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Vom Wechselmodell zum Unterhaltspreller
#6
(05-05-2014, 23:30)CheGuevara schrieb: Andererseits geht es Mann in erster Linie um ein selbstbestimmtes Leben in Autonomie.
Absolut einverstanden. Das ist eine gute Grundlage.

Aber: der Vorschlag im Artikel hat das leider ein paar Macken - teils regelrecht gefährlich - er bringt den Vater erstens um seine Kinder und zweitens auf die "schiefe" Bahn. Mit dem Zahlbetrag hat er die UVG-Kasse auch weiter unnützerweise an der Backe. Das ist alles nicht nötig und ebenso mit Autonomieverlusten verbunden.

Ich weiß, der Leutnant ist eben vor allem ein Dinosaurier. Er macht sich nichts aus seinen Balgen und pflegt urmännliche Konfliktmuster. Einfach abhauen und dann "reitet der Mann allein in den Horizont".

Dinosaurier sollte man aufstopfen, ins Museum stellen und dort bewundern. Nicht wahr?

Aber andere Männer wollen sich gerne um ihre Kinder kümmern mit ihnen Zeit verbringen und eine weiße Weste behalten. Oder? Für manche bringt die Lektüre solcher Vorschläge feuchte Männer-Träume, aber keine Lösungen für die Realität.

(05-05-2014, 23:30)CheGuevara schrieb: Die Exen sollen es doch auch lesen und sich ärgern bzw. wiedererkennen.
Verbessert das dein weiteres reales Leben?

(05-05-2014, 23:30)CheGuevara schrieb: Wenn's keiner mehr blickt, weil die Lösungen zu komplex werden, dann ist auch nix gewonnen.
Da ist was dran. Aber es ist bei weitem nicht so kompliziert.

z.B.
Zitat:Robert hatte im www.das-unredliche-Männermagazin.com einen Artikel gelesen. Aber seine Kinder wollte er nicht verlieren.

Nach sachkundiger Beratung tat er einige wichtige Schritte. Er nahm sich eine Wohnung in der für jedes Kind ein Zimmer bereitsteht (600€) und reduzierte seine Arbeitszeit. Dann traf er mit der Kimu vor seinem Auszug eine handschriftliche Betreuungsvereinbarung (13 von 30 Tagen des Monats) und machte für jedes Kind einen zeitlich befristeten Titel in Höhe des UVG. Tags darauf stellte er einen Antrag zur Aufstockung mit ALGII.

Dann ging alles seinen Gang.

Die Kimu hatte die Umgangsregelung auf dem Notizzettel nicht wirklich ernst genommen und gedacht, dass "ihre Anwältin das eh wegmacht". Jedoch fragte die Richterin, ob sie denn bei klarem Verstand war als sie das unterzeichnete. Als die Kimu mit "Ja, schon" antwortete, da beschied die Richterin klar: "Dann beschließe ich das jetzt so".
Zerknirscht rannte die Kimu zur Anwältin um wenigstens dem Vater höheren KU reinzudrücken. Dieser hatte zwischenzeitlich noch eine Selbständigkeit angemeldet, die allerdings "noch nicht so" erfolgreich war und gerade mal die Kosten des Betriebsfahrzeuges und der Fortbildungreisen in die Schweizer Berge und an der spanischen Küste erwirtschaften konnte. Jedoch ihn zeitlich so beanspruchte, dass er über weit mehr als 48 Stunden kam (ähm., belegen konnte). Im Ergebnis wurde bereits der VKH-Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen. Sinngemäß stand drin: "Entgegen der Angaben der Antragstellerin sind bereits Unterhaltstitel vorhanden. Eine darüber hinaus gehende Leistungsfähigkeit erscheint derzeit nicht gegeben und ist angesichts der mehr als vollschichtigen Tätigkeit des Antragsgegners nicht in geeigneter Weise glaubhaft gemacht worden."

Im Unterschied zu "Alfred" hat Robert zu dem Einzug in die neue Wohnung einen Zuschuss zur Erstausstattung von 2175€ vom Jobcenter erhalten.

Monatlich verdient er nun 1000.- netto von seinem Arbeitgeber. Davon abzuziehen sind bei 2 Kids 360.- für KU und ca. 300€ Freibetrag für Erwerbstätige. Dann kriegt er 872€ Aufstockung vom Amt.

Tatsächlich hat er nun 1512€ monatlich für sich und die Kids zur Verfügung (ohne die "Nutzungen" aus der Selbständigkeit). Das JA/UVG ist komplett draussen. Er hat keine Schulden. Und er hat eine blütenweiße Weste.

"Robert" hat mehr selbstbestimmte Autonomie als "Alfred". Falls sich die Kimu mit der Situation nicht abfindet und den Umgang blockiert, kann Robert jederzeit alles ausser dem 1000-Job einstellen, sich totstellen, den Umgang bleiben lassen, die Titel Titel sein lassen...... Dann gibt es keinen großen Unterschied. Dagegen kann Alfred nicht mehr zur "weißen Weste" zurück. Die Kinder hat Alfred eh schon von Anfang an aufgegeben. Der Unterschied ist, dass es bei Robert mit den Kids funktionieren kann (und tatsächlich in vielen Fällen funktioniert, weil des für die H4-Mutti egal ist, wieviel KU er zahlt) und er die Ressourcen dafür bei sich hat.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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