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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
(23-05-2014, 08:54)iglu schrieb: Es gibt schlichtweg gewisse Voraussetzungen, um das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen zu bekommen und die erfüllst du nicht. Da steckt kein Angriff dahinter. Es ist eine schlichte Tatsache.

Die rechtliche Situation sieht anders aus, wovon du gerade ausgehst ist die moralische.

Seit 19.05.2013 gilt nämlich ein neues Recht:
http://www.tagesschau.de/inland/sorgerecht-faq100.html

Und dagegen spricht gar nichts.
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 18-01-2014, 19:59
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 16-04-2014, 12:57
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