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Unterhalt als Student Reloaded
#1
Hallo Leute,

wundert euch nicht das der Titel dieses Themas ein "Reloaded" beinhaltet, habe diesen gewählt, da es hier schon einen gleich lauteten gibt und es so für Suchende möglicherweise einfacher ist diesen zu finden ;-).

Nun aber einmal zu mir und meinem Anliegen, mir ergeht es scheinbar so wie auch einigen anderen Männer hier auch. Ich hatte letztes Jahr, dem Wein sein dank, ein ONS mit einer fremden Frau. Zwei Monate nach dem ONS konfrontierte mich diese mit einer Schwangerschaft....shit happens...

Ich sagte ihr klipp und klar, dass ein Kind mit einer fremden gerade zum jetzigen Zeitpunkt nicht für mich in Frage kommt. Bemerkenswert ist hierbei noch, dass sie selbst eingestanden hat schon seit einem Monat von der Schwangerschaft zu wissen und mich jetzt ein paar Tage vor Ablauf der gesetzlichen Schwangerschaftsabbruchsfrist in Kenntnis setzt...

Nach diesem Gespräch war Funkstille und ich hoffte das sie das meiner Meinung nach Richtige getan und sich doch noch zu einer Abtreibung entschieden hat.

Seit einer Woche weiß ich, dank netter Post vom JA, das dem nicht so ist.
In dem Schreiben gibt sich mich als Erzeuger an und das JA wurde als Beistand (wo ist hier eigentlich der für den Mann?!?) herangezogen. Das JA verlangt nun von mir innerhalb von 14 Tagen (jetzt noch 2) eine Stellungnahme bzw direkt die Anerkennung der Vaterschaft sowie das Ausfüllen eines Erhebungsbogens (Finanzen). Die Geburt des Kindes wird auch mit einem Termin in den nächsten zwei Monaten avisiert.

Nachdem ich zurück gerechnet habe, passt mein ONS schon recht gut zum Zeugungsdatum.

Zu meiner Person ist zu sagen, dass ich noch studiere (Masterstudium Lehramt, sollte als Erstausbildung gelten). Nach dem Studium, welches dieses Jahr endet schliesst sich noch ein Referendariat (ca. 2 Jahre) an. Finanziell habe ich kein Einkommen, im Gegenteil durch die Studienzeiten sind hier hohe Verbindlichkeiten (Studienkredit, Bafög) aufgelaufen.

Ich frage mich nun wie ich auf die Aufforderung des JA zu reagieren habe, eigentlich will ich auch zu einem Anwalt aber vorher würde ich gerne an eurer Erfahrung aus dem tatsächlichen Leben teilhaben.

Insbesondere stellen sich mir folgende Frage:

- Muss ich überhaupt VOR Geburt reagieren?

- Wäre zu einem freiwilligen Vaterschaftstest bereit, kann die Gute mir jetzt trotzdem mit dem Gericht kommen, so das ich am Ende die Kosten trage?

- Wenn ich der Vater bin, wäre ich ja faktisch erstmal bis Ende des Studiums bzw. Referendariat (gilt zumindest beim Kindergeld als Erstausbildung) raus oder?

- Falls ich doch im Referendariat zahlen müsste, wie werden Schulden (Studienbedingt), Krankenversicherung (meine) behandelt? Werden diese abgezogen von der Unterhaltspflicht? Da ich im Ref ein paar Hundert mehr als die SB-Grenze bekomme, könnte dies ja wieder zu einer Leitstungsunfähigkeit führen oder?



Entschuldigt bitte das ich soviel schreibe aber das geht mir gerade so alles durch den Kopf!

Vielen Dank und Kopf hoch an andere Leittragende!

Oh sehe gerade, dass ich im falschen Forum geschrieben haben. Wäre ein MOD so nett und würde das Thema zu "Konkrete Fälle" verschieben?
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#2
- Vor Geburt allenfalls einem Vaterschaftstest zustimmen und erst mit Anerkennung der Vaterschaft werden die Verbindlichkeiten geklärt. Rechtliche Handhabe besteht auch erst ab diesem Zeitpunkt. Du kannst dich vorab aber ein wenig mit dem Amtsbeistand einstimmen und ruhig mal nachfragen, wie ein privater Test umsetzbar ist, wenn du zur Mutter gar kein Kontakt pflegst. Einen Test erhälst du meist kostenlos im Internet und kostet beim Ausführen dann um die 200,- € meines Wissens. Such dir ein zertifiziertes Labor aus.
- die Gute kann jederzeit den gerichtlichen Weg wählen, z.B. wenn sie nicht will, das du dem Kind begegnest und dadurch einen privaten Test verunglimpft. Die Sache ist damit natürlich nicht vom Tisch. Eine Vaterschaft in jedem Fall dann gerichtlich klären lassen. Das Verfahren kostet vernachlässigbar wenig, im Vergleich für ein Kuckukskind zu zahlen.
- Kindergeld, keine Ahnung
- Lass dich durch die Agentur für Arbeit/Jobcenter mal beraten, ob du zukünftig dein Einkommen aufpeppen kannst. Was die angelaufenen Schulden betrifft, Unterhaltsansprüche haben Vorrang. Hier mal den Taschenrechner bemühen und hochrechnen, ob sich eine Insolvenz lohnt. Sollte länger als 7 oder 8 Jahre Tilgung dabei herauskommenm, das Ergebnis mit einem Rechtsanwalt besprechen.
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#3
@ shithappens

Mach jetzt einen Schritt nach dem anderen, und vor allem keine Fehler.

