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Rückzahlung Unterhaltsvorschuß
#1
Hallo,

ich bräuchte dringend Hilfe bzw Rat.

Vielleicht kurz etwas zu mir. Ich habe 2 Kinder für die ich Unterhalt zahle, der eine ist der große der andere der kleine Smile. Mit meinem großen (15) gibt es keine Probleme, ich sehe ihn regelmäßig und Unterhalt bekommt die KM auch. Bei meinem kleinen gibt es Probleme.

Unterhaltstitel bestehen für beide und war auch nie bisher arbeitslos, so das ich auch immer ohne Probleme zahlen konnte. Im Jahr 2007 musste ich nach langer Krankheit mein Job aufgeben, da ich ihn nicht mehr ausüben konnte aus gesundheitlichen Gründen.
Im Anschluß habe ich eine berufliche Reha gemacht (Rententräger) 2 Jahre lang.

Leider hab ich in dem Beruf nichts gefunden und war 1 jahr arbeitslos. Einschließlich Arbeitslosigkeit habe ich weiter gezahlt. Dann bin ich ins Harz 4 gerutscht und habe die Zahlung eingestellt und auch das JA informiert.

Von der KD meines großen habe ich Rücksicht erhalten, sie hat auch Unterhaltsvorschuss beantragt bis zum 12 Lebensjahr. Das JA hat mich auch angeschrieben wegen der Forderung und ich habe meine Bewerbungsnachweise für die Zeit übermittelt und dann war das erledigt. Auch nie wieder was gehört von denen.

Beim kleinen genauso. Über Jahre hinweg alle Bewerbungen hingesendet. Zwischendrin kamen immer Drohungen und ich sollte wenigstens 10 Euro abbezahlen.
Seit 11.2013 bin ich wieder in Arbeit, habe nach langem suchen was gefunden und zahle auch wieder Unterhalt für beide. Dies seit Januar und zahle noch die anderen bzw habe ich schon die anderen beiden Monate nach.

Die KM des kleinen ist verzogen, anderes JA ist zuständig und zahle nun auch dahin.
Das alte JA hat mir nun mehrmals Forderungen gesendet über den Betrag und Zeitraum wo ich nicht gezahlt habe, mit Pfändungsdrohungen usw. und ich sollte ein Schuldanerkenntniss unterschreiben. Habe ich nicht getan.
Habe mich auch immer sofort mit der Bearbeiterin in Verbindung gesetzt um das zu klären. Aussage ist, ich muss das zurück zahlen auch wenn ich Hartz 4 war und Bewerbungen geschrieben habe.

Nun hatte ich mehrmals gelesen, man soll kein Schuldanerkenntniss unterschreiben und laut Gesetz dürfen keine Schulden auflaufen.

Nun meine Frage, was ist rechtens? Dürfen Schulden auflaufen? Bewerbungen habe ich geschrieben (20 pro Monat). Muss ich dies nun zurück zahlen?
Es geht mir nicht darum mich davor zu drücken, das habe ich die ganzen Jahre nicht. Das Gesetz sagt doch aus es dürfen keine Schulden auflaufen, wenn mann nicht leistungsfähig oder zahlungsfähig war.
Titel bestehen für beide Kinder seit Geburt.
Habe heute ein Schreiben vom GV bekommen. Da war leider null Text dazu, nur die Forderung und eine Kopie der Unterhaltsurkunde.

Ich wäre über jeden Ratschlag dankbar ... LG
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#2
Hallo,

solltest Du einen Titel mit unbegrenztem Zeitraum unterschrieben haben, kannst Du leider auch unbegrenzt gepfändet werden.

Musste leider auch die Erfahrung machen.

Hast Du eine Abänderungsklage damals eingereicht ?
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#3
Die beiden Titel sind unbegrenzt.

Ich habe keine Abänderungsklage eingereicht. Wusste auch nicht das man das
machen muss.

Was ich nicht verstehe, warum heißt es im Gesetzestext es dürfen keine
Schulden auflaufen bei leistungsunfähigkeit?
Warum will das JA ein Schuldanerkenntniss? Auf die Frage beim JA habe ich keine Antwort erhalten.

Sehe ich das richtig, bin der Meinung das gelesen zu haben, ich kann gegen
die Zwangsvollstreckung Einspruch erheben? Dann geht das zurück zum Gericht und die müssen das prüfen ob es rechtens ist? Jetzt wurde ja nicht geprüft, es wird einfach vollstreckt.
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#4
Wenn Du einen unbegrenzten Titel unterschrieben hast dann kann leider bei Dir auch unbegrenzt gepfändet werden.

Der Titel ist das Problem !

Vorsicht!...Vielleicht ist bei Dir schon der Fall der Verjährung eingetreten und das JA versucht noch irgendwie an das Geld zu kommen.

Das kann aber nur ein Anwalt feststellen.

Einspruch kannst Du immer erheben dürfte aber Aussichtslos sein da Du ja wieder Geld verdienst.

Vielleicht weiss hier jemand noch besser bescheid.

Lg
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#5
Die Schulden sind unzweifelhaft aufgelaufen, da du einen Titel unterschrieben hast und wie schoin gesagt wurde, hätte dieser Titel abgeändert werden müssen.

Eine Verwirkung sehe ich nicht, da du vom Jugendamt immer wieder angestossen wurdest. Eine Verjährung für die Jahre bis 2010 ist vielleicht möglich, da kommt es darauf an wie genau sich die Jugendämter dir gegenüber verhalten haben. Den Anspruch insgesamt jetzt solltest du auf jeden Fall nicht anerkennen, sonst beginnt die Verjährung für ALLES von Neuem.

Ein Trost: Für die Schulden älter wie ein Jahr könnte der normale Pfändungsfreibetrag gelten, nicht die Hungergrenze von §850d ZPO. Wenn die wirklich für Zeiträume vor 2010 vollstrecken, kannst du am Vollstreckungsgericht mit Verjährung argumentieren. Allerdings geht es ja auch um Schulden danach bis November 2013 und die sind definitiv nicht verjährt. Die kannst du auch anerkennen, wenn dafür eine Ratenzahlung vereinbart wird, die tragbar für dich ist.
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#6
Danke erstmal.

Um Missverständnisse vorzubeugen. Der Titel ist auf einen Betrag begrenzt, ich meinte zeitlich unbegrenzt. Es geht auch nur um den Betrag über die Höhe des titulierten Betrages.

Eine Verjährung trit erst nach 3 Jahren ein, wenn man nicht wieder angemahnt wurde. Bin mir da aber auch nicht sicher.

Wie gesagt, bei meinem großen gibt es keine Probleme. Auch wenn ich nicht viel Unterhalt zahle. Vor allem habe aber sehe ich ihn.

Beim kleinen war es von Anfang an auf Streit. Die Berechnung war meines Erachtens falsch vom JA, der große war nicht berücksichtigt.
Habe ich später auch an meinen Anwalt abgeben. Um Streit zu vermeiden habe ich vorgeschlagen ich zahle den Betrag, aber ich unterzeichne keine Pfändung. Anwort des JA war ich muss. Mein Anwalt hat nur den Kopf geschüttelt darüber.
Ich versteh nicht warum das JA so gegen das Kind arbeitet, jetzt bekommt es die Hälfte des Unterhaltes und ich wollte mehr zahlen.
Umgangsrecht gleich null. Ich habe nur Pflichten, null Rechte. Anfragen wegen Umgangsrecht wurden ignoriert.
Die Mutter darf in der Zeit einfach neu studieren weil sie keine Arbeit findet. Ich wurde durch Krankheit arbeitslos, jetzt eine Behinderung, bin der schuldige? Die Mutter darf mich zur Adoption drängen jahrelang?

Genau diese JA will jetzt pfänden, dabei zahle ich schon Unterhalt unter meinem Selbstbehalt und bringt somit den Unterhalt beider Kinder in Gefahr?

Sowas muss man nicht verstehen. Huh
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#7
(11-05-2014, 19:07)Smiley19 schrieb: Sowas muss man nicht verstehen. Huh

Willkommen in unserer GemeindeWink

Vielleicht wäre die Aufstockung eine Lösung f. dein Problem.

