vertretung des Kindes nicht möglich ist. Wenn überhaupt, dann muss das aufgrund der Interessenkonflikte ein Verfahrenspfleger des Kindes tun.

Die notarielle Vereinbarung ist weiter bindend. Um sie durchsetzen, muss sie aber vollstreckbar gemacht werden, was gegen den Willen der Ex vor Gericht passieren muss. Dort wird die Geschichte mit einem Verfahrenspfleger wieder aufgedröselt und es kann gut sein, dass am Ende keiner der Eltern mehr Ausgleiche bezahlen muss. Unter diesen Umständen würde ich im jetzigen Stadium der Sache und falls du es dir finanziell leisten kannst das alles sein lassen und die geringere Summe ohne weitere Zugeständnisse hinnehmen. Ändere den Notartitel auch nicht, wenn du dazu aufgefordert wirst.
Zitieren
#4
Ich würde es von dieser Seite aus sehen: Um das echte Wechselmodell werden Dich viele Väter beneiden. Ich bin der Meinung, dass man Anwälte außen vor lassen sollte und sogar dann auf jede Form von Unterhalt verzichten kann.
Man ist getrennt. Was der andere hat oder nicht hat, ist nicht mehr das eigene Problem. Die Versorgung der Kinder ist bei beiden Elternteilen gewährleistet. Wenn die Ex den verminderten Betrag zahlt, würde ich ihn nehmen und gut wärs.
Das jetzt noch gute Verhältnis, das das Wechselmodell möglich gemacht hat, sollte nicht strapaziert werden. Je mehr Anwälte darin herum stochern und je mehr sich ein Elternteil vielleicht provoziert oder benachteiligt fühlt, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass man hinterher vor einem Familiengericht landet.
Und die werden sich freuen, doch wieder einen solchen Fall auf dem Tisch zu haben um dann wieder beweisen zu können, dass das Wechselomodell ja doch nicht funktioniert. Und dreimal darfst Du raten, wem es dann um die Ohren fliegt: Dem Vater.
Setze also in diesem Fall nicht die Eskalationsspirale in Gang, sondern halte die Wellen unten und nimm den Vorschlag an. Und dann seht zu, dass die Anwälte in den Analen der Familiengeschichte verschwinden und als Fehler ganz unten vergraben werden.
Zitieren
#5
Vielen Dank für die Hinweise und Ratschläge!!!

Wenn es nach mir geht, ist es mir egal, was sie zahlt oder ob sie überhaupt zahlt... Ihr Anwalt hat nur mit Gericht gedroht, wenn ich die Abänderung nicht unterschreibe. Wenn ich die Antworten richtig verstehe, ist es eigentlich völlig egal, welche Summe in der Vereinbarung steht, wenn diese nur über den Gerichtsweg eingeklagt werden kann!?! Wozu beauftragt man dann aber einen Anwalt, um sowas einzuleiten? Oder gehts hier eigentlich schon um viel mehr....?
Zitieren
#6
Angenommen, es käme zum Eklat - dann wäre das Wechselmodell sofort auf dem Prüfstand.

Dann würde deine Tochter gefragt werden, bei welchem Elternteil sie leben möchte.

Wie würde sich Tochter in diesem Fall verhalten/äußern?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#7
Die Summe in der Vereinbarung ist durchaus bindend. Aber du kannst damit vermutlich nicht zu einem Gerichtsvollzieher marschieren und der vollstreckt los. Die Vollstreckbarkeit müsste erst hergestellt werden und das geht gegen den Willen eines Beteiligten nur über ein Gericht.

Wieso sie das Geld für einen Anwalt zum Fenster hinauswirft, müsste sie selbst beantworten. Aber Besserverdiende sind oft der irrigen Ansicht, man könne nicht mehr ohne Anwalt Pipi machen. Eigentlich ist das ein Zeichen von Angst und Schwäche.
Zitieren
#8
Ich wäre der Auffassung, dass für ein Kind, das von beiden Eltern hälftig betreut wird, kein Unterhalt zu fließen hätte, wenn beide Eltern die Versorgung in ihrem Bereich sicherstellen können.

Deine Ex hat nun die notarielle Vereinbarung unterschrieben und will wohl davon weg. Wie anders als mit einer neuen Berechnung hätte sie da denn argumentieren sollen? Dass sie das von einem Anwalt machen läßt, zeigt m. E., dass sie es sich selbst nicht zutraut, eine Reduzierung Dir gegenüber durchzusetzen.

Die andere Frage ist, ob es für Dich Sinn macht, die Vereinbarung vollstreckbar zu machen. Dies könnte halt dazu führen, dass die Situation soweit eskaliert, dass das Wechselmodell auf den Prüfstand kommt und da würde ein elfjähriges Mädchen schon gefragt, wie es dazu stünde. Nur wenn Du Dir sicher sein kannst, dass Deine Tochter sich im Zweifel für ein Leben bei Dir entscheiden würde, kannst Du mMn überhaupt einen Streit riskieren.

Die Frage ist allerdings auch, ob man will, dass ein Kind sich zwischen seinen Eltern entscheiden soll. Ob Deine Ex das will, weiß ich nicht; ihr Anwalt könnte allerdings mehr an seiner Gebührenordnung als am Kindeswohl interessiert sein und insofern eine Eskalation nicht unbedingt vermeiden wollen.

Ich würde, eingedenk meiner anfänglich dargestellten Auffassung, jetzt die geringeren Zahlungen hinnehmen, nicht mit dem Anwalt korrespondieren, aber gegenüber der Mutter schriftlich mein Befremden zum Ausdruck bringen, dass sie für ihre Tochter nicht mehr wie vereinbart aufkommen möchte.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#9
Wieso willst Du überhaupt Geld von der KM, wenn ihr doch ein echtes Wechselmodell habt?
Was die Kinderbetreuung angeht, gibt es keine Grundlage, weil jeder den gleichen Beitrag durch Erziehung und Versorgung leistet.
Wenn da nicht noch andere Faktoren eine Rolle spielen, finde ich es ehrlich gesagt sogar höchst verwerflich, in dieser Situation irgendwelche finanziellen Forderungen zu stellen.
Wieso soll die Ex Deinen Lebensunterhalt verdienen?
Zitieren
#10
(22-05-2014, 23:33)wackelpudding schrieb: Ich wäre der Auffassung, dass für ein Kind, das von beiden Eltern hälftig betreut wird, kein Unterhalt zu fließen hätte, wenn beide Eltern die Versorgung in ihrem Bereich sicherstellen können.
Das klingt mir zu idealistisch.

Allein, weil der Staat die Auszahlung des Kindergeldes an einen Elternteil erzwingt, kann es schon einen Ausgleichsbedarf geben.

In meinem Umfeld beobachte ich zunehmend Situationen, wo Mütter mit "sicheren" oder "besseren" Verdiensten, (z.B. Lehrerin/Student oder Ärtzin/Musiker, etc.) den geringer verdienenden Vätern ein Wechselmodell "erlauben" solange sie weiterhin das komplette Kindergeld kassieren.

Dieses Kuschen, um jeden Preis kann auch nicht die Lösung sein.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#11
(23-05-2014, 11:03)sorglos schrieb: Allein, weil der Staat die Auszahlung des Kindergeldes an einen Elternteil erzwingt, kann es schon einen Ausgleichsbedarf geben.

Das wären ja keine Mittel, die der Teil aufzbringen hätte, dem sie zu zufließen - ein reines Durchleiten...

Sicher gibt es aber auch Bedarf des Kindes, der nicht nur einer elterlichen Sphäre zugerechnet werden kann (z. B. Schulmaterialien]; da wäre dann z. B. ein Ausgleich nach Tragfähigkeitsprinzip denkbar.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#12
@resistance01: Ich habe keine Forderungen gestellt, die Zahlung erfolgte in beiderseitigem Einverständnis! Sie finanziert mir nicht meinen Lebensunterhalt, es ist Kindesunterhalt und nur für meine Tochter wird das Geld ausgegeben.


Vielen Dank für Eure Hinweise! Dann weiß ich jetzt, dass ich nicht falsch liege, wenn ich nichts mache und auf Anwalt und Gericht verzichte.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste