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Kindesunterhalt
#1
Hallo,
ich brauche eure Hilfe.
Der Anwalt meiner Ex-Frau möchte dass ich das Kindesunterhalt für unsere Zwillinge beim JA titulieren lasse.
Ich bin zur zeit Soldat auf zeit und habe mich für 8 Jahre verpflichtet. Jetzt ist erst ein Jahr vorbei und meine Kinder werden bald 3 jahre alt.
Ist es möglich, dass ich die Titulierung für 7 Jahren(ende meiner Dienstzeit) befriestet bekomme??? Weil ich nicht weiß was nach 7 Jahren passiert.

Ich danke für eure baldige Antworten

Mit freundlichen Grüßen
Benyi
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#2
Kannst Du machen. Du kannst grundsätzlich titulieren,was Du möchtest.
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#3
Da solltest Du Dir Hilfe nehmen ich musste erst Gerichtlich gegen das JA vorgehen. Die wollten nicht so wie ich wollte. Frag mal Timo ob er diesen Job übernehmen möchte der macht das jetzt beruflich aber eine gute Investition das Geld ist es wert. Das JA wird versuchen Dir auf dem Kopf rum zu tanzen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#4
Wer istTimo ? Smile
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#5
Such mal iglu
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#6
Smile genau den
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#7
Habe gerade nach iglu und timo sassi gesucht und leider nichts gefunden Sad
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#8
(10-05-2014, 00:38)benyi schrieb: Habe gerade nach iglu und timo sassi gesucht und leider nichts gefunden Sad

Hier findest Du einen Beitrag von iglu:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid132485
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#9
(10-05-2014, 00:25)Zala schrieb: Die wollten nicht so wie ich wollte.
Wer den Stress mit dem JA vermeiden möchte, geht halt zum Notar.
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#10
(09-05-2014, 23:53)benyi schrieb: Der Anwalt meiner Ex-Frau möchte dass ich das Kindesunterhalt für unsere Zwillinge beim JA titulieren lasse.

Auf einen Titel haben die Kinder einen Rechtsanspruch - nicht jedoch darauf, daß er beim Jugendamt erstellt wird.

Grundsätzlich erstellt Mann beim JA nur dann einen Titel, wenn

1.) der Betrag mit dem übereinstimmt, was Mann tatsächlich bereit ist, zu zahlen,

2.) der Titel auf die Vollendung des 18. Lebensjahres begrenzt wird.

Rein theoretisch könntest Du den Titel bei einem Notar auf zunächst 8 Jahre begrenzen lassen.

Es könnte jedoch sein, daß der gegnerische Anwalt dagegen klagt.

Jedenfalls beim JA wirst Du mit Deinem Wunsch keinen Erfolg haben!

Simon II
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#11
(12-05-2014, 16:59)Simon ii schrieb: Grundsätzlich erstellt Mann beim JA nur dann einen Titel, wenn...
... er total bekloppt ist!

Und sich entweder einer vertrockneten Zicke gegenüberstellen möchte, oder den lila Pudel des Monats erleben möchte!
Big GrinTongue
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