Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
#76
Moin egon.

Das mit Beschluß und Vergleich sieht Du mE nicht realistisch.

Ich kenne es so:
Endet das Verfahren mit eiem 'Beschluß', dann können beide Parteien Beschwerde gegen diesen einlegen.
Endet das Verfahren mit einem Vergleich, dann stimmen beide Parteien einer Regelung verbindlich zu.
Änderungen sind dann nur noch im Abänderungsverfahren nach § 1696 BGB möglich oder indem sich beide Eltern auf andere Regelungen einigen, denn es gilt grundsätzlich die Elternautonomie.

Gerichte sind von Gesetz wegen verpflichtet, auf gütliche Einigungen der Eltern hinzuwirken. Von daher besteht seitens der Gerichte zunächt wenig Neigung, gleich scharfe Mittel zu beschließen.

Wenn sich im Verfahren eine Regelung abzeichnet, mit der DU keinesfalls leben kannst, DANN solltest Du Deine Zustimmung zum Vergleich verweigern.

Wenn sich eine für Dich günstige Regelung abzeichnet, DANN auf einen nur schwer änderbaren Vergleich hinarbeiten und zudem beantragen, daß das Gericht dem Vergleich beitritt, ihn billigt.

Ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist dann grundsätzlich auch vollstreckbarer Titel.

Hier wird das mE recht gut erklärt.

An Deiner Stelle würde ich zunächst versuchen, die gerichtliche Elternvereinbarung zu leben und der Mutter die Gelegentheit zur Kooperation bzw. zu weiterem Fehlverhalten geben. Verhält sie sich erkennbar nicht absprache- und vereinbarungsgemäß, DANN folgen die nächsten Schritte.

-

Die Strafsache würde ich von der Umgangssache strikt trennen.
Die Strafsache berührt die Eltern- bzw. Paarebene. Umgang betrifft die Beziehungen zu den Kindern. Wenn dennoch die Sprache darauf kommt, dann nur kurz darauf hinweisen, daß die Frau dem Übergriff inzwischen widersprochen hätte, die Vorwürfe daher haltlos seien.

S.
Zitieren
#77
hallo,

wollte mal kurz den Stand der Dinge mitteilen.

Umgang dreimal drei Stunden pro Woche mit Umgangspfleger, dann ohne. Mehr geht nicht da Umgangspfleger hier überlastet sind.

Gewaltschutzding hab ich ohne Rechtspflicht nun doch anerkannt, das Ding ist das Papier nicht wert, Richterin hat begründet das ich dem Zustimme damit die KM sich sicherer fühlt, das ich Ihr aber nichts angetan habe und die KM so angeleitet werden soll auch irgendwann Umgang ohne Umgangspfleger leisten zu können. Also sehr gut für mich!

KM und Kind habe ich zwei Tage nach der Verhandlung gesehen, sie hatte sich telefonisch gemeldet bei mir!!!! Wäre ein Notfall, sie hätte niemanden der die neue Wachmaschiene anschliessen könne.... Ihre Familienhilfe hatte ich auch am Telefon... bin dann mit einem Freund dahin, ohne Zeuge hätte ich es nicht getan..... lief alles gut, konnte wenigstens mein Kind sehen.

Eine Woche später ein Treffen mit KM auf der Strasse, habe gefragt ob ich die kleine kurz mal sehen darf... ging auch..... hab aber diesmal mit ihr über ihren Umzug und die Gesamtsituation gesprochen.....was die Frau für Vorstellungen hat...... unglaublich.... das wären für sie Partnerschaftliche Streitigkeiten, die würden ja überall mal vorkommen.... ging soweit das ich nach dem Umzug auch bei Ihr übernachten könnte und sie mich ja auch lieben würde!????? Hab mir nur an den Kopf gepackt und mein Augenmerk auf ein Gespräch Richtung Umgang gelegt..... das war wohl ein Fehler.....

Abends rief sie an und maulte rum sie wäre froh bald weg zu sein und wie scheisse meine familie und ich sein..... bin ruhig geblieben.

Am nächsten Morgen rief sie wieder an, jetzt ganz ruhig und sie wolle ja auch das die Kleine Umgang mit mir, oma usw. hat.....

Diese Woche fand der Umzug statt, gemeldet hat sie sich nicht mehr......

Die Beschlüsse vom Gericht sind auch erst gestern raus gegangen, Rechtspflegerin hatte UrlaubSad Die Sachen gehen wohl direkt zu meinem Anwalt, weiss jetzt nur nicht ob sich der Umgangspfleger bei mir meldet, oder muss ich erst zum Anwalt?

Jugendamt der neuen Stadt hat mich auch angeschrieben wegen UVG.
Zitieren
#78
bei dem UVG Ding bräuchte ich dringend Hilfe! Das war so schriftlich geregelt das wir dem Jobcenter mitgeteilt hatten das wir das Kind gemeinsam versorgen und daher keine Unterhaltspflicht besteht.

Jetzt ist sie in einer anderen Stadt und muss da ja wohl Uvg beantragen, allein schon weil sie schon immer von Sozialleistungen lebt. Das Jugendamt zahlt ab 01.07 diese 133 euro und fordert das ich mindestens diesen Betrag zahle.

Ein Wisch über meine wirtschaftlichen Verhältnisse muss ich wohl ausfüllen. unter anderem steht da:

1. ich bin grundsätzlich bereit zu zahlen kann aber nicht, wegen...

2. ich bin nicht bereit zu zahlen, weil....

3. Ich zahle freiwillig einen Unterhaltsbetrag von....

Stocke jetzt schon ALG 2 auf, also wie soll ich reagieren?
Zitieren
#79
Moin egon.

Du schildest Eure Elternbeziehung noch recht spannungsreich.
Aller Erfahrung nach ist es in dieser Phase besser, den persönlichen elterlichen Kontakt auf das Notwendigste zu beschränken bis sich der Pulverdampf etwas gelegt hat. Die Mutter scheint derzeit emotional 'sehr flexibel' zu sein. Geh ihr besser komplett aus dem Weg, zunächst.

Als Aufstocker nach SGB II hast Du die Möglichkeit, titulierten KUnterhalt von Deinem Einkommen abzusetzen und diesen dem Kind bzw der Mutter zu zahlen, ohne daß Dich das weiter belastet.
Wenn Du KUnterhalt zahlst, dann besteht auch kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuß! Mit der Beistandschaft bzw der Vorschußkasse hast Du dann wenig zu tun, auch Mutter und Kind können entspannen.

S.
Zitieren
#80
(28-06-2014, 09:45)egon123123 schrieb: Gewaltschutzding hab ich ohne Rechtspflicht nun doch anerkannt

Was genau anerkannt? Doch hoffentlich nicht die Verpflichtung, einen Abstand zu ihr einzuhalten? Dann wärst du des Wahnsinns fette Beute gewesen, anschliessend zu ihr in die Wohnung zu kommen. Egal ob mit oder ohne Zeugen.

Männer sind sind wirklich so unergründlich wie Frauen. Du wirst von ihr vor Gericht gezerrt, falschbeschuldigt mit Gewalttaten, fertigmachen, in einen betreuten Umgang pressen und hüpfst anschliessend auf Zuruf los, ihr die Waschmaschine anzuschliessen. Rufst du sie auch an, wenn du nicht mit dem bügeln von Hemden klarkommst und sie rauscht dann mit einer Freundin an, um das zu erledigen?
Zitieren
#81
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9161

Die Mutter meiner Tochter hat leider auch Borderline und zieht völlig sinnloses ab und zieht ihre 14Jährige Tochter immer mit rein. Ich hatte jetzt einen Antrag auf Umgang gestellt und nun erstmal abwarten... wenn sie den Brief bekommt wird sie wieder abgehen und wer weiss was machen.
Zitieren
#82
moin skipper,

titulierter Unterhalt wird dann bei der Alg 2 Berechnung als Abzüge vom Brutto geführt und der verbleibende Betrag wird dann als Grundlage für den Hartz 4 Anspruch genommen, ist das richtig?

Beispiel: Erwerbseinkommen:
600.00 €
Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)
-300.00 € <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< hier ist dann der Mindestunterhalt drin?????
Freibetrag Erwerbseinkommen:
-200.00 €
Summe der Einkünfte:
100.00

Wie komme ich zu dem Titel und gibt es Alternativen? Die 133 zahlen bringt das was, ausser das mir Geld fehlt, oder soll ich schreiben ich würde gern zahlen hab aber nix?

An *P: Ja hab ich so anerkannt.... mit Abstand und dem ganzen Zeugs..... mir war nicht wohl, aber das Ding ist nicht wirklich was wert..... so hat die KM ihr Gewaltschutzdingsda und ich hab Ruhe..... KM kann bei Zuwiderhandlung meinerseits zu ihrer Anwältin rennen, ein Ordnungsgeld beantragen.... die darf dann zur zuständigen Richterin rennen und um Verhängung eines Ordnungsgeldes bitten....... was glaubst du was die da alle Lust zu haben?????Smile
Zitieren
#83
moin,

ich muss den Kram zum Jugendamt abschicken, was soll ich ankreuzen?

1 würde gern zahlen, kann nicht weil....

2 will nicht zahlen, weil.....

3 zahle freiwillig Betrag x....

Gesamteinkommen liegt bei knapp unter 900 Euro mit Gleitzonenjob und Aufstockendem Alg 2.

so wie ich das sehe muss ich da nichts zahlen!? laufen die 133 Euro dann als Schulden an und kommen dann Berwerbungsauflagen vom JA?

Wenn ich über 1000 Euro Gesamt käme, dann würden die was titulieren ist das richtig?
Zitieren
#84
Fange mal hinten an: tituliert wird, wenn Du das willst und was Du titulieren willst. Von wem Du Dich dafür beraten lässt und wie Du Deine Verpflichtung berechnest ist Deine Sache. Ob dafür das JA die richtige Stelle ist, ist zweifelhaft, da die die andere Seite vertreten.

133,-- € laufen nur dann als Schulden auf, wenn Du tatsächlich verpflichtet bist, die zu zahlen. Das entscheidet nicht das Jugendamt sondern im Zweifel das Familiengericht. Wenn das gesprochen hat, gibt es einen Beschluß und der kann von der Gegenseite zum Titel gemacht werden, das ist die andere Möglichkeit, einen Titel zu bekommen.

Das JA kann Dich auffordern, Bewerbungen zu schreiben, da sie wissen, was der Familienrichter meistens verlangt. Das ist aber auch unverbindlich. Das JA. kann ja bei Verweigerung Deinerseits nicht die Hilfe für das Kind aussetzen.

Bei Deinen Zahlen wäre meine Antwort die 1: würde gern zahlen, kann aber nicht, weil mein Einkommen gerade mal für meinen eigenen Lebensunterhalt reicht.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren
#85
hallo raid,

ja ich stocke mein Einkommen derzeit schon mit ALG 2 auf. Die 133 Euro würde ich ja gerne zusätzlich aufstocken, nur wie mache ich das? Wohne in NRW.
Zitieren
#86
Ich würde auch dazu tendieren, aufzustocken.
Bedingung ist, das du zumindest ein gewisses eigenens Einkommen hast aber das hast du ja.

In dem Fall ergänzt du deinen ALG2 Antrag einfach um die Anlage BEBE und trägst da deinen TITULIERTEN und tatsächlich bezahlten Unterhal6tsbetrag samt Umgangskosten ein.
Um diese Summe wird dann dein eigenes Einkommen bereinigt und dadurch entsprechend stärker aufgestockt.

Eigentlich ganz einfach, du musst allerdings mit Widerstand des JC rechnen. Die ignorieren die Rechtslage fast genauso oft wie die Jugendämter.
Der Vorteil ist allerdings, dass zumindest die Gerichte in dieser Frage eher auf Seiten des Antragstellers sind.
Zitieren
#87
Man könnte auch gleich den Mindestunterhalt titulieren und bezahlen, dann spart man sich evtl. weiteres Theater mit der Mutter und dem Gericht.
Der Nachteil ist, dass man dann natürlich einen größeren Titel an den Hacken hat und den nicht so leicht los wird, auch wenn man kein Aufstocker mehr ist.
Zitieren
#88
(01-07-2014, 09:53)raid schrieb: Warum? Hierzu gibt es eine ganz klare Arbeitsanweisung der Bundesagentur für Arbeit.

§ 11b - Absetzbeträge
[...]
7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag
http://www.harald-thome.de/media/files/s...7.2013.pdf

Ja aber was kümmert einen strammen JC-SB denn die Rechtslage?
Bei mir hat es 8 Widersprüche gedauert und eine Klage vorm SG gedauert, bis sie sich genötigt sahen, geltendes Recht anzuwenden.
Und mir gings da ja noch gold, im Vergleich zu sixteen tons.
Zitieren
#89
Lange Geschichte.
Im wesentlichen, wegen ständiger Scheinkorrekturen.
Damit haben sie mich ein wenig hingehalten.

Umso schöner der Auftritt vor dem SG.
Die nette Frau, die meinen Antrag angenommen hat, hat mich sehr gut beraten und aus meinem Antrag 2 gemacht und gleich ausformuliert.

