19-05-2014, 11:28
(19-05-2014, 09:03)tobi1983 schrieb: - Unterhalt titulieren beim Notar
- Mich mit Jugendamt einigen wegen Unterhalt
Was du tituliert, ist bereits fest in Stein gemeisselt, danach gehts nur noch nach oben mit dem Unterhalt, runter nicht mehr. Wenn keine Beistandschaft besteht, hat das Jugendamt sowieso nicht zu sagen, beim Betreuungsunterhalt auch dann nicht wenn eine Beistandschaft besteht.
Anwaltspflicht bestand bisher nicht, hattest du trotzdem einen Anwalt den du jetzt zahlen musst? Wenn die Ex einen beauftragt, ist das ihre Sache, den zahlst du nicht.