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unzumutbares (bzw. überobligatores) Einkommen
#1
Hallo,

Ich suche Infos bzw. Urteile....und euer wissen... zum Thema:

Unzumutbares (bzw. überobligatores) Einkommen bei K.U..im mangelfall....

meine Situation

Habe ein Einkommen aus meiner BU-Versicherung.....abzüg. Freiwilige-KK...

diese bekomme ich da ich eine Krankheit habe...diese durch Attest...Stationäre Krankenhausaufenthalte ...und Therapie...und einer abgrochene Reha belegt und nachweisbar ist....dauer meiner BU schon 5 Jahre....

Ich muss nicht arbeiten aber ich darf wenn es geht.....und da ist das problem...

Ich muss bis auf den selbsbehalt für nicht erwerbstätige diese Rente abgeben...möchte aber mit meinen kinder nach wie vor was unternehmen......dies ist auch seitens der KM alles in ordnung...und kontakt ist gut...aber da ist die beistandschaft des JA die für das wohl der kinder nichts übrighaben und nur für das Job_center das geld eintreib da die KM...3 Kinder(meine) nicht arbeiten kann wegen betreuung....ist auch ok...sie ist eine gute Mutter....

So jetzt habe ich nach langer suche einen betrieb gefunden der mich für 60std. einstellen würde voll sozi-versichert...Ca. 900,- Brutto ca.600-700 netto im monat...das die mir nicht alles lassen wegen mangel-fall ist mir klar...aber auch egal..wenn nur die hälfte davon nicht berücksichtigt wird wäre das für mich ...eine möglichkeit Vater sein zu dürfen da vom selbstbehal ja nur ich leben kann....wenn mann das leben nennen kann....

ich wäre für infos dankbar......

P.S bitte keine sinnlosen kommentare wie ich sie hier schon mal hatte...sonder bitte nur auf meine frage eingehen...danke
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#2
Hallo, raid
erstmal danke für deine Antwort, und noch eine korrektur meiner Lage die ich im ersten Post nicht mit eingebracht habe.

Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe (16/14) und meine 3 Kinder aus meiner langjährigen Beziehung, es sind also 5 Kinder die gleichrangig bediend werden müssen.

Der kontakt zu den Mütter ist gut....mit Exfrau keine Probleme mehr...meine Expartnerin so oder so gutes verhältnis...da habe ich es um einiges besser, gegen über anderen hier die zum verlust ihrer Kinder auch noch den Stress mit ihren H´Ex èn haben.

Bei mir ist die situation so.....Grundsicherung sowie Alg2 werde ich nicht bekommen da ich eine BU-Rente in Höhe von ca.1300,- bekomme aus der ich ca.235,- für meine Freiwillige Krankenkasse bezahle.

Da meine Ex-Frau (geschieden seit 13 Jahren), Kinder vom anderen Mann hat und diese gemeinschaft aufstockend Alg2 bekommt muss sie ja auf druck vom Mob-Center die Beistandschaft beim JA beantragen sonst bekommt diese Bedarfsgemeinschaft Sanktionen bis hin zur streichung der Hilfe....,
meine Ex, Lebensgefährten (eine tolle Mutter...) ist wegen der Kinder noch nicht arbeiten da sie sich für diese voll einsetzt....(2/6/10) da für die Kinder erst eine Angemessen Betreung gefunden werden muss und ihre Fürsorge der Kinder nicht unter den Forderungen des Mob-Center leiden muss...

Darum besteht hier nur die Hölle der Beistandschaft beim JA mit ihren Bösen intriganten hinterlistigen Engelchen.

Diese Engelchen der Dunklenseite der Macht die für das Unwohlsein unserer Kinder Kämpfen wollten nicht mal meine Mehrmiete berücksichtigen...geschweige mir eine Primäre Altervorsorge einrichten zulassen (( ...bekomme ich halt im Alter die Grundsicherung vom Staat...was für eine einstellung....))

Die restlichen ca.1080,- Kohle stückchen die mir zum verheitzen bleiben, versuchen sich die Engelchen zu holen bis zum Selbstbehalt von 800,- ohne rücksicht auf verluste, um es nicht den Kinder zu geben sondern dem Mob-Center....
Keine Unternehmungen mehr mit Papa für die Kinder möglich, wie z.b. in den Zoo, Schwimmbad.. usw.. was den Kinder gut tat und dem wohl der Kinder Diente

( Ich möchte nicht mehr für mich, sonder mehr möglichkeiten für die Kinder und mich um Papa sein zu dürfen.. was die KM ja gut finden...aber die Engelchen nicht... zu wohle der Kinder...lol)....

Am aus der 2ten beziehung war das Mob-Center und JA nicht unbeteiligt mit ihrem Mobbing, für die Bedarfgemeinschaft meiner Ex-Frau.... dieses Penetrante und agressive verhalten gegen über meiner Familie die auf eigenen Beinen stand zu zerstören um an jeden Cent zu kommen den ich hatte und damit bis hin zum Alg2 getrieben wurde war nur noch die lösung die Kinder aus 2er beziehung und ihre KM aus der schusslinie zu nehmen.....und uns zu trennen.....

So Jetzt bin ich alleine und möchte den Engelchen die so zum wohl für Familien kämpfen meinen Blanken Hintern zeigen, egal was mir dabei übrig bleib... aber ich werde ihnen Arbeit besorgen Demütigungen vor dem OLG bringen...

Den jedes mal wenn sie mich jetzt vor´s Amts Gericht ziehen werde ich weiter an das OLG gehen... den in so gut wie Jede entscheidung der Amts Richter sind Fehler zu Ungunsten der Pflichtigen..(aussage einer Person die am OLG Arbeitete...)....den kaum ein Richter beim OLG wird sich den Engelchen hingeben..da ja nur der Amtsrichter öfters mit den gleichen Engelchen zu tun hat...und die sich besser kennen.....anderes Reich...das OLG.... dort können sich auch Engelchen die Flügel verbrennen...

Ein Amts-Richter hatte ich schon vorgeführt...wegen sage und schreibe 20,- Euro zuviel PKH Rate im Monat..
( Im Unterhalt... 20,- Eikommen Putzjob rausgerechnet damit ich keine Freibeträge geltend machen kann aber dan bei der berechnung zur Pkh wiedr rein rechnen....nicht mit mir und dem OLG...)

Mann ist der eingeschnappt gewessen bei der nachvolgenden UH- verhandlung....das wegen sowas das OLG beheligt wurde ..Trolllolol....

Aber nur dann ans OLG gehen wenn wirklich ein fehler oder ein eindeutiger nachteil ersichtlich ist...da ich nicht als Querulant da stehen möchte.

Und da wird es mit meinem weiterem vorgehen (nicht als Querolant) sicherheit hinaus laufen das einiges vor dem OLG geregelt werden muss, den Arbeiten muss ich nicht...aber ich darf...so lange wie es meine Gesundheit zulässt..wenn es schlimm wird....dann halt wieder nicht Arbeiten...und dann halt wieder wenn es besser geht...also viele veränderungen in zukunft und arbeit....kein problem ich Persönlich bin nicht von Staat finaznziel abhängig....kein Mob-Center und der gleichen....
Dieser zuverdienst ist im Grunde immer Unzumutbares (überobligatores ) Einkommen das aber bei KU ein wenig anderst gehandhabt wird...als es sein sollte....wie so viele andere dinge...ich möchte nicht das alles unberücksichtig bleib aber ein Teil...

Wenn ich in den nächsten Jahren, 20 solcher Jobs annehme und wieder aufgrund meiner Krankheit verliere..wird es denen vieleicht zu bunt permanet solch ein selben fall mit der selben Person zu verhandeln und geben nach und lassen mir ein Teil...denn ich haben ja noch meine Bu-Rente...und PKH...und viel Zeit wenn ich nicht gerade Arbeite..und das nur max.60std im Monat mehr schaff ich nicht....soviel stress für die...und genuss für meinen Hintern...den Sie ab diesem Jahr Lecken dürfen nach dem sie mir den Buckel runterrutschen durften.....

Darum brauche ich jetzt und in zukunft Urteile und erfahrungen was dieses Thema`"Unzumutbaren Überobligatorisches Einkommen " im bereich KU und KU im mangelfall betrifft um hier permanet Arbeit für diese Engelchen und ihren helfer zu bereiten..wenn es nur ein mal gut klappt ist es durch.....falls es nicht irgendwann bis zum BGH geht und die Richterin XY hier wieder der Helfer Indusrtie unter die Arme greift.....

lg
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#3
Ich kann nur Allgemeines beitragen, denn bei dem unstrukturierten und schwer lesbaren Text steige ich nicht so recht durch. Vielleicht versuchst du, das in chronologisch sortierten Einzelpunkten zu ordnen, weniger mit "...." durchsetzt, ein Spellingchecker drüber. Ideen und Ansichten von den Fakten trennen statt alles zu mischen.

Unzumutbares überobligatorisches Einkommen gibt es beim Kinderunterhalt nicht. Was verdient wird, muss für Kindesunterhalt eingesetzt werden. Die Rechtsprechung ist da ganz eindeutig. Wenn so ein Begriff überhaupt einmal zur Sprache kommen könnte, dann bei Pflichtigen, deren Netto extrem hoch ist. Bei Mangelfällen ganz sicher niemals.

Wenn bisher der Selbstbehalt für Nichterwerbstätige für dich gegolten hat, könntest du ins Erwerbstätigenlager wechseln und dann versuchen, den Selbstbehalt raufzubringen. Das muss kein Vollzeitjob sein. Das Thema Aufstocken wurde ebenfalls schon genannt, den Unterhalt zahlt dann indirekt der Staat teilweise selber. Voraussetzung auch hier, wenigstens teilweise erwerbstätig zu sein.
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#4
@kiddispapa

Hallo erst einmal

Ziehe von der Rente doch erst einmal Deine Krankheitskosten ab. Also Kosten die Du selbst trägst, egal ob Du arbeitest oder nicht. (Fahrten zum Arzt, Fahrten zu Apotheke, Medikamente)

Ich nehme an, dass Du einen Schwerbehindertenausweis hast, wenn Du volle EU-Rente beziehst.

Liegt Dein Gesamt-GdB bei 80 oder höher, dann sind dort pauschal schon mal 3.000 km für solche Fahrten gesetzlich vorgesehen. Das was für das Steuerrecht gilt, muss auch für das Unterhaltsrecht gelten. Dazu noch der Pauschbetrag für Deine Behinderung der eben zur Bewältigung der Behinderung vom Gesetzgeber so vorgesehen ist.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#5
Ich möcht mich entschuldige da ich versuche
nicht stunden an einem satz zu arbeiten wie ich ihn formuliere....

Ist ein Punkt meiner Gesunheitlichen eischränkung, werde
es aber versuchen besser zu machen, um auch bessere
hilfe stellung von euch zu bekommen den nur deutliche formulierung
bring besseres verständniss und Antworten...

Werde lieber mehrere Post schreiben als einen langen dort kann ich dann besser die dinge trennen und beantworten
wenn noch fragen eurer oder meiner seits entstehen
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#6
Hallo Camper,

Ich bekomme keine EU-Rente, es ist eine BU-Rente einer Privaten
Versicherung wo mind. 50% und mehr BU-Unfähigkeit erreicht sein muss.

Wie hoch mein GdB ist kann ich nicht sagen da ich nicht durch eine
Physische Behiderung betroffen bin...

EU-Rente bekomme ich auch nicht da ich hier für nicht die Anwartschaft in der Rentenkasse ereicht habe.

Ich habe dort nur die Anwartschaft für Reha.

Grund:
Kurz vor der Scheidung bzw.Trennung meiner Ehe vor 14 Jahren machten ich mich Selbständig...

Das JA war sofort mit der Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss Aktiv
das ich bei der KK nur Krankeversichert war und noch nicht Renten versichert, da hier der übergang
zur Selbständigkeit war... galt beim JA Unterhalt Zahlen statt Rentenversicherung... Unterhalt geht vor... Unerfahren wie ich war...
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#7
Aktuelle Situation (1)

Also mein einkommen Besteht aus der BU-Rente 1320,-
davon 235,- an die Krankenkasse...und das war´s.

Aus den 1320,- sind nur ca. 305,- steuerpflichtiges Einkommen.
Also fallen momentan auch keine Steuer an.

Mir bleiben da 1085,- übrig, und davon wollen die, soviel wie
es nur geht.

Wenn ich mit diesem betrag Arbeite kann ich eventuel nur noch die
mehr Miete durch Tatsächlichen Nachweis einklagen dan hätte ich
erst mal ca. 880,- ( 800,- selbstbehalt +80,- mehr Miete/Nebenkosten)

Ich habe hier aber nicht mal eine Primäre Altersvorsorge....geschweige eine zusätzliche die hier beim mangelfall garnicht durch kommt...

Aber garkeine...das heißt mit 60 BU weg...Grundsicherung=AltersArmut trotz vorsorge...

So, Jetzt ihr Lieben was für möglichkeiten würde es hier noch geben. in dieser konstelation
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#8
@raid
Vorsicht: Freibeträge unterscheiden sich stark von SGBII zu SGBIIX !! Auch KU ist bei SGB IIX kaum abzusetzen !! Lies mal nach.

@kidispapa
Soweit man die Sachlage aus deinen Angaben erkennen kann, ist die Situation schon ein wenig vertrackt. Dennoch ist mein Vorschlag: Kümmerer dich erst um Anhebung des Selbstbehaltes (Klärung der KU-Situation) und denke erst danach übers arbeiten nach. Es scheint derzeit wenig zu bringen.

Das Arbeiten hätte natürlich auch Vorteile: KV wäre dann erledigt, du könnstest den Selbstbehalt für Erwerbstätige geltend machen (oder irgendwo zwischendrinn weil Teilzeit) - aber: dann fiele KV weg und das Einkommen wäre 1320+600 - 1000 SB = 920 zu verteilen...

Jetzt ist nach JA max. 1320-235-800 SB = 285 zu verteilen.

Mein Vorgehen wäre:
1. Antrag auf Grundsicherung SGB IIX stellen. Nicht weil ich glaube, dass du was an Geld bekommst. Sondern weil du so eine amtliche Bedarfsberechnung bekommst. Mache dort ganz klar erhöhten Wohnbedarf (2-5 Zimmer wenn mit allen Kids Umgang) + anteilige Regelsätze für Kindertage geltend. Falls nicht berücksichtigt, Widerspruch einlegen, bis richtig.
2. Vom JA entsprechende Selbstbehaltserhöhung nach dieser Bedarfsberechnung verlangen. Mindestens die erhöhten Wohnkosten werden sie akzeptieren müssen. Das machen mittlerweile auch viele Richter in solchen Fällen.

Wenn ich so berechne
440 Wohnung (ergibt sich das aus der Angabe 360 + 80 Miete/Nebenkosten? Ist Heizung drin? Könnte auch höher sein)
391 Regelsatz Bedarf für dich
174 anteilige Regelsätze Kids (8,70 x 5 Kids x 4 Tage // müßtest du alter- und mengenmäßig korrigeren)
------
1005

= 80 € Verteilspielraum für KU für 5 Kids (1320 - 235 - 1005 erhöhter SB)

3. Wenn keine Titel bestehen, dann würde ich das gewichten nach Altersklassen und entsprechende Titel für alle 5 machen und dann ....... JA klagen lassen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
Hier noch ein Beispiel,wie ein Gericht mit erhöhten Wohnkosten umgeht. Daraus wird kalr, dass du dir eine sehr solide Begründung einfallen lassen mußt.
http://gerichtsentscheidungen.berlin-bra...true&bs=10
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
(18-01-2014, 19:17)raid schrieb: Wichtig ist jedoch, dass er schnellstmöglich zusätzliches Geld für die Umgänge bekommt.
Wieso "zusätzliches"?

So wie es aussieht, hat er dafür genug (nach sozialrechtlichen Maßstäben) Geld.

Um das anders zu beurteilen, muss er erst mal sagen, was er tatsächlich an KU abgibt (tituliert? wie hoch? an wen?) und nicht jammern "alles abgeben soll". Und die Umgangskosten quantifizieren (wieviel Tage, welches Kind in welchem Alter?)

Jedenfalls bleibe ich dabei: er muss erstmal die Unterhaltsschergen abschütteln oder mit irgendeinem Anteil ruhig stellen, bevor er an neue Einnahmen aus Erwerbsarbeit denkt. Mit zusätzliche Einnahmen wird nix besser.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#11
Hallo, zusammen und danke für eure aufmerksamkeit,

Ich werde noch genauere Angaben auf eure Antworten machen, das ihr
euch ein besseres Bild meiner situation machen könnt.


(18-01-2014, 19:17)raid schrieb: Wichtig ist jedoch, dass er schnellstmöglich zusätzliches Geld für die Umgänge bekommt.

Beide KM bekommen Alg2 aufstockend.
Wenn ich Umgangskosten geltend machen würde, wären die Kinder
und KM´s davon betroffen durch Kürzungen die bei mir freigegeben werden,
aller dings würde ich ja kein Sozialgeld zusatzlich bekommen was ich auch nicht möchte, den mein Einkommen
wie @sorglos erwähnt hat
würde das ja decken wenn ich diese kosten nur geltend machen dürfte.


Diese Umgangs-Kosten für zusätzlichen Wohraum wären auch nicht wichtig den ich Lebe im Umfeld
von 10Km bei all meinen Kinder und kann sie Täglich sehen das ist nicht das Problem.

Ich würde gerne mit meinen Kinder was Unternehmen, was auch
die KM´s toll finden würden, aber Sie verstehen und wissen das ich
aufgrung ihrer Beistandschaft beim JA extrem Finazziel eingeschränkt bin.

Und kosten für Unternehmungen wie Zoo usw. können nicht in
abzug gebracht werden... zum Unwohl der Kinder....

Sie haben sich auch schon erkundigt ob diese Beistandschaft
aufgehoben werden kann, aber das geht wegen dem Mob-Center nicht.
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#12
§ 1603
Leistungsfähigkeit

(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

(2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann.

(Hervorhebung durch mich)

Ohne jetzt Experte zu sein, möchte ich annehmen, dass Einkünfte aus Nebeneinkünften in diesem Fall zumindest bis zum Ereichen des Mindestunterhalts nur die Verteilmasse (wie von @sorglos beschrieben) erhöhen würden...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#13
Deine einschätzung wie das erstmal laufen würde,

(18-01-2014, 17:58)sorglos schrieb: Das Arbeiten hätte natürlich auch Vorteile: KV wäre dann erledigt, du könnstest den Selbstbehalt für Erwerbstätige geltend machen (oder irgendwo zwischendrinn weil Teilzeit) - aber: dann fiele KV weg und das Einkommen wäre 1320+600 - 1000 SB = 920 zu verteilen...

ist so korrekt.

bei ca. 800,- € Brutto zusätzlich (abzüglich EkSt. ) da meine Rente auch
zu 23% als einkommen berechnet wird, würde mein gesamt Einkommen Netto ungefähr deine geschätzen 1900,- betragen.

Und die würden es versuchen auf 1000,- zu drücken.

Und hier möchte ich bei der Verhandlungen ansetzen.

"Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland
(SüdL)
Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg,
Stuttgart und Zweibrücken
Stand 1.1.2013

7. Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit
Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit kann nach Billigkeit ganz oder teilweise unberücksichtigt
bleiben."

Da ich durch meine Erkrankung es sehr schwer habe einen Job zu
bekommen, und ihn jederzeit durch meine erkrankung wider verlieren könnte, und darüber hinaus ja über ein Eikommen verfüge gilt dies

als Einkommen aus überobligatorischer (unzumutbarer) Erwerbstätigkeit

wie die das jetzt hand haben ist die andere seite.

aber genau da muss ich ansetzen und den versuch wagen...egal was es mir noch kostet

.
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#14
Halte ich für ausgeschlossen, dass du damit durch kommst.
Überobligatorische Erwerbstätigkeit gibt es nur bei Berechtigten.
Für Pflichtige ist alles zumutbar und durch Ausübung der Tätigkeit beweist du ja auch, dass sie dir möglich und somit zumutbar ist.
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#15
(19-01-2014, 00:28)beppo schrieb: Halte ich für ausgeschlossen, dass du damit durch kommst.

Ich könnte mir (stark vereinfacht) eine Argumentation vorstellen, dass sich erhöhte Erwerbsobliegenheit und überobligatorisches Einkommen gegenüberüberstehen und daher auf das tatsächlich vorhandene Einkommen abzustellen ist...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
(19-01-2014, 00:28)beppo schrieb: Halte ich für ausgeschlossen, dass du damit durch kommst.

Denke ich mitlerweile auch, das ich damit nicht durch kommen werde nach dem ich das gefunden habe.

"Eine regelmäßig vollständige Heranziehung des Einkommens aus einer gemessen an § 1603 Abs. 1 BGB überobligatorischen Erwerbstätigkeit ist nur dann angezeigt, wenn die gesteigerte Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB eingreift, wobei in diesem Fall bereits die Erwerbsobliegenheit weiter reicht als beim nicht privilegierten Volljährigenunterhalt und beim Ehegattenunterhalt. Im Mangelfall ist demnach regelmäßig auch das Einkommen aus einer nach dem Maßstab des § 1603 Abs. 1 BGB unzumutbaren Erwerbstätigkeit für den Kindesunterhalt einzusetzen, wenn anderenfalls der Mindestunterhalt nach § 1612 a Abs. 1 BGB gefährdet wäre."



(19-01-2014, 00:28)beppo schrieb: Überobligatorische Erwerbstätigkeit gibt es nur bei Berechtigten.

Stimmt nicht, es gilt für beide seiten für Berechtigte und Pflichtige.
Bei KU und Volljährigenunterhalt und beim Ehegattenunterhalt ist es möglich.
Nur im Mangelfall beim KU ist dies so gut wie unmöglich, wie oben aufgezeigt.

(19-01-2014, 00:28)beppo schrieb: Für Pflichtige ist alles zumutbar und durch Ausübung der Tätigkeit beweist du ja auch, dass sie dir möglich und somit zumutbar ist.

Das ist eine vermutung und keine tatsache....wenn du nicht mußt aber darfst...heist es noch lange nicht das man es kann...(auf dauer).

Denn bei einer aktiven oder chronischen Erkrankung die eine dauerhafte Arbeit selten durchführbar machen, würde kaum ein Arbeitgeber
mitmachen, geschweige ein Seröser Arzt dies zulassen.

Und die Behörden können nicht die Arztlichen Diagnosen und Atteste und Krankheitverlauf durch einfache Sätze wie(zumutbar) aufheben.

.

.
Ich werde durch die Aufnahme dieser Arbeit, einfach mal mein
selbstbehalt/mehr Miete und absetzbare beträge wie Auto/Km-Pauschale/Arbeitsaufwand geltend machen...da habe ich halt statt 800,- eventuell 1200-1300..geht auch noch....

aber danke an euch alle.. waren 2 lange Tage des Internets bis ich schlauer war...in dem Punkt....
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#17
(19-01-2014, 02:06)raid schrieb: Insbesondere bei einer etwaigen Arbeitsaufnahme würde ja bewiesen, dass Leistungsfähigkeit gegeben ist.

Diese angelegenheit der Leistungsfähigkeit werde ich noch beantworten warum ich das nicht so sehe...nur das kostet mir einiges an überwindung in einem öffentlichem Forum darüber zu schreiben...als betroffener....

Ist eine schwerwigende und auch Gesellschaftliche ausgeblendete Angelegenheit die Täglich mehrfach ohne dies zu erfahren seine Folgen und Opfer fordert.

...
Aber ich werde auch ernsthaft eure ratschläge verfolgen das mit der Arbeit anderst zu gestalten oder einfach nur so zu belassen wie es jetzt ist.
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#18
Ich liege doch mit den 800,- bis 880,- über dem Grundsicherungsbedarf...
deshalb werde ich das nicht bekommen
den falls ja müsste ich in die Stadt zur Tafel fahren...
mit dem Bus....da ich keinen Sonderpreis bekomme müßte ich da für eine hin und rückfahrt schon zusammen 5,60 berappen
und zusätzlich den einkauf da ist auch nicht so viel gespart.

Und noch was ...Ein Richter verfügt über keine Rechte um Ärtzliche Diagnosen zustellen oder infrage zu stellen..und über deren köpfe eine Krankheit zu verharmlosen und als Obligatirisch einzustufen...das denke ich zu mindest ...ich werde zwar nichts behalten dürfren...aber denoch ist die einstufung als Überobligatorisch anzusehen.

Zusätlich ist es ja so das ich ja auch noch über ein Einkommen in normaler Unterschichtsmanier verfüge die höher als der Mind. Lohn ist der vorgeschlagen wird.
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#19
Ok. ich lasse es mal raus oder die Hose runter... ICD.Code F.33.2 wenn ihr diese lest sollte ihr auch die Fachliche Literatur, Diagnostik, Verlauf, Therapien, und usw. berücksichtigen.

Denn wenn einem nichts anzusehen ist...wie (ohh dem fehlt ein Bein) sehen sie dich als gesunden Menschen...daher ist es keinem Laie geschweige dem JA Mitarbeitern/RichternAnwälten möglich eine Bewertung der Leistungsfähigkeit zu bescheinigen...wenn mann Temporär Arbeiten geht oder gehen möchte,
denn das ist immer der wunsch.

Ich habe mich im warsten sinne des Wortes fast Tot gearbeitet , in dem ich mehr als 400std in den Letzen Monaten Arbeiten war bevor ich da rausgenommen wurde und das ist kein witz...den es ist wie eine Droge ...wenn der körper das zittern Anfäng das herz vor Erschöpfung rast und dann kommt der Blackout der alsulute zusammenbruch ..es herschte dadurch eine Leere eine Ruhe eine gelassenheit, mann kann es nur schwer beschreiben..eine erlösung..innerer Frieden Kein JA/kein stress einfach unheimliche Ruhe die sich breit macht....darauf ging ich auf wunsch meiner Ex-Partnerin für meine Kinder da zusein zum Arzt und der schickte mich zur Krisenintervention ins Krankenhaus...da ich als Latent suizid galt...heist so gut wie....mir ist es egal wenn mir was passier und nicht mehr da bin.

Ich setzte mich seit über 5 jahren mit meiner erkrankung auseinander seit sie Diagnoistiziert wurde ..seit geraumer zeit sehr intensiv da Ich so gut wie mein ganzes Soziales Umfeld verloren habe und der einzige Grund weiterzu machen die Kinder sind. und das ist kein Jammern sonder ein Tag täglicher sehr Harter Kampf und auseinandersetzung mit der einfachsten lösung die bei mir noch nicht in frage kommen sollte.

Und wenn man anderen seine Situation mitteilt wie ich jetzt hier, weil sie nicht wissen was ist, distanzieren sich sehr viele Menschen (wegfall des sozialen Umfeld weil du nicht mehr zu gebrauchen bist.) nach dem du dich als Krank geoutet hast.

Ich bin erst 44 sportlich 192cm...und mußte erst mal mich damit zurecht finden das ich nicht mehr das bin was ich war und sein will...und erst dan wenn mann sich zugesteht und es Akzeptier besteht die möglichkeit etwas zur kontrolle und seines verhaltens beizutragen um rechtzeitig die kurve zur Ärztlichen hilfe zu Kriegen.....

Das Thema gehört hier zwar nicht hin..aber jetzt wisst ihr was sache ist..
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#20
(19-01-2014, 20:29)raid schrieb: Hallo kidispappa,

Nochmal:
Mein Tipp ist, dass Du den derzeitigen Status Quo beibehalten solltest.

Werde Ich machen, den der Anwalt kann mir auch keine Garantie darauf
geben das ein Richter nicht nach einem Arbeitsplatzverlust durch meine
Erkrankung es nicht so durch zieht wie du es geschildert hast, und mich zu einem
Fiktiven einkommen bis zur höhe des vorangegangenem zusätzlichen Einkommens, auch
wenn dies ein Überoblogatorisches Einkommen war verdonnert.

Des weiteren erhöhen sich auch noch die Prozesskosten da es sich ja
um immer höhere Geldbeträge handelt die hier stritig sind als wenns nur um meine BU-Rente geht.

(19-01-2014, 20:29)raid schrieb: Du musst nur deine Umstände analysieren und den effizientesten Weg ohne Kompromisse gehen!

Werde versuchen diesen Weg zu finden, und danke ......
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