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Diskussion zu: Manche Frauen so abgebrüht sein können
#1
[Abgeteilt von: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8887]

Wenn Du ihr das Geld in Bar gegeben hast dann hast Du Pech. Sie kann dann den Unterhalt einklagen das wird sie auch tun. Als beleg das Du etwas gezahlt hast reichen auch Kontoauszüge die kannst Du Dir von Deiner Bank holen. Deine Bank speichert die mehrere Jahre. In wie weit Du Rückwirkend Zahlen must kann ich Dir nicht so genau sagen aber ich denke ein Jahr mindestens.
Wenn es einen Vaterschaftstest gibt der besagt das Du der Vater bist dann unterschreibe die Vaterschaftsanerkennung beim JA. Das kommt später beim Gericht auch besser an. Du erhältst damit automatisch auch das gemeinsame Sorgerecht Heut zu Tage. Bei mir und vielen anderen hier war das anders. Sonst macht das ein Richter das wird nur teuer und das gemeinsame Sorgerecht kannst Du dann vergessen.
Wenn Du das unterschrieben hast und das Kind will unbedingt zu Dir könnte das vielleicht klappen.

Das Recht auf Umgang hast Du dann so oder so.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#2
Moin h.m,

Es steht also fest, daß Du der leibliche Vater des Kindes bist.
Es gibt unregelmäßigen Umgang, das Kind schläft aber auch schon bei Dir.

Zur Festigung der Beziehung zum Kind rate ich Dir zum sog. 'Dreisprung':

- Bitte an die Mutter, einer von Dir zuvor sorgfältig ausgearbeiteten Umgangsregelung zuzustimmen

Führt diese Bitte nicht zum Erfolg, dann
- Antrag beim Jugendamt stellen auf Vermittlung zum Umgangsrecht

Führt auch das nicht zum gewünschten Ergebnis, dann
- Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgnagsrechts

Wir können Dir bei Formulierungen behilflich sein.

Nach Feststellung der Vaterschaft und ihrer Beurkundung wirst Du um die Zahlung von Kindesunterhalt und einen Titel dazu und uU auch um Betreuungsunterhalt für die Mutter (min für die ersten drei Lebensjahre des Kindes) nicht herumkommen.

Um die Frau solltest Du Dir keine weiteren Gedanken mehr machen.
Lebe Deine Vaterschaft, sieh Deine Tochter als großes Geschenk des Leben. Vatersein ist das Größte. Du wirst sehen...

Wie ist denn Deine finanzielle Situation? Kannst Du den Kindesunterhalt und die Versorgung des Kindes während der Umgänge stemmen, ohne unterhaltsrechtlich zum Mangelfall und ohne sozialrechtlich bedürftig zu werden?

S.
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#3
Erst mal sage ich Danke an euch zwei ;-)
Wir waren in ein Privatinstitut wo wir keine Post bekommen haben nur die Mama weiß es wer der Vater ist.
Ich war heute noch mal bei den Institut gewesen da hat man mir gesagt diejenige die Rechnung bezahlt hat hat auch Post. Ich muss auch kein Ausweis vorzeigen darmals wo ich denn Test gemacht habe. Also ich denke mal das das Jugendamt es in Wege leitet und ein Vaterschaft Test verlangen wird mir ist egal umso schneller umso besser denn ich habe die ersten drei Jahren von mein Kind Nix gehabt habe noch viel nach zuholen ;-) und zu meiner Arbeit ich bin zurzeit 400 € Job wohne bei meiner Eltern und muss keine Miete bezahlen.
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#4
(14-04-2014, 02:42)Zala schrieb: Wenn Du ihr das Geld in Bar gegeben hast dann hast Du Pech. [...]

Das Recht auf Umgang hast Du dann so oder so.

Also ich wollte Denn Vaterschaft Anerkennung unterschreibende hat die von Jugendamt zu mir gesagt wie verrückt ich wehr ohne das Wissen einfach von Varterschaft zu unterschreiben. Und hat mir gesagt das sie den Vaterschaftstest von ihr sehen will hat sie ihr schon gesagt aber von der Kindes Mutter ist nix gekommen. Und die von Jugendamt haben mir auch gesagt das ich ein Drei vittel jähr zurück zahlen muss. Hat die Kindesmutter gerne strafrechtlich gehandelt sie wusste ja ganz genau mit wem sie alle Sex hatte??!
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#5
Nein Strafbar hat die Kindesmutter sich nicht gemacht. Aber Dein Kumpel kann nach der Vaterschaftsanerkennung sich das Geld für den Kindesunterhalt zurückholen. Du schreibst das er die Quittungen noch hat. Die Kindesmutter muss keinen Vaterschaftstest machen lassen wenn schon jemand freiwillig zahlt.
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