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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
(19-02-2014, 17:31)tobi1983 schrieb: Wie lange dauert so eine Entscheidung in der Regel?
Was die EA betrifft wird das durch § 333 FamFG "Dauer der einstweiligen Anordnung" geregelt. Normalerweise nicht länger als 6 Wochen.

Was den Antrag auf Ablehnung des Gesuchs auf Verfahrenskonstenhilfe betrifft, so ist das von Ort zu Ort recht unterschiedlich, genaueres kann ich dazu aber nicht sagen. Vielleicht weiß jemand anderes mehr dazu?

(19-02-2014, 17:31)tobi1983 schrieb: Warum gibts hier eigentlich keinen Chat?!
Das müßte @p wissen Cool
Aber Du kannst jederzeit eine PN direkt an ein Forumsmitglied senden, und zwar über Deine Benutzer-CP.

Beste Grüße,
Markus
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