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Kindergeld bei KU eines volljährigen Kindes in Ausbildung
#1
Hallo,

ich habe die SuFu versucht, aber nur Ergebnisse ohne Relevanz gefunden.

Folgende Situation:

Kind mit Realschulabschluß ist 20 und in Ausbildung an einer Berufsfachschule mit einem Gesellenabschluß. Es wohnt nicht mehr bei seiner KM, sondern am Ort der Schule.

Vater (also ich) zahlt als einziger (klaro) KU, während KM angeblich zahlungsunfähig ist.

An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?

Aktuell wird es an die KM ausgezahlt, weil das Kind (wie soll es anders sein) bei ihr aufgewachsen ist. Es wird allerdings von der KM an das Kind weitergegeben (das macht sie wohl nach Auskunft des Kindes tatsächlich).

Laut Gesetz sollte das KG doch an mich ausgezahlt werden? Oder sehe ich das verkehrt?

Ist es sinnvoll, einen Antrag zum Wechsel auf mich überhaupt zu stellen?

Was spricht dafür?

Was dagegen?

Für konstruktive Antworten wäre ich sehr dankbar.

Simon II
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#2
(22-04-2014, 14:49)Simon ii schrieb: Was dagegen?
Das Kindergeld ist für das Kind da, dort wo es lebt. Die Mutter reicht es ohnehinschon unisono ans Kind weiter, da eure Tochter schon pflügge ist.

Ich würde das so stehen lassen. Eine Auszahlung an dich wäre nichts anderes, als das du das KG weiterreichen darfst.
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#3
(22-04-2014, 15:18)comment schrieb: Ich würde das so stehen lassen. Eine Auszahlung an dich wäre nichts anderes, als das du das KG weiterreichen darfst.

Im Prinzip wäre mir das auch lieber so (eine Sache weniger, um die ich mich kümmern muß).

Aber mein Problem in diesem Zusammenhang ist hier (Kindergeld und Bafög) beschrieben.

Simon II
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#4
(22-04-2014, 15:25)Simon ii schrieb: Aber mein Problem in diesem Zusammenhang ist hier Kindergeld und Bafög beschrieben.

Kindergeld im Zusammenhang mit Bafög ergibt ein anderes Ergebnis.

Leistungsberechtigte sollen in einem solchen Fall grundsätzlich die Eltern sein, um die Belastungen aus der (Ausbildungs-) Unterhaltspflicht aufzufangen, so das Aachener Studentenwerk.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage das fusst, ist mir nicht bekannt.
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#5
(22-04-2014, 15:18)comment schrieb: Das Kindergeld ist für das Kind da, dort wo es lebt.

Nein und immer wieder Nein. Kindergeld ist eine steuerrechtliche Kompensation für die Eltern!
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#6
(22-04-2014, 17:58)Timo Sassi schrieb: Nein und immer wieder Nein. Kindergeld ist eine steuerrechtliche Kompensation für die Eltern!

Was dafür sprechen würde, daß ich das Kindergeld vom Amt einfordere, da ich einziger KU-Zahler bin.

Habe ich das richtig verstanden?

Simon II
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#7
Das kannst du nicht beim Amt einfordern sondern du musst im Zweifel beim Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen.
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#8
(22-04-2014, 18:42)Timo Sassi schrieb: Das kannst du nicht beim Amt einfordern sondern du musst im Zweifel beim Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen.

Danke, dann werde ich mal die Quelle suchen, wo das steht.

Simon II
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#9
(22-04-2014, 17:58)Timo Sassi schrieb:
(22-04-2014, 15:18)comment schrieb: Das Kindergeld ist für das Kind da, dort wo es lebt.

Nein und immer wieder Nein. Kindergeld ist eine steuerrechtliche Kompensation für die Eltern!

Das stimmt so nicht ganz. Habe mich selbst mal mit meinem Vater um das Kindergeld "gestritten" und Recht bekommen.
Grundsätzlich gilt: Das Kindergeld erhält, wer das Kind unterhält. Das sind im Normalfall die Eltern, es kann aber auch andere Bezugsberechtigte geben.

Z.B. studierte ich damals, erhielt Bafög (Eltern nicht leistungsfähig), wohnte noch bei meinen Eltern (Appartement im Haus für welches ich Miete bezahlte). Die Familienkasse entschied, dass noch Kindergeld-Anspruch besteht, dieses aber an mich auszuzahlen ist.

Für den TO gilt jedoch sehr wahrscheinlich, dass er das KiGeld erhalten müsste und nicht das Kind, da er ja noch UH leistet.
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#10
Da musst du nicht groß suchen. Ein Blick ins Einkommenssteuergesetz genügt.
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