Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Brandenburgisches OLG vom 19.9.2013: Keine gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern
#4
(05-02-2014, 23:08)p schrieb: ... aber die Konsequenz für Väter daraus ist, so früh wie möglich die gemeinsame Sorge zu beantragen.
Absolut.

Und zweitens: Sich nicht von AnwältINNEN (und leider auch manchen Vätern) ins Bockshorn jagen lassen, die vorschlagen "doch erst mal den Umgang regeln zu lassen" weil der doch viel wichtiger sei, bla, bla...... Im Umgangsverfahren werden dann die Minuspunkte generiert, die die Sorge blockieren.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Brandenburgisches OLG vom 19.9.2013: Keine gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern - von sorglos - 05-02-2014, 23:34

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Laut BVerfG gibt es keine Eltern Kind Entfremdung (PAS) Beschl. 17.11.2023 Absurdistan 1 306 22-12-2023, 15:11
Letzter Beitrag: p__
  Fiktives Einkommen Brandenburgisches OLG vom 10.1.2020 p__ 8 4.509 26-01-2021, 14:21
Letzter Beitrag: Arminius
  Kommunikationsverweigerung als zulässiges Instrument gegen gemeinsame Sorge CheGuevara 7 10.191 26-10-2016, 00:29
Letzter Beitrag: Gualterius
  OLG Celle, 15 UF 44/15: Gemeinsame elterliche Sorge nicht unser Leitbild Bluter 6 8.021 30-09-2015, 12:53
Letzter Beitrag: Bluter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste