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Ku wie reagieren
#1
Hallo
Ich mach ja nun schon fast 2 Jahre mit Exe und ihrem Anwalt rum , nun erhielt ich heute ein neues Schreiben das mich etwas verwirrt.

Aber erstmal meine Geschichte in Kurzfassung. Ich hab zwei Söhne der eine ist 11 der andere wird im Mai 18 . Seit Juni 2011 gibt es Notarielle Titel die in der Höhe und der Laufzeit begrenzt sind . Der eine Titel bis zum 12 Geburtstag der andere bis zum 18 Geburtstag ,seit Juli 2011 habe ich meine Kinder nicht mehr gesehen .
Ich bin Unfallrenter und habe insgesamt 4 Rentenzahler , einer dieser Zahler bei dem es sich um eine private Versicherung handelt hat nun mitte 2012 die Zahlungen wegen Überzahlung in den davor liegenden Jahren die Zahlungen vorrübergehend eingestellt. Ich habe auf Grund der Tatsache das ich meine Kinder nicht mehr sah und dem ganzen Druck von Exe im April 2012 das Land in Richtung weit weit weg verlassen und ab Mai die Zahlung des Unterhalts eingestellt.
Im September 2012 hat Exe Anzeige nach §170 gestellt das läuft immer noch bisher aber ohne Ergebnis.
Ab Januar 2013 hätte der 4Zahler wieder leisten müssen just zu diesem Zeitpunkt hat RA Exe Pfändung eingeleitet bei allen Drittschuldnern ,aber nach §850cSmile . Und nun wurde es lustig keiner der Drittschuldner fühlte sich verpflichtet zu zahlen da jede einzele Rente in der Höhe unter der Pfändungsgrenze liegt . Drei zahlten also weiter an mich , nur der 4 zahlte nicht , weder an mich noch an die Kinder. Im August wurde dann wieder ein klarstellender Beschluss gemacht der besagt das alle 4 zusammengerechnet werden müssen,und daraus der Pfändungsbeschluss bedient wird . Das hat die Drittschuldner aber auch nicht interessier drei zahlen weiter an mich der 4 zahlt nix .
Seit August 2013 bin ich wieder im Lande um in einer anderen Sache Klage gegen Exe zu führen .
Im Dezember gab es nun endlich einen Beschluss nach §850d der ab Januar wirkt und mir 800 eu zugesteht gegen diesen Beschluss hab ich Erinnerung eingelegt.
Zeitgleich gab es wieder einen klarstellenden Beschluss der besagt das mit dem Beschluss vom Januar 2013 auch laufender Unterhalt gepfändet ist.

Der 4 zahlt immer noch nicht weder an mich noch an die Kinder, gegen diese Versicherung habe ich aber schon im November Klage eingereicht auf Zahlung der Rückstände für 2013, auf Grund des neuen Beschlusses mitlerweile aber abgeändert so das die Rückstände den Kinder zufliesen sollen soweit es die Pfändungsbeschlüsse verfügen .

In der Errinnerung zum Beschluss nach §850d habe ich gefordert das der Beschluss soweit abgeändert wird das laufender Unterhalt nur solange gepfändet werden darf wie die Titel ihre gültigkeit haben .


Nun heute kam ein Brief de ExeRA der mich doch etwas sprachlos macht dazu hätte ich gerne eure Meinung.


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#2
Hier noch der zweite Teil des Schreibens

http://www.convert-jpg-to-pdf.net/pdf.ph...n=download
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#3
2. Teil scheint defekt.

Irgendwie blick ich durch deinen Text oben nicht durch. Wieviel wird dir nun wirklich ausgezahlt von Renten 1-3 ?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#4
Ja ist schon etwas kompliziert das ganze. Mir werden nun 800€ ausgezahlt.

Der zweite Teil :
" Rückstände und des laufenden monatlichen Unterhaltes eine Abtretungserklärung unterschrieben wird, die sowohl die Ansprüche gegenüber 4ten als auch diejenigen gegenüber der 3ten und 2ten Rentenzahler betrifft.Desweiteren ändert sich auch die Höhe des Unterhalts für ihren Sohn 2 ab dem 25.11.2002, danach schulden Sie monatlich nach der geringsten Einkommensgruppe 334€ für Sohn 1 ändert sich zunächst nichts.

