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Brandenburgisches OLG vom 19.9.2013: Keine gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern
#1
Beschluss des Brandenburgischen OLG vom 19. September 2013
Aktenzeichen: 9 UF 96/11
Volltext: http://openjur.de/u/646891.html

Zwei Kinder, Eltern trennen sich, Mutter hat wie es das Gesetz vorschreibt Alleinsorge. Sie betreibt von Anfang an Umgangssabotagespiele, zieht mehrfach um und schliesslich sehr weit weg. Es kommt zur üblichen Serie von Gesprächen, Auseinandersetzuungen, Vereinbarungen, Familienhilfe für die Mutter, mal wurde ihr sogar wegen Gefährdung des Kindeswohls nach §1666 BGB das Sorgerecht entzogen und anschliessend wiedergegeben. Es gibt Gutachten, starke Loyalitätskonflikte bei den Kindern werden diagnostiziert, die Mutter kritisiert das Gutachten aber heftig und so weiter. Ganze Heerscharen an Helfern fressen sich an dieser "Familie" dick.

Schliesslich beantragt der Vater die gemeinsame Sorge. Wieder ein Gutachten. Diesmal findet es der Vater untauglich. Das Amtsgericht belässt es bei der mütterlichen Alleinsorge. Da mittlerweile das neue Recht gilt, beurteilt das daraufhin angerufene OLG den Fall nach neuem Recht. Das lehnt ab. Begründung:

"Die Ausübung der gemeinsamen Verantwortung für ein Kind erfordert aber ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern. Fehlt es daran und sind die Eltern zur Kooperation weder bereit noch in der Lage, kann die gemeinsame Sorge für das Kind dem Kindeswohl zuwiderlaufen (BVerfG, a.a.O.). Da im Zuge einer Trennung vielfach Kommunikationsprobleme auftreten, können diese nicht ohne Weiteres zu einer ablehnenden Entscheidung nach § 1626 a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB nF führen. Vielmehr muss auf der Kommunikationsebene eine schwerwiegende und nachhaltige Störung vorliegen, die befürchten lässt, dass den Eltern eine gemeinsame Entscheidungsfindung nicht möglich sein wird und das Kind folglich erheblich belastet würde, wenn man seine Eltern zwingen würde, die Sorge gemeinsam zu tragen (BT-Drucks. 17/11048, S. 17)."

Die Eltern seien "zerstritten", "keine tragfähige soziale Beziehung", "Misstrauen". So hat das Gericht die Eltern erlebt:

"Der Senat hat die Mutter im Anhörungstermin am 27.06.2013 wortkarg und zurückhaltend erlebt. Das Temperament der Mutter unterscheidet sich sehr von dem des Vaters. Der Vater ist wortgewandt und temperamentvoll. Er zeigt seine Emotionen. Im Rahmen der Anhörung hat er eindrucksvoll seine Gefühle in Bezug auf die Kinder beschrieben, aber auch seiner Wut auf die Mutter Ausdruck verliehen. Demgegenüber hat sich die Mutter in diesem Zusammenhang völlig sachlich und distanziert verhalten. Der Senat konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie sich - bildlich gesprochen - einen Panzer angelegt hat, um sich vor den verbalen Angriffen des Vaters zu schützen. Hierzu passt auch ihr Verhalten, dem Vater nach Möglichkeit nur im Beisein Dritter zu begegnen. Auch die Telefonkontakte der Kinder mit dem Vater werden - auf Antrag der Mutter - seit einiger Zeit begleitet."

Das Urteil ist symptomatisch für die Rechtssprechung nach der jüngsten Sorgerechtsreform, die Mitte 2013 in Kraft getreten ist. Bekanntlich haben sich die Gerichte exakt wie von uns Trennungsvätern vorhergesagt sehr schnell auf das Prinzip "Keine gemeinsame Sorge bei Streit" festgelegt.

Und so gibts keine gemeinsame Sorge, sondern Hoffnungen: "Der Senat hofft, dass die Eltern die vorliegende Entscheidung zum Anlass nehmen, ihr Verhalten in der Vergangenheit noch einmal kritisch zu hinterfragen und im Interesse der gemeinsamen Kinder den Elternkonflikt doch noch beizulegen."

Wenn die Mutter nicht will, ist aussitzen und blockieren weiterhin das erfolgversprechendste Mittel. Eloquent und emotional sein wurde dem Vater negativ angerechnet und auch die Mittel seiner Versuche, Umgang mit den Kindern zu bewahren. So oder so hat er verloren: Andernfalls wäre der Umgang früh abgebrochen und zur gemeinsamen Sorge hätte man ihm gesagt: "Was wollen sie denn, sie haben doch nicht einmal Kontakt zu den Kindern".

Hier im Thread bitte Urteile zum Sorgerecht, die nach neuem Recht gesprochen wurde und deren Diskussion. Allgemeine Äusserungen zum Sorgerecht und der Reform bitte im entsprechenden Thread.
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#2
Wie man es macht, ist es verkehrt. Hätte sich Vater unter
dem Schleier der Coolness bewegt, wäre ihm möglicherweise
angelastet worden, das ihm eine emotionale Bindung zu den
Kinder fehlt und er nur der Mutter verfahrenstechnisch
eins überziehen will. Traurig.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
Für diesen Vater war das zwar zu spät, aber die Konsequenz für Väter daraus ist, so früh wie möglich die gemeinsame Sorge zu beantragen. Je länger man wartet, desto mehr Minuspunkte lassen sich von der Mutter sammeln und generieren.

Es geht nicht darum, Gründe für die gemeinsame Sorge zu haben, die braucht es nicht. Sondern nur um das Vermeiden von Gründen, die aus Juristensicht dagegensprechen.

Das zeichnet sich auch in einem Trend ab, wie mir scheint. Bei jüngeren Kindern sind Anträge auf geS viel häufiger erfolgreich.
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#4
(05-02-2014, 23:08)p schrieb: ... aber die Konsequenz für Väter daraus ist, so früh wie möglich die gemeinsame Sorge zu beantragen.
Absolut.

Und zweitens: Sich nicht von AnwältINNEN (und leider auch manchen Vätern) ins Bockshorn jagen lassen, die vorschlagen "doch erst mal den Umgang regeln zu lassen" weil der doch viel wichtiger sei, bla, bla...... Im Umgangsverfahren werden dann die Minuspunkte generiert, die die Sorge blockieren.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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