Dreh- und Angelpunkt ist die Frage der Vaterschaft. So lange diese weder von Dir erklärt (freiwillig) oder in irgendeiner Art und Weise bewiesen ist,passiert wenig.
Ich würde an deiner Stelle deshalb zuerst diesen Sachverhalt klären - mittels Vaterschaftstest. Und lass dich bei deinem Verlangen nach einem Test nicht durch weibliche Argumentation davon abbringen (Mißtrauensbeweis, Ablehnung des Kindes etc. pp.). Du kennst die Mutter nicht, hast nie mit ihr zusammen gelebt - woher willst du einschätzen können, was die Dame sonst noch so treibt? Immerhin sind 20% aller in Deutschland geborenen Kinder sog. Kuckuckskinder, so ganz von der Hand zu weisen ist das Risiko nicht, dass da eine Mutter irgendeinen (Zahl-)Vater fürs Kind sucht.

Also, Schritt 1: Vaterschaft per Gen-Test beweisen lassen.

Wenn Vaterschaft durch Test nicht bewiesen wird, ist das Thema für dich erledigt.

Wenn Vaterschaft bewiesen wird, dann beginnt ab dem Tag der Geburt für dich die Unterhaltspflicht. Erstens fürs Kind, die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen (studiere mal die Düsseldorfer Tabelle, nimm einen Taschenrechner zur Hand und ermittle mal die Kosten für 18 bis 20 Jahre....). Zweitens für die Mutter, diese wird eventuell Betreuungsunterhalt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes fordern. Wenn die Mutter sich eine Rechtsbeiständin des Jugendamts nimmt, dann ist davon auszugehen, dass diese quasi als Anwältin der Mutter fungiert und deren Interessen wahrnimmt. Diese Besitändin wird das Maximale fordern, ohne Rücksicht auf deine tatsächlichen Einkommensverhältnisse. Diskussionen mit diesen Damen sind zwecklos, deshalb wirst du mit dem Jugendamt vor Gericht müssen. Fahnde mal prophylaktisch nach einem guten Anwalt für Familienrecht (ich kenne keinen....).
Auf gar keinen Fall akzeptiere irgendeine Titulierung durch das Jugendamt! Wie gesagt, die schreiben ihre Maximalforderung hinein, und dann wird diese vollstreckbar. Aber dazu später mehr Details.

Es wird zu einem Gerichtsverfahren kommen, an dessen Ende man dich zur Zahlung von a) Kindesunterhalt in Höhe nach Düsseldorfer Tabelle (DDT genannt) und b) Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter verurteilen wird. Die Höhe der jeweiligen Zahlbeträge orientiert sich nach deinem Einkommen, aber zwingend für das Gericht ist das nicht. Das Gericht kann auch andere Beträge festsetzen - zum Beispiel, wenn das Gericht vermutet, du könntest auch mehr verdienen als du gerade verdienst. Indem du z.B. nachts im Krankenhaus die Pathologie schrubbst, neben deinem Studium. Der Phantasie von Familienrichtern sind da recht wenige Grenzen gesetzt.
Es gibt da aber einen Trick, um die Gerichtskosten niedriger zu halten: wenn die Vaterschaft erwiesen ist (und nur dann!), dann gehe zu einem Notar und tituliere freiwillig Kindesunterhalt in der Höhe, die du zu bezahlen bereit bist, befristet bis zum XX. Lebensjahr des Kindes (ich würde empfehlen, bis zum 12. Lebensjahr. Ab dann gelten neue Regeln). Dann muss das Jugendamt wegen des Differenzbetrages vor Gericht ziehen - die Differenz zwischen dem, was sie gerne haben möchten, und dem, was du freiwillig titulierst. Wenn dann das Urteil des Familiengerichts eher bei dem Betrag liegt, den du freiwillig tituliert hast, dann bleiben die Gerichtskosten beim Jugendamt.

Ansonsten kannst du jetzt wenig tun - es steht und fällt alles mit dem Nachweis der Vaterschaft.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Vielen Dank für eure Antworten!

Aktuell ist es so, dass ich mit der Mutter per Mail in Kontakt stehe und ihr in dieser Korrespondenz geschrieben habe, dass ich gerne einen Test wünsche und im Falle, dass ich der Vater bin auch selbstverständlich die Zahlung von Unterhalt (ausdrücklich im Rahmen meiner Möglichkeiten) nicht verweigern würde. Daher bat ich sie direkt, auch in Hinblick auf das Kind um eine gütliche außergerichtliche Einigung. Zunächst beteuerte Sie, dass es ihr auch um eine gütliche Einigung ginge aber nach zwei Mails war für sie schon klar das es ohne Gericht nicht ginge.

