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Titulierung beim Notar
#1
Hallo zusammen,

ich möchte vorneweg sagen, dass mir diese Seite in meiner aktuellen Trennungssituation bislang sehr viel Mut verliehen und Rückhalt gegeben hat. Ohne die Infos und Diskussionen, hätte ich vermutlich den ein oder anderen Fehler gemacht und wäre schlecht dabei weggekommen oder hätte mich nicht getraut meine Rechte begründet vorzutragen. Vielen Dank an alle die dieses Forum mit Leben füllen.

Leider habe ich aber nun ein Problem, bei dem ich nicht weiterkomme und auch nichts aktuelles dazu in den Foren finde.

Ich will den Unterhalt für mein Kind (welches bei der Mutter lebt) titulieren. Ich habe die Vorlage genommen, habe mir angeschaut, was das alles kosten wird und habe mich für den Notar entschieden. Jetzt habe ich bereits 5 oder 6 Notare hinter mir, die mir alle erklären, dass sich die Gebühren vom Streitwert der Ehe bzw vom Jahreswert des Unterhalts ergeben. Die Kosten, die mir genannt werden gehen von 125 bis 250 Euro.

Im FAQ steht, dass Beurkunden nach der Kostenordnung für Notargebühren §55a Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes sind gebührenfrei sind. Allerdings ist die Kostenordnung mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben und mit dem Gerichts und Notarkostengesetz ersetzt worden. Da konnte ich aber keine Kostenbefreiung bislang nicht finden.

Weiß jemand, ob die Kostenfreiheit überhaupt noch gilt? Und wenn ja, welcher Paragraph. Ich will den Notaren immerhin etwas zum Nachschlagen geben, bevor ich mich bei der Notarkammer über den Zustand beschwere.

Vielen Dank im Voraus.
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#2
Wurde schon lange im Zuge der Gesetzesänderung auch in der faq geändert. Inhaltlich hat sich überhaupt nichts geändert, die Titel sind weiterhin gebührenfrei zu erstellen.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7466
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#3
Ach jetzt verstehe ich. Ich habe die Vorbemerkung 2 nicht gefunden. Diese ist erst in der Anlage 1 Konstenverzeichnis mit drin. Vielen Dank für den nochmaligen Denkanstoß.
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#4
Es ist nicht deine Aufgabe, Notare nachzuschulen, hochbezahlte Juristen. Das ist unbezahlte Zeit für die, die du in diese Figuren investierst. Ich würde nicht lange rummachen, sondern nur eine eMail oder einmal Briefporto investieren und so etwas an die zuständige Notarkammer abschicken:

Sehr geehrte Damen und Herren der Notarkammer,

am [Datum] um [Uhrzeit] habe ich Notar [Notarname] in [Notaradresse] kontaktiert, um einen Termin für eine Beurkundung von Kindesunterhalt für [meinen Sohn/Tochter XY] zu erhalten. Bei diesem Gespräch teilte mir Notar [Notarname] mit, dass dafür Kosten in Höhe von [Kosten] entstehen würden. Ich habe es mit Verweis auf die Kostenfreiheit im KostRMoG Vorbemerkung 2 Abs. 2 (Anlage 1 des Kostenverzeichnisses) in Verbindung mit § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes aber abgelehnt, mehr als Schreibgebühren für die Beurkundung zu bezahlen. Notar [Notarname] verweigerte dies rundweg und beendete das Gespräch.

Bitte sorgen sie unverzüglich für die dringend notwendige fachliche Nachschulung ihres Kammermitglieds. Es ist mehr als verwunderlich, dass ein Notar, Volljurist mit zwei juristischen Staatsexamen bereits bei einfachsten Grundregeln der Vergütung seiner "Leistungen" versagt und dieses Versagen auf die Menschen abwälzt, die ein gesetzliches Recht und eine Pflicht auf Ausstellung eines Titels über Kindesunterhalt haben. Bitte prüfen sie auch, ob dies möglicherweise in betrügerischer Absicht geschehen ist und es bereits Geschädigte gibt, die für solche Beurkundungen bezahlen mussten. Bitte unterrichten sie mich baldmöglichst über die Ergebnisse ihrer Klärung.

Mit freundlichen Grüssen

[Unterhaltszahler]
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#5
@p
Sehr prima Entwurf. Den sollte man gleich dort in die T-Faq verlinken zu einem Satz: Sollte der Notar für die Titulierung höhere Kosten verlangen, verwende bitte o.g. Briefentwurf und investiere 1 Briefmarke für nachfolgende Väter.

Ich druck so ein Schreiben gleich mal aus zur Weitergabe in den Erstinfos für Ratsuchende.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
Kommt in die Sammlung mit Mustertexten und wird von der faq aus verlinkt.
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#7
Hier die endgültige Version: http://www.trennungsfaq.com/down/beschwe...kammer.rtf
Zur freien Verwendung.
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#8
(17-01-2014, 17:43)p schrieb: Kommt in die Sammlung mit Mustertexten und wird von der faq aus verlinkt.
Es kommt wirklich erschreckend häufig vor, dass diese Zunft versucht zu betrügen, weil sie ihr Handwerk nicht drauf hat. Angry

"Mein" Notar hatte sich im Nachhnein wenigstens dafür entschuldigt, nachdem ich ihn auf seinen Fehler aufmerksam machte. Es passt leider zu unserer heutigen Zeit, dem Motto zu folgen: Man kann es ja mal versuchen. Angry
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#9
(18-01-2014, 17:40)blue schrieb: Es kommt wirklich erschreckend häufig vor, dass diese Zunft versucht zu betrügen, weil sie ihr Handwerk nicht drauf hat. Angry
Betrug setzt Vorsatz voraus. Nicht Unfähigkeit.

Ich kann mir aber diesen Umfang an Unfähigkeit auch nicht vorstellen und gehe von Vorsatz und damit Betrug aus.
Und das Handwerk haben sie echt drauf.
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#10
Eins ist es mit Sicherheit: Bodenlose Arroganz - ein berufstypisches Problem. Wenn da jemand ausdrücklich auf Regelungen zur Kostenfreiheit hinweist, dann muss er doch mal in der Kostenordnung seines Berufs nachsehen, statt sich auf dem Ledersessel zurückzulehnen und den Kunden hinauswerfen zu lassen.
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#11
Besteht denn eine Pflicht dazu, dass der Notar es machen muss? Er könnte auch sagen, dass er solche Titulierungen einfach nicht macht.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#12
Lesenswert: Der Titulierungsanspruch

Der Titulierungsanspruch besteht grundsätzlich nur,
Zitat:wenn er hierzu aufgefordert wird und der Unterhaltsgläubiger zugleich erklärt, dass er die Kosten für die Erstellung des Titels übernimmt (KG Berlin, Beschluss v. 01.03.2011 – 13 UF 263/10)

Ausserdem ist
1 - Titulierung von Kindesunterhalt kostenlos (egal wo)
2 - Titulierung von nicht KU kostenpflichtig

Und der Notar ist verpflichtet, ein KU-Titel, kostenlos zu erstellen. Allerdings wird wohl niemand einen Notar zur Rechenschaft ziehen, der keine Termine frei hat.
https://t.me/GenderFukc
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#13
(18-01-2014, 18:52)Petrus schrieb: Allerdings wird wohl niemand einen Notar zur Rechenschaft ziehen, der keine Termine frei hat.

Na ja, für diesen Fall konnte man ihm ja anbieten, die Kammer um Terminvermittlung zu bitten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#14
Oder erst den Termin machen und dann erst sagen, dass man (fast) nichts zu bezahlen gedenkt.
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