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SG Dortmund S 31 AS 317/07: Stundenlohn von 4,50 € ist unzumutbar
#1
Langzeitarbeitslosen, die es ablehnen eine Stelle mit einem Stundenlohn von 4,50 € anzutreten, darf von der ARGE die ALG 2-Unterstützung nicht gekürzt werden. Lohndumping darf somit durch die Behörden nicht unterstützt werden.
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7488.htm

Dieses Urteil sollte man m.E. einerseits bei der eigenen Stellensuche und andererseits bei der Anrechnung von fiktivem Einkommen bei der Ex im Kopf behalten.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#2
So langsam nähern wir uns an den von verdi geforderten Stundenlohn von 7,50 EUR.


Landesarbeitsgericht Hamm 6 Sa 1284/08 und 6 Sa 1372/08 vom 18.03.2009

Im Einzelhandelhandel ist ein Stundenlohn von 5,20 EUR sittenwidrig, da dieser um mehr als 2/3 unter dem Tariflohn liegt
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7596.htm
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#3
Für ein zwölfjähriges einzelnes Kind wären netto 1258 EUR nötig (900 + 295, 5% berufsbedingte Aufwendungen). Das entspricht knapp 1900 brutto, bei privater Altersvorsorge (4%) 1950 bis 2000 EUR. Der Monat hat im Schnitt 21 Arbeitstage, bei 8 Stunden Arbeit pro Tag wäre das 168 Arbeitsstunden.

Mindestbruttolohn, um Unterhalt zahlen zu können: 11,60 - 11,90 EUR.
Für zwei und mehr Kinder entsprechend mehr, jedes Kind macht je einen um 2-3 EUR höheren Stundenlohn aus. Vom Mütterunterhalt wollen wir gar nicht anfangen.
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#4
.... und das soll einen Richter ersthaft interessieren?
"Stundenlöhne stehen hier nicht zur Debatte!"
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#5
Unsere Rechtsprechung hat mir deutlich gezeigt, dass es Umstaende und Randbedingungen gibt, die das logische Gebäude der Rechenregeln (von Mathematik will ich gar nicht sprechen) ausser Kraft setzen.
Als ich dies erfuhr, hab ich nix mehr gerechnet, sondern nur noch gezahlt, was mir vernuenftig erschien. Hab eben meine eigenen Rechenregeln dagegen gestellt.
Was nuetzt die ganze Rechnerei, wenn Richter fiktiven Verdienst willkuerlich festlegen, um Selbstbehalt unterhalb den 900 Euro festzulegen oder den Verdienst durch nicht vorhandene Nebenjobs zu erhoehen?
Genau hier hoerte der Spass fuer mich endgueltig aufSmile

Al Bundy, der das Unmögliche nicht möglich machen kann
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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