Solltest Du unterhalb deines Selbstbehalts liegen und deinen Unterhaltspflichten nachkommen kannst Du einen Antrag beim AA stellen.
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#8
Es steht auch in der faq: Es spielt keinerlei Rolle, wie die Dinge lagen, zu zahlen ist immer das, was im Titel steht. Es spielt keine Rolle, ob du

- vom Jugendamt in einen höheren Betrag getrickst worden bist, obwohl du weniger hättest zahlen müssen
- zwischendrin arbeitslos wirst, weniger verdienst, krank wirst
- das Kind zwischenzeitlich gar nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, weil es z.B. selber was verdient oder die Schule geschmissen hat.

Das deutsche Unterhaltsrecht sagt: Zu zahlen ist immer, was im Titel steht, den du unterzeichnet hast. Änderungen daran sind nur im Zuge einer freiwilligen Abänderung mit Einverständnis von Schuldner und Gläubiger oder als Ergebnis einer erfolgreichen Abänderungsklage möglich. Beides war bei dir nicht der Fall, also sind definitiv Schulden aufgelaufen. Über Verjährung habe ich schon geschrieben, vielleicht erspart dir das ein paar der aufgelaufenen Schulden.

Keiner hier im Forum findet das ethisch oder inhaltlich gut, aber so ist nun mal die Rechtslage.

Wie war das mit dem Umgang? Kontakt ist wie lange schon abgerissen? Gar nichts mehr, keine Briefe, kein Telefon? Hast du mal auf eine Umgangsregelung geklagt? Alleinsorge Mutter?
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#9
Umgang zu dem Kind besteht null. Wohnt ca 200 km weg. Ich glaube jetzt noch mehr. Die KM ist wohl verzogen.

KM ist mittlerweile wieder alleinerziehend. War zwischendurch zum 2. mal verheiratet. In der Zeit hat sie mich auch permanent zur Adoption gedrängt.
Ihr damaliger Mann wollte es adoptieren. Ich habe dem nie zugestimmt.

Zwischendrin war kurzer Kontakt zur Mutter. Ihr ist es auch egal wie hoch der Unterhalt ist, sie bekommt den Vorschuß, noch. Läuft nächstes Jahr und dann wird für sie das erwachen kommen. Ich habe versucht ihr klar zu machen, das das JA nicht im Sinne des Kindes handelt. Doppelten Unterhalt abgelehnt etc. Auf die Frage was ist wenn der Vorschuß ausläuft kam nichts, nur Vorwürfe, weil ich ihrer Meinung nach zu wenig zahle. Auch als ich fragte, warum sie den doppelten Unterhalt ablehne, kam die Antwort hat sie nicht.
Hat ja das JA gemacht. Sie kann nicht mit Geld umgehen.

Ich habe nicht die finanziellen Mittel mich durch zig Instanzen zu klagen wegen Umgangsrecht auch diese dann wahr zu nehmen.

Mittlerweile habe ich mit dem Thema abgeschloßen und so böse es klingen mag, ich will nicht mehr, vor allem ich kann nicht mehr. Man wird so unter Druck gesetzt, es wird nur gedroht und und.

Ich hab meinen großen, er weiß auch das er einen Halbbruder hat.
Das Verhältniss ist super.

Das beste wäre jetzt, sich mit dem JA in Verbindung setzen. Ratenzahlung vereinbaren. Wird dann die Zwangsvollstreckung zurück genommen, wenn das JA darauf eingeht?

Es soll nicht böse klingen oder so, ich bin einfach nur noch gefrustet und mit den Nerven am Ende. Man macht sich dauerhaft nur Vorwürfe.
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#10
Umgangsklagen kosten kaum was. Anwalt braucht man dafür keinen. Der Versuch ist nicht strafbar :-) Und man muss auch nicht die Instanzen hochgehen. Es geht auch nicht nur um dich. Wäre es nicht mal für den Grossen spannend, das Halbgeschwister kennenzulernen?

Wenn du eine Einigung über Ratenzahlung erreichst, ist das der Weg, um keine Zwangsvollstreckung zu erleben. Wozu sollten die sich mit dir über Raten einigen und dann doch pfänden? Das wäre doch widersinnig, dann könnten sie auch gleich pfänden. Melde dich da. Bei Rückständen lässt sich normalerweise eine Einigung finden, nur bei laufendem Unterhalt sind die kompromisslos - die Summe im Titel zählt.

Nenn doch mal ein paar Zahlen. Welche Summe wollen sie, was steht im Titel (das du auch momentan zahlst?), wieviel verdienst du?
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#11
Na klar habe und mache ich mir darüber Gedanken. Was wäre wenn, man das Kind mal sieht, was sagt der Große etc.

Man grübelt fast jeden Tag darüber.

Es geht um ne Summe von 1600 € die noch offen ist.
Im Titel des großen stehen 100€ und konnte mich mit der Mutter einigen
das wir dies jetzt etwas verringert haben. Im Titel des kleinen sind es 50 €.
Ich weiß es ist nicht viel und ich schäm mich auch dafür aber ich kanns nicht ändern. 90 € hat man abgelehnt.
Zur Zeit verdiene ich ca 990 €, schwankt um 50 € pro Monat.
Es ist nicht die Welt, aber ich bin froh nach 2 Rehas und 1 beruflichen Reha erstmal wieder Arbeit gefunden zu haben. Dazu kommt noch ein Grad der Behinderung, auf das ich aber nirgends poche oder Hinweise.
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#12
Erstmal ist es sehr positiv, dass du gesundheitlich offenbar wieder besser dastehst und einen Job hast. Das bietet dir nämlich auch Möglichkeit, Aufstocker zu werden und den Unterhalt an die Arbeitsagentur weiterzureichen. Da kann der Unterhalt auch gerne bis zum Mindestunterhalt erhöht werden :-)

Unterm Strich wirst du mehr haben wie vorher.
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#13
(11-05-2014, 21:51)Smiley19 schrieb: Es geht um ne Summe von 1600 € die noch offen ist.

Ich bekomme wöchentlich mindestens drei böse Briefe, bei denen es um wesentlich höhere Summen geht und die wandern ungeöffnet in den Müll und werden im Reyclingkreislauf hoffentlich einem sinnvolleren Zweck zugeführt.

(11-05-2014, 21:51)Smiley19 schrieb: Ich weiß es ist nicht viel und ich schäm mich auch dafür aber ich kanns nicht ändern.

Wieso? Ich hatte früher, als ich gekellnert habe immer einen putzigen Gast, der meistens ein relativ bescheidenes Trinkgeld mit den Worten "Es ist nicht viel, aber es kommt von Herzen" übergab.
Meine Ex hat von mir noch keinen verschimmelten Cent an Unterhaltszahlungen bekommen, und das kommt wirklich aus den tiefsten Tiefen meines Herzens.Big Grin

(11-05-2014, 21:51)Smiley19 schrieb: Zur Zeit verdiene ich ca 990

Bei den Daten sollen die froh sein, überhaupt etwas zu bekommen. Stock die Unterhaltsleistungen im Wege des ergänzenden ALG II auf und deine Probleme sind, was laufenden Unterhalt betrifft, gelöst.
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#14
Äußerlich gehts gesundheitlich, innerlich ist es eine ganz andere Sache.
Ich habe mich nun schon ein wenig eingelesen die Jahre, aber alles weiß ich auch nicht.
Nur das weiterreichen versteh ich nicht ganz?
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#15
Ich glaub das gern, bei solchen Menschen kommt dies auch von Herzen.
Mein Großer bekommt ja nebenbei auch ein bissl. Geburtstag, Weihnachten, Jugendweihe und man versucht das irgendwie gut zu machen, was man sonst nicht leisten kann. Von Oma auch.

Ich weiß aber auch aus persönlichen Erfahrungen, du kannst mit Geld nichts gut machen. Die Liebe ist nicht in einem Betrag aufzuwiegen.

Warum sagt mir dann, zumindest meine Bearbeiterin damals als ich noch Hartz 4 bezogen habe, Unterhalt wird nicht angerechnet?
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#16
(11-05-2014, 22:19)Smiley19 schrieb: Warum sagt mir dann, zumindest meine Bearbeiterin damals als ich noch Hartz 4 bezogen habe, Unterhalt wird nicht angerechnet?

Es kann nur abgesetzt werden, wenn du Einkommen hast. Wenn du keines hattest, ist die Aussage richtig. Wenn du Einkommen hattest, hat sie dich rechtswidrig verarscht. In dem Fall wäre es sinnvoll, darüber nachzudenken, wie du rückwirkend an die Kohle kommst, die dir zustand. Dein aktuelles Problem ist jedenfalls einfach zu lösen.
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