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Diskussion zu Verwirkung wegen Prozessbetrug
#1
Man kann Richter auch loswerden. Und damit meine ich nicht die sizilianische Art. Hat dir das dein guter Anwalt nicht gesagt?
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#2
Ähnelt meinem Fall, vor allem hinsichtlich des medizinischen Gutachtens.

In meinem Fall hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren zu meiner Strafanzeige wegen Prozeßbetrugs nach § 263 StGB eingestellt . Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft läuft.

Deine Richterin macht das, was sie tun soll - dich in die Pflicht nehmen anstelle des Sozialsystems. So lange Du leistungsfähig bist, wirst Du gemolken.

Es sei denn, Du bist als Unternehmer kreativ bezüglich deiner Leistungsfähigkeit. Oder gehst weg aus diesem Land.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
(14-05-2014, 11:21)iglu schrieb: Man kann Richter auch loswerden. Und damit meine ich nicht die sizilianische Art. Hat dir das dein guter Anwalt nicht gesagt?

Ja klar. Es handelt sich um eine kleines AG. Der Posten des Familienrichters ist regelmäßig vakant. Wir sind bei Richter Nr. 4! in den fast 6 Jahren. Wenn sich der junge Richter -bzw. es handelt sich zumeist um junge Frauen- wieder mal in eine attraktivere Stadt versetzen lässt, übernimmt die Leiterin des AG, Frau M. den Fall.... Katastrophe! mein RA ist der Ansicht, dass die Dame sich über eine Befangenheitsklage freuen würde. Dann ist sie die Arbeit, die sie vertretungsweise machen muss, los.

Er meint: Durchziehen! hat erneut die Antrag auf Einstellung der Unterhaltszahlungen bzw. Anpassung an die neue Rechtslage gestellt und hat die entsprechenden Urteile über Prozessbetrug in Unterhaltsstreitigkeiten ausführlich angeführt. Die Rechtslage ist dort eindeutig. Beim googlen komme ich genau zu diesen Präzedenzfällen. Nun hat die Amtsrichterin sich nicht weiter dazu geäußert und das persönliche Erscheinen "zwecks Beweisfindung" angeordnet. Der Termin ist in 4 Wochen. DGer Gutachter ist nicht geladen, obwohl seine Antworten auf meine Fragen noch offen sind.
Ich habe Literatur u.a. Mayo Klinik und deutsche Hochschullehrer zu Krankheitsgenese meiner Ex angeführt, die belegen: schicksalbedingt!
Mein RA meint, es gäbe zwei Möglichkeiten: a) es wird eruiert, ob sie wirklich (sie hat es getan!!) 2,5 Jahre monatlich 800 € Rente bekommen hat und dieses verschwiegen hat. Dann kann es das gewesen sein, Betrug... Verwirkt.... Kohle zurück, Sie zahlt den Löwenanteil an RA und Gericht....aus die Maus
Oder die Richterin will weiter nerven. Vergleich! na denn wenn nicht 2000 dann eben 1000.... Das will ich nicht.
Auswandern und so kommt nicht in Frage... bin doch nicht bescheuert.... Meine Frau ist im öffentlichen Dienst, ich verdiene gut, wir haben Immobilien und Kapital.... und meine Kinder sind hier...
ich warte den Termin ab und überlege dann wie ich die Richterin zurückärgern kann..... Was einfach frustriert, dass man so machtlos ist. Es gibt ein neues Unterhaltsrecht, dass ich als fair empfinde...
Ich habe Bekannte, die ihre Kinder alleine auch ohne Unterstützung der Väter groß ziehen mussten... Frauen, die Charakter von Löwinnen haben.... das sind Partnerinnen! So eine habe ich nun....Und bin glücklich....
Es nervt fürchterlich, dass so eine Amtsrichterin sich einfach über alles hinwegsetzt und so urteilt und verfährt, als ob das Unterhaltsrecht nie novelliert worden wäre... Vom OLG habe ich einen besseren Eindruck... Sie haben ruckzuck die Fehler des AG im Versorungsausgleich erkannt und korrekt Recht gesprochen.
Klar habe ich Ansprüche verloren, aber so ist es... dann hätte ich nicht heiraten dürfen... Ich will auch für meine Kinder zahlen.... das mache ich gerne. ich kann es und die sind beide ganz feine Menschen..
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#4
(14-05-2014, 14:20)Hunter schrieb: Er meint: Durchziehen!

Klar. Ich habe auch noch von keinem Anwalt gehört, der seinen Mandanten zu einem Befangenheitsantrag geraten hätte. Was er durchzieht, ist dein Geld.
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