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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
(22-05-2014, 15:06)Sixteen Tons schrieb:
(22-05-2014, 13:54)tobi1983 schrieb: Sie hat nichts gegen mich vorzutragen.

tobi1983 schrieb:Ja, vorerst will ich keinen Umgang.

Wer findet den Fehler?

Der Fehler bist du. Sorry aber hier irgendeinen Quark zu zitieren ist wohl nicht die netteste Art sich in einer Diskussion einzumischen. Das Gericht weiß nicht das ich keinen Umgang will.

Zitat:Begehrt ein nichtehelicher Vater auch die elterliche Sorge für das gemeinsame Kind, ist er nun nicht mehr alleine auf den guten Willen der Mutter angewiesen. Denn sollte die Mutter des gemeinsamen Kindes sich nun weigern mit ihm zusammen eine Sorgeerklärung zu unterschreiben, kann der Vater durch einen Antrag beim Familiengericht die gemeinsame elterliche Sorge (gemeinsames Sorgerecht) vom Familiengericht einrichten lassen, wenn zu erwarten ist das dies dem Kindeswohl entspricht.

Besonders Interessant ist dabei die niedrige Schwelle die das Bundesverfassungsgericht dafür angesetzt hat, es muss nur zu erwarten sein das es dem Kindeswohl entspricht.

- Es muss also nicht bewiesen werden das es dem Kindeswohl entspricht.
- Es muss nicht für das Kindeswohl dienlich sein.

Sondern nur wenn dargelegt wird, dass eine gemeinsame elterliche Sorge das Kindeswohl gefährden würde, ist die gemeinsame elterliche Sorge nicht einzurichten.
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 18-01-2014, 19:59
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