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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
(16-02-2014, 22:03)raid schrieb: Wichtig ist, dass DU damit leben kannst.

Für eine kurze Zeit senkt das vielleicht die Druckspitze. Man kann also durchaus damit leben. Für einige Zeit.

Und wie gehts dann weiter? Dann kommt erst mal die Klage wegen dem Mehrbedarf, Betreuungskosten, die er zahlen soll und muss. Dann wird um die Stufen geklagt, immer wieder, Düsseldorfer Tabelle Stufe n+1. Nächstes Jahr geht es um eine Altersstufe rauf, der Mehrbedarf Kindergarten wird zum Mehrbedarf Schulhort, der oft teurer ist weil im Gegensatz zum Kindergarten nicht subventioniert. Und da Kandidat Toby ja so leicht mit hirntoten Anwaltsschreiben zu steuern ist und da immer was zu holen ist, kommt Madame Ex sicher noch mit §1615l BGB.

Weiteres Problem: Wenn am Anfang solcher Geschichten irgendwie Konzilianz gezeigt wird, prägt das das gesamte Verhalten für die weiteren Jahre. Das hat sich wieder und wieder gezeigt. Wer am Anfang gnadenlos Stunk macht und sich verweigert, füllt damit eine Sparbüchse für seine eigene Zukunft, weil die Ex mit ganz anderen Erwartungen an alles herangeht. Wer am Anfang kompromissbereit ist und etwas freiwillig macht, den wird die Ex und ihre Anwälte immer zuerst zu überfahren versuchen. Der Rat liegt auch im dem Motto "lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schreckern ohne Ende".
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