Könnte ja unter Umständen vor Gericht ganz nützlich sein, hierdurch nachzuweisen, dass ich stets an einer gütlichen Einigung interessiert war und mich nicht verweigert habe oder?

Da frage ich mich doch, was kann ich mehr für eine gütliche Einigung tun als nach einem Test die Zahlung von KU nicht in Abrede zu stellen?!?


Die DDT habe, zusammen mit etlichen Urteilen sowie den Leitlinien des zuständigen OLG bereits ausgiebig studiert. Leistungsunfähigkeit vor dem Hintergrund des SB ist hier immer noch ein großes Fragezeichen bei mir.
Sehe ich es richtig, dass neben dem Unterhalten LU und SB frei von Gerichten definiert werden können?

Wenn ich über die DDT gehe und mein potenzielles bereinigtes EK als Grundlage nehme, wäre ich zumindest jetzt und im Ref unter meinem SB...

Wegen dem relevanten Einkommen im Sinne der DDT, so wie ich es verstanden habe gilt hier das Netto-Einkommen bereinigt um private Krankenkassenbeiträge, Arbeitsaufwendungen (max. 150 oder 5 % NE) oder? Da mein Studium und sogar das Referendariat eigentlich noch als Erstausbildung gelten, hier hätte ich dem Grunde nach einen fiktiven einen KU Anspruch gegenüber meiner Eltern, bin ich mir da auch unsicher ob das nicht als Leistungsunfähig gilt.


Bezüglich des erwähnten "Tricks" mit der Selbsttitulierung, ist das nicht eigentlich nur eine Verzögerungstaktik, welche mir am Ende noch vor Gericht negativ ausgelegt werden kann? Letztlich entscheidet dann doch auch wieder ein Richter.

Wegen einer möglichen Gerichtsverhandlung, es kann doch nicht sein, dass wenn ich allem gewillt bin (Vaterschaft durch Test, Unterhalt, freiwillige Titulierung vor dem Hintergrund der DD), die Gerichte das befürworten dennoch in Aktion treten zu müssen

Konkret habe ich jetzt folgendes vorgehen überlegt:

- Anwalt konsultieren
- Noch einmal der Mutter ausdrücklich meiner Bereitschaft der gütlichen Einigung unterbreiten
- Keine Auskunft oder gar Unterschrift bis Geburtstermin

Ist das so richtig? Vor allem Frage ich mich ob ich dennoch auf den Brief vom JU reagieren soll, wenn ja in welcher Form?

Vielen Dank noch mal für eure Antworten!

Ach ja noch eine Frage hinterher, ein gerichtliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist imm gekoppelt an eine Unterhaltfeststellung oder sind das rechtlich zwei Verfahren? Auch wäre es gut zu wissen wie lange solche Verfahren im Durchschnitt brauchen.
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#5
Du unterliegst hier einem Irrtum. Du kannst dich mit der Mutter des Kindes gar nicht gütlich einigen, da die Mutter keine Vereinbarungen zu Lasten Dritter abschliessen kann. Unterhaltsberechtigt ist nämlich nicht die Kindesmutter, sondern das Kind selbst. Die Mutter kassiert nur....

Und ob du versucht hast, dich mit der Kindesmutter auf irgend eine Weise aussergerichtich zu verständigen, wird keinen Familienrichter interessieren.

Beginne doch der Reihenfolge nach, zunächst Schritt 1 - Vaterschaftstest.

Mit deinem Aktionismus gegenüber der Kindsmutter richtest du mehr Schaden an, als du Vorteile erzielst. Wenn Du freiwillig, per e-mail auch noch dokumentiert, den Betrag XY als Kindesunterhalt anbietest - dann könnte man daraus schlussfolgern, dass du 1. selbst überzeugt bist, Vater des Kindes zu sein und 2. wird kein Familienrichter mehr einen Betrag unterhalb deines Angebots urteilen, Einkommen hin oder her. Wer freiwillig zahlt, hat genug Geld - so die Logik der Juristen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Es handelt sich um eine Rechtswahrungsanzeige. Du bist unter Umständen schon VOR Geburt zu bestimmten Zahlungen verpflichtet, z.B. Unterhalt für Muddi, Erstausstattung usw.
Damit dieser Anspruch nicht verloren geht, kriegst du jetzt schon eine entsprechende Mitteilung.
Das ganze ist gegenstandslos, solange du nicht der Vater bist. Solange du nicht zum Vater erklärt worden bist (egal ob selbst oder Gericht) wird das JA nichts machen können.
Also: keine Einkommensverhältnisse offenbaren o.ä. Keine Aussagen, etc.
Aber: kooperativ bleiben, also klärung der Vaterschaft durch privaten Test anbieten, oder nach Geburt direkte Anerkennung in Aussicht stellen, falls die Sache eindeutig ist.

Nach der Geburt und Vaterschaftsfeststellung wird dann anhand dieser Rechtswahrungsanzeige versucht, dich auch zur Zahlung von Unterhalt für Mutti und der Erstausstattung heranzuziehen, da du ja bereits im Verzug bist.

