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So macht Mediation natürlich Sinn..!?
#76
LNB,

irgendwie reizt es mich, Dir MEIN 'radikales' Vorgehen nahe zu legen:
- kein Anwalt
- kein kontradiktorischer Antrag
- Mutter mit keinem Wort erwähnen, einfach ignorieren
- nur das Kind im Blick und ein bisl den Vater

S.
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#77
Ich könnte mir vorstellen, dass es für den Richter erhellend wäre, wenn die Mutter Raum erhielte, ihre abstrusen Vorstellungen darzulegen und zu begründen. Dann können Du und Dein Anwalt sich darauf beschränken darzustellen, was nach Eurer Meinung gut für das Kind ist...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#78
(14-05-2014, 21:17)Skipper schrieb: irgendwie reizt es mich, Dir MEIN 'radikales' Vorgehen nahe zu legen:
- kein Anwalt
- kein kontradiktorischer Antrag
- Mutter mit keinem Wort erwähnen, einfach ignorieren
- nur das Kind im Blick und ein bisl den Vater
S.

Wenn es hier nur um Kind und Vater gehen würde, würd ich Dir da ja vollkommen zustimmen....

Da aber doch die KM mit Ihrem Verhalten Kind und mir gegenüber das weitaus größte Problem ist, erschließt sich mir nicht wirklich, wieso ich darauf verzichten sollte, das auch zur Sprache zu bringen...
Es geht hier einfach definitiv um bereits begonnene Entfremdung....
Und wenn ich die Mutter einfacdh völlig ignoriere, wäre das von meiner Seite aus ja auch nicht besser, oder?
(14-05-2014, 21:04)Zala schrieb: Spiel das Spiel mit dem Kopf. Meine zweite Umgangsreglung habe ich auch ohne Anwalt gemacht. Da ist wesentlich mehr für mich bei rausgekommen.

Da die ganze Sache mich ja sicher noch einige Jahre begleiten wir, würde ich den Anwalt schon gerne hinzuziehen....
zumindest was die Vorbereitung des Antrags angeht;

In wiefern das dann Nötig wird oder Möglich ist, den Anwalt auch erst während des Verfahrens hinzuzuziehen, kann ich noch nicht wirklich einschätzen...
Grundsätzlich trau ich mir das schon auch alleine zu; Die KM wird auf jeden Fall mit Anwalt da aufschlagen....

(14-05-2014, 23:12)wackelpudding schrieb: Ich könnte mir vorstellen, dass es für den Richter erhellend wäre, wenn die Mutter Raum erhielte, ihre abstrusen Vorstellungen darzulegen und zu begründen. Dann können Du und Dein Anwalt sich darauf beschränken darzustellen, was nach Eurer Meinung gut für das Kind ist...

Ja, genauso sehe ich das auch... Das muss halt in der bereits schriftlich durch die Mutter dargelegten Form auch sicher zur Sprache kommen; Ich mein, der Gegenvorschlag der KM spricht ja eine deutliche Sprache;
und genau deshalb würd ich da auch gern in meiner Begründung schon darauf verweisen....
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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#79
Moin LNB,

ich überlege, ob es meinerseits noch Sinn macht, Dir einen alternativen Regelungsvorschlag zu machen. Deine Haltung und Dein Vorgehen scheinen sehr festgelegt zu sein.

Ich habe zudem den Eindruck, daß es Dir mehr um die Mutter und ihre Vorwürfe gegen Dich geht. Diese sind aber nicht Gegenstand einer UVereinbarung und einer gerichtlichen URegelung, in der ganz deutlich der Anspruch des Kindes im Vordergrund steht.

Gerichte kennen reichlich sich zankende Eltern und sind froh über jeden zielführenden Antrag. Sie wollen keine schmutzige Wäsche waschen, sondern Argumente hören, die FÜR den vorgelegten Regelungsvorschlag sprechen.

Es ist mE ein gewaltiger Unterschied, ob man seitenlang GEGEN die Anwürfen der Gegenseite argumentiert oder gute Gründe vorträgt, die FÜR die eigene Regelung sprechen. Natürlich kann die Mutter erwähnt werden, mE sollte man sich auf die Argumente beschränken, die die Regelung bzw Teile davon mittragen, also der elterlichen Schnittmenge entsprechen.

So drängt man die Gegenseite in die destruktive Abwehrhaltung.

S.
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#80
... so besser:

So drängt man die Gegenseite in eine gegen sich selbst gerichtete destruktive Abwehrhaltung, während man als Antragsteller ausschließlich die Interessen des Kindes thematisiert.

