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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
(22-05-2014, 11:56)p schrieb: Ja, ich vermute die beiden werden sich jetzt an Dich wenden. Wohin du zahlen sollst, werden die dir ganz sicher auch sagen...

Empfiehlt es sich vielleicht dann einen Schritt auf das JC z.B. zuzugehen? Damit zeigt man Zahlungswillen und kann vielleicht dann auch mit den Rückständen "handeln" bzw. auf Raten abstottern. Seit Januar sind ja ein paar Monate aufgelaufen. Aufgrund eines anderen Vorfalls kann ich den Unterhalt seit Januar nicht in einer Summe aufbringen. Der zukünftige Unterhalt ist jedoch kein Problem.
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 18-01-2014, 19:59
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