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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
(19-05-2014, 16:57)p schrieb: Wenn du 100% zahlen willst, dann solltest du das nach der erfolgten Vaterschaftsanerkennung tun. Und nochmal: Titulieren erst nach Aufforderung.
Genau genommen ist ja auch ein Antrag bei Gericht anhängend, den Unterhalt zu festzuhalten (paar Seiten vorher). Sofern ich es also nicht freiwillig tue, wird er das Verfahren sicher durchlaufen lassen und die Kosten hierfür darf dann ich tragen, oder sehe ich das falsch?
Wohin soll ich das Geld zahlen? Direkt an meine Ex? An den Anwalt? An das Jugendamt? An die Arge (da sie ja hartz iv bekommt)?
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 18-01-2014, 19:59
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 16-04-2014, 12:57
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