S.
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#81
@ skipper

da das auf der Ebene des persönlich betroffenen gesehen, alles echtes Neuland ist, im Umgang mit "psychisch vorbelasteten" Gesprächspartnern, bin ich um jeden Denkanstoß dankbar....
Wie sollte denn Deiner Meinung nach ein zielführender Denkanstoß aussehen, der Tochter die Möglichkeit gibt, später einmal nicht zwischen schwarz und weiß entscheiden zu müssen sondern
auch Bunt als Farbe anerkennen zu können?

und btw Ich finde schon, daß das Verhalten der Mutter wenigstens am Rande thematisiert gehört, oder nicht?
Ein 18 Monate altes Mädel dermaßen zu beeinflussen, daß ihr verboten wird "Papa" sagen zu wollen, gehört angesprochen?!
Allein der Umgangsvorschlag der KM, das sind schon ganz schön viele Argumente für Umgang mit mir, oder?
Wie sollte denn Deiner Meinung nach ein zielführender Umgangsvorschlag aussehen wie möglichst viel Zeit mit der Kleinen zu verbringen um da wenigstens etwas gegenzusteuern?
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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#82
(15-05-2014, 11:39)Skipper schrieb: Moin LNB,
Deine Haltung und Dein Vorgehen scheinen sehr festgelegt zu sein.

natürlich ist das etwas festgelegt; Weil so ein Verhalten geht mal gar nicht und gehört direkt unterbunden....
Selbst wenn die KM "nur Noch" Umgang hätte würde Sie so weitermachen; So wie Sie das jetzt auch schon in alle Richtungen tut....

(15-05-2014, 11:39)Skipper schrieb: Es ist mE ein gewaltiger Unterschied, ob man seitenlang GEGEN die Anwürfen der Gegenseite argumentiert oder gute Gründe vorträgt, die FÜR die eigene Regelung sprechen. Natürlich kann die Mutter erwähnt werden, mE sollte man sich auf die Argumente beschränken, die die Regelung bzw Teile davon mittragen, also der elterlichen Schnittmenge entsprechen.


So drängt man die Gegenseite in die destruktive Abwehrhaltung.

S.

Viel Zeit mit Tochter zu verbringen, Ihr auch einen Papa zu ermöglichen,
sowie ein weiteres, in dem Fall stabiles familiäres Umfeld kann doch nicht falsch sein?!
Und ne Schnittmenge mit Frau Mama gibts einfach leider keine, außer "Ihre Tochter" auch Ihre Tochter sein zu lassen....
Oder auf den Umgang so einzugehen wie Sie sich das vorstellt.... also eher gar nicht oder nur minimal....
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#83
Das kannst Du aber nicht beim Richter rauslassen. Die KM zickt das kennen wir alle. Das lass hinter Dir und bitte den Richter um den Umgang wie Du ihn gerne haben möchtest. Ohne Wut gegenüber der KM.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#84
So! und nun setzt Frau Mama ihren Umgangsvorschlag (besser Ihre Ferienregelung) direkt ihn die Tat um, gerade ne SMS bekommen;
Fährt am Sonntag (mein Umgangs WE) mit der kleinen 10 Tage in Urlaub und meint auch gleich Nachholen fällt aus, weil das ja Streß für Sie ist... :-(

eigentlich auch ne Sache, die der Herr Richter wissen sollte, oder täusch ich mich da...?

damit fallen mal mindestens 2 oder 3 Umgangstage aus...-
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#85
Damit must Du jetzt erst mal leben. Du hast ja noch keine gerichtliche Umgangsvereinbarung. So ein Antrag zum Gericht zu schicken ist nicht schwer und die Bearbeitung geht auch recht schnell. Um so früher Du das in gang bringst desto früher ist das Verhalten der KM zu ende.

Die KM denkt sie kann das machen.
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#86
zumindest hat sich damit mein erneuter Kompromißvorschlag beim Kinderschutzbund morgen erübrigt;
Zu dem termin geh ich trotzdem.... und dann hab ich Zeit den Rest zu klären und auf den Weg zu bringen....

Hab ihr ja auch geschrieben, kein Problem wenn Sie wegfährt; aber hätte das halt gerne zurück.... aber natürlich keine Antwort, außer Ihre Familie braucht die Kleine doch..!
Sie fährt zu Ihrer Schwester....

