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Krieg um KU-Zahlung für erwachsenes Kind beginnt
#51
Jetzt komme ich ins schwimmen und mir ist gar nichts mehr klar. Also bist du schon viel weiter und die Forderung ist bereits vollstreckbar? Du bist somit schon längst über die Überleitungsanzeige hinaus? Wozu dann noch ein Widerspruch dagegen?
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#52
(08-07-2014, 17:04)p schrieb: Du bist somit schon längst über die Überleitungsanzeige hinaus?

Nein, nein, bisher liegt nur die Überleitungsanzeige vor.

Und mir geht es jetzt darum, wie ich damit umgehe.

Meine Absicht ist, dagegen Widerspruch bei der Behörde einzulegen.

Begründung:

a) der neue BAFÖG-Bescheid liegt mir nicht vor bzw. wurde mir nicht mitgeteilt, so daß ich keine Chance hatte, ihn auf Richtigkeit zu prüfen.

b) ich bin der festen Überzeugung, daß das Kind keinen Anspruch auf irgendeinen KU von mir hat.

c) sollte das Kind angegeben haben, daß ich keinen KU zahlen würde, so liegt Betrug vor, da ich freiwillig bisher etwa die Hälfte der von dem Kind geforderten Summe gezahlt habe (die Summe der Forderung der Behörde ist merkwürdigerweise deutlich niedriger).


Simon II
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#53
Irgendwie kommt hier was durcheinander. Du solltest dir die Überleitungsanzeige wirklich mal durchlesen. Damit ist keine Vollstreckbarkeit oder Rechtsmässigkeitsfeststellung von irgendwelchen zivilrechtlichen Forderungen verbunden. Dieses Papierchen, wenn es denn wirklich nur eine Überleitungsanzeige ist, sagt folgendes: Wir, die Behörde, haben dem Simonkind was gezahlt und/oder werden ihm was zahlen. Und wenn dieses Simonkind finanzielle Ansprüche gegen dich hat, Papasimon, dann werden wir die gegen dich geltend machen. Dieses Recht haben wir uns von Simonkind geholt, das musste es uns unterschreiben, um das Geld von uns zu bekommen.

Das wars. Die Überleitungsanzeige beinhaltet keine Feststellung, dass irgendwelche Ansprüche fällig sind, keine Feststellung zu irgendeiner Unterhaltshöhe, keine Möglichkeit nun irgendwelche Beträge bei dir zu vollstrecken. Klar?

Das kommt erst später. Die Behörde hat sich eventuelle Ansprüche gesichert und dann geht es darum, ob und wenn ja wieviel durchzusetzen. Das kann die Behörde tun, obwohl ein eventueller Widerspruch deinerseits gegen die Überleitungsanzeige läuft. Dieser Widerspruch bewirkt also kaum etwas, die Schlacht wird bei der zivilrechtlichen Durchsetzung eventueller Unterhaltsansprüche geschlagen und nicht bei der Überleitung. Und so weit warst du schon, darum dreht sich der Thread: Inwievern ist dieses Kind noch unterhaltsberechtigt?
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#54
(08-07-2014, 17:42)p schrieb: Irgendwie kommt hier was durcheinander. Du solltest dir die Überleitungsanzeige wirklich mal durchlesen.

Werde ich tun, dann gehe ich auf den Rest Deines Postings ein.

(08-07-2014, 17:42)p schrieb: Und so weit warst du schon, darum dreht sich der Thread: Inwievern ist dieses Kind noch unterhaltsberechtigt?

Das ist noch nicht klar.

Mit dem letzten Schreiben des Anwalts hat dieser gedroht, eine Auskunftserzwingungsklage einzuleiten, da ich mich geweigert habe, die von ihm geforderten Auskünfte zu erteilen.

Bisher ist vom Gericht aber noch nichts gekommen.

