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Kindsunterhalt nach México nach 9 Jahren
#1
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Hallo liebe Forumsgemeinde.
Ich habe alle Beiträge hier mit großem Interesse gelesen und habe nun selber einen kniffligen Fall. Natürlich ist mir klar, daß die Tipps in diesem Forum mir keinen Anwalt ersetzen. Dennoch hoffe ich auf ein paar Infos und Hinweise, die mir evtl. bei meinen weiteren Schritten helfen.

Ich habe eine 11jährige Tochter in Mexiko, die auch dort geboren wurde und keine deutsche Staatsbürgerschaft hat. Bis zum Alter von 1,5 Jahren lebte ich zeitweise bei ihr und der Mutter in Mexiko, mehrere Wochen lebten wir auch hier in D. Laut Geburtsurkunde bin ich der Vater. Letzteres ist (zu 99%) unstrittig. Wir waren nie verheiratet.

Alle unsere Versuche in D scheiterten, die Mutter faßte hier keinen Fuß. Es schien ihr zu wenig Sonne, die Leute waren ihr zu unfreundlich usw usf. Sie wollte in Mexiko leben, schnappte sich das Kind und verschwand. Ich habe sie noch mehrmals dort besucht, aber sie wollte von mir nichts mehr wissen. Sie wollte gar nichts mehr von mir, auch kein Geld.

Ich habe von dem Kind seit 8 Jahren nichts mehr gehört oder gesehen. Ich weiß weder genau, wo sie heute wohnt und was sie macht. Noch kann ich wirklich sicher sein, ob das Kind überhaupt noch lebt (wenngleich sie Fotos geschickt hat).

Nun schreibt sie plötzlich seit ein paar Wochen Emails und der Ton wird täglich schärfer. Sie will plötzlich Unterhalt. Versteht mich nicht falsch, sie trägt diese Forderung erstmalig an mich heran. Es bestand ja nie Kontakt - selbst auf Päckchen zum Geburtstag des Kindes oder zu Weihnachten (die an die bekannte Adresse der Großeltern gesandt wurden) erfolgte schon seit Jahren keine Reaktion, so daß wir das irgendwann eingestellt haben.

Nun weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll.

1. Sie hätte eine Klage eingereicht. Soll ich diese abwarten oder proaktiv tätig werden und ihr freiwillig etwas anbieten ? Ich bin mir nicht sicher, ob sie mich nur erpressen will oder ob sie tatsächlich etwas in dieser Richtung macht.
2. Wenn ich ihr freiwillig etwas anbiete, welche Relevanz hat das später, falls trotzdem eine Klage kommt ?
3. Wie funktioniert das überhaupt von Mexiko aus ?
4. Kann sie rückwirkend ab Geburt Unterhalt geltend machen, auch wenn sie diesen erstmalig jetzt - nach 11 Jahren - fordert ?

Ich habe weitere Fragen, aber hiermit wäre mir fürs Erste geholfen. Ich werde mich kommende Woche mal zu nem Anwalt begeben. Aber erstmal würde ich vor allem wissen wollen: abwarten oder handeln ?
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#2
Da du rechtsgültig der Vater bist, sind Unterhaltsforderungen an dich jederzeit möglich. Dass bisher nichts verlangt wurde, war grosses Glück von dir. Erst mit der Forderung nach Unterhalt kann etwas verlangt werden, für frühere Zeiträume im Regelfall nicht.

Im Normalfall gilt Recht und Gerichtsstand da, wo das Kind wohnt, allerdings gibt es viele Ausnahmen. Im Prinzip kann man es so hindrehen, dass dort geklagt und gefordert wird, wo mehr rausgeholt werden kann.
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#3
Wegen der Nähe zu Mexiko dürftest Du im US-amerikanischen Sprachraum am meisten darüber erfahren, wie aus Mexiko heraus Kindesunterhalt geltend gemacht werden kann. Google mal nach den Begriffen "child" "support" "enforcement" "mexico".