Wenn du ein Mangelfall bist, also kaum Einkommen hast, brechen Ansprüche auf Erstausstattung oder Mutterunterhalt eh ganz schnell zusammen.
Kindesunterhalt ist dann ein anderes Thema.

Wegen Kindesunterhalt:
Da wird man dir meist erlauben, deinen momentanen Ausbildungsgang noch zu beenden. Es sei denn du bist bereits anderweitig soweit ausgebildet, dass du ausreichend Unterhalt erwirtschaften kannst.
Wichtig: Keine Unterhaltsansprüche für den Ausbildungszeitraum anerkennen. Du bist nicht leistungsfähig. Nichts titulieren. Keine Stundung oder ähnliche Geschäfte, sonst beginnt deine berufliche Laufbahn mit noch mehr Schulden als nötig.

Beispiel: Du bist bereits Facharbeiter und hast das Studium erst später begonnen: dann kannst dir u.U. ein fiktives Einkommen unterstellt werden. In diesem Fall laufen dann Schulden auf usw.

Also Schreiben ans JA (Beiständin)

Sehr geehrte Frau Geiermeier,

ich nehme Ihre Fristwahrungsanzeige zur Kenntnis, weitere Auskünfte erfolgen aber nicht vor Feststellung der Vaterschaft.

Ich bin bereit bei der Vaterschaftsfeststellung mitzuwirken und schlage einen privaten Vaterschaftstest direkt nach der Geburt vor.
Falls das Ergebnis positiv sein sollte bin ich zur sofortigen Beurkundung bereit.

M.f.G. usw usw...
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#7
Wenn du mit der Mutter in Kontak stehst, dann vermeide unbedingt dich im Ton zu vergreifen. Schriftlich ist sowas ganz schlecht, das kriegst du, das Kind vielleicht irgendwann zu lesen...
Frauen in diesem Zustand sind hormonell gesteuert und unberechenbar/unzurechnungsfähig. Lieber mal tief schlucken und spazierengehen anstelle von Provokation aufgreifen.
Also vermeide Ausdrücke: Du bist Schuld. Ich habe das Kind nicht gewollt. usw.
Falls die Mutti bereits arbeitet und das weiterhin machen möchte, dann biete Mithilfe bei der Betreuung an. Biete an, bei der Geburt dabei zu sein. Wenn das für sie ok ist, dann kannst du mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass du der Vater bist. Wenn sie dich nicht dort haben will, zumindest hinterher besuchen, Karte schicken oder so. Alles Dinge die nicht viel kosten, aber dokumentieren, dass du nicht desinteressiert bist.

Du willst einen reibungslosen Vaterschaftstest. Den kannst du nicht erzwingen, aber mit etwas Diplomatie kriegst du den hin. Dann hast du Gewissheit und das bringt Ruhe rein.
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#8
(24-02-2014, 14:13)Austriake schrieb: Und ob du versucht hast, dich mit der Kindesmutter auf irgend eine Weise aussergerichtich zu verständigen, wird keinen Familienrichter interessieren.

Die Wahrscheinlichkeit ist zwar gering (vermutet), aber einem Freund von mir hat es geholfen.

Beziehung wurde schwanger. Freund war unkooperativ, hat sie Vaterschaft nicht anerkannt, ist zu Terminen nicht erschienen und hat natürlich auch keinen KU bezahlt.

Sie bot ihm an, einen privaten Test zu machen. Er "versäumte" den Termin und ihr wurde es zu bunt, verweigerte daraufhin den freiwilligen Test und ging den gerichtlichen Weg. Vor Gericht kam es zum Abstammungsgutachten und natürlich auch zur Frage der Kostenübernahme. Der Freund wollte nur die Kosten in Höhe eines freiwilligen Tests zahlen, da er ja "kooperativ" sei. Die Differenz wurde per Gericht der KM in Rechnung gestellt. Sie antwortete auf die Frage des Richters, ob sie sich denn tatsächlich im Nachhinein dem vereinbarten privaten Test verweigert hätte, "dummerweise" auch noch ehrlich mit JA.
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#9
Willkommen im erlauchten Kreis der nützlichen Idioten.

Du bist gerade in Vorgänge geraten, deren Tragweite du erst vollständig verstehen wirst, wenn dir der Treibsand schon bis zum Hals steht. Eine Trennung (TFaq lesen !) unterteilt sich in mehrere Phasen und am Anfang steht die Skepsis. Mann kann gar nicht glauben, dass das Alles echt ist.

Ich war in deiner Situation und bin als Student Vater geworden. Wie die Anderen schon geschrieben haben, unterschreibe absolut nichts bis das Ergebnis vom Vaterschaftstest vorliegt. Wirf Befürchtungen wie das Kind könne verhungern über Board, Muddi und der Kleine kriegen den Allerwertesten vom Staat vergoldet während du armes Schwein zusehen kannst das Studium zu überleben.

Mein Freund, das meine ich vollen Ernstes, dein Leben wie du es kanntest ist vorbei. Die Anzeichen, dass eine gütliche Einigung und damit gelebte Vaterschaft möglich ist liegen nicht vor. Frauen mit anschwellender Plauze bauen sich Luftschlösser und glauben es wird schon alles gut werden. Dann wird festgestellt, dass Leben/leben Geld kostet und die freundlicheren Beraterinnen vom Amt erklären Muddi die Rechte. Dein Schicksal spielt an keiner Stelle eine Rolle. Besorgniserregend ist die eingerichtete Beistandschaft mit der du noch viel Freude haben wirst.

Mein Rat an dich ist auszuloten ob trotz allem (persönliches Gespräch - nich per Mail !) gelebte Vaterschaft möglich ist. Zeitgleich machst du einen realistischen Plan B. Dumm für dich ist, dass dein Studium außerhalb Deutschlands nicht viel wert ist, als Ingenieur sähe es besser aus.

Lies das TFaq und "das-maennermagazinPUNKTcom" - das ist keine Satire sondern bittere Wahrheit.

Mit dem Wissen von heute und meinen eigenen traurigen Erfahrungen bin ich geneigt dir zu einem radikalen Bruch zu raten. Klebe dir einen falschen Schnurrbart an und überquere die Grenze als "Shithappens Sanchez" oder "Rivera".

Schmink dir ab eine gütliche Einigung mit Ämtern oder einer narzistisch veranlagten Prinzessin erreichen zu können.

Meine 2 Pfennig, peace and out.
Du hälst jemand anderes für deinen Papa und keiner sagt es dir. Frauen lügen nicht ...
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#10
Wie oben erwähnt, hat der Vaterschaftstest erst einmal Priorität!

Sehr geehrte Beiständin,

wenn die Vaterschaft eindeutig durch Test festgestellt wurde, werde ich mich über das Ihrerseits vorgebrachte Anliegen äußern.

Mit freundlichen Grüßen

XY

Diese Frau hatte mit Dir einen ONS und demnach bestand keine Beziehung.Genauso verhält sie sich. (Wahrscheinlich würde sie es auch tun, wenn sie eine gehabt hätte, ist aber Spekulatius).
Sie mailt mit Dir um Dich an der Angel zu halten, da Du derzeit noch zappelst. Das hört schnell auf wenndie Unterhaltsmaximierungsbeiständin Dir den Kopf wäscht und die Mutter hat was sie will.

Ist die Vaterschaft festgestellt, dann erstderAuskunftspflicht gegenüber der Beiständiun nachkommen.Formulare ausfüllen musst Du hingegen nicht! Auskunftspflicht ist das Eine, Formulare sind das Andere.

Die Sache mit dem Anwalt scheinst Du als Hoffnungsschimmer zu sehen. Vergiß es.Aber die Erfahrung wirst Du dann schon machen.

Ich weiß,was man im Referendariat verdient.Danach bist Du Lehrer und man kann schön sehen was an Kohle kommt und noch einfacher drauf zugreifen.
Entweder damit abfinden oder Düse machen.Lehrer sucht man auch im Ausland. Ansonsten musst Du sowieso zum Anwalt, denn im Unterhaltsrecht gilt Anwaltspflicht.

Irgendwo habe ich in meinen UNterlagen eine White-List von einer Väterseite.Muss nachsehen. Aber sie ist kurz ;-) Und ohne Gewähr.
Bei Facebook macht sich für die Väter immer ein Anwalt stark. Kenne ihn aber nicht. Klarname kriegst Duvpon mir wenn ich eine PN von Dir bekomme.

Ansonsten nehmen die Dinge eben ihren Lauf. Ohne Gerichtsverfahren solltest Du keinen Titel beim Jugendamt unterschreiben.Die ziehen Dich über den Tisch. Mach im Zweifel vorab einen beim Notar.Wie oben beschrieben.
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#11
Die Amtsbeistandschaft hat nicht nur Nachteile, man darf auch Vorteile sehen.
Die Abspaltung von Vater und Mutter kann ermöglichen, auch Ruhe vor der Mutter zu bekommen. Nicht selten erreichen einen unvorhergesehene Bitten, für den Unterhalt des Folgemonates in Vorkasse zu treten. Gerade beim Unterhalt zahlen ist man als Mann sehr empfindsam und es braucht eine zuverlässige und ruhige Führung.
Ich hab beim Amtsbeistand darum gebettelt die Beistandschaft aufrecht zu erhalten. Es war so schön Ruhe im Karton. Leider kann ein unterhaltspflichter Elternteil das leider nicht beantragen.
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#12
Der Laternenmann sagt:

Mit deinem Einkommen bist du eigentlich gar nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Die sozusagen wirtschaftliche Überlebensgrenze liegt bei ca. 1.000,-€. Auf diesen Selbstbehalt hast du Anspruch. Die Unterhaltspflicht (§ 1601 ff. BGB) einem Minderjährigen gegenüber wird jedoch sehr streng gehandhabt. Dennoch kannst und darfst du beruhigt weiterstudieren, da du ja wohl kurz vor dem Abschluß stehst und sich mit dem Studium deine Arbeitschancen und der zu erwartende Verdienstes und somit deine Leistungsfähigkeit im Unterhalt erhöhen. Unterhalt kann nicht ausgesetzt werden.