(Wo ist der smiley mit dem Hammer gegen den Kopf?)
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#87
Eine UV mit dem KSB zu machen ist eigentlich wertlos weil Du keine Ordnungsmittel drin hast. Ohne diese wird sie immer das machen was sie möchte.
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#88
das weiß ich eh... aber dachte halt das ist ein versuch wert....
Nun bin ich endgültig eines besseren belehrt; war mir ja aber auch schon länger klar....

nun gehts halt wirklich drum, das alles übers gericht zu regeln;

hab halt noch nicht so ganz verstanden, wieso solche details nicht auch für die Begründung wichtig wären, oder ob und wie ich sowas alles ansprechen kann....
Denn ich finde das gehört da aufn Tisch...! genauso wie ihr Vorschlag; die Zustimmung zum ersten Vorschlag, die keine einziges mal erfolgte Umsetzung dessen; Ihre Uneinsichtigkeit der Notwendigkeit des Umgangs.... ansonsten wirds ja keine Ordnungsmittel geben, oder?
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#89
Du kannst als Begründung schreiben das Du es außergerichtlich versucht hast es aber zu keinen Erfolg geführt hat. Hol aber nicht soweit aus. Die KM bekommt eine Abschrift und hat 2 Wochen Zeit zu antworten. Das soll keine Schlammschlacht werden sondern eine UV. Mach sie nicht schlecht oder zieh über ihr her schön freundlich bleiben.
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#90
...natürlich bleib ich freundlich..! So wie immer schon Frau Mama gegenüber;
aber kann/darf/soll ich bei der Verhandlung nicht auf solche Verhaltensweisen und Ihre Meinung dazu hinweisen?

das hat ja nichts mit "schlecht machen" zu tun; sondern entspricht halt leider der Realität..!?
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#91
Nicht beim Antrag. Im Gericht falls sich die Gelegenheit bietet kannst Du es ansprechen.
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#92
das seh ich ja ein; absolut! aber genau darum, diese Gelegenheit zu schaffen, geht es doch, oder?

zumindest meinen umgangskalender der letzten monate würd ich gern miteinbringen....
auch der spricht bände....
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#93
Nein denn eine gerichtliche UV ist Dein Recht daher brauchst Du keine Maßgebende Gründe.
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#94
Nun ja, Recht hin oder her... das ist systematische Entfremdung von Seiten der KM....
erst Umgangsrecht einklagen und dann direkt nochmal wegen ABR um wenigstens mal zu thematisieren..?

Sie wird so weitermachen und sich ggfs halt was anderes einfallen lassen....

Und da mein Vorschlag über den Standardumgang rausgeht, sollte ich das schon irgendwie begründen, oder?
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#95
Das ist keine Klage nur weil es beim Gericht stattfindet. Der Richter ist hier der Mediator nichts weiter.

Der weg zum ABR ist sehr schwer da muss sie schon richtig was falsch machen. Kindesentfremdung und Kindeswohl spielen da keine Rolle.
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#96
LNB,
Du erliegst einem Irrtum.

Es geht um Dein und das Umgangsrecht des Kindes, NICHT um eine Abrechnung und ein Showdown mit der Mutter bzw um eine Heilung Deines Gekränktseins. DAS solltest Du mit und bei einem Therapeuten erledigen.

Wenn
- in der Auseinandersetzung mit der Mutter und
- mit Hilfe Dritter
kein zuverlässiger Umgang organisiert werden kann, dann ist im sog. Dreisprung
- Antrag auf Regelung des Umgangs geboten.

Das ist für die Begründung eines gerichtlichen Antrages völlig ausreichend. Mehr bedarf es nicht! Ein 'Einzeiler' reicht!
Vorschlag zur Regelung, für eine Elternvereinbarung in der Anlage.

S.
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#97
Da ist der Dreisprung wieder.... ;-)

Muss ich dann jetzt auch erst noch zum JA vor ich zum Gericht kann?
Immerhin war der KSB auf Anraten des Jugendamtes; und die SB da ist erstmal im Urlaub....

Und wer hier einen Therapeuten braucht, müssen wir nicht ernsthaft diskutieren, oder? ;-)
verständlich, daß ich gekränkt bin, wenn mir auch noch die wenigen Stunden mit Tochter genommen werden, wär ja schlimm wenns nicht so wär....
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#98
Der Richter nimmt nicht sondern gibt. Nein zum JA brauchst Du nicht einfach Antrag zum Gericht und es läuft los.
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#99
Nein Nein, der Richter nimmt nicht; aber die KM... der Richter wird mir in jedem Fall, selbst bei "nur Standardumgang" deutlich mehr geben als das jetzt der Fall ist;
aber fürs Kindeswohl wär bei dieser Dame halt deutlich mehr wesentlich besser....
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Dann must Du dem Richter beweisen das sie unfähig ist. Das wirst Du so schnell nicht schaffen. Das must Du auch beim ABR oder Kindeswille wenn alt genug.
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