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Diskussion zu "Weiß jemand Rat?"
#1
Hallo @24h/m,

§ 1684 BGB
Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

...

Die Mutter ist Dir gegenüber zum Wohlverhalten verpflichtet. Dazu gehört, dass sie das Kind so auf den Umgang vorbereitet, dass es problemlos mit Dir mit geht. Wenn dies nicht der Fall ist, ist es beim jetzigen Alter des Kindes ein der Mutter anzulastendes Defizit.

Mein Vorgehen wäre:

1. Die Mutter per Einschreiben auf ihre Pflichten hinweisen und von ihr verlangen, diese zu erfüllen. Dabei darauf hinweisen, dass das Jugendamt eingeschaltet wird, wenn das Verhalten des Kindes bei der nächsten Übergabe nicht anders ist.

2. Sollte das Verhalten des Kindes weiterhin ablehnend sein, das Jugendamt um Vermittlung bitten. Hierbei -wenn das Kind z. B. in den Kiga geht- wenn möglich vorschlagen, dass Du es aus dem Kiga abholst und auch dort wieder hinbringst, um das Kind aus einer offensichtlich belastenden Übergabesituation herauszunehmen. Paraleel dazu beim Familiengericht einen Antrag auf Umgangspflegschaft stellen, für den Fall, dass das Jugendamt nicht in die Pötte kommt oder nichts errreicht.

So erst ´mal grob die Marschrichtung...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#2
Ich möchte Dir den Mut nicht nehmen, doch Papier ist sehr geduldig. Die Realität sieht ganz anders aus. Das Jugendamt ist zwar eine Behörde, doch sie wird fast immer auf der Seite der Mutter sein. Die Mutter erscheint selbst nicht auf eine Vorladung auf dem Jugendamt und nun was willst du dagegen machen? Es fängt schon an die Mutter haut aus dem gemeinsamen Wohnung ab und nimmt die Kinder mit. Das muss sich der Vater doch alles gefallen lassen. Derjenige der die Kinder bei sich hat sitzt am langen Hebel und der andere kämpft sich ab um Millimeterweise voranzukommen. Ich höre immer noch die Worte- sie müssen geduldig sein, das kann Jahre gehen, bis sie ein normales Umgangsrecht bekommen. Schade ich würde gerne den Schriftwechsel veröffentlichen, damit mal alle sehen, wie mit Vätern umgegangen wird. Eine Mutter kann sich doch verhalten wie sie will, ich kenne kaum einen Richter, der mal mit Zwangsgeld die Mutter bestraft hat.
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#3
@Mio2344

Was genau schlägst Du dem TO denn nun vor, das er tun soll?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
Ja, ich steige durch, habe ähnliches erlebt. Habe versucht, mein Kind zu vergessen, hat nicht funktioniert, 2 1/2 Jahre kein Kontakt zum Kind, heute wieder Umgang und Kontakt (sowie eine bemerkenswerte Intensität der Vater-Kind-Beziehung), auch wenn die KM immer noch einen an der Klatsche hat.

Umgang ist möglich (via Umgangspflegschaft, kannst Du bei Gericht beantragen (ohne Anwalt) Kosten werden zwischen den Eltern geteilt, es sei denn die KM erhält PKH), allerdings sind die Kosten und der Aufwand riesig. Mir war's es wert, andere mögen dazu finanziell oder psychisch nicht in der Lage sein.

Mein Rat ist: tu das, was für Dich am besten ist. In meinem Fall war es, meinem Kind ein Vater sein zu können, alles andere war/ist für mich zweitrangig. Wenn Du merkst, dass der Kampf Dich kaputt macht, dann musst Du irgendwann die Reißleine ziehen.
Achte auf Dich und Deine Gesundheit, höre auf Deine innere Stimme und vertraue nie einer Frau, aber Letzteres hast Du ja bereits gelernt...

Alles Gute und viel Kraft!

Clint
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#5
@Wackelpudding, was ich ihm vorschlage? Zumindest die harte Schiene zu fahren, trotzdem aber der Hinweis, dass man auch verlieren kann. Bei Terminen auf dem Jugendamt immer einen Zeugen dabei haben. Alleine auf dieser Behörde bist du verloren.
Ich denke, jeder kann hier im Forum nur aus seinen gemachten Erfahrungen berichten. Jeder von uns glaubte an das Gute und wurde eines besseren belehrt. Eigentlich haben wir genug Gesetze im Familienrecht, aber sie lassen sich wie Gummi hin und her ziehen. So gestaltet sich das alles als unlösbare Aufgabe.
Meine persönliche Meinung: Anwälte dürften den Richtern mal öfters den Daumen härter zeigen, aber dann gewinnt der keine Prozesse mehr. Soviel zur Demokratie. Ich habe vieles erlebt vor Gericht, wo ich mich schon frage, darf mich ein Richter als schwierigen Menschen bezeichnen, nur weil der Vater ein Umgangsrecht möchte? Ich sage solche Worte gehen mir zuweit!
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#6
Hallo,

danke für deinen Rat, das wäre eine Möglichkeit. Abholen im Kindergarten geht leider nicht, wurde schon bei der Umgangserweiterung vom Verfahrensbeistand vorgeschlagen, ich müsste mir aber jeden Freitag einen Urlaubstag nehmen um rechtzeitig in B. zu sein, das geht leider nicht. Das Jugendamt wollte schon bei den Gerichtstermin vor über einen Jahr eine Umgangspflegschaft einrichten, der Richter hat davon erstmal abgesehen. Muss man denn einen Antrag auf Umgangspflegschaft begründen? Muss das Jugendamt vorher in Kenntnis gesetzt, werden.

Vielen Dank erstmal.
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#7
Hallo,
vielen Dank für Eure Beiträge, werde wohl eine Umgangspflegschaft beantragen. Die Mutter per Einschreiben auf ihre Pflichten hinzuweisen ist eine gute Idee, sie stellt sich natürlich nach außen so dar, das sie ja alles probiert, sie das Kind ja nicht zwingen kann, sie sich den Umgang doch wünscht. Werde bei der Abholung nererdings wieder aufgefordert in die Wohnung zu kommen, das lehne ich ab, da schon beim Sorgerechtsverfahren über ihren Anwalt lügen verbreitet worden. Ich hätte mich geweigert die Wohnung zu verlassen. Das Kind am Mittagsschlaf gehindert usw. Da ist kein vertrauen mehr da die Wohnung als "Mann" zu betreten. Sie haut sich den Kopf gegen den Türrahmen, reißt das T-Shirt kaputt, rennt schreiend ins Treppenhaus und ich sehe meine Tochter nie wieder. Für die kleine tut es mir natürlich leid, sie sieht, der Papa kommt ja nicht in die Wohnung, sie möchte mir gerne ihr Kinderzimmer zeigen. Die Mutter sagt dem Kind dann sehrwahrscheinlich, sieh mal, der Papa kommt nicht mal zu Mama in die Wohnung, er will nicht mal dein Kinderzimmer sehe. Eine dreijährige versteht das natürlich nicht und erklären kann ich es ihr auch nicht. Der böse bin also ich. Die Mutter gauckelt dem Kind auch immer vor, das sie den Umgang möchte, sieh mal der Papa ist da, freundlich usw. Alles andere passiert über Doppelbotschaften an das Kind.
Ich denke hauptsächlich geht es um den Urlaub der ansteht im April und Juni und diesen gilt es zu verhindern, wenn das Kind nicht möchte ist sie fein raus.

Danke nochmal für eure Antworten und Anteilnahme
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#8
@24h/m...

Lass eine Umgangspflegschaft einrichten. Dann seit ihr, also deine Tochter und Du diesem dämlichen Muttertheater nicht mehr ausgesetzt.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#9
(15-02-2014, 21:55)Mio2344 schrieb: Ich möchte Dir den Mut nicht nehmen, doch Papier ist sehr geduldig. [...] Eine Mutter kann sich doch verhalten wie sie will, ich kenne kaum einen Richter, der mal mit Zwangsgeld die Mutter bestraft hat.

Ich kann das ganze nur bestätigen.
So läuft das in der Regel ab. Das Jugendamt hat keine Rechtliche Funktion im Bezug auf Umgang. Da wird viel geredet und am Ende ist es egal was die KM macht.
Das der Kindesmutter kein Zwangsgeld oder Ordnungshaft übergebraten wird verstehe ich nun wieder nicht weil ein Beschluss eine Entscheidung eines Gerichts ist und hält man sich nicht daran wird man in der Regel bestraft weil man das Gericht missachtet bzw. den Beschluss.
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#10
Dazwischen immer diverse Gewaltschutzverfahren initiiert durch die Kindesmutter.


Genau das hatte ich auch .... Echt krass das ganze Programm Gewaltschutzverfahren, Anzeigen usw usw...
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