Allerdings läüft der Unterhaltstitel für Sohn 2 lediglich bis 01.11.2014

Insoweit muss ich Sie aufgrund des gezeigten Verhaltens in der Vergangenheit auffordern, entweder eine -kostenlose- Jugendamtsurkunde in Form eines dynamischen Titels zu errichten,der jeweils ihre Verpflichtung zur Zahlung von 100% Kindesunterhalt nach der Einkommensstufe 1 im Hinblick auf die jeweilige Altersstufe tituliert und sich auch in dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.

Selbstverständlich können Sie auch eine erneute Urkunde errichten und zwar gleichen Inhalts.
Bezüglich Ihres Sohnes 1 fordere ich zur Errichtung entsprechender Unterhaltstitel auf.

Frist zur Vorlage setze ich auf den

14.02.2014.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt "


soweit der zweite Teil des schreibens.
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#5
Der zweite Teil scheint defekt zu sein (sorglos schrieb das schon)

Fragen:

- was war der Anlass, wieder zurück zu kommen, wenn Du schon weg warst ?
- stimmt die Rechnung vom 4ten Versicherungsträger und welche Rechtsgrundlage hat er für die Einstellung der Leistungen angeführt (die Lapidare Auskunft der Überzahlung ist evtl. zu wenig)
- ist Deine Leistungsfähigkeit als Unfallrentner irgendwo dokumentiert ?
- Du bist im 04/2012 weg und kamst im 08/2013 wieder - der Strafantrag wurde im 09/2012. Vermutlich dachten die, dass Du Dich auf nimmer wiedersehen abgesetzt hast und haben dann den StA (diesen Kettenhund ohne Kette) auf Dich angesetzt, weil er nicht viel kostet (ist umsonst) - was waren die Gründe für den Abflug und die Rückkehr ?
- die Leistungen der vier Versicherer, die einzeln unterhalb der Pfändungsgrenze waren, und jetzt zusammengerechnet werden müssen, was aber die Versicherer nicht interessiert und die deshalb weiterhin an Dich zahlen, ist natürlich ärgerlich für die Gläubiger, liegt aber nicht in Deiner Verantwortung. Du hast gegen diese Versicherung schon im 11/2012 Klage eingereicht auf Zahlung der Rückstände für 2013 und sogar dafür gesorgt, dass diese Rückstände den Kinder zufliessen sollen soweit es die Pfändungsbeschlüsse verfügen. Der gute Wille ist gezeigt.

Aus Teil ein des Anwältinnen-Schreibens geht nicht hervor, was sie will - obwohl es sich nur um Geld handeln kann.

Wenn Du also alles unternommen hast, die Zahlungsflüsse direkt auf die Gläubigerkonten umzuleiten, aber die Versicherer nicht mitgespielt haben, kann man Dir das schlecht anlasten. Der Teufel liegt im Detail. Meine Empfehlung wäre, die Antworten auf die Fragen noch einmal auszuformulieren, den zweiten Teil von die Anwältinnen-Schrift nochmals hier zu posten, damit etwas mehr Informationen zur Beurteilung zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich gehts ums Geld (das ist Standard bei Kindesangelegenheiten). Der StA wurde aktiviert, um mit seinen erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten Dir besser hinterher schnüffeln zu können. Und am Ende, soweit ich das aufgrund des Textes verstehe, hast Du eigentlich alles gemacht, um das Geld in die richtigen Kanäle zu leiten. Lediglich die Versicherungen haben sich nicht an die Beschlüsse gehalten.

Für Dich gehts dann darum, da Du ja wieder hier bist, den StA ruhig zu stellen und die Forderungen aufgrund der bestehenden Leistungsfähigkeit zu bedienen (kann man die Forderungen nicht an Deine Erwerbsunfähigkeit anpassen ?). Die Anwältinin der Ex muss natürlich auch bedient werden, denn der gehts auch nur ums Geld. Hier kommt es darauf an, nach Bedienung der übrigen Forderungen kein Geld mehr zu haben - dann kann Madame Schlau-Jurist noch eine erfolglose Klage in eigener Sache hinterher anschieben und bleibt dann auch noch auf ihren Kosten sitzen.
https://t.me/GenderFukc
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#6
(24-01-2014, 01:26)anor-al-mal schrieb: Ja ist schon etwas kompliziert das ganze. Mir werden nun 800€ ausgezahlt.

Die liegen im Bereich des Selbstbehalts und deshalb kannst Du sie ruhigen Gewissens behalten.

Anwaltin-Schreiben Teil2:

Die Abtretungserklärung würde ich erstmal nur insoweit unterschreiben, als dadurch Deine eigene Existenz nicht gefährdet ist.

Die Formulierung "Desweiteren ändert sich auch die Höhe des Unterhalts für ihren Sohn 2 ab dem 25.11.2002, danach schulden Sie monatlich nach der geringsten Einkommensgruppe 334€ für Sohn 1 ändert sich zunächst nichts." scheint ein bischen unklar. Heißt das, dass Du rückwirkend für Sohn 1 mehr zahlen sollst ? Dafür bin ich kein Spezialist, zweifle aber an, dass eine Unterhaltsforderung Rückwirkend für zwölf Jahre abgeändert werden kann. Vielleicht kein hier ein mehr Erfahrener noch sein Kommentar dazu schreiben.

Bzgl. dynamischer Titel beim JA ist in Deiner Situation wohl, wo
erstens Deine Leistungsfähigkeit nicht klar ist und zweitens Die Anspruchsberechtigung nicht klar ist, ablehnen. Das ist von der Komplexität und der unklaren Rechtslage ein Thema für ein Gerichtsverfahren, dass dann von der anderen Seite angestrengt werden müsste. Du kannst ja nicht mehr zahlen, als Du einnimmst abzgl. Deines Selbstbehalts. Der Verweis auf die Zwangsvollstreckung ist ein Witz - ein Titel kann natürlich immer zwangsvollstreckt werden.

Schreib doch erstmal zurück, dass Dir alles furchtbar leid tut und Du gerne zahlen würdest, aber weder eine Kontrolle über die Versicherungen hättest (den Versuch hast Du ja gemacht), Du aber aus Deiner Sicht keine Möglichkeit siehst an der bestehenden Situation etwas zu ändern. Schließlich müsstest Du ja auch von etwas leben und diesen Selbstbehalt (800 EUR hast Du oben geschrieben) bräuchtest Du dringend, für Dein Überleben. Darüber hinaus bist Du gerne bereit alle Forderungen zu Erfüllen, soweit Deine eingeschränkte Leistungsfähigkeit das zulässt und es Deinen Möglichkeiten entspricht.
https://t.me/GenderFukc
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#7
Vergess nicht deine krankheitsbedingten zusammen zu suchen. Diese müssen angerechnet werden. Somit erhöht sich der Selbstbehalt.

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#8
Alles etwas durcheinander. Ich versuche, es zu ordnen. Indirekt schliesse ich aus den Texten, dass "Sohn 2" der Jüngere ist. Stauts quo:

Sohn 2: Titel über 291 EUR bis 1.11.2014
Sohn 1: Titel über 356 EUR bis 1.5.2014 - da wird er volljährig.
Schulden daraus in Höhe von gut 14 Mille. Bis jetzt vergebliche Pfändungen. Was mir ein Rätsel ist, wieso hat eine Kontopfändung nicht funktioniert? Die müssen doch das Geld nicht an der Quelle abgreifen, sondern die brauchen bloss dein Konto leerzuräumen, wo alles von den vier Versicherungen zusammenfliesst? Hast du je einen Teilbetrag bezahlt oder nie etwas?

Der Anwalt fordert nun, dass du einen neuen Titel erstellst, der sich an den 1.11.2014 anschliesst. Der Unterhaltsberechtigte hat durchaus das Recht auf einen Titel. Aber nicht für die ferne Zukunft, schliesslich existiert ein gültiger Titel und was im November ist, weiss keiner.

Herr Anwalt,

soweit ich ihr Schreiben vom x.x.xxxx entziffern kann, verlangen sie von mir die Unterzeichnung eines Titels mit Gültigkeit ab ferner Zukunft. Da mir meine magische Glaskugel gepfändet wurde, sind mir weder meine Verhältnisse noch die des Unterhaltsberechtigten im Voraus bekannt. Wie sie selbst einräumen, existiert nach wie vor ein vollgültiger Titel, somit sehe ich auch keine Veranlassung, einen Zweiten zu erstellen.

Insoweit muss ich Sie aufgrund des gezeigten Verhaltens in der Vergangenheit auffordern, mich nicht mit mutwilligen und unzulässigen Forderungen zu belästigen. Selbstverständlich können sie auch eine Urkunde errichten, in der sich sich zur Unterlassung verpflichten.

gezeichnet

Dr. Ückeberger
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#9
Zitat:Sohn 2: Titel über 291 EUR bis 1.11.2014
Sohn 1: Titel über 356 EUR bis 1.5.2014 - da wird er volljährig.
Schulden daraus in Höhe von gut 14 Mille. Bis jetzt vergebliche Pfändungen. Was mir ein Rätsel ist, wieso hat eine Kontopfändung nicht funktioniert? Die müssen doch das Geld nicht an der Quelle abgreifen, sondern die brauchen bloss dein Konto leerzuräumen, wo alles von den vier Versicherungen zusammenfliesst? Hast du je einen Teilbetrag bezahlt oder nie etwas?

Das ist so richtig

1 ist der Ältere und wird im Mai 18
2 der jüngere und wird im Nov. 12

Die Schulden daraus liegen bei 12940€ reinem Unterhalt. Ab Januar ist durch die 800€ grenze der Unterhalt zumindest für den Kleinen gedeckt.

Bezahlt habe ich voll bis Mai 2012

Kontopfändung lief ins leere da ich ein Pfändungsschutzkonto habe mit 1800€ frei und der Anwalt im Januar 2013 ja eine normale Pfändung nach §850c veranlasst hat.


Ich bin durch den Unfall in Rente was auch festgestell ist ,3 der Rentenzahler sind RV und BG der vierte ist eine Privatversicherung die mich so stellen muss als würde ich tatsächlich noch arbeiten.

Das tun die auch seit 2002. In 2012 wurde festgestellt das sie in den letzten Jahren davor zuviel gezahlt hatten was dazu führte das die Zahlungen für 6 Monate eingestellt wurde .
Die Rechtsgrundlage dazu ist das sie seit 2002 nur unter Vorbehalt und der möglichkeit der zurück Forderung zahlen.
Es gibt keinen Gerichtsentscheid das sie zahlen müssen.

Die Zahlungen an mich die bis jetzt offen sind würden die Unterhaltsrückstände zu fast 100% abdecken .

Die Klage gegen die private Versicherung fordert das sie das offenstehende Geld an meine Kinder auszahlen.



Der Staatsanwalt mach mir nun gar keine Angst ersten bin ich garnicht Leistungsfähig zweitens habe ich Daueraufenthaltsrecht in einem nicht EuStaat. Eine erfolglose Hausdurchsuchung hatte ich schonSmile Was wollen die schon in 3 Koffern finden und alles andere gehört meiner zweiten FrauBig Grin

Ich bin zurück nach Deutschland weil ich die Klage gegen die Private Versicherung nur von hier aus führen kann. Und weil ich einen Antrag nach §1686 gegen Exe gestellt habe was auch nur von hier aus machbar ist .


Ich denke ich weis was der Exe Anwalt will. Der Große wird ja bald 18 und wenn die Situation so bleibt ist bei mir ja nix zuholen und Mutti hat ihr eigenes Einkommen und ist zudem wiederverheiratet für den Kleinen sieht es ja so ähnlich aus.

Von mir gibt es nur eine notarielle Urkunde statisch und begrenzt aber alles zu seiner Zeit.

Die einzige Frage die sich mir noch stellt ist

Soll ich die Abänderung der aktuellen Titel anstreben wenn möglich auch Rückwirken da ich ja nicht weis wie lange es dauert bis der Vierte wieder zahl oder ob überhaupt zahlt.
Denn es laufen ja immer weitere Schulden auf. zumindesten bis zum Ablauf der Titel.
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#10
Eine Abänderung halte ich nicht für aussichtsreich. Die genauen Zahlen kenne ich nicht, aber man wird vermutlich sagen, dass du leistungsfähig bist wenn du dich darum kümmerst, dass du das Geld aus Versicherung 4 bekommst. Rückwirkend ist eine Abänderung sowieso nicht möglich.

Zieh die Klage gegen die Versicherung durch, begleiche damit die Unterhaltsrückstände. Ist Kind 1 derzeit überhaupt unterhaltsberchtigt? Geht er noch auf eine Schule, lebt er bei der Mutter oder schon woanders?
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#11
Kind 1 geht meines Wissens noch zur Schule und macht Fachabi , da ich nichts weis hab ich ja den Antrag auf Auskunft gestellt der sollte spätestens im Februar durch sein.
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#12
Dir werden also keine Schulbescheinigungen vorgelegt? Das ist Pflicht, ansonsten auf Abänderung des Titels klagen. Kein Nachweis einer Schulausbildung, kein Nachweis einer anderen Tätigkeit -> Kein Unterhalt.
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