Ich persönlich würde ansonsten ruhig bleiben und abwarten.
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#4
Wenn, dann ist auch die Höhe eher gering, da die Lebenshaltungskosten eher niedrig sind
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#5
Interessanter Fall. Warte die Klage ab. Jedenfalls würde ich die Vaterschaft, wenn die Klage ankommen sollte, anzweifeln (habe ich gemacht) und dann vergehen nochmals mindestens 4 Jahre (so war es bei mir) bis ein Vaterschaftstest durchgeführt wurde. Du musst dabei jede Menge Hürden aufbauen (habe ich gemacht).

Auf jeden Fall musst Du den Kontakt umgehend einstellen. Weder die Emails lesen, noch beantworten. Frauen verwenden diese Dokumente gerne in ihrer Klage. So kann man sich den eigenen Strick drehen. Das muss nicht sein.

(02-05-2014, 15:32)ligicest schrieb: 3. Wie funktioniert das überhaupt von Mexiko aus ?

Schwierig. Die deutsche Botschaft ist dabei nicht behilflich, da das Kind in Mexiko lebt und kein deutscher Bürger ist. Da bewegen die Herren Beamten keinen Finger. Es geht nur zivilrechtlich und da braucht die Dame schon ordentlich Geld. Prozesshilfe aus Deutschland kriegt sie auch nicht. Sie muss alles vorfinanzieren und daran wird es scheitern.

Keep cool. Da wird nichts kommen. Ein Indiz ist, dass die Dame Dich bedroht und auf eine Einigung aus ist.
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#6
Wenn Du gerne wieder Kontakt zu Deinem Kind haben moechtest, wuerde ich mich mit der Mutter einigen. Ansonsten lehn dich zurueck und warte mal ab was da aus MEXICO so eventuell kommt. Oder halt auch nicht. Bist Du denn noch oefters in Mexico oder garnicht mehr? Falls nicht, kann Dir vieles zu ziemlich egal sein und hoer auf den guten Dino.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#7
Ich würde auch nichts machen keinen Kontakt mehr mit der EX deshalb habe ich auch seit 2 Jahren meine ( Ruhe) obwohl die Kinder deutsche sind.
Ich zahle überhaupt nichts und das ist gut so.Big Grin
(Ich lebe im Ausland)
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#8
Erstmal vielen Dank an Euch alle. Sehe es nun auch etwas entspannter.

(02-05-2014, 21:28)Leutnant Dino schrieb: Jedenfalls würde ich die Vaterschaft, wenn die Klage ankommen sollte, anzweifeln (habe ich gemacht) und dann vergehen nochmals mindestens 4 Jahre (so war es bei mir) bis ein Vaterschaftstest durchgeführt wurde.
Ich weiß nicht, ob das nach so vielen Jahren nicht ohnehin ausscheidet, immerhin stehe ich in der Geb.urkunde.
Prozeßkostenhilfe bekommen nur EU-Bürger bzw Deutsche ?
Kontakt zu meinem Kind hätte ich schon gern gehabt, aber mehr war nicht drin und nun ist es mir fremd. Große Lust auf México habe ich auch keine mehr.
Grundsätzlich würde ich mich ja schon gütlich mit ihr einigen. Evtl blufft sie ja wirklich und wäre froh über den Spatz in der Hand ? Nur wie stellt man es an, damit es nachweislich ist und auch bei späterer Trotzdem-Klage auch herangezogen wird ?
Und ist das dann ggfs irgendein Präjudiz, erkenne ich dadurch vorab etwas an ?
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#9
Ich kann den anderen nur zustimmen. Rechtzeitig doof stellen schafft Freizeit.

Interessante Vorgehensweise Dino Respekt!

(02-05-2014, 21:28)Leutnant Dino schrieb: anzweifeln (habe ich gemacht) Hürden aufbauen (habe ich gemacht).