Nach 3! Tagen kam ein Schrieb vom Gericht, an die JC-Schnatter, wie sie denn auf ihr merkwürdiges Rechtsverständnis käme und mit der "Empfehlung" meinem Antrag doch statt zu geben. Smile

Garniert noch mit der dem "Wunsch", auf die sonst übliche Praxis, mich erst zahlen zu lassen und danach zu erstatten, in meinem Fall zu verzichten, da Unterhalt für 4 Kinder nicht mal eben aus dem Regelsatz vorgestreckt werden könne.

Diesen Empfehlungen ist die Dame dann umgehend gefolgt. Smile
Geht doch!

Ich war noch nie von einem Gericht so begeistert wie von diesem! Smile

Möchte man glatt Stammkunde werden.
Zitieren
#90
erstmal herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten!Smile

Also dann schreib ich dahin, das ich bereit bin 133 Euro zu zahlen, bitte aber gleichzeitig um Titulierung, richtig?

Muss das Jobcenter das denn anerkennen, ich verpflichte mich ja sozusagen freiwillig!?????? Kann das Jobcenter die Aufstockung dann wirklich nicht ablehnen? Die sagen ja vielleicht: Tja selber Schuld wenn sie den Titel unterschreiben, sie hätten ja nicht zahlen müssen bei ihrem Einkommen!
Zitieren
#91
Richtig.

Das JC kann das trotzdem ablehnen, nur dann tun sie das zu Unrecht und du kannst dich vor dem Sozialgericht dagegen wehren.
Genau so wie du über eine rote Ampel fahren kannst, obwohl das nicht erlaubt ist.

Manchmal reicht auch der Hinweis auf den §11b Absatz 7 des SGBII.
Wenn nicht, ab zum Gericht.

Mit genau dem Hinweis auf diese "Freiwilligkeit" versuchen sie es oft aber genau das wurde auch schon vom BSG verworfen.
Das entsprechende Urteil findest du auch unten unter "Gerichtsurteile"
Zitieren
#92
Hatte ich mir schon längst angeschaut Raid Smile Mir ging es ja nur um Schwierigkeiten die eventuell von Seiten des Jobcenters kommen könnten. Wie beppo schreibt spinnen die ja gern mal rum, wegen dieser Freiwilligkeit der Zahlung.

Muss ich bei der Titulierung etwas beachten, oder ist das ein Standartverwaltungsakt?
Zitieren
#93
Da gibt es einiges zu beachten.
Gerade beim JA.
Zum Einen solltest du darauf achten, dass er statisch ist, also exakt den Geldbetrag ausweist und nicht etwa einen Prozentsatz des Mindestunterhalt.
Auch solltest du darauf achten, dass er befristet ist.
Mindestens bis zum 18. Lebensjahr, evtl. über 2 Jahre.

Bei Beidem wirst du mit einem schrillen Aufkreisch der JA Tussen rechnen müssen.
Bestehe aber darauf.
Du alleine bestimmst was darin stehen soll, nicht diese Gorgonen.

Nimm deswegen am Besten einen Zeugen mit der das Verhalten von Medusa und ihren Kumpanen bestätigen kann.
Zitieren
#94
statisch hab ich Verstanden, aber wie befristet? .....Mindestens bis zum 18. Lebensjahr, evtl. über 2 Jahre.????
Zitieren
#95
Naja das er eben am xx.xx.xx endet.
Entweder am Tag des 18. Geburtstags oder in genau 2 Jahren.
Zitieren
#96
tja nur was ist da sinnvoller? Gibt es da jeweils Vor- bzw. Nachteile?
Zitieren
#97
Für dich am sinnvollsten ist 2 Jahre.
Nur das JA orientiert sich an deinen Interessen sondern an ihren eigenen, bzw. denen der Mutter und deswegen steigt deren Widerstand, je kürzer der Titel sein soll.

Was ich noch vergessen habe:
Unterzeichne keinesfalls dort, sondern nimm deren ausgefüllten Text mit nach Hause und frage dann nochmal konkret hier nach.

Je übler der konstruiert ist, desto mehr werden sie dir mit ihren Besen um den Kopf kreisen.

Wenn sie dir aber irgendetwas davon verweigern, lass dir die Weigerung schriftlich bestätigen.
Wenn sie auch das verweigern, sollte dein Zeuge sich schon mal sichtbar Notizen machen.
Zitieren
#98
hmmm das sieht schon wieder nach mächtig Stress aus, das JA sollte sich lieber freuen Smile

ich muss erstmal los, vielen Dank an alle, bis später
Zitieren
#99
Das muss auch nicht so kommen.
Kann aber.
Und es ist besser das vorher zu wissen, als hinterher seine Fehler zu beweinen.
Zitieren
hallo an alle, ich bin dann mal wieder hier! Dodgy

kurz nochmal zur Vorgeschichte:

- Gewaltschutzverfahren ohne Rechtspflicht anerkannt, also eigentlich wertlos. 

- Das als Grundlage dienende Strafverfahren wegen Körperverletzung wurde im März eingestellt. 

- Gerichtlich festgelegter Umgang wurde auf 1 mal wöchentlich 3 Stunden festgelegt (über Umgangspfleger) Kindesmutter war verpflichtet das Kind dort hinzubringen und wieder abzuholen.

- Unterhalt habe ich beim Jugendamt titulieren lassen in Höhe von 133 Euro, Zahlung erfolgt regelmässig. 


Nachdem die Umgangskontakte unter Einbeziehung des Umgangspflegers allesamt positiv verliefen und auch das Verhältnis zwischen mir und der Kindesmutter nicht strittig war, regte dieser die vorzeitige Aufhebung der Umgangspflegschaft an. ( nach ca 3 Monaten Umgangspflegschaft)  Wir als Eltern willigten beide ein.

Kindesmutter brachte dann fortan das Kind zu mir nach Hause und holte es auch wieder ab. Es gab auch Kontakte darüber hinaus, Frühstück und Kurzbesuche bei der Kindesmutter, gemeinsames Grillen bei mir im Garten, sowie Telefonate mit meiner Tochter. 

Dies hielt einige Monate an, bis mir Kindesmutti vor einigen Monaten erklärte es würde ihr mit der Fahrerei zu viel und ihr Bahnticket müsse sie auch gegen ein regionales umändern, da sie ja 30 km weit weg gezogen war und nun wohl bald über das Jobcenter in Arbeit, bzw irgendwelche Massnahmen untergebracht werden sollte. 

Ihr ,Vorschlag´´: alle 14 Tage eine Übernachtung für das Kind bei mir, keine weitere Diskussion! Letztlich wurde daraus nur ein Besuch von 10- 18Uhr 14 tägig, wobei ich das Kind abholen und bringen musste! Telefonate zu meiner Tochter hat sie, wie auch spontane Besuche zwischendurch jetzt ganz eingestellt.  

Ich hoffte die letzten 2 Monate noch auf Besserung der Zustandes, aber es regt sich nichts! Bei den Kindesübergaben redet sie mit mir, aber telefonisch will sie keinen Kontakt. Ich bat sie per sms um ein Telefonat Betreff einer Erweiterung des Umgangs, bzw einer Regelung für die Ferien. Keine Reaktion ihrerseits!

An den letzzen 2 Besuchstagen fremdelte meine Kleine sehr stark, wollte beim letzten Besuch unter tränen nicht mitkommen! Es gelang dann doch und nach kurzer Zeit war die Kleine auch wieder glücklich und hatte ihren Spass!

Nach dem letzten Besuch bekam ich von der Kindesmutti noch die Nachricht das die Kleine schon am Abend zuvor gesagt hätte das sie nicht zu mir wolle und sie das Kind nicht zwingen würde zu mir zu gehen. Die Kleine wäre alt genug selbst zu entscheiden! ( sie wird im August 3 Jahre alt!)

Ab August geht meine Tochter in den Kindergarten, mein Besuchstag ist der Montag, Wochenende muss ich arbeiten. Habe Kindesmutti gerade nochmal angeschrieben wie dann der Umgang laufen soll, bzw jetzt, habe Urlaub, oder ob ich mal mit unserer Tochter telen darf! keine Antwort!

Was soll ich tun? Umgang läuft wie sie will, Kommunikation ist bei der Kindesübergabe auch ok, mehr jedoch im Moment nicht! Merke deutlich das meine Tochter immer eingeschnappter  ist, da sie denkt ich würde sie vernachlässigen, obwohl ja die liebe Mutti den Kontakt so einschränkt! Im Raum steht nun nach wie vor das Erwirken des gemeinsamen Sorgerechts, sowie Ausweitung des Umgangs!
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? Kimme und Korn 10 5.384 27-01-2020, 10:22
Letzter Beitrag: Othmar

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste