Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt bei EV und Studium
#1
wie sieht die Lage da aus?

Offiziell studiere ich aber ich pausiere dieses Semester weil der ganze Zirkus mich psychisch so fertig gemacht hat. Habe ich Vorteile durch das ganze? Es ist nicht meine Erstausbildung übrigens.

Ich bin verschuldet und musste bereits mehrmals eine EV abgeben. Wie würde das dann beim Unterhalt laufen? Zur Info: ich habe wirklich nichts. Es kommt immer wieder mal ein GV der pfänden will aber nix pfänden kann weil es nichts gibt.
ach ja, stimmt das dass wenn ich mich eines tages doch entscheiden würde mit dem kind in kontakt zu treten dass man es mir verbieten kann weil ich keinen Unterhalt gezahlt habe?

Wie ist das eigentlich wenn die Kommunikation nicht besonders toll zur KM war - ich rede jetzt nicht von Kraftausdrücken sondern unter den Umständen gegebenen Vorwürfen wie dass sie es darauf ankommen ließ usw. würde das ein richter berücksichtigen dass es sich da um extremsituationen handelt?
Zitieren
#2
Du könntest gerichtlich verdonnert werden, ein Insolvenzverfahren für dich einzuleiten, um künftige Unterhaltszahlungen sicherzustellen.

Der Umgang mit dem Kind ist nicht davon abhängig, ob es nun
Sozialleistungen wie Hartz IV, Unterhaltsvorschuß oder Unterhalt nach
Düsseldorfer Tabelle gibt. Kinder gegen Geld kommt bei Gericht nicht so gut. Der Zugang zum Kind wird aber später sicher trotzdem schwieriger, das liegt dann aber nicht am Geld.

Ich habe aber leider gerade keine Zeit, entsprechende Urteile aus dem
Netz zu fischen.

Wenn jeder, der mal die Mutter seines Kindes angeblökt hat, die Kinder nicht mehr sehen dürfte, gäbe es noch viel mehr Kinder ohne Väter, mich eingeschlossen. Diese Familieninterna sind umgangsrechtlich für den Richter m. E. weniger interessant. Die Frage ist, was die Mutter daraus macht, um dem Vater Steine in den Weg zu legen und wie man damit richtig umgeht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#3
Deine EVs und das Studium interessiert das UH-Recht einen feuchten Kehrricht.

Will heißen: Du hast bereits eine abgeschlossene Ausbildung - sollte es eine UH-Klage gegen dich geben, wird man dich höchstwahrscheinlich an Hand von fiktivem Einkommen zu UH verdonnern, falls du nicht SEHR GUTE Gründe hast, warum dein Studium jetzt unbedingt nötig ist und du deswegen nicht arbeiten kannst. Dann kommt der GV noch viel öfter, und es laufen noch viel mehr Schulden auf.
Und so du dann dein Studium irgendwann beendet hast und was verdienst, wird dir davon nicht mehr bleiben als dir jetzt bleibt.
Zitieren
#4
(07-03-2014, 20:27)Jessy schrieb: Deine EVs und das Studium interessiert das UH-Recht einen feuchten Kehrricht. [...]
Und so du dann dein Studium irgendwann beendet hast und was verdienst, wird dir davon nicht mehr bleiben als dir jetzt bleibt.

wenn ich das so lese gibt es wohl kaum gute gründe für die. ich möchte es klar für mich beenden aber mein bester grund ist doch sicherlich dass ich mir mit einem studium erhoffe besser zu verdienen (was die sicher ja auch freuen würde)
Zitieren
#5
(08-03-2014, 02:03)Markus Müller schrieb: aber mein bester grund ist doch sicherlich dass ich mir mit einem studium erhoffe besser zu verdienen (was die sicher ja auch freuen würde)
Ne, das wird die unterhaltsbeschaffende Helferinnenindustrie absolut gar nicht freuen. Die wollen sofort den größtmöglichen Unterhalt von Dir haben. Wie bereits erwähnt, hast Du eine abgeschlossene Berufsausbildung, somit unterliegst Du bereits der vollumfaenglichen Erwerbsobliegenheit. Ohne wenn und aber. Also vergiss das mit dem Studium. Abgesehen davon sind die Zeiten in Deutschland vorbei, als ein fertiges Studium noch ein entsprechend höheres Gehalt garantierte.

VG,
Markus
Zitieren
#6
Ok, vielen Dank für die infos. Können wir ein konkretes Beispiel durchgehen, damit ich das genau verstehen kann?

Ich beziehe 750€ ALGII, das ist Geld wo am Ende des Monats kein Cent mehr übrig bleibt (wortwörtlich) - wieviel können die mir davon wegnehmen? klar, ich habe nicht vor ewig ALGII zu beziehen aber aktuell ist das der Fall. Wie läuft das also ab?
Zitieren
#7
Davon sind nur ein paar Euro pfändbar, wenn überhaupt.
Du wirst zu Unterhalt aufgrund fiktivem Einkommen verurteilt, den du nicht bezahlen kannst, da man dir aber kaum etwas pfänden kann, laufen halt weitere Schulden auf. Dank der jüngsten Reform kannst du die auch kaum mehr in eine spätere Insolvenz nehmen. Das kann bedeuten, dass du den Rest deines Arbeiitslebens mit Schulden und/oder laufenden Unterhaltsforderungen tun hast.

Es gibt Schlimmeres im Leben, aber frei bist du nicht mehr.
Zitieren
#8
Dann wird er eben verurteilt und es laufen Schulden auf. So what?