Bei mir nicht möglich da zwischen mir und meinem Sohn eine extreme Vater Sohn Bindung besteht.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#10
(03-05-2014, 17:48)ligicest schrieb: Grundsätzlich würde ich mich ja schon gütlich mit ihr einigen. Evtl blufft sie ja wirklich und wäre froh über den Spatz in der Hand ?

Entweder die harte und eiskalte Tour mit allen Tricks und Kniffen als Mann oder ein lila Pudel werden. Letzteres birgt die Gefahr, dass die Forderungen immer höher werden. Gier ist eine Tugend der Frauen. Das hört dann niemals auf.

Was in der Geburtsurkunde drin steht, interessiert niemanden. Völlig belanglos.
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#11
Wenn sie Energie dahinter setzt, wird sie Unterhalt durchsetzen können. Mexiko ist durch genügend bilaterale Vereinbarungen verbunden: http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls...lan=mexiko

Die deutschen Stellen verhalten sich besonders willfährig bei solchen Ersuchen. Umgekehrt schon weniger.
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#12
(03-05-2014, 20:58)p schrieb: Wenn sie Energie dahinter setzt, wird sie Unterhalt durchsetzen können.

Durchaus, aber sie braucht einen ziemlich langen Atem. Das dauert viele Jahre und ist für die Dame zermürbend. Und bis es soweit ist, kann man selbst durchaus kein Geld mehr haben. Ich würde mich in Sessel setzen und genüßlich darauf warten.
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#13
Wenn Väter, die im Auslandsexil leben, an Kindern in der BRD nicht zahlen (aus verschiedenen Gründen, z. B. weil sie es nicht können), warum soll ein Vater in der BRD an Kinder im Ausland zahlen? Ja, ich weiß, es gibt Väter im Ausland, die durchaus zahlen und umgekehrt, ja ja, aber seien wir einfach mal realistisch: die Mehrheit zahlt nicht.

Ansonsten stimme alles was Lt. Dino geschrieben hat völlig zu.
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"The pursuit of happiness ist unantastbar."
(The Founding Fathers)
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" -Ich lebe noch, ihr Schweine! "
Henri Charrière
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#14
Weil es davon abhängt, wie eilfertig ein Staat darum bemüht ist, das Geld seiner Bürger einzusammeln und einer armen AE-Mutter zukommen zu lassen.
Und da steht D nun mal ganz weit oben auf der Liste.
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#15
Den langen Atem muss die Mutter nicht selbst haben. Es gibt eine deutsch-mexikanische Juristenvereinigung, gerät sie an den "richtigen" Anwalt kann das durchaus für ihn recht nervend werden. Ich will damit sagen, dass er sich im Moment zwar keine Sorgen machen braucht, aber er sollte ein bisschen im Hinterkopf halten, dass Ärger drohen könnte.
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#16
Das ist die richtige Formulierung.

Natürlich sind wir in solchen Dingen über die Jahre abgebrüht und laufen kaum noch in eine Falle. Die Neukunden in Sachen Unterhalt haben die Flatter und sorgen sich. Das legt sich mit der Zeit recht flott.
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#17
@ligicest
Offensichtlich hat sie den Kontakt per Email hergestellt. Um irgendetwas durchzusetzen, muss Sie Deine zustellfähige Adresse haben - in Deutschland läuft nun mal alles über das Meldeamt und die Adresse. Ohne Adresse kann sie nichts erwirken. Schreib ihr einfach, dass Du Dich freust, dass Sie nun wieder Kontakt haben will und Du Dein Kind auch gerne sehen würdest, aber leider nicht mehr in DE lebst. Sie kann ja mal einen Vorschlag machen, wie der Umgang mit dem Kind geregelt werden soll, solange Du Dich am 'Nordpol' (Asien, Südamerika, USA, Kanada oder sonstwo) aufhälst.
https://t.me/GenderFukc
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#18
Mit der Anzweiflung der Vaterschaft sieht es schon mal schlecht aus, wenn bereits eine entsprechende Urkunde vorhanden ist, und seit vielen Jahren nicht angefechtet wurde.

Der nächste Schritt wäre das förmliche Unterhaltsbegehren mit Inverzugsetzung. Dazu braucht sie deinen momentanen Wohnort. Geburtsdatum und Name stehen ja auf der Geburtsurkunde drauf, hat sie eine deiner alten Meldeadressen? Falls du nicht mal zwischendurch im Ausland gewohnt hat, ist es nur eine Frage der Zeit und des Ermittlungseifers, dass deine Adresse festgestellt wird.

Wie weit der Ermittlungseifer staatlicher Stellen ist, kann man schlecht sagen, also muss sie erst mal investieren: d.h. einen Anwalt beschäftigen, der die Adresse durch Anfragen ermittelt. Das kostet erst mal und kann ganz schnell auch dem Unterhaltsbetrag mehrerer Monate entsprechen. Danach kann sie sich der entsprechenden Behörden zur Durchsetzung bedienen.
Falls noch unauffällig möglich, würde ich eine falsche Spur auf ein anderes europäisches Land setzen.

Zusätzlich würde ich einen Betrag von rd. 100€ pro Monat auf die Seite legen, falls es doch hart auf hart kommt. Höher wird der Unterhalt in Mexiko sicher nicht werden.
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#19
Ich weiss nicht, warum immer die deutsche Gruendlichkeit auf andere Staaten angewendet werden in diesem Forum hier. Das ist beileibe in der Realitaet nicht so!

Mexico?

Abhacken und vergessen! Aber ganz im Ernst! In Mexico muss man viel Geld haben um einen Titel zu bekommen, der den internationalen Unterhaltsbegehren standhaelt. Stichwort Korruption in Mexico!
In Mexico bekommt man ohne zu schmieren rein gar nichts von den Behoerden oder der Justiz!! Und dann dauert das ganze JAHRE, voellig egal ob er in der Geburtsurkunde von dem Kind steht und die Mutter weiss, wo er wohnt.

Es ist muessig zu erklaeren, das selbst nach mittlerweile 3 Jahren vom Inkrafttreten der UNterhaltsverordnung innerhalb der EU die Beitreibung von Unterhalt noch nicht funktioniert und da faengt man hier mit Mexico an?

Im Haager Abkommen von 2007 haben bis jetzt ZWEI Staaten die Ratifizierung angenommen und selbst die EU ist noch lange nicht beigetreten.

Also kann man sich beim Thema Mexico ganz gemuetlich zuruecklehnen und warten, was da kommt, naemlich gar nichts!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#20
Was Mexico betrifft muss ich sagen, ich bin der gleichen Meinung (oder soll ich sagen gleiche Gesinnung Big Grin) wie mein Vorredner.

Du hast Glück gehabt Junge, wenn deine klitzekleine weißen Schwimmer ein Paar Km weiter Norden gelandet hätten - nämlich auf Territorium des Vereinigten Staasis von Amerikanos - dann würde die Sache ganz anders aussehen, ganz schlimm für dich, und das von der Geburt an, nicht erst nach 11 years.

Nach den ganzen n.-s- ä Enthüllungen, frage ich mich welcher Aussengeländer noch so bekloppt ist, um eine US-Amerikanerin zu schwängern. Auch dann wenn man scharf auf ein Greencard ist: Es gibt andere Möglichkeiten das Kärtchen zu kriegen. Meine Fresse!
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Henri Charrière
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#21
Es besteht auch die geringe aber reelle Gefahr, dass die Madam per Touri-Visum nach Deutschland reist, das Kind hier anmeldet (da es ja eine deutsche Staatsbürgerschaft hat, bzw. bekommen wird) und selbst als Betreuungs-Mutti natürlich auch bleiben muss und sich dann der deutschen Unterhaltsindustrie bedient.
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