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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
(16-04-2014, 10:58)tumi schrieb: Die Rechnung ist einfach:
von deinem Netto darfst du ca. 1000 € behalten, den Rest musst du abgeben.
Vollkommener Quatsch, wenn ich 10.000 verdien darf ich auch mehr behalten als 1.000.

(16-04-2014, 10:58)tumi schrieb: Allein der Kukukskind Unterhalt nach DDT Stufe 4 beträgt in
den nächsten 27 Jahren ca. 154788 €
Auch Quatsch, mit 1.960 Euro liege ich in Stufe 3. Auch keine 27 Jahre sonder 27-5 Jahre, ergibt 22 Jahre ... und das wäre das Maximum wenn Sie studieren würde...
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 18-01-2014, 19:59
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von tobi1983 - 16-04-2014, 11:14
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 16-04-2014, 12:57
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 19-05-2014, 18:08
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