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Nur eine Frage der Moral????
#1
Hallo zusammen, ich bin, wie alle hier, Opfer einer Trennung. Ich habe einen kleinen Sohn, der unter der Woche bei der Mutter wohnt und jedes Wochenende bei mir. So haben wir das bei der Trennung vereinbart. Mittlerweile wurde aus meinem Wochenende regelmäßig ein langes Wochenende, das heißt ich konnte meinen Sohn bereits am Donnerstag holen und musste ihn erst am Dienstag wieder zur Mutter bringen. Diese Verschiebung hat sich auf Wunsch der Mutter ergeben. Die Mutter bekommt ihr eigenes Leben nicht auf die Reihe und ist mit allem überfordert. Als ich meinen Sohn das letzte Mal vom Kindergarten abgeholt habe, hat mich die Kindergärtnerin auf meine Exfrau angesprochen und gemeint, dass diese trotz mehrmaliger Ermahnungen die Bring- und Abholzeiten nicht einhält und das Kind öfters keine Brotzeit dabei hätte. Die Tage, an denen ich den Kleinen bringe, klappt das natürlich. Sie hat mir deutlich erklärt, dass es ihre Pflicht ist, wegen der Mißstände, falls es sich nicht bessert, an das Jugendamt heran zu treten. So viel zu den Fakten. Ich habe mit der Mutter eigentlich ein gutes Verhältnis und wir haben uns bei der Trennung zum Wohle der Kinder über alles gütlich geeinigt. Die Frage die ich mir jetzt stelle ist, ab ich mit dem Wissen bezüglich des Kindergartens das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen sollte. Moralisch gesehen hätte ich dann das Gefühl. der Mutter in den Rücken zu fallen. Wenn ich an meinen Sohn denke und das geregelte Leben, dass ich ihm bieten kann, müsste ich den Weg eigentlich gehen. Wie seht ihr die Lage und vor allem, wie sieht das ABR in der Praxis aus? Würden der Mutter dann nicht eh diverse Umgangszeiten zugebilligt??
D.h. Was würde mir das ABR bringen, wenn das Gericht der Mutter Umgangszeiten zubilligt, die eh schon der jetzigen Praxis entsprechen. Wie gesagt, mit der Mutter habe ich ein gutes Verhältnis, also was soll ich machen??? Ich bin sehr gespannt auf eure Meinungen.
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#2
Hi,
lass die Dinge laufen, guck wie sich das entwickelt, sei ganz neutral zu der EX und sei vor allem der stabile Punkt im Leben Deines Sohnemanns. Ansonsten kannst Du nicht viel machen. Du kannst natürlich schon was unternehmen, aber das wird wahrscheinlich alles nach hinten losgehen, sobald die EX mit Hilfe von Jugendamt usw. um ihr "Recht" kämpft. Dann wird es nur Verlierer geben, vor allem Deinen Sohn. Versuch lieber, Deine Betreuungszeiten schrittweise informell weiter auszudehnen, ohne irgendein anderes Fass aufzumachen.
Gruss
SL
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#3
Sehe ich auch so.
Ein gutes Verhältnis zur Mutter ist durch nichts zu ersetzen.

Wenn du da jetzt dran rüttelst, hast du viel zu verlieren und wenig zu gewinnen.

Wie alt ist denn der Lütte?
Siehst du bei ihm auch Probleme, Handlungsbedarf?

Worin bestehen die Probleme der Mutter?
Du sprichst von Kindern. Wer ist da noch? Was ist mit dem anderen Vater?
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#4
Du wirst das ABR nicht bekommen. Stattdessen bekommt die Mutter eine "Chance". Das ist aber strategisch eine sehr komfortable Situation für dich. Warte einfach ab, bis das Jugendamt an die Mutter herantritt. Danach kommen die Dinge von alleine ins Rollen. Dich jetzt zum Buhmann zu machen mag moralisch falsch sein oder nicht, es ist vor allem taktisch falsch.
Für dich persönlich besteht auch kein Handlungsdruck, da du ja paritätischen Umgang und wie du sagst ein gutes Verhältnis zur Mutter hast. Wenn es dir um dein Kind geht, kannst du natürlich in einem Gespräch an die Mutter herantreten.
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#5
Nein, ist nur ein Kind, hatte mich verschrieben. Die Mutter hat psychische Probleme und ist auch schon in Behandlung. Mann nennt es wohl burn out. Fakt ist aber, dass der Kleine, drei Jahre alt, bei ihr keine Regeln vorfindet. Wenn ich ihn von der Mutter bekomme, ist er meist total "verdreht". Er hat bei ihr keine festen Essenszeiten, ins Bett geht er auch, wann er will, oft so gegen 22 Uhr. Also null System. Aber was die Mutter nicht hat, kann sie ja auch nicht vermitteln. Auch schauts bei ihr immer aus wie bei Hempels.
Ok, dann werde ich mal keinen Aktionismus betreiben und den Dingen ihren Lauf lassen. Im Dezember endet unser Trennungsjahr und dann wird die Scheidung beantragt. Wann muss ich denn mit einem Besuch vom Jugendamt rechnen??
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#6
(01-05-2014, 09:12)Nordlicht schrieb: Wann muss ich denn mit einem Besuch vom Jugendamt rechnen??

Gar nicht. Wenn der Kiga dem Jugendamt Meldung erstattet, hängt es erst einmal davon ab, wie interessiert das Jugendamt daran ist. Wenn das Jugendamt daran interessiert ist, wird es die Mutter oder euch beide zu einem Gespräch einbestellen.

Wenn du die Sache betreiben willst, solltest du erst ein Gespräch mit der Mutter führen. Die Sache mit dem Kiga ist ein guter Anlass und wenn sich daraufhin nichts ändert, kannst du beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
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#7
Mit einem Besuch vom JA musst du im Moment gar nicht rechnen.

Du hast ja kein Kind bei dir.

Aber ich sehe es wie Timo.

Gehe jetzt bloß nicht aktiv sichtbar voran, sonst bist du ganz schnell der Buhmann, der die Mutter unter Druck setzt und für die Probleme verantwortlich ist.
Die "Lösung" könnte dann heißen, dass Mutter und Kind erstmal Ruhe vor dir brauchen.

Sprich mit dem Kindergarten, aber stelle dich im Wesentlichen als Ratsuchend und Hilfsbereit dar.
Nicht als Treiber.
Und frage, was die sich vorstellen würden, was deren Vorschläge und deren nächste Schritte wären.

Danach kommst du wieder her und berichtest.

Evtl. macht dann ein vorsichtiger Besuch beim JA Sinn um die Lage dort zu sondieren.#
Aber das diskutieren wir später.

Je nach A
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#8
OK, vielen Dank für eure Einschätzung. Ich werde mich daran halten. Ich habe tatsächlich nur das Wohl des Sohnes im Auge und am liebsten wäre es mir, wenn er eine Mutter hätte, die den Aufgaben gewachsen ist. Ich halte mal die Füße still und werde mich lediglich als Ratsuchender an den Kindergarten wenden. Ich werde berichten.
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#9
Ich denke auch, Du solltest weiterhin der sichere Hafen für Deinen Sohn bleiben. Und da ein Kind beide Eltern liebt, ist es auch gut für Deinen Sohn,
wenn Du das gute Verhältnis zur Mutter pflegst.

Nun besteht ja zumindest aus Sicht des Kindergartens die Gefahr, dass die Verhältnisse bei der Mutter einer angemessenen Entwicklung des Kindes im Wege stehen. Hier könnte m. E. eine Mutter-Kind-Kur helfen, da es dabei ja auch darum geht zu erlernen, den Tag mit dem Kind zu strukturieren. Vielleicht kannst Du darüber mit der Mutter ja reden.

Bei mir hatte die RA der Mutter -um einen Ferienaufenthalt zu verhindern- behauptet, die Verhältnisse bei mir zuhause seien zu gefährlich für ein Kind. Ich habe gemeint, man könne gerne jemanden zum Gucken vorbeischicken. Das Gericht hat das aufgenommen, und den Ferienumgang unter dem Vorbehalt beschlossen, dass das JA mitteilt, ob es eine Gefährdung sähe. Die Frau vom JA war 5 Minuten da, in denen wir ´nen Kaffee tranken, das Gericht erhielt den Bericht und ich hatte den Ferienumgang. Als in einem Folgeverfahren noch einmal von der Gegenseite etwas ähnliches versucht wurde, hat das Gericht nur müde gelächelt. Ich will nur deutlich machen, dass so ein Besuch nicht was grundsätzlich Schlimmes sein muß.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
Moin, halte blos den Ball flach! Auf keinen Fall in der Situation irgendwas bei Gericht beantragen. Warte es einfach ab wie sich die Dinge entwickeln. Falls der Kindergarten das Jugendamt einschaltet, ist das nur gut fuer Dich, Du selbst solltest das auf Keinen Fall tun. Auch gerichtliche Schritte sind nicht noetig. Unterstuetze die Mutter weiterhin und sieh zu, dass das gute Verhaeltnis zu ihr nicht zerstoert wird. Alles andere wuerde Deine Situation verschlechtern.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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