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Brandenburgisches OLG vom 19.9.2013: Keine gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern
#3
Für diesen Vater war das zwar zu spät, aber die Konsequenz für Väter daraus ist, so früh wie möglich die gemeinsame Sorge zu beantragen. Je länger man wartet, desto mehr Minuspunkte lassen sich von der Mutter sammeln und generieren.

Es geht nicht darum, Gründe für die gemeinsame Sorge zu haben, die braucht es nicht. Sondern nur um das Vermeiden von Gründen, die aus Juristensicht dagegensprechen.

Das zeichnet sich auch in einem Trend ab, wie mir scheint. Bei jüngeren Kindern sind Anträge auf geS viel häufiger erfolgreich.
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RE: Brandenburgisches OLG vom 19.9.2013: Keine gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern - von p__ - 05-02-2014, 23:08

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