Und: Wenn er wirklich keinen Job hat, dann ist es allemal besser weiter zu studieren. Pfänden könne sie da eh nix. Und eine Chance, dass es irgendwann wieder besser geht, hat man eher mit als ohne Studium. Man kann sich ja nicht alles kaputt machen lassen, wegen dem Unterhaltswahn. Dann tut man eben später in 20€-Raten abstottern...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#9
WENN es denn "nur" beim Auflaufen von Schulden bleibt. Könnte ja auch eine JA-Beständin und in Folge dessen ein Strafrichter auf die Idee kommen, er würde sich absichtlich durch das Studium (statt in seinem Erstberuf zu arbeiten) der UH-Pflicht entziehen...
Zitieren
#10
(08-03-2014, 16:00)Jessy schrieb: WENN es denn "nur" beim Auflaufen von Schulden bleibt. Könnte ja auch eine JA-Beständin und in Folge dessen ein Strafrichter auf die Idee kommen, er würde sich absichtlich durch das Studium (statt in seinem Erstberuf zu arbeiten) der UH-Pflicht entziehen...

ok aber die können doch nicht so dumm sein und das denken, oder? ich setzte mich doch nicht aus spaß jahrelang hin und reiss mir den [Unterschreitung des Mindestniveaus] auf um mich der UH pflicht zu entziehen..das sollte doch dem dümmsten klar sein,oder? außerden studiere ich ja schon bevor das alles war.
Zitieren
#11
Über die Dummheit von JA-Mitarbeitern und dergleichen äußere ich mich besser nicht.
Du schreibst auch wenig darüber, was du als Erstausbildung gelernt hast, insofern ist es schwierig eine Prognose abzugeben, weil man nicht weiß, wie lukrativ die Verdienstchancen in deinem "Erstjob" wären.

Fakt ist: Grundsätzlich steht dir als UH-Pflichtiger kein Studium oder sonst eine über die Erstausbildung hinausgehende Aus-/Fort-/Weiterbildung zu. Es wird von dir erwartet, Unterhalt zu leisten, egal aus welchen Mitteln.

Hast du nun das Glück einer gnädigen Beiständin und wenig geldgierigen KM, KANN es sein, dass die sagen: Okay, studiere fertig, wir freuen uns dann später über höhere UH-Beträge. Die Chance hierfür sehe ich gegen Null gehend, schon insbesondere, wenn die KM ggf. dann auf Sozialleistungen angewiesen wäre.
Oder du hast das unendliche Glück, als nicht leistungsfähig eingestuft zu werden. Auch hier sehe ich Chancen im einstelligen Bereich.

Viel wahrscheinlich ist - wie schon beschrieben - dass du auf Mindest-UH (oder mehr) verklagt wirst. Ebenso wahrscheinlich ist, dass der Richter dann sagt: "Ist ja schön, dass sie studieren. Das dürfen Sie auch gerne. Aber UH zahlen Sie trotzdem, denn Sie könnten theoretisch an Hand ihrer Erstausbildung den Mindest-UH erwirtschaften."
Sodann kriegst du einen UH-Titel an die Backe, den du entweder bedienst oder eben nicht.
Bei "oder eben nicht" kassiert die KM UH-Vorschuß, und du häufst Schulden an.
Die kannst du dann brav nach deinem Studium von deinem dann besseren Verdienst abzahlen - zusätzlich zum laufenden Unterhalt natürlich.
Zitieren
#12
(08-03-2014, 21:57)Jessy schrieb: Hast du nun das Glück einer gnädigen Beiständin und wenig geldgierigen KM, KANN es sein, dass die sagen: Okay, studiere fertig, wir freuen uns dann später über höhere UH-Beträge. Die Chance hierfür sehe ich gegen Null gehend, schon insbesondere, wenn die KM ggf. dann auf Sozialleistungen angewiesen wäre.
Oder du hast das unendliche Glück, als nicht leistungsfähig eingestuft zu werden. Auch hier sehe ich Chancen im einstelligen Bereich.
Als wesentlich erschwerend sehe ich auch das Alter des TO an. Einem 39-jährigen mit abgeschlossener Ausbildung wird ganz sicher kein Studium zugestanden, welches zur Einschränkung seiner Unterhaltszahlungsfaehigkeit führt. Das kann er alles völlig vergessen.
Zitieren
#13
Andererseits scheint der TO ALG II zu erhalten, trotz Studium, was in der Regel nichts anderes bedeutet, als dass das JC ihm ein Studium als "Umschulung" genehmigt hat. Das kommt meinem Kenntnisstand zu Folge nicht sonderlich häufig vor und setzt voraus, dass im Rahmen der Erstausbildung für den TO tatsächlich kein geeigneter Job zu finden ist.

Ist aber auch nur Spekulation, solange zur Sachlage keine weiteren Infos vorliegen.

Ggf. wäre ja auch Aufstocken eine Option, wenn man eh schon im ALG II - Bezug ist?
Zitieren
#14
Selbst Anwälte schreiben auf ihren Seiten darüber wie wenig Erfolgreich eine Verurteilung nach § 170 in der Regel ist.

Es ist eine Drohung, ein Versuch der Einschüchterung mehr nicht. Dieses Denken hat tiefe Strukturen in den Köpfen derer die in den JA/Jobcentern ihre Herrschaft ausüben.

Heute kann man sich bestens in die Vorbereitung begeben - wenn man weis was auf einem zukommt. Auch ohne Anwalt kann man dem schnell einen Riegel vorschieben.

Ich habe selbst 3x Rotzfrech das JC aufgefordert mich doch endlich zu verklagen? Nichts ist passiert - es wird auch nichts mehr passieren - da die Forderungen mittlerweile verjährt sind.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt beim Studium Bumpi 2 534 01-09-2023, 09:35
Letzter Beitrag: Newton

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste