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Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren?
#26
Sehe ich genauso.
L.D. Petus.
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#27
Hallo Jungs
letztens erzählte mir ein Freund dass das Konsulat in Cali demnächst schliest und da viel mir dieses Forum wieder ein und wollt mich doch gleich melden.
Ich hab das bis jetzt einfach so gelassen wie es ist. Ich habe nicht auf das Schreiben geantwortet. Weil ich mich in D nicht abgemeldet habe werde einfach ein halbes Jahr bevor der Pass ausläuft nach D fliegen und einen neuen beantragen, dann sehe ich was Sache ist. Bekomme ich keinen Pass muss ich mit denen einen Deal machen, ich werde denen dann einfach einen geringen Betrag anbieten. Ich würde sagen dass ich nichts habe und mein Bruder mir diese Summe schenken würde wenn das JA diese Summe akzeptiert und die Sache damit erledigt ist.

Ja Austriake, es sind alte übergegangene Ansprüche aus Unterhaltsvorschusszahlungen aus einer Zeit in der ich nachgweislich nicht zahlen konnte. Um die Ansprüche mittlerweile verwirkt sind kann ich nicht beurteilen. Weiß da Jemand bescheid???

Und weder das JA noch meine Ex mit der ich nicht verheiratet war, hat noch Ansprüche aus laufendem Unterhalt geltend gemacht.

Aber nochmal zu Deinem Gedanke, weiß Jemand ob die Ansprüche vielleicht sogar schon verwirkt sind?

Grüße aus Kolumbien
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#28
Verwirkung kann ich nicht erkennen, das passt nicht. Das Zeitmoment reicht nicht, das Umstandsmoment und das Untätigsein treffen nicht zu.
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#29
(14-02-2015, 21:04)sympathisant schrieb: Hallo Jungs
letztens erzählte mir ein Freund dass das Konsulat in Cali demnächst schliest und da viel mir dieses Forum wieder ein und wollt mich doch gleich melden.
Ich hab das bis jetzt einfach so gelassen wie es ist. Ich habe nicht auf das Schreiben geantwortet. Weil ich mich in D nicht abgemeldet habe werde einfach ein halbes Jahr bevor der Pass ausläuft nach D fliegen und einen neuen beantragen, dann sehe ich was Sache ist. Bekomme ich keinen Pass muss ich mit denen einen Deal machen, ich werde denen dann einfach einen geringen Betrag anbieten. Ich würde sagen dass ich nichts habe und mein Bruder mir diese Summe schenken würde wenn das JA diese Summe akzeptiert und die Sache damit erledigt ist.

Ja Austriake, es sind alte übergegangene Ansprüche aus Unterhaltsvorschusszahlungen aus einer Zeit in der ich nachgweislich nicht zahlen konnte. Um die Ansprüche mittlerweile verwirkt sind kann ich nicht beurteilen. Weiß da Jemand bescheid???

Und weder das JA noch meine Ex mit der ich nicht verheiratet war, hat noch Ansprüche aus laufendem Unterhalt geltend gemacht.

Aber nochmal zu Deinem Gedanke, weiß Jemand ob die Ansprüche vielleicht sogar schon verwirkt sind?

Grüße aus Kolumbien

Das wird so nicht funktionieren.

Die machen keine Deals mehr mit Dir, wenn du schon in der Zwangslage bist, keinen Paß mehr zu bekommen. Dann haben sie dich da, wo sie dich haben wollen, in Deutschland in ihrem Zugriffsbereich.
Dass du für irgendeinen Zeitraum vielleicht gar nicht unterhaltspflichtig warst, interessiert heute auch nicht mehr - schliesslich hast Du damals keine Abänderungsklage erhoben.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#30
Ob ich keinen Pass bekomme steht nocht gar nicht fest. Sollte es so sein versuche ich das so zu machen, lassen die nicht mit sich verhandeln muss ich wohl zahlen. Das wäre dann die Konsequenz. Es geht ja nicht um rießige Summen, es geht um ca. 6,5 T Teuronen.
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#31
Ich kenne nicht einen Fall, wo der Pass in Deutschland versagt wurde. Bei einer Botschaft im Ausland ist das ein völlig anderer Sachverhalt.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#32
na da kann ich ja entspannter an die Sache ran gehen. Ehrlich gesagt denke ich auch nicht dass die wegen dieser "kleinen" Sache eine Passverwehrung reinhaun. Aber man kann ja nie wissen, und ich kenne mich da auch nicht aus.
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#33
Passverwehrung wegen Schulden?

mal locker bleiben.........2013 Anzeige wegen §170. erhalten.
Verfahren eingestellt auch 2013.

hab unterhaltsschulden bis über beide ohren.

2014 neuen pass hier im eu ausland beim generalkonsulat gestellt.nach 4 wochen war der da.......trotz schulden.

wie gesagt,wenn keine straftat begangen wurde.......locker bleiben.
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
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#34
(16-02-2015, 01:04)sympathisant schrieb: na da kann ich ja entspannter an die Sache ran gehen. Ehrlich gesagt denke ich auch nicht dass die wegen dieser "kleinen" Sache eine Passverwehrung reinhaun. Aber man kann ja nie wissen, und ich kenne mich da auch nicht aus.

Dann startet man den Computer, geht auf Google, gibt Passverweigerung ein und kommt auf den ersten Treffer das Männermagazin http://www.das-maennermagazin.com/blog/p...im-ausland

Bei solchen Aussagen befürworte ich immer den tatsächlichen Passentzug. Dann fängt ein Mann ohne Reisepass endlich mal an zu lesen.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#35
(24-02-2015, 20:36)Leutnant Dino schrieb:
(16-02-2015, 01:04)sympathisant schrieb: (...) Dann startet man den Computer, geht auf Google, gibt Passverweigerung ein und kommt auf den ersten Treffer das Männermagazin http://www.das-maennermagazin.com/blog/p...im-ausland
Bei solchen Aussagen befürworte ich immer den tatsächlichen Passentzug. Dann fängt ein Mann ohne Reisepass endlich mal an zu lesen.

Vorteil des zitierten Blogs ist, dass praxiserproble Hinweise gegeben werden. Die Aussagen (von Lt. Dino) kann ich zudem aus eigener Erfahrung bestätigen.

1) Ausweis in der Botschaft problemlos möglich, sofern kein Eintrag im Zentralregister (z.b. Ausschreibung Aufenthaltsermittlung)
2) Beim Eintrag im BZR zunächst mal kein Pass, Botschaftsmitarbeiter recheriert, schreibt diverse Behörden an, teleoniert ggf. mit
    der Staatsanwaltschaft (bei Ausschreibung wg. 170er). In meinem Fall erhielt ich den 1jährigen Notpass erst nach Intervention
    der ausländischen Polizeibehörde. Die Botschaftsmitarbeiter(in) kostet manchmal die "Sternstunde" aus.
4) In Deutschland erhielt ich dann trotz BZR Eintrag problemlos den 10 Jahre gültigen Pass vom Meldeamt. Anmelden (notfalls
    mit Adresse einer Obdachloseneinrichtung), Pass beantragen, fertig.

Zitat Passgesetz:

"Auf die Passentziehung des § 8 PassG finden die Grundsätze zur Passversagung nach § 7 PassG entsprechende Verwendung. Das Ersuchen auf Entzug des Passes ist von der Vollstreckungsbehörde an die zuständige inländische Passbehörde zu stellen. Befindet sich der Vollstreckungsschuldner jedoch bereits im Ausland und ist der Vollstreckungsbehörde nicht bekannt, in welchem Staat er sich aufhält, so ist das Ersuchen bei der zuletzt zuständigen inländischen Passbehörde zu stellen. Ist der ausländische Aufenthaltsort jedoch der Vollstreckungsbehörde bekannt, so ist das Ersuchen unter Angabe des Zeitpunktes der Ausreise, soweit dieser bekannt ist, über das Auswärtige Amt direkt an die zuständige Auslandsvertretung zu richten. (...)

Es muß also erst einmal ein formelles Verfahren in Gang gesetzt werden ... und die Passbehörde mit dem Passentzug/versagung "ersucht'" werden. Es ist ein rechtstaatliches Verfahren, wo der Betroffene zunächstmal angehört und ihm Rechtsmittel eingeräumt werden. Ist der Aufenthalt nicht bekannt (siehe Tipp Lt. Dino) kann auch kein Verfahren abgeschlossen werden. In der Praxis wird - zumindest von inländischen Passbehörden - bei Unterhaltssachen so ein Verfahren nicht in Gang gesetzt, da für eine Passbehörde zu komplex und es auch an den notwendigen Kapazitäten fehlt. Einer Botschaft stehen mit eigner Rechtsabteilung sowie der Monopolstellung gegenüber den Paßantragssteller mehr Folterwerkzeuge zur Verfügung.

Beim inländischen Unterhaltsschulder gibt es genügend andere Vollstreckungsmöglichkeiten, sodaß auch hier selten zu passrechtlichen Maßnahmen gegriffen wird. Effektiv wären diese ohnehin nur bei Betroffenen, die sich außerhalb der EU aufhalten wollen, meistens Exoten, für die der Aufwand dann doch nicht betrieben wird.
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#36
@Mahatu

Absolut richtig. Du bist belesen und verstehst die Inhalte. Genau das erwarte ich vom Fragesteller. Zuerst muss man alles mühsam aus der Nase ziehen und dann noch mundgerecht aufbereiten. Und zum Schluß kommt dann die Aussage "Aber mein Anwalt hat gesagt ..."
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#37
Wie ist es möglich die Deutsche Staatsangehörigkeit anzunhemen und anschließend Deutschen Pass und Personalausweiß beantragen. ( Zur Zeit Niederlassungserlaubniss )

Die wollen alles wissen bezüglich Unterhaltspflicht ( Bin in der Gemeinde gewesen ). Seit Okt 2014 hab ich kein Unterhalt bezahlt. Seit dem auch keine Arbeit. Arbeit wird dringend gesucht. Ich will Unterhalt bezahlen. Mindestens mindestunterhalt. Titulieren will ich nichts ! Ich will einfach die Ruhe von der Mafia haben.
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#38
Die Staatsbürgerschaft dürfte unabhängig von der Unterhaltsfrage entscheidenen werden. Du mußt Dich einfach "systemkonform" verhalten. d.h. Unterhalt zahlen, wenn Du kannst, oder eben dokumentieren, daß Du es derzeit nicht kannst. In Deutschland selbst kommst Du da schlecht raus, im Auslands hättest Du da mehr Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. keine Möglichkeit der Behörden, Deine Einkommensverhältnisse über diverse Abfragen BaFin, Sozialkassen, Arbeitgeber usw. festzustellen).

Titulieren werden die, ob Du nun Arbeit hast oder nicht, und auch hammerhart vollstrecken, Dich also nicht in Ruhe lassen. Außerhalb Deutschland hättest Du da vielleicht mehr Handlungsfreiheit, aber auch im Ausland wird - falls möglich - hammerhart nachgesetzt, siehe diesen Thread, wo es sogar um Passversagung geht. Diese riskiert man aber nur, wenn vorsätzlich kein Unterhalt (trotz Leistungsfähigkeit) gezahlt wird, als Leistungsempfänger (H4) laufen dann eben nur die Schulden auf, und Du bekommst trotzdem einen Paß.

Muß es unbedingt die deutsche Staatsbürgerschaft sein? Es gibt auch noch andere, die nicht der deutschen Mafia unterliegen. Wenn Du Mitglied der Mafia (Deutsche Staatsbürgerschaft) werden willst, muß Du Dich eben deren Regeln unterwerfen, oder sucht Dir eine andere Mafia aus. Warum willst Du die Staatsbürgerschaft eines Landes haben, daß Du Mafia nennst.

Denke der "Islamische Staat" nimmt noch gerne Bürger auf, und Unterhalt ist denen auch egal. Scherz beiseite, so schlecht ist Deutschland nicht, man kann sich wehren, und Rechtsmittel einlegen, und trotz alledem einen Paß bzw. Perso bekommen. Lebt sicher, und riskiert anders als im IS nicht Kopf, Hand, Beine usw.

Den Perso bekommst du auf jeden Fall, auch bei himmerhohen Unterhaltsschulden.
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#39
So Jungs, ich will mich mal wieder melden und Bericht erstatten... Ich will mich auch noch einmal fuer Eure Tipps und Ratschlaege bedanken.

Ich lebe nach wie vor in Kolumbien, war aber bis Oktober letzten Jahres fuer anderthalb Jahre in Paraguay. (Ich lebte frueher schon einmal in Paraguay und habe dort die unbefristete Aufenthaltserlaubniss).

Ich hielt mich also in Paraguay auf als mein Pass so ca. 7 Monate vor Ablauf war. Also hab ich mich auf der Website der Botschaft erkundigt welche Papiere die wegen eines neuen Passes von mir wollen und hab diese besorgt. U. a. wollten die eine Abmeldebescheinigung aus der BRD-GmbH, also hab ich das Einwohnermeldeamt angeschrieben und gefragt wie ich mich per Internet bei denen abmelden kann.
Antwort: Ich sei schon vor Jahren von amts wegen abgemeldet. Ok, eine Sache weniger zu erledigen...
Als ich alle Unterlagen hatte, bin ich in Asuncion in die Botschaft marschiert und hab alles abgegeben. Bezahlen musste ich sofort. Die nette Dame am Schalter sagte mir dass man mich in ca. 6 bis 8 Wochen per email benachtichtigt wenn ich den Pass abholen koenne. Nach 4 Wochen hatte ich eine email dass ich meinen neuen Pass abholen kann.
Ich sags Euch ehrlich, mir ging echt der [Unterschreitung des Mindestniveaus]. Ich dacht an alles moegliche, haett ja auch eine Falle sein koennen. Die locken mich in die Botschaft und einmal drinn komm ich nicht mehr raus. Ich also mit Herzklopfen in die Botschaft, meinen alten Pass abgegeben, die verschwindet vom Schalter. Ich dacht, das wars jetzt fuer dich. Taucht die einen Moment spaeter wieder auf und schiebt mir meinen neuen Pass durch den Schlitz.
Daten kontrolliert, Empfang bestaetigt, freundlich bedangt und mich ganz cool schlendernd zum Ausgang begeben. Big Grin
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#40
Na also, gratuliere, es kann auch superglatt laufen. Wie jetzt bei dir. Es kann auch einfach nach hinten gerutscht sein. Oben steht was von 1998, das Kind ist also mittlerweile mindestens 20 Jahre alt und hat auch nach der Gesetzesänderung letztes Jahr keinen neuen Unterhaltsvorschuss beantragen können. Unterhaltsvorschuss ist seit zehn Jahren rum und für darüber hinausgehende Ansprüche ist das Jugendamt nicht mehr zuständig. Du hast es ausgesessen.
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#41
Ausgesessen ist das richtige Wort. Gut Ding braucht Weil. Hahahahahaha
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#42
...und zudem hat die Variante, den Pass in einem anderen Land als dem aktuellen Aufenthaltsland zu beantragen und ausstellen zu lassen noch den Charme, dass die eigenen Spuren verwischt werden.

Wenn dich tatsächlich mal eine deutsche Staatsanwaltschaft suchen sollte, wird sie in Asuncion beginnen mit der Suche....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#43
(31-07-2018, 09:19)Austriake schrieb: ...und zudem hat die Variante, den Pass in einem anderen Land als dem aktuellen Aufenthaltsland zu beantragen und ausstellen zu lassen noch den Charme, dass die eigenen Spuren verwischt werden.

Wenn dich tatsächlich mal eine deutsche Staatsanwaltschaft suchen sollte, wird sie in Asuncion beginnen mit der Suche....

Ja, das war ein smarter Zug vom Sympathisant. Daher sympathisiere ich mich mal mit ihm.
Wie läuft es denn nun mit der kolumbianischen Staatsbürgerschaft? Das wäre dann der absolute Schachmatt gegen die Helferindustrie.
I have to return some videotapes.
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#44
(01-08-2018, 07:25)Papi-LohnIsBack schrieb: Wie läuft es denn nun mit der kolumbianischen Staatsbürgerschaft? Das wäre dann der absolute Schachmatt gegen die Helferindustrie.

