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UH Verfahren bei Arbeitsaufnahme (Fahrtkostenzuschuss)
#1
Hallo,

ich habe nach längerer Erwerbslosigkeit einen Arbeitsplatz angeboten bekommen. Ich werde aufgrund der erwerbsmindernden Fahrtkosten wohl unterhalb des Selbstbehaltes landen. Ein 450 EUR Zweitjob wird aufgrund unregelmäßiger Bereitschaftsdienste nicht möglich sein. Zumindest ist das meine Meinung, die ich in der laufenden UH-Klage vetreten werde.

Nun gibt es die Möglichkeit bei Arbeitsaufnahme eine Fahrtkostenbeihilfe (max. 6 Monate) zu beantragen, damit würden die Fahrtkosten für diesen Zeitraum entfallen. Lt. meiner Kenntnis bin ich dazu verpflichtet diesen Antrag zu stellen um meine Leistungsfähigkeit herzustellen.

Nun stellt sich mir die Frage:
Was ist nach diesen (max) 6 Monaten? Dann entfällt die Beihilfe, ich trage die Fahrtkosten selbst und hab evtl. einen Titel (Berechnung Netto+Beihilfe) an der Backe ?

Merci
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#2
(25-02-2014, 09:10)GeckoMan schrieb: Was ist nach diesen (max) 6 Monaten? Dann entfällt die Beihilfe, ich trage die Fahrtkosten selbst und hab evtl. einen Titel (Berechnung Netto+Beihilfe) an der Backe ?

Titel nur unterzeichnen, wenn du dazu gezwungen wirst. Und wenn, dann befristet mit der Begründung, dass die Beihilfe und damit das Einkommen zeitbegrenzt und unverlängerbar ist.

Alternative: Vorbereiten fürs Aufstocken mit ALG 2.
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#3
Hallo,
ich nochmals:
Also ich werde kpl. aus dem Bezug raus sein. Aufstockermodell wäre eine Option gewesen, aber das ALG II Sanktionssystem und das UH-/ Trennungs- Scheidungsrecht gibt sich gegenseitig nicht viel. Ein Wahl zwischen Pest & Cholera. Deswegen bin ich froh ALG II abzuschliessen.
Ein zus. Job wird nicht möglich sein, da ich neben der Arbeit unregelmäßig wochenweise noch Bereitschaft haben werde. Ich werde meinen zukünftigen AG um eine Bestätigung der Bereitschaftsdienste bitten
Evtl. wird der Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe ja abgelehnt (da kpl. aus Bezug) und ich bin die Sorge los. Dann könnte ich im UH-Verfahren sagen, ich hätte alles versucht um zumindest (max) 6 Monate leistungsfähig zu sein.
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#4
(26-02-2014, 17:00)raid schrieb: Wo ist das Problem? Welches meinst Du eigentlich? Wurdest Du überhaupt mal sanktioniert?

Ich glaube Du unterliegst einem Mißverständnis Huh- Zum besseren Verständnis: hätte ich den Job nicht gefunden der mir einen Abschied aus ALG II ermöglicht, wäre Aufstocker die Option gewesen!
Mein zukünftiger Chef zahlt mir genügend um aus ALG II raus zu sein. Warum sollte ich mich also weiter dem Sanktionssystem aussetzen? Ich verzichte also auf nichts. Ich werde trotzdem alle möglichen Anträge stellen und sei es nur um dem System Arbeit zu machen. Meine späte Rache.

Das Problem?
Ein Jobcenter einer Optionskommune das noch "übt" Ich habe mehrere anhängige Verfahren vor dem Sozialgericht und es geht nicht vorwärts. Vor Gericht bist Du in Gottes Hand, egal ob SG oder FG. Wenn Du mich fragst welche Machinerie schmutziger und dreckiger ist, die Scheidungsindustrie oder die ALG II ? Ich könnte dir keine Antwort geben.
Das JC verhängt die Sanktion, zur Rechenschaft wird da niemand gezogen selbst wenn Du die Sanktion nach langer, langer Zeit vorm SG abwehren konntest z.B. hat mein FM durch mich gelernt, dass man eine EGV mit nach Hause nehmen darf Tongue Ihre Drohung der Sanktion hab ich mit dem Begriff "Nötigung" und dem Griff zum Telefon für einen Anruf bei der Polizei beantwortet. Ich wurde auch für die Verhinderung eines Arbeitsverhältnisses sanktioniert obwohl ich nachweislich einen schriftl. Arbeitsvertrag hatte (Verfahren läuft noch)
Es nützt dir aber nichts, wenn Du weißt, dass Du im Recht bist ein durchschnittliches SG-Verfahren aber > 2 Jahre dauert.

Aus diesem Grunde urteile nicht über mich hinsichtlich Kampf und Einsatz ! Danke !
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#5
(26-02-2014, 20:46)raid schrieb: Wie gesagt, tut mir leid.
Nichtsdestotrotz will ich, dass Jobcenter die Rechte von Hilfebedürftigen respektieren! und zwar ohne Ausnahme.

Hi raid,

kein Problem. Ich habe mir nur deinen Ratschlag (Post 7) zu Herzen genommen und 1 Partei vom Schachbrett ab nächstem Monat eliminiert, daß es künftig ganz ohne die ARGE gehen wird ist die Kirsche oben auf der Torte ! Big Grin Ich werde trotzdem einen Antrag auf Aufstockung stellen (er wird abgelehnt werden) alleine um Arbeit zu verursachen und weil das JC rechtswidrig vorgeht. Auch ein Antrag auf Wohngeld ist in Vorbereitung und sei es nur um beim FG zu beweisen, dass ich alles tue um leistungsfähig zu werden ;-) Auch der Wohngeldantrag wird abgelehnt werden, mir schnuppe.

Sofern es der neue Job (3 jahre kpl. raus) zulässt werde ich mich auch weiter für Elo´s engagieren.

vg
GeckoMan
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