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Diskussion zu: So geht es auch
#1
[abgeteilt von: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8864 ]


Das ist ja ulkig. Ich bin auch gerade beim besagten Amtsgericht zu Gange. Ich glaube, wir haben die selbe Richterin.Wink

Also zunächst kann sie die Umgangsreglung nicht so mir nichts dir nichts abändern, bzw. kann sie das schon, aber dagegen hätte ich Beschwerde eingelegt. Der Zug ist jetzt leider abgefahren.

Du solltest das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht lassen, das hat keinen Zweck. Die Strafverfolgungen würde ich auch einstellen, das hat ebenso keinen Zweck. Es wäre in einem frühen Stadium möglich und vielversprechend gewesen ein Ordnungsgeld zu beantragen. Warum hast du das nicht gemacht?
Dein Kind nicht mehr zu holen, war auch nicht unbedingt geschickt. Das Blatt kann man mal spielen, aber dann muss man es auch zu Ende spielen.

Wenn wir tatsächlich die selbe Richterin haben - die Direktorin des Amtsgerichts M. - so muss dir bewusst sein, dass sie in Vätern nur arrogante Machoarschlöcher sieht, die den armen Müttern auf dem Rücken der Kinder Probleme machen wollen. Das musst du bei deinen Handlungen einkalkulieren.
Ich hatte bei einem VKH-Antrag mal "Vater" als Beruf angegeben, woraufhin ich einen bösen Brief bekam, dass das nicht akzeptiert wird.Big Grin
Da weiß man doch gleich, woher der Wind weht.Wink
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#2
Verstehe ich das richtig?

Ihr habt eine gerichtlich beschlossene Umgangsregelung und die sieht vor, dass Du Euren Sohn selbst abholst und zurückbringst. Und weil Du keine Lust auf die Fahrtstrecke hast, holst Du Euren Sohn lieber überhaupt nicht mehr ab und siehst ihn monatelang nicht?

Sorry, aber worum gehts Dir eigentlich? Hast Du eine Ahnung, was manche Väter hier machen, um überhaupt Umgang zu bekommen?

Was Du willst, ist Recht haben um jeden Preis, auch wenn Dein Sohn darunter leidet.

Im Übrigen hat Pinneberg auch einen Bahnhof und wenn schon keiner von Euch Elternteilen Bock darauf hat, sich wegen des Kindes ins Auto zu setzen, kann man einen 11-Jährigen auch ohne Weiteres 200 km allein mit der Bahn reisen lassen.
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#3
Nein, @Theo,

Die Mutter hat sich verpflichtet oder wurde verpflichtet sich an den Fahrten zu beteiligen. Daran hat sie sich nicht gehalten. Insofern geht es hier nicht um bloße Rechthaberei. Eine sofortige Reaktion in der Form, ein Ordnungsgeld zu beantragen, hätte dem wahrscheinlich Einhalt geboten. Ohne eine Reaktion fühlte sich die Mutter bestätigt und ermächtigt, die Sache auf die Spitze zu treiben und hat, wie nicht unüblich, bei Gericht einen fruchtbaren Boden gefunden.

So oder so ist der Drops gelutscht und der TO sollte den geordneten Rückzug antreten, das Sorgerecht mitnehmen und auf die nächste Gelegenheit warten.
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#4
(09-04-2014, 11:08)Timo Sassi schrieb: Nein, @Theo,

Die Mutter hat sich verpflichtet oder wurde verpflichtet sich an den Fahrten zu beteiligen.

Ohne Frage ist es ärgerlich und vermutlich auch unfair, dass der ursprüngliche Beschluss dahingehend geändert wurde, dass die Beteiligungsverpflichtung der Mutter aufgehoben wurde.

Darauf jedoch mit einem "dann eben gar nicht" zu reagieren, war mehr als unklug. Letztendlich schneidet er sich damit nur ins eigene Fleisch (und in das seines Kindes). Der TO hat seinen Sohn seit einem dreiviertel Jahr nicht mehr gesehen, einfach weil er sich durch den Beschluss benachteiligt fühlt. Der Mutter dürfte dies egal sein, vielmehr arbeitet die Zeit vermutlich in ihrem Sinne. Also einfach nur bescheuert, diese Trotzhaltung.

Auf die Michael-Kohlhaas-Tour kommt man im Leben selten weit.
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#5
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#6
(09-04-2014, 11:43)Theo schrieb: Ohne Frage ist es ärgerlich und vermutlich auch unfair, dass der ursprüngliche Beschluss dahingehend geändert wurde, dass die Beteiligungsverpflichtung der Mutter aufgehoben wurde.
Was ohne Weiteres nicht geht, denn Vergleiche oder Beschlüsse können nur abgeändert werden, wenn dies aus triftigen das Kindeswohl berührenden Gründen angezeigt ist. Die Unlust der Mutter nicht zu fahren, dürfte dieses Kriterium wohl nicht erfüllen. Deswegen hätte man Beschwerde einlegen müssen.
(09-04-2014, 11:43)Theo schrieb: Darauf jedoch mit einem "dann eben gar nicht" zu reagieren, war mehr als unklug. Letztendlich schneidet er sich damit nur ins eigene Fleisch (und in das seines Kindes).

Wir sind uns ja einig, dass das ungeschickt war.

(09-04-2014, 11:43)Theo schrieb: Also einfach nur bescheuert, diese Trotzhaltung.

Richter mögen zur Schau gestellten Trotz jedenfalls nicht. Auf der anderen Seite kann man das auch für sich nutzen, aber um so viele Ecken denkt der TO wohl nicht.Wink

Es ist eben wie üblich: ein Jahr zu spät geschrieben. Jetzt ist die Sache durch.
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#7
@ raid: Sehr gut!!! -> besser kann man die Situation nicht beschreiben, ganz genauso ist es!

Ich war schon erheblich schockiert, als ich den Eröffnungsbeitrag gelesen hatte.

Und dann diese Richterin!!! Es ist wieder eine jener der sehr gut bezahlten Frauen mit lebenslanger Jobgarantie (priviligiert auf Staatskosten natürlich) in unserem Lande, die offensichtlich Arbeitsverweigerung betreibt und dabei noch frech und unverschämt ist. Kritisieren darf man solche Frauen ja auch nicht mehr (siehe Feminismus- und Frauenkritisierungsverbot in der EU). Für mich heißt das ganz klar, so sehr ich meine Tochter liebe, aber in diesem Land werde ich definitiv keine Kinder mehr zeugen.
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#8
Das ist ja alles richtig, aber bringt nun auch niemanden mehr weiter. Man kann daraus lediglich die Erkenntnis destillieren, dass man als Trennungsvater in diesem Land gezwungen ist zu einem halben Juristen und taktischem Schlitzohr zu werden, wenn man die Rechte seiner Kinder und seine eigenen durchsetzen will (und selbst dann gibt es keine Erfolgsgarantie). Genau das hat der TO eben versäumt, wie die meisten anderen von uns auch, weil so etwas eben nicht von heute auf morgen geht. Aber für zukünftige Auseinandersetzungen kann man sich entsprechend wappnen.
Wesentlich mehr bleibt eben nicht übrig. That´s life.
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#9
Hallo alle zusammen

Also ich habe natürlich Beschwerde beim OLG dagegen eingelegt aber die wollten nichts unternehmen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht angenommen.

Ich bin auch der Meinung das mein Sohn mit der Bahn fahren kann aber die KM und die Richterin sind sich auch hier einig das geht überhaupt nicht.

Wenn ich jetzt glück habe bekomme ich ihn über Ostern die KM hat wohl meinen Ordnungsgeld Antrag trotzdem ernst genommen. Sie hat mir via E Mail mitgeteilt das ich ihn über Ostern haben kann.

Da die KM mittlerweile in HH wohnt sind die Regelungen im Hamburg- Bankenese gemacht worden.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#10
(09-04-2014, 17:48)Zala schrieb: Also ich habe natürlich Beschwerde beim OLG dagegen eingelegt aber die wollten nichts unternehmen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht angenommen.

Mit welcher Begründung wurde die Beschwerde zurückgewiesen? Kannst das anonymisiert hochladen?
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#11
[attachment=827][attachment=825][attachment=826]
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
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#12
"Die Abänderung...war aus Gründen des Kindeswohls geboten, weil...der Kindesmutter wegen wiederholten Verspätungen...ein Festhalten an dieser Vereinbarung nicht mehr zumutbar war." Big GrinBig GrinBig Grin...Geil, wo so überall das Kindeswohl lauert.

Was hatte das mit den Verspätungen auf sich?
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#13
Ich wohne in Rostock auf der A 20 Kurz vor Lübeck hatte sich ein Stau gebildet weil eine Fahrbahnseite gemacht werden musste wir kamen ein 5 min zu spät da hat die KM gleich Alarm gemacht. Sogar dem kleinen hat sie unterstellt er würde lügen.

Das Amtsgericht hatte in der Begründung geschrieben das eine sehr enge Vater Sohn Bindung besteht. Die Richterin denkt sie kann uns Väter ja dann eben so erpressen

Ich bin fest davon Überzeugt das die Freitagsreglung auch noch geändert worden wäre!
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#14
Wenn es nur um eine fünfminütige Verspätung geht ist das schon ein Hammer. Irgendwo scheint da etwas sehr schief gelaufen zu sein.
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#15
Ja die Richterin die kennt Recht nicht. So langsam geht es mir wie Stefan Wiederer. Die sollte ich öffentlich anprangern

www.Hamburg-schan.de ist noch frei!Huh
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#16
Um das genauer beurteilen zu können, müsste man die ganze Korrespondenz durchgehen. Wie sieht dein Plan jetzt aus?
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#17
Momentan bin ich am ende mit dem Familienrecht. Hier muss was wirkungsvolleres her. Huh

Die Richterin wird auch zukünftig nur der KM Recht geben.
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#18
Schon einmal daran gedacht nach Hamburg zu ziehen? Das würde einiges erleichtern und einige Möglichkeiten eröffnen. Hält dich etwas in Rostock?
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#19
Ja meine Familie, Freunde. Arbeit habe ich hier auch. Ich bin froh das ich die KM nicht sehen muss. Ich denke mein kleiner muss sich irgendwann selber entscheiden wo er leben will.

Vielleicht bekomme ich ja irgendwann noch die Idee mit der Bahn bei der KM durch. Man soll die Hoffnung auf Einsicht ja nicht aufgeben.
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#20
Hallo Raid

Wo kann ich die Erstattung von Umgangskosten hier Fahrtkosten beantragen ?
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#21
Ja?!Wink

Wie hoch ist denn dein Nettoeinkommen @Zala?
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#22
Smile Iss ja stark hier bleib ich
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#23
Wink

Ich hatte dem TO ausdrücklich geraten den Antrag nicht persönlich zu stellen. Sieht so aus, als hätte er das ignoriert.Big Grin

Dann kommt eben die Abwimmelungsmaschinerie geölt und geschmiert in Gang und ich würde ein ordentliches Sümmchen darauf verwetten, dass er mit seinen ausgefüllten Formularen in der Hand unverrichteter Dinge von dannen gezogen ist.

Ein Blatt Papier per Post, per Fax, persönlich Eingeworfen: "Hiermit beantrage ich Hartz 4!". Damit ist der Antrag gestellt und alles geht seinen Gang. Ein Antrag kann nicht abgewimmelt werden.
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#24
(11-04-2014, 09:10)Timo Sassi schrieb: Ein Antrag kann nicht abgewimmelt werden.

Das nicht. Aber im Schneckentempo bearbeitet werden. Eine Untätigkeitsklage umgeht die Kommune mit der Forderung nach
immer neuen Bedürftigkeitsnachweisen, um dann den Antrag schliesslich wegen fehlender Mitwirkung abzuschmettern. Weil Unterlagen, die schon zweimal eingereicht wurden, wieder fehlen und
der Antragsteller die Lust verliert. Einige hier wissen, was dann zu tun ist. Der Erstantragsteller nicht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#25
So weit ist es ja noch nicht. Und wenn man gute Ratschläge befolgt, entstehen diese Schwierigkeiten auch gar nicht erst. Aber das ist manchen Leuten wohl zu einfach und unkompliziert. Ich erlebe das immer wieder.
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