17-04-2014, 14:46
Das Kindeswohl (darum geht es) ist aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften bei allen Entscheidungen, die das Kind betreffen, zu beachten.
Infolge dessen haben sich auch die Institutionen der Länder daran zu halten. Ebenso Bundesbehörden (BGH, BVerfG).
Dass es in der Praxis JÄer und eine parasitäre Helferindustrie sind, die darüber entscheiden, macht die Angelegenheit nicht ausschließlich zur Ländersache - dass würde ja alle anderen nur entlasten.
Infolge dessen haben sich auch die Institutionen der Länder daran zu halten. Ebenso Bundesbehörden (BGH, BVerfG).
Dass es in der Praxis JÄer und eine parasitäre Helferindustrie sind, die darüber entscheiden, macht die Angelegenheit nicht ausschließlich zur Ländersache - dass würde ja alle anderen nur entlasten.