Das Thema würde mich jetzt auch brennend interessieren. Ich hbe jetzt noch zwei Jahre Wartezeit, dann kann ich die Staatsbürgerschaft meines Aufenthaltslandes beantragen. Möglicherweise mache ich dann gleich noch einen Namenswechsel, zwei Buchstaben aus dem Nachnamen entfernen oder so was ähnliches.

Allerdings muss ich dann immer noch mit der Deutschen Rentenversicherung in Berlin klarkommen, die müssen dann die in Deutschland erworbenen Ansprüche an das Land überweisen, wo ich letztlich meine Rente/Pension beantragen werde. Meine Anwältin meinte, ich müsste die Rentenversicherung zur Verschwiegenheit verpflichten.

Hat irgendjemand Erfahrung mit so einer Konstellation?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#45
Du kannst die Rentenversicherung nicht zur Verschwiegenheit verpflichten. Die sind gesetzlich verpflichtet, Auskunft an die Behörden über dich und deine Beschäftigungszeiten zu geben. Beim Jugendamt geht das z.B. über Datenerhebung nach § 68 Abs.1 Satz 1 SGB VIII. Andere Behörden können nach anderen Rechtsgrundlagen vorgehen.
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#46
Jugendamt ist schon lange raus bei mir. Es geht nur noch um zivilrechtliche Forderungen, Unterhaltsrückstände u.ä. Meine Exe hat schon mal meine Rentenansprüche pfänden lassen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#47
Deswegen der Satz "Andere Behörden können nach anderen Rechtsgrundlagen vorgehen". Die Daten sind vorhanden, also greift der Staat sie ab. Ich hatte nur keine Lust, für jeden der da Auskunft haben will die Paragrafen zu zitieren, die haben sich alle ihre eigene Rechtsgrundlage geschaffen. Aber für Einen tu ich das noch, Einen mit dem du es garantiert zu tun bekommst wenn ein Gläubiger mal vollstreckt, egal ob für Unterhalt oder Anwaltskosten oder sonstwas: Den Gerichtsvollzieher.

Man blicke dafür in § 802l ZPO, "Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers". Da steht die Rentenversicherung gleich an erster Stelle, noch vor dem Bundeszentralamt für Steuern, den Kreditinstituten, dem Kraftfahrt-Bundesamt.

Viel Erfolg, bei der Rentenversicherung der Auskunftserteilung zu widersprechen ;-)
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#48
Die staatsbuergerschaft kann man hier soweit ich weiss nach 3 Jahren unbefristeter aufenthaltsgenehmiging beantragen. allerdings will ich das gar nicht weil ich nicht auf meine rente verzichten werde die mir die deutschen zahlen muessen. die wird etwa 300 euro, wenn nich sogar weniger, ausfallen, also werd ich in den sozialleistungstopf greifen. ich werd mir holen was ich kann, genau so wie die es bei mir allerdings erfolglos getan haben.
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#49
(01-08-2018, 21:27)sympathisant schrieb: Die staatsbuergerschaft kann man hier soweit ich weiss nach 3 Jahren unbefristeter aufenthaltsgenehmiging beantragen. allerdings will ich das gar nicht weil ich nicht auf meine rente verzichten werde die mir die deutschen zahlen muessen. die wird etwa 300 euro, wenn nich sogar weniger, ausfallen, also werd ich in den sozialleistungstopf greifen. ich werd mir holen was ich kann, genau so wie die es bei mir allerdings erfolglos getan haben.

Die deutsche Rentenversicherung zahlt überall hin aus, mittlerweile auch ohne Abschläge (eine Zeitlang haben sie einem die Rente unrechtmässig gekürzt, wenn man seinen Wohnsitz in einem "Billigland" hatte).
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#50
Dass unsere Rente gepfändet werden ist eine Unverschämtheit. Was soll man da noch machen? Existenzsicherung, Harz 4? Das wird dem Staat noch teurer.
I have to return some videotapes.
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