Wenn du nicht leistungsfähig bist wie zur Zeit, dann kannst du auch nicht zahlen. Du mußt dann auch nicht rückwirkend zahlen. Es sei denn du unterzeichest was beim JA - daher beherzige die Ratschläge aus der FAQ.

Bafög wird als Einkommen angerechnet - allerdings liegst du derzeit sicherlich unter 1.000€?

Es grüßt der Laternenmann
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#13
(24-02-2014, 14:03)shithappens schrieb: - Anwalt konsultieren
- Noch einmal der Mutter ausdrücklich meiner Bereitschaft der gütlichen Einigung unterbreiten
- Keine Auskunft oder gar Unterschrift bis Geburtstermin

1. Bringt nichts, ausser dem Anwalt eine fetten Erstberatungsgebühr. Anwalt erst bei Klage.

2. Klar und kurz, wie grundsätzlich in der Kommunikation bei einer Ex. Schreibe, dass du einen privaten Vaterschaftstest befürwortest, wenn sie Angst vor Tricks hat dann auch gerne mit Probenentnahme im Jugendamt.

Bei der Probenentnahme solltest du ebenfalls aufpassen. Es könnte nämlich auch passieren, dass sie deine Probe vor dem Abschicken verschwinden lässt und durch eine Probe des tatsächlichen Vaters ersetzt. Umschlag 1 leise in die Rundablage, Umschlag 2 in den Briefkasten...

3. ...bis zur Gültigkeit einer Vaterschaftsanerkennung.

KU, DDT, LU, OLG, SB, DD, NE - dein Text mit den vielen Abkürzungen ist für andere hilfesuchende Väter schwer verständlich, wenn sie noch nicht so lange in der Materie drin sind.

Zitat:Bemerkenswert ist hierbei noch, dass sie selbst eingestanden hat schon seit einem Monat von der Schwangerschaft zu wissen und mich jetzt ein paar Tage vor Ablauf der gesetzlichen Schwangerschaftsabbruchsfrist in Kenntnis setzt...

Das ist nur logisch. Einerseits beträgt die Relevanz deiner Ansicht zu einem Schwangerschaftsabbruch sowieso exakt Null, weil du Vater und nicht Mutter bist. Ganz allein die Mutter entscheidet über Töten oder Austragen eines gemeinsamen Kindes.

Aber du bist Student mit Aussicht auf ein geregeltes Berufsleben und noch nicht vom Unterhaltsrecht abgeerntet. Da ist also noch echt was zu holen. Nicht im Augenblick, aber bald. Dein Wert ist sehr hoch. Du bist ein Traumvater. Deine Weinseligkeit und Unkenntnis der Kondomhandhabung kosten dich im Laufe deines Berufslebens rund 150000 bis 300000 EUR. Wenn du da raus bist, bist du alt und hast deine besten Jahre als magerer Unterhaltszahler und Ausbildungsrückzahler verbracht mit regelmässigen Auskünften über dein gesamtes finanzielles Leben, einem engen Gängelband, Forderungen, Forderungen, Forderungen. Du wirst Begriffe wie Mehrbedarf, Sonderbedarf, Begtreuungskosten lernen, du wirst beten das das gross gewordene Kind bald eine Ausbildung macht, du wirst viele Basiserhöhungen der Düsseldorfer Tabelle erleben und viele Erhöhungen aufgrund Altersstufen. Willkommen als Vater...
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#14
Vielen Dank für Eure Antworten!

Zur bisherigen Korrespondenz ist zu sagen, dass diese nie in einem ausfälligen Tonfall von statten gegangen ist. Tenor war eher der, dass ich von meiner Seite zunächst mit der Situation psychisch überfordert bin und deswegen im aktuellen Zeitpunkt nicht weiss wie und in welcher Form ich zu dem Kind stehen könnte. Da sehe ich im Prinzip keine grundliegende Ablehnung gegenüber dem Kind.

Bezüglich konkreter Zahlen habe ich auch nie von einem Betrag geschrieben sondern immer darauf verwiesen, dass ich (im Falle der Vaterschaft) willig bin "im Rahmen meiner Möglichkeiten" Kindesunterhalt zu leisten. Dabei habe ich ausdrücklich erwähnt, dass ich in absehbarer Zeit nicht in der Lage sein werde finanzielle Unterstützung zu leisten. Hier hat demnach auch keine konkretisierte Absichtsbekundung stattgefunden, sonder eine unter Berücksichtigung meiner Verhältnisse.

Der Tragweite der ganzen Geschichte bin ich mir schon bewusst und gerade auch weil ich ja keinen "Rosenkrieg" haben möchte, versuche ich ja mit der Mutter eine gütliche Einigung zu erzielen. Ich habe auch kein Problem für das Kind, wenn ich das denn kann, mit aufzukommen. Finanziell sollte dies nach dem Referendariat auch möglich sein. Bin trotz all euren Aussagen doch noch der Meinung (vielleicht bin ich auch einfach ein "Gutmensch"), dass man so eine Situation doch vernünftig und in einem für alle erträglichen Rahmen lösen kann.

Dem Jugendamt (Beistand) gegenüber werde ich nun heute schriftlich erklären, dass ich zunächst die Vaterschaft nicht anerkenne und gerne zu einem privaten Test nach Geburt bereit bin. Darüber hinaus werde ich erklären, dass ich (wenn denn Vater) auch gewillt bin (falls es meine Möglichkeiten zulassen) Unterhalt zu bezahlen.

So sollte das OK sein oder lehne ich mich mit dem "Willen zur Zahlung" wieder zu weit aus dem Fenster?

Da ich vor meinem Studium noch keine abgeschlossene Ausbildung habe, sollte dieses und "meiner Meinung" nach auch das Referendariat als Erstausbildung gelten. Klar besteht die Möglichkeit dass das Gericht ein fiktives Einkommen unterstellt (gibt es hier Erfahrungswerte?) aber dies hätte zur Folge, dass meine weitere Ausbildung (falls nicht als Erstausbildung durch das Gericht angesehen) hinfällig wird und ich später einen deutlich niedrigeres und unsicheres Einkommen haben werde. Dies müsste doch für die Gerichte eine Abwägung zu Gunsten der Ausbildung sein, da es langfristig ja besser für das Kindeswohl ist.

Für den Fall das die Mutter doch noch einem außergerichtlichen Test zustimmen sollte, stellt sich mir die Frage ob ich bezüglich Ausbildung und Einkommen gegenüber dem Jugendamt nicht besser verhandeln kann als vor Gericht. Im Fall das wir uns bei Jugendamt mit einem Titel nicht einig werden sollten, kann dies immer noch gerichtlich geklärt werden oder?

Für diesen Fall, würde ich der Mutter noch einmal schreiben oder mit ihr telefonieren und ihr klar das Angebot machen, Test beim Jugendamt, wenn Vater dann Feststellung des Unterhaltes durch das Jugendamt per Titel bzw. wenn nicht Leitungsfähig halt dies.



So, habe mal die Abkürzungen vermieden.

Ach ja, wo finde ich denn die FAQ?
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#15
Gerade beim Thema Zahlung lehnst du dich zu weit aus dem Fenster. Wenn du nicht leistungsfähig bist, dann sind deine Möglichkeiten null,null

Zerlege das ganze in Schritte und konzentriere dich auf Schritt 1. Also bist du der Vater oder nicht.
Wenn du einen billigen privaten Test hinbekommst, ist das schon mal gut, dann lässt sich mit der Mutter auch reden.

Ihr bleibt fast nichts anderes übrig als eine Beistandsschaft einzurichten, schließlich braucht sie Geld und die Behörden drängen sie dann förmlich dazu.

Wenn der Test unter für alle Seiten akzeptablen Bedingungen dich als Vater ausweist, dann meldest du dich beim Jugendamt und machst einen Termin zur Beurkundung der Vaterschaft aus. Falls möglich, stimmst du das mit der Mutter ab.

Bei der Beurkundung klammerst du das Thema Unterhalt erst mal aus, du bist gerade beim Unterlagen zusammenstellen etc.

Bevor das Thema Vaterschaftstest nicht durch ist, nicht auf die gemeinsame elterliche Sorge ansprechen. Die typische Alleinerziehende fürchtet das Thema wie der Teufel das Weihwasser und unnötige verärgerung bringt nix. Alles zu seiner Zeit!


Das Thema Unterhalt läuft getrennt als 2.ter Schritt.

Wenn du fit beim Thema Unterhalt bist, gehst du persönlich zum Jugendamt, wenn nicht mach es schriftlich, dann kannst du jederzeit rückfragen, falls was unklar ist.

Dein gegenüber ist zwar Mutti, aber da sie sofort Geld braucht, lässt sie sich vom Jugendamt vertreten. Hat Vor- und Nachteile: Du hast einen knallharten Profi vor dir, der nicht mit seinem Geld, sondern dem des Steuerzahlers spielt. Andererseits hat er auch emotionalen Abstand und gesetzliche Richtlinien.
Beim Thema Unterhalt hast du die nötigen Unterlagen, damit du dem Beistand klip und klar darlegen kannst, dass du bis voraussichtlich xx.xx.xxxx nicht leistungsfähig sein wirst. Lass dich da nicht breit treten, präsentiere bei Bedarf einen plausiblen Zeitplan. Akzeptiere keinen Titel und keine Stundung.
Der Beistand entscheidet dann, ob er das anhand seiner Richtlinien so akzeptieren kann und falls ja, wird er der Mutter weiterhin 133€ Unterhaltsvorschuss pro Monat ausschütten und ihr mitteilen, dass von dir bis auf Weiteres kein Unterhalt beizutreiben ist und er deshalb keine Unterhaltstitulierung fordern wird. Wenn Mutti das akzeptiert, dann ist erst mal Ruhe und es laufen keine Schulden auf. Allerdings musst du mit entsprechenden Erinnerungen in regelmäßigen Zeitabständen rechnen.

Ist der Beistand nicht dieser Ansicht, wird er von dir eine Titulierung eines Betrags verlangen. Gleiches gilt für Mutti. Nur sie wird dich dann per Anwalt auffordern müssen, da der Beistand sich in hoffnungslosen Fällen nicht den Finger krumm macht.
Falls dieser Fall eintritt, wird es auf eine Gerichtsverhandlung hinauslaufen. Dazu brauchst du dann einen Anwalt. Da du voraussichtlich auch Prozesskostenhilfe bekommst, bleibt das überschaubar und du kannst es drauf ankommen lassen.

Wenn du erst als Junglehrer Unterhalt zahlen musst, kommst du besser aus der Sache raus, als du denkst: Am Anfang wird nicht genügend Geld da sein, so dass du von Unterhalt für die Mutter verschont bleibst. Ein (1) Kind ist unterhaltstechnisch beherrschbar, das macht dich nicht arm, aber du erinnerst dich jeden Monat dran, dass ein Kondom besser gewesen wäre. Wirst du in den Staatsdienst übernommen, steigen deine Bezüge ständig automatisch an, damit ist die Unterhaltserhöhung meist eine 1-2 Jahre hinten dran. Die härteste Zeit sind die ersten 6 Jahre, da kann es richtig teuer werden, wenn man dir was abnehmen kann. da gibt's ein Menge entsprechender Mehr-/Sonderbedarfe. Also musst du am Anfang deiner karriere den Ball eher flach halten. Investiere lieber in Ausbildung und arbeite z.B. nur Teilzeit, ansonsten verwechselt man dich mit einem Geldautomaten.
Wenn du Glück hast, wird die Mutter auch entspannter und du erlebst auch jede Menge schöne Sachen mit dem Kind.
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#16
Vielen Dank für deine Antwort.

So werde ich es machen, ich schreibe der Mutter später noch eine Mail und biete ich noch einmal an, gerne einen privaten Test zu machen und wenn positiv die Vaterschaft bei Amt anzuerkennen. Die Klärung der Unterhaltsseite biete ich im gleichen Zuge über das Amt an.

Als Argumente für dieses Vorgehen würde ich :

- Kein Stress zw. uns,
- Rechtssicherheit für die Mutter/Mich
- sowie einen deutlich zügigeren Ablauf des ganzen Verfahrens an.

Kann ich so machen oder?
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#17
(24-02-2014, 17:05)shithappens schrieb: Ach ja, wo finde ich denn die FAQ?

Die FAQ befinden sich hier: http://www.trennungsfaq.com/
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#18
(24-02-2014, 17:43)shithappens schrieb: So werde ich es machen, ich schreibe der Mutter später noch eine Mail und biete ich noch einmal an, gerne einen privaten Test zu machen und wenn positiv die Vaterschaft bei Amt anzuerkennen. Die Klärung der Unterhaltsseite biete ich im gleichen Zuge über das Amt an.

Als Argumente für dieses Vorgehen würde ich :

- Kein Stress zw. uns,
- Rechtssicherheit für die Mutter/Mich
- sowie einen deutlich zügigeren Ablauf des ganzen Verfahrens an.

Kann ich so machen oder?
Wie bereits erwähnt, ist einzig der Punkt, ob Du der Vater bist oder nicht, entscheidend für das weitere Vorgehen. Daher würde ich an Deiner Stelle das Schreiben so schlank wie möglich halten. Es könnte so aussehen:

Liebe ....,
ich bin selbstverständlich gerne bereit einen privaten Vaterschaftstest zu machen. Falls Du Befürchtungen vor möglichen Verfälschungen des Testergebnisses haben solltest, so könnte dieser Test auch gegenüber dem JA, stattfinden. Dann haben wir beide die notwendige Sicherheit über unsere mögliche Elternschaft. Alle weitere sollten wir nach einem positiven Testergebniss gemeinsam miteinander besprechen.

Mit besten Grüßen,
....

-> Alles andere würde ich weglassen, nichts weiter konkretisieren. Schreibe dies möglichst kurz und knapp. Mit dieser Formulierung signalisierst Du klar und unmißverständlich, dass erst die Vaterschaft zweifelsfrei geklärt werden muss, bevor weitere Schritte unternommen werden können.

So wie Du das beschreibst, hat es Deine ONS-Patnerin offensichtlich auf eine Schwangerschaft regelrecht angelegt. Soviele Tage, bei denen eine Frau empfänglich ist, gibt es nun auch nicht. Es kann also durchaus sein, dass sie mehrere Lover am Start hatte, um ihren großen Kinderwunsch zu realisieren. Auch bist Du als künftiger Lehrer eine gute Partie.
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#19
Argumente:
- Dann kannst du ohne ständige innere Zweifel offener zum Kind stehen und auftreten
- Schließlich kennst du Mutti ja nicht, bzw. ihr wart nur kurz zusammen...

Auch wenn es legitim ist: vermeide den Spruch: man weiß ja nie, mit wem du noch Geschlechtsverkehr hattest...

Am zügigsten läuft das Verfahren ab, wenn du die Beurkundung ohne Test durchführst. Wink Was aber nicht so ratsam ist
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