(im Gegenteil: Ich habe von meiner Seite aus die Sache verschärft, da ich meine freiwillige Zahlung eingestellt habe, da mir das Kind auch nach zweimaliger Mahnung keine Schulbescheinigung zugeschickt hat. Dem gegnerischen RA habe ich ein entsprechendes Schreiben zugesendet)

Simon II
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#55
Wenn Du den BAföG Bescheid nicht gesehen hast, kannst Du ja gar nicht beurteilen, ob der Unterhalt, den Du leistest, berücksichtigt wurde.
Entweder ist kein Unterhalt von Dir berücksichtigt und Deine Verpflichtung nach BAföG ist viel nedriger, als Du bezahlt hast, oder BAföG zahlt unter Anrechnung des gleleisteten Unterhalts eine Art Aufstockung an Deinen Sohn und will das zusätzliche Geld jetzt von Dir haben.
Solange sie Dich darüber nicht durch Vorlage des Bescheides aufklären, erscheint mir das alles vollkommen mutwillig.

Ist der von Dir zitierte Passus aus einer Rechtsmittelbelehrung in der Überleitungsanzeige? Dann ist er vollkommen unsinnig. Sie tun so, als könnten sie sofort vollstrecken und ein Widersprüuch würde das nicht aufschieben können. Gleichzeitig schreiben sie, dass sie erst einen Mahnbescheid schicken müßten und/oder Klage einreichen müßten. Das ist natürlich der kommende Weg, aber was soll das mit der aufschiebenden Wirkung???

Da jetzt die Ansprüche übergeleitet sind, hat der gegnerische Anwalt gar keine Funktion mehr Dir gegenüber. Auf den würde ich deswegen auch nicht mehr reagieren. Gegner ist jetzt das Bundesland geworden in Wahrnehmung der übergleleiteten Ansprüche nach BAfög.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#56
(09-07-2014, 09:19)karlma schrieb: Wenn Du den BAföG Bescheid nicht gesehen hast, kannst Du ja gar nicht beurteilen, ob der Unterhalt, den Du leistest, berücksichtigt wurde.
Entweder ist kein Unterhalt von Dir berücksichtigt und Deine Verpflichtung nach BAföG ist viel nedriger, als Du bezahlt hast, oder BAföG zahlt unter Anrechnung des gleleisteten Unterhalts eine Art Aufstockung an Deinen Sohn und will das zusätzliche Geld jetzt von Dir haben.
Solange sie Dich darüber nicht durch Vorlage des Bescheides aufklären, erscheint mir das alles vollkommen mutwillig.

Danke, so sehe ich das auch.

(09-07-2014, 09:19)karlma schrieb: Ist der von Dir zitierte Passus aus einer Rechtsmittelbelehrung in der Überleitungsanzeige? Dann ist er vollkommen unsinnig. Sie tun so, als könnten sie sofort vollstrecken und ein Widersprüuch würde das nicht aufschieben können. Gleichzeitig schreiben sie, dass sie erst einen Mahnbescheid schicken müßten und/oder Klage einreichen müßten. Das ist natürlich der kommende Weg, aber was soll das mit der aufschiebenden Wirkung???

Habe ich im Internet gelesen.

Ich habe bisher den Bescheid nur überflogen und bin noch nicht dazu gekommen, ihn genau durchzulesen.

Das werde ich heute abend nachholen.

(09-07-2014, 09:19)karlma schrieb: Da jetzt die Ansprüche übergeleitet sind, hat der gegnerische Anwalt gar keine Funktion mehr Dir gegenüber. Auf den würde ich deswegen auch nicht mehr reagieren. Gegner ist jetzt das Bundesland geworden in Wahrnehmung der übergleleiteten Ansprüche nach BAfög.

Interessant, diese Bemerkung!

Das Kind geht wohl zweigleisig vor: Einmal BAFÖG-Amt und einmal Anwalt.

Und nach Deiner Bemerkung wäre das gar nicht zulässig?

Hast Du irgendwelche Belege, Zitate oder Links dafür?

Der Anwalt hat mir auf jeden Fall mit seinem letzten Schreiben dargelegt, daß er jetzt eine Auskunftserzwingungsklage einleiten will.

Simon II
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#57
(09-07-2014, 12:34)Simon ii schrieb: Hast Du irgendwelche Belege, Zitate oder Links dafür?

Nur die Auskunft meiner Anwältin, die in einer entsprechenden Situation die "fehlende Aktivlegitimation" gerügt hat. Ergebnis war damals, dass die Überleitung einfach wieder rückgängig gemacht wurde. Den Anspruch hatte dann immer gerade der, der ihn brauchen konnte.

Quellen müssten sich per Internetsuche aber relativ leicht finden lassen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#58
So, die Aufforderung zur Stellungnahme zum Antrag der Gegenseite auf Prozeßkostenhilfe (oder wie auch immer das heißt) ist heute eingegangen.

Ich habe jetzt einen Termin für diese Woche mit einem Anwalt, der mir als gut empfohlen wurde, vereinbart.

Ich halte Euch auf dem laufenden.

Simon II
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#59
Update:

Das Gespräch mit dem Anwalt ist gut verlaufen. Er macht einen kompetenten Eindruck.

Zu meinem Prozeß meinte er, daß wir genügend Gründe anführen können, warum das Kind keinen Anspruch auf Unterhalt mir gegenüber hat.

Er vermutet, daß die Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wird.

Ich bin gespannt und hoffe, daß er recht hat.

Simon II
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#60
(18-07-2014, 15:14)Simon ii schrieb: Zu meinem Prozeß meinte er, daß wir genügend Gründe anführen können, warum das Kind keinen Anspruch auf Unterhalt mir gegenüber hat.

Dazu muss er nur diesen Thread lesen :-)
Problem dabei ist: Wenn deren Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wird und die Gegenseite kein Verfahren beginnt, zahlst du den Anwalt selber, Kosten sind dir aufgrund der schwachsinnigen Forderung dann trotzdem entstanden.
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#61
(18-07-2014, 19:28)p schrieb: Problem dabei ist: Wenn deren Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wird und die Gegenseite kein Verfahren beginnt, zahlst du den Anwalt selber, Kosten sind dir aufgrund der schwachsinnigen Forderung dann trotzdem entstanden.

Richtig!

Aber sie sind zum Glück überschaubar, denn es sind etwa 200 EUR.

Danach zahle ich aber gar nichts mehr an das Kind (also auch nicht das, was ich dem Kind ursprünglich freiwillig zahlen wollte), so daß ich unter dem Strich sogar wesentlich (!) günstiger wegkomme.

Aber noch ist nichts entschieden.

Simon II
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#62
Update:

Nach einigem hin und her bezüglich des Antrags auf VKH des Früchtchens ist jetzt vom Familiengericht zur "Güteverhandlung" mit Anwaltszwang geladen worden.

Was mich dabei irritiert, ist, daß die Ladung zur Güteverhandlung laut Aussage meines RAs dafür spricht, daß dem Früchtchen VKH gewährt wurde, aber mein RA keine Kopie des Beschlusses zugesendet bekommen hat.

Ist das normal?

Nach Aussage meines RAs hätte ihm zuerst vom FG der Beschluß zugesendet werden müssen mit einer zweiwöchigen Frist zum Widerspruch.

Stattdessen ist die Ladung zur Verhandlung gekommen - direkt an mich.

Wie auch immer, ich halte Euch auf dem laufenden.

Simon II
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#63
Ich kenne es auch so wie dein Anwalt sagt. Aber hattest du den Verfahrenkostenhilfeantrag nicht schon letztes Jahr zugeschickt bekommen? Vergiss den Ausdruck "Güteverhandlung". Das ist ein ganz normaler Gerichtstermin, der vielleicht mit einem Beschluss endet.

Um es klarzustellen: Es klagt jetzt das Kind und nicht die Behörde, an die der Anspruch übergegangen ist? Oder sind die Ansprüche wieder zurückübertragen worden?
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#64
Oh, sorry, ist vielleicht etwas konfus von mir beschrieben worden:

Das Früchtchen klagt und bisher ging die Auseinandersetzung um VKH. Will heißen: Das Früchtchen will VKH haben und ich habe mit meinem Anwalt massiv dagegen argumentiert. Bisher ging es also noch nicht um die eigentliche Auskunfts- und KU-Klage.

Von der BAFÖG-Behörde habe ich nie wieder etwas gehört.

Simon II
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#65
Bei übergegangenen Ansprüchen könnte dann immer noch die von karlma bereits genannte fehlende Aktivlegitimation eine Klage verhindern bzw. zusammenbrechen lassen.

Dann macht der Richter jetzt einen Termin, um über VKH zuverhandeln? Sachen gibts...
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#66
So, kurzes Update nach etwas mehr als zwei Jahren und Einleitung des Hauptverfahrens:

Das Früchtchen hat sich als Totalversager erwiesen.

  1. Das Früchtchen ist, wenn es überhaupt noch an der Schule ist, noch immer in der ersten Klasse der Schule. Es erfolgte keine einzige Versetzung in den vergangenen drei Jahren!
  2. Kompromißvorschlag des Gerichts auf Zahlung eines KUs etwas unterhalb der von mir ursprünglich freiwillig zugesagten Summe wurde von uns abgelehnt.
  3. Gericht scheint sich um eine Entscheidung zu drücken und das Verfahren einfach liegenzulassen.
Simon II
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#67
Solange kein Unterhalt fliesst...
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#68
(24-03-2017, 14:15)Simon ii schrieb: Gericht scheint sich um eine Entscheidung zu drücken und das Verfahren einfach liegenzulassen.

Das scheint immer mehr in Mode zu kommen. Aber da bin ich bei P. Ist doch im Ergebnis das Ergebnis aus 2.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#69
(24-03-2017, 19:35)Sixteen Tons schrieb:
(24-03-2017, 14:15)Simon ii schrieb: Gericht scheint sich um eine Entscheidung zu drücken und das Verfahren einfach liegenzulassen.

Das scheint immer mehr in Mode zu kommen. Aber da bin ich bei P. Ist doch im Ergebnis das Ergebnis aus 2.

Ein Meedchen? Von der Quote nicht profitiert?

Dann wird es sicherlich von der neuen Regierung in D eine Zwangsergütung für stinkfaule Meedchen geben!
:-)
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#70
(24-03-2017, 15:16)p__ schrieb: Solange kein Unterhalt fliesst...

Nö, tut es nicht.

Nachdem das erste Halbjahreszeugnis trotz dreifacher Mahnung (2x Früchtchen, 1x gegnerischer Anwalt) nicht vorgelegt wurde, habe ich die KU-Zahlung sofort gestoppt und seitdem nicht wieder aufgenommen.

Daß das Zeugnis nicht vorgelegt wurde (ich habe es dann ein Jahr später bekommen, nachdem das Gericht es angefordert hatte), wundert mich auch nicht:

In den fünf fachspezifischen Fächern vier Fünfen und eine Vier und dazu noch 25% Fehlzeiten muß man nicht mehr kommentieren.

(ach so, in dem Stil gings dann weiter)

Simon II
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#71
Ist alles Mist, der immer auf Frust rausläuft. Erst, weil man nicht einmal das Zeugnis bekommt. Und kriegt man es dann zu sehen, frustiert es weil man sieht, was aus dem Kind unter alleiniger Obhut der sogenannten Mutter geworden ist. Alles, was dir bleibt ist die Ersparnis des Unterhalts, aber für eine erfolgreiche Ausbildung hättest du sicher gern (im Rahmen der Möglichkeiten!) gezahlt.

Mal sehen, wie lange es sich Staat und Gesellschaft noch leisten können, "Müttern" die ungehemmte Zerstörungswut zu gestatten, durch absichtliche Amputation des anderen Elternteils die Kinder in Versagerkarrieren hineinzubringen.
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#72
(27-03-2017, 13:29)p__ schrieb: ..., aber für eine erfolgreiche Ausbildung hättest du sicher gern (im Rahmen der Möglichkeiten!) gezahlt.

Klar!

Zwar war ich von Anfang an sehr skeptisch, da die Ausbildung nicht zu den Fähigkeiten paßte, aber ich habe auf ein Wunder gehofft und hatte mich deswegen bereit erklärt, eine Summe an KU zu zahlen, die sogar etwas höher war als die, die das Gericht später in seinem von mir abgelehnten Kompromißvorschlag benannt hat.

Leider (und leider auch erwartbar) blieb das Wunder aus.

Das Absurde an der Geschichte ist:

Ich habe ja nicht mal Einsen oder Zweien als Notendurchschnitt erwartet! Wenn der Notendurchschnitt eine gute Drei gewesen wäre (und eine solche wäre trotz mangelnder Fähigkeiten einfach durch ein bißchen Fleiß erreichbar gewesen) und das Früchtchen somit jedes Jahr versetzt worden wäre, so daß das Ende abzusehen gewesen wäre, hätte ich mich sogar trotz meiner Wut über die Verklagung mit dem Kompromißvorschlag einverstanden erklärt.

Aber wenn so gar nichts geleistet wird ...

Simon II
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#73
(27-03-2017, 13:29)p__ schrieb: Ist alles Mist, der immer auf Frust rausläuft. ....

Mal sehen, wie lange es sich Staat und Gesellschaft noch leisten können, "Müttern" die ungehemmte Zerstörungswut zu gestatten, durch absichtliche Amputation des anderen Elternteils die Kinder in Versagerkarrieren hineinzubringen.

Den kann ich mich leider nur anschließen. Musste auch den Mist erst einklagen und auch hier im Forum wie im realen Leben wird man(n) öffters komisch dafür angeschaut. Aber da es die eigenen Kinder irgendtwie noch sind, möchte man es halt wissen. Auch hier sollte das Versagen der KM verschwiegen werden und nach Ehrenrunde und Versetzung von Gym auf ne Werkreal ist das auch nicht weiter verwunderlich. Aber diese Super-Muttis und "Ihre" Kinder merken überhaupt nicht, dass diese meist es nicht wirklich alleine hin bekommen und so ein Zeugnis spricht dann halt ne deutliche Sprache. Bin auch mal gespannt, wenn im September die Klage von meinem ältesten ins Haus flattert, da er zu 100% die Züge seines guten Elternteils angenommen hat und mittlerweile faul wie ein Kiesel ist. Beim Zweiten Kind ist das Zeugnis ebenfalls mit miesen Noten gespickt.

Auf Deine Frage, wie lange es sich die Regierung ansieht: Ich gehe davon aus, wenn man sich sämtliche Urteile und Fehlentscheidungen so ansieht. Hier wurde um die "heilige Alleinerziehende" eine dermaßen große Lobby geschaffen, die so nicht mehr in den Griff zu bekommen ist. Ich denke, dann wird lieber der Zahlvater weiterhin finanziell geknechtet bevor je ein Politiker sich auch nur ein Funken Anstand eingesteht.
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#74
Der Unterhalt des Vaters vermindert die Kosten ja kaum und die Schäden gar nicht. Irgendwann ist er vorbei und dann stehen im Schnitt 60 Jahre Leben ohne väterlichen Unterhalt an, in denen das Kind mit einiger Wahrscheinlichkeit weit unter seinen Möglichkeiten bleibt. Was kostet es, wenn viel mehr Menschen als nötig angelernte Paketboten oder Lageristen werden, unterbrochen von ALG 1 und ALG 2, psychisch nicht belastbar sind (psychische Krankheiten gehören zu den "teuersten" überhaupt) statt Entwickler, Handwerkermeister, Lehrer?

Was kostet es dagegen, Bindungstoleranz als Bedingung für das Sorgerecht zu machen? Was kostet es, wild um sich prügelnde Elternteile vom Logenplatz mit allen Rechten in die zweite Reihe zu stellen? Die Menschen und ihr Glück sind dem Staat eh scheissegal, aber das Geld war es nie. Väterentsorgung ist sauteuer.
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#75
(27-03-2017, 14:38)p__ schrieb: Die Menschen und ihr Glück sind dem Staat eh scheissegal, aber das Geld war es nie. Väterentsorgung ist sauteuer.

Na und?

Das interessiert doch die Feministen nicht!

Ihnen geht es darum, JETZT das für sie maximale an Geld und Macht herauszuholen; die Zukunft der Kinder interessiert diese Personen einen Sch*dreck!

Da müßten sie ja zugunsten anderer verzichten!

Never ever!!!

Simon II
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